Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.09.2015 Kernwegenetz in Mittelfranken Die Geräte in der Landwirtschaft werden immer größer und schwerer. Deswegen beabsichtigt die Staatsregierung ein übergeordnetes Netz von Hauptwirtschaftswegen in Bayern aufzubauen. Die bestehenden Feldwege und Wege werden aber auch für Freizeitaktivitäten genutzt oder sind zum Teil als Wanderwege markiert und können somit auch für den Tourismus in den Regionen von Bedeutung sein. Zudem dürften mit dem geplanten Ausbau auch entsprechende Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sein. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILEn) haben bereits einen Förderantrag zur Erstellung eines Konzepts gestellt? Angaben bitte mit Benennung der beteiligten Gemeinden. b) Für welche ILEn wurden die Anträge bereits bewilligt? c) Bei welchen ILEn befindet sich ein Förderantrag in Vorbereitung? 2. a) Für welche ILEn sind Umsetzungskonzepte bereits fertig? b) In welcher Höhe wurden Mittel für die Umsetzungskonzepte bewilligt? Angaben bitte zu den förderfähigen Gesamtkosten und zur Höhe der bewilligten Fördermittel für die einzelnen ILEn. c) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten ? 3. a) Wie setzten bzw. setzen sich die einzelnen Arbeitsgruppen zusammen? Angaben bitte zu den in den Arbeitsgruppen vertretenen Behörden und Verbände. b) Wie werden anerkannte Umweltverbände eingebunden ? c) Wie wird sichergestellt, dass die Interessen weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen wie die der Wanderer , Radfahrer, Reiter und des Tourismus mit berücksichtigt werden? 4. a) Wie viele km Wege wurden in den einzelnen Untersuchungskonzepten erfasst? b) Wie viele km Wege sind in den einzelnen Konzepten als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ eingeteilt worden? 5. a) Wie hoch ist der Flächenbedarf für den Ausbau der Wege in den einzelnen Konzepten? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“. b) Handelt es sich beim Kernwegenetz um einen Plan bzw. um ein Programm, für den oder für das eine strategische Umweltprüfung notwendig ist? c) Wenn nein, warum nicht? 6. a) Wie hoch werden die Investitionskosten geschätzt? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“. b) Wurden bereits Anträge zum Ausbau von Kernwegen gestellt? c) Wenn ja, für welche Projekte und unter Angabe der förderfähigen Gesamtkosten sowie der beantragten Fördermittel unterteilt nach Mitteln aus FinR-LE 2014 und ggf. nach GVFG und FAG beantragt? 7. a) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten für den Ausbau der Kernwege? b) Wie hoch sind die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten bei voller Umsetzung der Konzepte? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ILEn und zudem jeweils für „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ getrennt . Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.10.2015 Vorbemerkung: Mit der in meiner Regierungserklärung 2014 angekündigten und bayernweit angelaufenen Initiative Ländliche Kernwegenetze setzt die Ländliche Entwicklung neben der Verbesserung der Agrarstruktur durch Flurneuordnung einen neuen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Agrarinfrastruktur . Hintergründe dafür sind, dass das bestehende ländliche Wegenetz den gestiegenen Ansprüchen einer modernen Landwirtschaft oft nicht mehr gerecht wird und darüber hinaus verstärkt auch neue gemeindeübergreifende Fahrbeziehungen hinzugekommen sind. Hinzu kommen neue Anforderungen aus dem Bereich der interkommunalen Gemeindeentwicklung. Bei der Schaffung von Kernwegenetzen geht es um eine gemeindeübergreifende und multifunktional angelegte Ertüchtigung des ländlichen Hauptwirtschaftswegenetzes. Das neue Wegenetz soll weitmaschiger und damit mit weniger Wegen, aber dafür mit höherer Ausbauqualität konzipiert werden. Zur Unterstützung einer ganzheitlichen Gemeindeentwicklung ist das neue Wegenetz zudem in eine interkommunale Gesamtplanung einzubinden. Die Konzepterstellung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Landwirten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8413 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8413 1. a) Welche Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILEn) haben bereits einen Förderantrag zur Erstellung eines Konzepts gestellt? Angaben bitte mit Benennung der beteiligten Gemeinden. