Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.07.2015 Dipl.-Ing. der 3. QE in der öffentlichen Verwaltung II Da wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass Diplom- Ingenieure (FH) bei der Zulassung zum Aufstieg bzw. zur Modularen Qualifizierung (MQ) im Regelfall wesentlich älter sind als verwaltungsintern ausgebildete Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifizierungsebene (QE) und zudem im Gegensatz zu diesen die Ämter > A15 im Regelfall nicht erreichen können, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele staatliche Beamtinnen und Beamte mit verwaltungsinterner Ausbildung, die aus der 3. QE kommen , haben in den letzten 10 Jahren einen Aufstieg bzw. eine MQ absolviert (aufgeschlüsselt nach Ressorts , Jahr der Zulassung, Alter zum Zeitpunkt der Zulassung , Bezeichnung des Referats/Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung, Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14)? 2. Wie viele staatliche Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, die aus der 3. QE kommen, haben in den letzten 10 Jahren einen Aufstieg bzw. eine MQ absolviert (aufgeschlüsselt nach Ressorts, Jahr der Zulassung, Alter zum Zeitpunkt der Zulassung, Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14)? 3. Warum sind nichttechnische Beamte der 3. QE bei ihrer Zulassung zum Aufstieg bzw. zur MQ im Regelfall deutlich jünger als technische Beamte und warum erreichen nichttechnische Beamte Ämter > A15, während technischen Beamten, die aus der 3. QE kommen, diese Ämter im Regelfall vorenthalten werden (unterteilt nach Ressorts mit ausführlicher Begründung)? 4. Wie lange und warum müssen Beamte aus der 3. QE warten, bis sie nach Abschluss ihrer MQ nach A14 befördert werden (unterteilt nach Ressorts, mit genauer Benennung der Rechtsgrundlagen für die Wartezeit sowie ausführlicher Begründung für Unterschiede zwischen den Ressorts und Fachlaufbahnen der 3. QE)? 5. Hat die vom Landtag bewusst beschlossene Abschaffung des Verzahnungsamts Oberamtsrätin/Oberamtsrat in allen Ressorts zu einer Verkürzung der Wartezeit für eine Beförderung in das Amt A14 geführt oder wurden Maßnahmen ergriffen, mit denen die beschlossene Verkürzung von mindestens 3 Jahren wieder nivelliert wurde (aufgeschlüsselt nach Ressorts sowie Art/Dauer der verlängernden Maßnahmen, mit Begründung)? 6. a) Welche Mindestdauer wurde für die MQ von der 3. in die 4. QE in den einschlägigen Vorgaben festgelegt (unterteilt nach Ressorts, nichttechnischer/technischer Dienst und Dauer in Monaten)? b) Warum ist bei technischen Beamten in einigen Ressorts (z. B. StMI) eine längere Mindestdauer vorgeschrieben als bei nichttechnischen Beamten? 7. Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen , um auch Diplom-Ingenieuren (FH) künftig den Zugang zu Ämtern > A15 zu eröffnen (unterteilt nach Ressorts, Art der Maßnahmen, Zeitpunkt der Umsetzung )? 8. a) Hält die Staatsregierung es für sinnvoll, eine angemessen ausgestattete, ruhegehaltsfähige Technikerzulage (wieder) einzuführen, um die offenkundig bestehende Benachteiligung von Diplom-Ingenieuren (FH) im öffentlichen Dienst in Bayern zu beseitigen? b) Wie steht die Staatsregierung zu einer Änderung der Einordnung von Dipl.-Ingenieuren (FH) in die 4. Qualifikationsebene mit Besoldungsgruppe A12 beim Eingangsamt , um die Aufstiegsmöglichkeiten nach A13 zu verbessern? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.10.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Ganserer vom 23. Juli 2015 betreffend „Dipl.-Ing. der 3. QE in der öffentlichen Verwaltung II“ wird auf Grundlage der Stellungnahme der einzelnen Ressorts wie folgt beantwortet : 1. Wie viele staatliche Beamtinnen und Beamte mit verwaltungsinterner Ausbildung, die aus der 3. QE kommen, haben in den letzten 10 Jahren einen Aufstieg bzw. eine MQ absolviert (aufgeschlüsselt nach Ressorts, Jahr der Zulassung, Alter zum Zeitpunkt der Zulassung, Bezeichnung des Referats /Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.11.2015 17/8429 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14)? Bayerische Staatskanzlei: In den letzten zehn Jahren (01.01.2005–31.12.2014) haben sechs Beamtinnen und Beamte mit verwaltungsinterner Ausbildung den Aufstieg nach altem Recht vom gehobenen in den höheren Dienst absolviert. Jahr des Abschlus - ses Jahr der Zulassung Anzahl Abteilung bei Zulassung * Alter bei Zulassung Alter bei Beförderung A14 2012 2010 1 B I „Personal und Verwaltung“ 44 48 2010 2009 1 Protokoll 52 56 2009 2006 2 B I „Personal und Verwaltung“ 42 46 C I „Europapolitik und internationale Beziehungen“ 39 43 2008 2006 1 Protokoll 38 43 2005 2004 1 Protokoll 41 46 *Aufgrund der geringen Größe der betroffenen Referate und der somit möglichen Rückschlüsse auf einzelne Personen wird nur die Abteilung angegeben. