Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 09.09.2015 Mögliche jahrelange Fälschung von Haltbarkeitsdaten bei der Firma Bayern-Ei Nach aktuellen Medienberichten besteht der Verdacht, dass die Firma Bayern-Ei, die seit Monaten wegen eines europaweiten Salmonellenskandals in den Schlagzeilen ist, möglicherweise jahrelang Mindesthaltbarkeitsdaten bei Eiern gefälscht bzw. manipuliert hat. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Seit welchem Datum ist der Staatsregierung und bayerischen Behörden bekannt, dass die Firma BayernEi möglicherweise über einen längeren Zeitraum das Mindesthaltbarkeitsdatum von Eiern gefälscht hat? b) Wann genau wurden die zuständigen bayerischen Ministerien und Behörden jeweils darüber informiert? c) An welchem genauen Datum wurden die jeweils fachlich zuständigen Staatsminister darüber informiert? 2. a) Über welchen genauen Zeitraum wurden möglicherweise Haltbarkeitsdaten von Eiern gefälscht? b) Welchen Umfang (unter Nennung der Anzahl der ausgelieferten Eier und der Auslieferungsländer) hatten diese möglichen Manipulationen? c) Wurden diese Eier mit möglicherweise manipulierten Haltbarkeitsdaten auch in Bayern ausgeliefert (bitte mit Nennung des Umfangs, des Datums und der betroffenen Landkreise)? 3. a) Welche möglichen und tatsächlichen Gefährdungen gingen von einer möglichen Auslieferung solcher manipulierten Eier aus? b) Sind der Staatsregierung und bayerischen Behörden Fälle bekannt, in denen Verbraucher durch die Auslieferung solcher Eier gesundheitliche Schäden erlitten haben bzw. erkrankt sind? 4. a) Haben die Staatsregierung oder bayerischen Behörden die zuständigen Behörden anderer Bundesländer, des Bundes, anderer EU-Länder und europäische Behörden über den Verdacht auf Manipulation von Mindesthaltbarkeitsdaten jemals unterrichtet? b) Wenn ja, welche der o. g. Behörden oder Institutionen und an welchem genauen Datum jeweils? 5. a) Wurde ein etwaiger Verdacht der Manipulation von Mindesthaltbarkeitsdaten von damit befassten bayerischen Behörden oder Behörden, die davon Kenntnis gehabt haben, zur Anzeige gebracht? b) Wenn ja, durch welche Behörde bzw. Behörden und an welchem genauen Datum jeweils? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Justiz (StMJ) und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wie folgt beantwortet: 1. a) Seit welchem Datum ist der Staatsregierung und bayerischen Behörden bekannt, dass die Firma Bayern-Ei möglicherweise über einen längeren Zeitraum das Mindesthaltbarkeitsdatum von Eiern gefälscht hat? b) Wann genau wurden die zuständigen bayerischen Ministerien und Behörden jeweils darüber informiert ? c) An welchem genauen Datum wurden die jeweils fachlich zuständigen Staatsminister darüber informiert ? Insoweit ist zwischen den Behörden der Lebensmittelüberwachung , der Marktüberwachung und der Strafverfolgung zu unterscheiden. – Lebensmittelüberwachung: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 07.08.2015 per Fax Unterlagen an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt. Es handelte sich dabei um Auszüge aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft (Zeugenaussagen), aus denen sich entsprechende Hinweise ergaben. Die Unterlagen wurden durch das LGL am selben Tag an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) weitergeleitet. Frau Staatsministerin Scharf wurde noch am selben Tag informiert. Auch die zuständigen nachgeordneten Behörden wurden noch am selben Tag über den Inhalt der Unterlagen informiert, sodass in der Konsequenz noch am 07.08.2015 das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel an den zu diesem Zeitpunkt Eier in den Verkehr bringenden Standorten untersagt wurde. – Marktüberwachung: Das StMUV hat mit E-Mail vom 25.08.2015 das StMELF dahingehend informiert, dass seit dem 07.08.2015 für die Firma Bayern-Ei ein sofortiges Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel verhängt wurde und damit von der Firma Bayern-Ei keine Eier mehr als Lebensmittel auf den Markt gelangen. Das StMUV teilte in diesem Zusammenhang mit, dass die Anordnung auf aktuellen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft beruht, die auch Anhaltspunkte für die Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums ergaben. Diese Information wurde umgehend an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte weitergeleitet. Der Staatsminister wurde nicht informiert . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2015 17/8428 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8428 – Strafverfolgung: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat zunächst aus Medienberichten zur Kenntnis genommen, dass möglicherweise das Mindesthaltbarkeitsdatum von Eiern der Firma Bayern-Ei abgeändert wurde. In dem bei der Staatsanwaltschaft Regensburg anhängigen Ermittlungsverfahren zum Fall „Bayern-Ei“ wurden erstmalig im Rahmen einer am 13.07.2015 erfolgten Zeugenvernehmung konkrete Erkenntnisse zu der angeblichen Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums von Eiern der Firma BayernEi gewonnen. Nachdem sich im Laufe der weiteren Ermittlungen in der Folgezeit der Verdacht, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum von Eiern der Firma Bayern-Ei abgeändert wurde, erhärtet hatte, wurde diese Erkenntnis am 07.08.2015 per Fax dem LGL mitgeteilt. Ein Bericht der Staatsanwaltschaft Regensburg ging auf dem Dienstweg am 27.07.2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und am 04.08.2015 im StMJ ein. Herr Staatsminister Prof. Dr. Bausback nahm Berichte der Staatsanwaltschaft Regensburg über Verfahren zum Komplex „BayernEi“ nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am 21.08.2015 zur Kenntnis. 