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es drei ILEn, die den Landkreis vollständig abdecken und ein gemeinsames Ländliches Kernwegenetzkonzept erarbeitet haben. Es sind dies: – ILE Rezattal-Jura mit den Kommunen Bergen, Burgsalach , Ellingen (Stadt), Ettenstatt, Höttingen, Nennslingen (Markt), Pleinfeld (Markt), Raitenbuch und Weißenburg i. Bay. (Stadt); – ILE Altmühltal mit den Kommunen Alesheim, Dittenheim , Langenaltheim, Markt Berolzheim (Markt), Meinheim , Pappenheim (Stadt), Solnhofen und Treuchtlingen (Stadt); – ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm mit den Kommunen Absberg (Markt), Auhausen, Gnotzheim (Markt), Gunzenhausen (Stadt), Haundorf, Heidenheim (Markt), Muhr am See, Pfofeld, Polsingen, Theilenhofen und Westheim. Die ebenfalls einbezogene Gemeinde Auhausen liegt im Landkreis Donauries, Regierungsbezirk Schwaben. Im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim haben folgende zwei ILEn ein gemeinsames Ländliches Kernwegenetzkonzept erarbeitet: – ILE A7-FrankenWest mit den Kommunen Burgbernheim (Stadt), Ergersheim, Gallmersgarten, Gollhofen, Hemmersheim , Illesheim, Ippesheim (Markt), Marktbergel (Markt), Markt Nordheim (Markt), Oberickelsheim, Simmershofen , Uffenheim (Stadt) und Weigenheim; – ILE Aurachzenn mit den Kommunen Emskirchen (Markt), Hagenbüchach, Markt Erlbach (Markt), Neuhof a. d. Zenn (Markt), Obernzenn (Markt), Trautskirchen und Wilhelmsdorf . Der regierungsbezirksübergreifenden ILE SchwarzachtalPlus gehören aus dem Landkreis Nürnberger Land die Kommunen Altdorf (Stadt), Burgthann, Feucht (Markt), Leinburg, Schwarzenburg und Winkelhaid sowie aus dem Landkreis Neumarkt (Regierungsbezirk Oberpfalz) die Kommunen Berg bei Neumarkt, Postbauer-Heng (Markt) und Pyrbaum (Markt) an. Hier wird die Erarbeitung des Kernwegenetzes voraussichtlich bis Jahresende 2015 abgeschlossen sein. b) Für welche ILEn wurden die Anträge bereits bewilligt ? Für die unter 1 a genannten sechs ILEn wurde die Erstellung eines Ländliches Kernwegenetzkonzeptes bewilligt. c) Bei welchen ILEn befindet sich ein Förderantrag in Vorbereitung? In Vorbereitung befindet sich aktuell kein Förderantrag weiterer mittelfränkischer ILEn. 2. a) Für welche ILEn sind Umsetzungskonzepte bereits fertig? Für die unter 1 a genannten ILEn (Ausnahme ILE Schwarzachtal -Plus) sind die Ländlichen Kernwegenetzkonzepte erarbeitet. Die für eine Umsetzung einzelner Kernwege jeweils erforderliche Entwurfsplanung wird von den Kommunen immer erst im Bedarfsfall beauftragt. b) In welcher Höhe wurden Mittel für die Umsetzungskonzepte bewilligt? Angaben bitte zu den förderfä- higen Gesamtkosten und zur Höhe der bewilligten Fördermittel für die einzelnen ILEn. Die Kosten für das jeweilige Ländliche Kernwegenetzkonzept und die Höhe der Fördermittel betragen: Integrierte Ländliche Entwicklung Gesamt- kosten (T €) Fördermittel (T €) A7-FrankenWest und Aurachzenn 61 46 Rezattal-Jura, Altmühltal, ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm 81 61 Schwarzachtal-Plus (in Verbindung mit der Erstellung einer touristischen Freizeitkarte) 54 40 c) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten? Die nicht durch Zuschüsse abgedeckten Kosten tragen die jeweiligen ILEn. Die interne Aufteilung zwischen den Kommunen erfolgt nach dem jeweils untereinander vereinbarten Aufteilungsschlüssel. 