Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 07.09.2015 Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Mit welcher Begründung wurden in Bayern vier PIDZentren zugelassen, während in anderen Bundesländern keine, eins oder maximal zwei Zentren zugelassen sind oder zugelassen werden sollen? b) Sieht die Staatsregierung für Bayern einen besonderen Versorgungsbedarf und worauf begründet sich diese Vermutung? 2. a) Welche Zentren haben sich um eine Zulassung bemüht ? b) Mit welcher Begründung mussten welche Zentren abgelehnt werden? 3. a) Mit welcher Begründung wurden die Zulassungen auf den Großraum München bzw. den Süden Bayerns konzentriert? b) Mit wie vielen Fällen pro Jahr ist zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.10.2015 1. a) Mit welcher Begründung wurden in Bayern vier PID-Zentren zugelassen, während in anderen Bundesländern keine, eins oder maximal zwei Zentren zugelassen sind oder zugelassen werden sollen? Die Prüfung der beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) eingereichten Anträge auf Zulassung als PID-Zentrum hat ergeben, dass alle vier Antragsteller die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) erfüllen, da sie über die nach dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse notwendigen diagnostischen, medizinischen und technischen Möglichkeiten verfügen. Ob und wie viele Zentren in anderen Ländern zugelassen werden, entzieht sich dem Einflussbereich des StMGP, weshalb diesbezüglich keine Bewertung abgegeben werden kann. b) Sieht die Staatsregierung für Bayern einen besonderen Versorgungsbedarf und worauf begründet sich diese Vermutung? Aus der Begründung zu der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (BR-Drucksache 717/12) geht hervor, dass jährlich eine Gesamtzahl von 200 bis 300 Anträgen auf Durchführung einer PID in ganz Deutschland angenommen wird. Wie viele Anträge letztlich in Bayern gestellt werden, bleibt abzuwarten. 2. a) Welche Zentren haben sich um eine Zulassung bemüht ? Es haben vier humangenetische Einrichtungen schriftliche Anträge auf Zulassung als PID-Zentrum gestellt, die jeweils mit reproduktionsmedizinischen Einrichtungen kooperieren. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 PIDV ist eine Kooperation von humangenetischen und reproduktionsmedizinischen Einrichtungen möglich. In diesem Fall ist – wie von den Zentren eingehalten – der Antrag gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 PIDV vom Leiter der humangenetischen Einrichtung zu stellen. Folgende Einrichtungen haben einen Antrag auf Zulassung als PID-Zentrum gestellt: 1. Zentrum für Humangenetik und Laboratoriumsdiagnostik (MVZ) Dr. Hanns-Georg Klein, Dr. Imma Rost und Kollegen, Lochhamer Str. 29 in 82152 Martinsried Kooperationspartner: Kinderwunsch Centrum MVZ München Dr. Klaus Fiedler, Dr. Gottfried Krüsmann und Prof. Dr. Dr. Wolfgang Würfel, Lortzingstraße 26 in 81241 München 2. Synlab Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Humane Genetik Dr. Dr. Claudia Nevinny-StickelHinzpeter , Lindwurmstraße 23 in 80337 München Kooperationspartner: • Reproduktionsmedizin München MVZ Dr. Walter Bollmann, Dr. Thomas Brückner, Dr. Ulrich Noss, Tal 11 in 80331 München • profertilita Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin Regensburg Prof. Dr. Monika Bals-Pratsch, Dr. Angelika Eder, Hildegard-von-Bingen-Str. 1 in 93047 Regensburg 3. Medizinisch Genetisches Zentrum (MGZ) München Prof. Dr. Elke Holinski-Feder, PD Dr. Angela Abicht, Bayerstraße 3-5 in 80335 München Kooperationspartner: • Kinderwunschtherapie im Zentrum (KITZ) Prof. Dr. Bernd Seifert, Dr. Claudia Gaßner, Hemauerstraße 1 in 93047 Regensburg • Kinderwunsch Centrum MVZ München Dr. Klaus Fiedler, Dr. Gottfried Krüsmann und Prof. Dr. Dr. Wolfgang Würfel, Lortzingstraße 26 in 81241 München • kiz)-Kinderwunsch im Zentrum, PD Dr. Roxana Popovici, Dr. Anja Kuhlmann, Bayerstraße 3 in 80335 München Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8425 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8425 4. Zentrum für Humangenetik Regensburg PD Dr. Ute Hehr, Universitätsklinikum, im Gebäudeteil D3, FranzJosef -Strauß-Allee 11 in 93053 Regensburg Kooperationspartner: Kinderwunschtherapie im Zentrum (KITZ) Prof. Dr. Bernd Seifert, Dr. Claudia Gaßner, Hemauerstraße 1 in 93047 Regensburg b) Mit welcher Begründung mussten welche Zentren abgelehnt werden? Es wurden keine Anträge auf Zulassung als PID-Zentrum abgelehnt. 3. a) Mit welcher Begründung wurden die Zulassungen auf den Großraum München bzw. den Süden Bayerns konzentriert? Die beim StMGP eingereichten Anträge stammten von drei Einrichtungen aus dem Großraum München und von einer Einrichtung aus Regensburg. Darauf, welche Einrichtungen sich um eine Zulassung bemühen und in welchem Teil von Bayern diese niedergelassen sind, kann das StMGP keinen Einfluss nehmen. b) Mit wie vielen Fällen pro Jahr ist zu rechnen? Wie oben bereits erwähnt, wird in der Begründung zur PIDV von einer Gesamtzahl von 200 bis 300 Anträgen auf Durchführung einer PID pro Jahr in ganz Deutschland ausgegangen . Wie viele Anträge letztlich in Bayern gestellt werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Anträge auf Durchführung einer PID können seit der Zulassung der PIDZentren Anfang Juli 2015 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik eingereicht werden. Bisher sind 26 Anträge eingegangen (Stand: 30.09.2015).