2. a) Über welchen genauen Zeitraum wurden möglicherweise Haltbarkeitsdaten von Eiern gefälscht? b) Welchen Umfang (unter Nennung der Anzahl der ausgelieferten Eier und der Auslieferungsländer) hatten diese möglichen Manipulationen? c) Wurden diese Eier mit möglicherweise manipulierten Haltbarkeitsdaten auch in Bayern ausgeliefert (bitte mit Nennung des Umfangs, des Datums und der betroffenen Landkreise)? Die Staatsanwaltschaft Regensburg führt derzeit ein Ermittlungsverfahren durch, das sich unter anderem zentral mit der hier aufgeworfenen Frage der Abänderung des Mindesthaltbarkeitsdatums von Eiern der Firma Bayern-Ei befasst. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen; konkrete Angaben zum betroffenen Zeitraum und Umfang sowie zu betroffenen Abnehmern können daher seitens der Staatsanwaltschaft Regensburg derzeit nicht gemacht werden. Eine abschließende Klärung bleibt insoweit dem Abschluss dieses Verfahrens vorbehalten. 3. a) Welche möglichen und tatsächlichen Gefährdungen gingen von einer möglichen Auslieferung solcher manipulierten Eier aus? Siehe Antwort zu den Fragen 2 a–2 c. b) Sind der Staatsregierung und bayerischen Behörden Fälle bekannt, in denen Verbraucher durch die Auslieferung solcher Eier gesundheitliche Schäden erlitten haben bzw. erkrankt sind? Es sind derzeit keine Fälle bekannt, in denen Verbraucher durch die Auslieferung derartiger Eier gesundheitliche Schäden erlitten haben bzw. erkrankt sind. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern derzeit an. Die Ergebnisse sind abzuwarten. Zu möglichen Gefährdungen oder tatsächlichen Schädigungen der Gesundheit von Verbrauchern durch die Auslieferung von Eiern mit abgeändertem Mindesthaltbarkeitsdatum durch Bayern-Ei liegen der Staatsanwaltschaft Regensburg derzeit keine konkreten Erkenntnisse vor. Bei den Staatsanwaltschaften Landshut und Deggendorf, in deren Bezirken sich ebenfalls Betriebsstätten von Bayern-Ei befinden, sind keine Fälle bekannt, in denen infolge einer Veränderung von Mindesthaltbarkeitsdaten bei BayernEi gesundheitliche Beeinträchtigungen von Verbrauchern eingetreten sind. Von einer Beteiligung aller weiteren bayerischen Staatsanwaltschaften wurde abgesehen. Denn etwaige der Frage unterfallende staatsanwaltschaftliche Verfahren sind nicht ohne Weiteres feststellbar, weil ein Zusammenhang mit dem Verzehr von Eiern der Firma BayernEi , deren Mindesthaltbarkeitsdatum verändert wurde, in den EDV-Systemen der Staatsanwaltschaften nicht erfasst wird. 4. a) Haben die Staatsregierung oder bayerischen Behörden die zuständigen Behörden anderer Bundesländer , des Bundes, anderer EU-Länder und europäische Behörden über den Verdacht auf Manipulation von Mindesthaltbarkeitsdaten jemals unterrichtet? Das LGL hat die nationale Kontaktstelle für das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 11.08.2015 über das Verkehrsverbot für Eier der Firma Bayern-Ei als Lebensmittel informiert. Die Notifizierung bei der EU-Kommission erfolgte am 13.08.2015. Hinsichtlich der Funktion des europäischen Schnellwarnsystems wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 17/7310 verwiesen. b) Wenn ja, welche der o. g. Behörden oder Institutionen und an welchem genauen Datum jeweils? Siehe Antwort zu Frage 4 a. 5. a) Wurde ein etwaiger Verdacht der Manipulation von Mindesthaltbarkeitsdaten von damit befassten bayerischen Behörden oder Behörden, die davon Kenntnis gehabt haben, zur Anzeige gebracht? Stellen die Verwaltungsbehörden im Rahmen eines Verfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) fest, dass Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelte Tat eine Straftat ist, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, § 41 Absatz 1 OWiG. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden unterrichten die Strafverfolgungsbehörden zudem unabhängig von einem Verfahren nach OWiG über den Verdacht einer Straftat gegen Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts , wenn dies wegen der Bedeutung der Tat oder aus anderen Gründen im öffentlichen Interesse geboten ist. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit, der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern zur Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Erkenntnisse der übrigen Behörden beruhen in Bezug auf den hier in Rede stehenden Sachverhalt auf Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, s. o. Antwort zu Frage 1. b) Wenn ja, durch welche Behörde bzw. Behörden und an welchem genauen Datum jeweils? Entfällt aufgrund Antwort zu Frage 5 a.