3. a) Wie setzten bzw. setzen sich die einzelnen Arbeitsgruppen zusammen? Angaben bitte zu den in den Arbeitsgruppen vertretenen Behörden und Verbände . Bei den bisher zur Umsetzung vorgesehenen Kernwegen handelt es sich um Maßnahmen in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommunen. Diese müssen im Rahmen ihrer Planungshoheit selbst abwägen, welche Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken achtet darauf, dass insbesondere auch der behördliche Naturschutz, die Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. das Staatliche Bauamt beteiligt werden. An der Erarbeitung des Kernwegenetzkonzeptes durch das beauftragte Planungsbüro sind beteiligt: Kommunen der ILE, ALE Mittelfranken, zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zuständiges Landratsamt (u. a. Untere Naturschutzbehörde) und Bayerischer Bauernverband . b) Wie werden anerkannte Umweltverbände eingebunden ? Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgt in der Regel die Beteiligung der Unteren und ggf. Höheren Naturschutzbehörden . Mögliche Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Einbindung der Umweltverbände werden derzeit im Rahmen einer in Auftrag gegebenen Studie untersucht. c) Wie wird sichergestellt, dass die Interessen weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen wie die der Wanderer, Radfahrer, Reiter und des Tourismus mit berücksichtigt werden? Es ist insbesondere die Aufgabe des mit der Erarbeitung des Kernwegenetzkonzepts beauftragten Planungsbüros, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an die jeweiligen Kernwege zu ermitteln und die Auftraggeber über notwendige Beteiligungen zu informieren. Sobald ein Kernweg dann tatsächlich zur Ausführung kommen soll, sind in der Phase der Entwurfserstellung die notwendigen Abstimmungen mit den berührten Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. 4. a) Wie viele km Wege wurden in den einzelnen Untersuchungskonzepten erfasst? b) Wie viele km Wege sind in den einzelnen Konzepten als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ eingeteilt worden? Drucksache 17/8413 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Wegelängen in den jeweiligen Kernwegenetzen umfassen : ILE Gesamte Wegelänge (km) Priorität 1 kurzfristig (km) Priorität 2 mittelfristig (km) Priorität 3 langfristig (km) A7-Franken West, Aurachzenn 259 42 125 92 Altmühltal 192 73 73 46 Fränkisches Seenland -Hahnenkamm 174 63 90 21 Rezattal-Jura 153 47 77 29 Für die ILE Schwarzachtal-Plus sind noch keine Angaben möglich. 5. a) Wie hoch ist der Flächenbedarf für den Ausbau der Wege in den einzelnen Konzepten? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig “. Zur Beantwortung dieser Frage sind verschiedene Arten des Flächenbedarfs zu unterscheiden: Flächen werden ggf. benötigt für die a) Verbreiterung der Wege (Erhöhung der Fahrbahn- und Kronenbreite), b) Anlage von Wegseitengräben und c) Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Summe Nr. 1 bis Nr. 3 ergibt den Gesamtflächenbedarf, der sich aus zusätzlich überbauten Flächen (Nr. 1) und Flächen mit Nutzungsänderung ohne Überbauung (Nr. 2 und 3) zusammensetzt. Die Nutzungsänderung ohne Überbauung ist aus landwirtschaftlicher Sicht zwar auch als „Flächenbedarf “ zu sehen, jedoch wird naturschutzfachlich hierbei das Schutzgut „Boden“ grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Deshalb werden im Folgenden lediglich die unter Nr. 1 aufgeführten Flächen als „Flächenbedarf“ bezeichnet. 1. Wird ein vorhandener bereits befestigter Weg zum Kernweg ausgebaut, so ist in der Regel ein Flächenbedarf für die Verbreiterung der Fahrbahn von 3,0 m auf 3,5 m und der Bankette von jeweils 0,5 m auf 0,75 m erforderlich. Dies bedeutet ca. 1,0 m² Mehrfläche pro lfd. m Weg. 2. Erfolgt der Ausbau (z. B. bei notwendigen Lückenschlüssen ) auf einem bisherigen Grünweg (Breite in der Regel 4,0 m) oder müssen Teilstücke eines Kernweges völlig neu trassiert werden, so erfordert der Ausbau einen zusätzlichen Flächenbedarf von 3,5 m für die Fahrbahn und 1,5 m für die Bankette. Die Flächeninanspruchnahme beträgt hier also 5,0 m² pro lfd. m Weg. Da die weit überwiegende Zahl der Kernwege unter die erste Kategorie fällt, ist im Allgemeinen von 1,0 m² pro lfd. m Weg an zusätzlich benötigter Fläche auszugehen. So verlaufen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen etwa 96 % der geplanten Kernwege auf vorhandenen Wegtrassen. Der Flächenbedarf wird zudem teilweise durch entfallende Wege kompensiert. Wird beim Ausbau zum Kernweg die Neuanlage eines Wegseitengrabens erforderlich, so werden nochmals zusätzlich 3,0 m² pro lfd. m Weg benötigt, die jedoch gemäß obiger Definition nicht als Flächenbedarf im engeren Sinn anzusehen sind. b) Handelt es sich beim Kernwegenetz um einen Plan bzw. um ein Programm, für den oder für das eine strategische Umweltprüfung notwendig ist? Die Schwerpunktinitiative „Interkommunale Kernwegenetze“ ist Bestandteil des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Bayern 2014–2020 (EPLR Bayern 2020). Für das EPLR Bayern 2020 wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt (siehe: http://www.stmelf. bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/sup_eler_endbericht _plus_eu-fragen.pdf) Eine Begründung für die Pflicht zur Durchführung einer SUP für einzelne Kernwegenetzkonzepte ergibt sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) weder aus formaler noch inhaltlicher Sicht. c) Wenn nein, warum nicht? Aus formaler Sicht: Das UVPG beschränkt die Verpflichtung zur SUP auf Pläne und Programme, die von einer Behörde zu erstellen sind. Die Pflicht zur Erstellung muss sich zwingend aus einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift ergeben. Diese Voraussetzung ist beim informellen Kernwegenetzkonzept grundsätzlich nicht erfüllt. Aus inhaltlicher Sicht: Eine SUP kann notwendig werden für Pläne, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben der Anlage 1 UVPG (hier: Nr. 16.1: Bau von öffentlichen gemeinschaftlichen Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes , FlurbG) einen Rahmen setzen und die Behörde mit erheblichen Umweltauswirkungen rechnet. Einen Rahmen setzen Pläne dann, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthalten . Informelle Kernwegenetzkonzepte erfüllen diese Bedingungen hinsichtlich des Zulassungsverfahrens zum Bau von öffentlichen gemeinschaftlichen Anlagen im Sinne des FlurbG jedoch nicht. Sobald zur Umsetzung des Konzepts einzelne Maßnahmen in einem Verfahren nach FlurbG Bestandteil einer formellen Planung werden, erfolgt im Rahmen der planrechtlichen Behandlung eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit nach § 3 UVPG (Screening ). 6. a) Wie hoch werden die Investitionskosten geschätzt ? Angaben bitte unterteilt in „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“. Für die geschätzten Investitionen werden 300 T€ / km angesetzt . Dies ergibt folgende Kosten: ILE Gesamtkosten (T €) Priorität 1 (T €) Priorität 2 (T €) Priorität 3 (T €) A7-Franken West, Aurachzenn 77.700 12.600 37.500 27.600 Altmühltal 57.600 21.900 21.900 13.800 Fränkisches Seenland -Hahnenkamm 52.200 18.900 27.000 6.300 Rezattal-Jura 45.900 14.100 23.100 8.700 Für die ILE Schwarzachtal-Plus sind noch keine Angaben möglich. b) Wurden bereits Anträge zum Ausbau von Kernwegen gestellt? Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. einen Bewilligungsbescheid zur Umsetzung von einzelnen konkreten Wegen aus einem Kernwegenetzkonzept haben bisher erhalten: – ILE A7-FrankenWest: Gemeinde Illesheim, Markt Marktbergel , Gemeinde Simmershofen und Stadt Uffenheim. – ILE Aurachzenn: Markt Emskirchen, Gemeinde Hagenbüchach , Markt Markt Erlbach und Gemeinde Trautskirchen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8413 – ILE Altmühltal: Gemeinde Dittenheim, Markt Markt Berolzheim und Gemeinde Meinheim. Folgende Anträge auf Ausbau von Kernwegen wurden mit dem Hinweis, dass die vom ALE Mittelfranken hierfür eingeplanten Fördermittel für das Jahr 2015 bereits ausgeschöpft sind, in eine Warteliste aufgenommen bzw. auf das Förderprogramm „Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014–2020 in Bayern“ verwiesen: – ILE A7-FrankenWest: Stadt Burgbernheim, Gemeinde Ergersheim und Gemeinde Gallmersgarten. – ILE Aurachzenn: Markt Markt Erlbach, Markt Obernzenn und Gemeinde Trautskirchen, – ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm: Markt Gnotzheim , Stadt Gunzenhausen, Gemeinde Muhr am See und Gemeinde Theilenhofen. – ILE Rezattal-Jura: Gemeinde Raitenbuch und Stadt Weißenburg i. Bay. c) Wenn ja, für welche Projekte und unter Angabe der förderfähigen Gesamtkosten sowie der beantragten Fördermittel unterteilt nach Mitteln aus FinRLE 2014 und ggf. nach GVFG und FAG beantragt? Über das Amt für Ländliche Entwicklung werden Fördermittel nach der FinR-LE bzw. im Rahmen des neuen Förderprogramms „Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014–2020 in Bayern“ bewilligt. Angaben zu eventuell beantragten Förderungen über GVFG betreffen nicht die Verwaltung für Ländliche Entwicklung . Informationen hierzu liegen nicht vor. Die konkreten Bauentwürfe werden derzeit erarbeitet, wurden bisher jedoch dem ALE Mittelfranken noch nicht vorgelegt. Bei den nachfolgend genannten Kosten handelt es sich daher um eine grobe Kostenschätzung. ILE Gemeinde Anzahl Kosten/Förderung (T €) Altmühltal Dittenheim 1 180/135 Markt Berolzheim 2 200/150 Meinheim 3 300/225 Fränkisches SeenlandHahnenkamm Gnotzheim 1 200/150 Gunzenhausen 3 540/405 Muhr a. See 1 70/50 Theilenhofen 1 470/350 RezattalJura Raitenbuch 3 180/135 Weißenburg (1) 1 800/420 Weißenburg (2) 1 550/225 ILE Gemeinde Anzahl Kosten/Förderung (T €) ILE A7-Franken West Burgbernheim 2 290/215 Ergersheim 2 650/325 Gallmersgarten 2 + 1*) 560/420 Illesheim 1*) 161/120 Marktbergel 1*) 182/136 Simmershofen 2 450/335 Uffenheim 1 110/80 Aurachzenn Emskirchen 2 220/165 Hagenbüchach 1 320/240 Markt Erlbach 2 500/335 Obernzenn 1 155/105 Trautskirchen 2 630/450 *) Teilstrecke des Aischtalradweges 7. a) Wer trägt die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten für den Ausbau der Kernwege? Die nicht durch Fördermittel abgedeckten Kosten für die Kernwege tragen die jeweiligen Kommunen, in deren Gemeindegebiet der entsprechende Kernweg liegt. b) Wie hoch sind die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten bei voller Umsetzung der Konzepte? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ILEn und zudem jeweils für „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“ getrennt. Diese Frage kann vorweg nicht exakt beantwortet werden, da der Fördersatz für jede einzelne Maßnahme von der zur Umsetzung gewählten Verfahrensmethode abhängig ist. In Flurneuordnungsverfahren kann die Förderung bis zu 85 % der Kosten betragen, als Infrastrukturmaßnahme außerhalb der Flurneuordnung bis zu 75 % und im Rahmen des Förderprogramms „Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014–2020 in Bayern “ 60 % der Nettokosten. Grundsätzlich gilt, dass die Erstellung einer mit Prioritätensetzung verbundenen Planung eines Kernwegenetzes für die Gemeinden eine wichtige Grundlage für die gezielte Lenkung von Investitionen in die strukturelle Verbesserung des ländlichen Wegenetzes für die nächsten 20–25 Jahre darstellt. Von einer vollständigen Umsetzung aller Kernwege , insbesondere der niedrigeren Prioritätsstufen, ist dabei nicht auszugehen.