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Gemeinsame Beantwortung der Fragen 1 und 2. Die nachfolgende Tabelle enthält auf der Grundlage der im Personalverwaltungssystem VIVA die von den Personal bewirtschaftenden Stellen gepflegten Daten zu den – insgesamt 32 – ab dem Zulassungsjahr 2004 aufgestiegenen bzw. modular qualifizierten Beamten und Beamtinnen der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, sowie der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften bzw. feuerwehrtechnischer Dienst. Nicht enthalten sind Daten von vor dem 01.05.2009 z. B. wegen Ruhestand oder Tod ausgeschiedenen Personen , da das Stellenverwaltungssystem VIVA seit 01.05.2009 in Betrieb ist, nur die Daten der zu diesem Zeitpunkt aktiven Beamten in VIVA übernommen wurden und das Vorgängersystem DIAPERS inzwischen abgeschaltet wurde. Zu Personen, die im Geschäftsbereich des StMI das Aufstiegsverfahren absolviert haben und anschließend (wegen der Zuständigkeit für die Stellenbewirtschaftung für Regierungsstellen ab der 4. Qualifikationsebene) in den Bereichen des Umweltministeriums oder der Obersten Baubehörde gewechselt sind, können keine Aussagen getroffen werden. Die entsprechenden Angaben dürften indes bei den Zahlen des Umweltministeriums bzw. der OBB berücksichtigt sein. Keine Angaben wurden zu der Bezeichnung des Referats /Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung gemacht, weil dazu VIVA keine belastbaren bzw. lückenlosen Daten enthält und diese deshalb nur durch Einzelrecherchen über die jeweiligen Personalakten ermittelbar wären. Dies wäre jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Anzahl Alter bei Beförderung nach A14 Bemerkung 2004 41 1 47 Ministerium (Min.) 43 1 50 Dipl.-Ing. 48 1 54 49 1 55 2005 49 1 55 50 1 57 2006 46 1 51 47 1 52 48 1 54 2007 46 1 52 55 1 58 2008 48 1 52 54 1 57 53 1 60 2009 41 1 47 Dipl.-Ing. 46 1 - 51 1 54 Min. 52 1 54 Min. 53 1 55 Min. 54 1 - 2010 43 1 45 Min. 50 1 53 Min. 52 1 - 53 1 56 57 1 - 2011 47 1 49 Min. 2012 41 1 49 50 1 - 2013 44 1 46 Min. 50 1 52 Min. 53 1 55 Min. 2014 49 1 - Min. b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Gemeinsame Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3. Im Polizeivollzugsdienst nehmen jährlich durchschnittlich ca. 20 Beamtinnen und Beamte an der Ausbildungsqualifizierung (Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, NRW) und ca. 15 Beamtinnen und Beamte an der modularen Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifikationsebene teil. Für die Zulassung zur modularen Qualifizierung galt bis vor ca. zwei Jahren ein Mindestalter von 50 Lebensjahren. Diese Bedingung wurde ersatzlos gestrichen. Die Zulassung hängt unabhängig vom Lebensalter von der leistungsbezogenen Bewerberauswahl im Rahmen der Bestellung auf Dienstposten der entsprechenden Wertigkeit ab. Im Bereich des – quantitativ deutlich untergeordneten – nichttechnischen Verwaltungsdienstes stehen aktuell sechs Dienstposten zur Verfügung, auf denen eine modulare Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A14 ermöglicht werden kann. Die Beförderung in ein Amt der BesGr. A14 erfolgte bislang regelmäßig drei Jahre nach Abschluss der Qualifizierung. Bei der Bayerischen Polizei existieren nur sehr wenige Dienstposten im technischen Bereich, die entsprechend Ämtern der vierten Qualifikationsebene bewertet sind. Diese wenigen Dienstposten wurden aus fachlichen Gründen bislang ausschließlich mit sog. Regelbewerbern (Dipl.-Ing- Univ. oder Master) besetzt. Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Demnach konnte bei der Bayerischen Polizei in den letzten zehn Jahren keine modulare Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifikationsebene im technischen Verwaltungsdienst ermöglicht werden. Aufgrund von Dienstpostenhebungen können sich hier aber in Zukunft durchaus Möglichkeiten eröffnen. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr : Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Referat/Sachgebiet Alter bei Beförderung nach A14 2004 keine Zulassung 2005 keine Zulassung 2006 49 -- 54 2006 51 -- 55 2006 50 -- 55 2006 51 -- 57 2007 keine Zulassung 2008 51 -- 54 2009 47 -- 52 2009 44 -- 50 2010 keine Zulassung 2011 keine Zulassung 2012 keine Zulassung 2013 53 -- -- 2013 50 -- -- 2013 50 -- -- 2013 44 -- -- 2013 56 -- -- 2014 52 -- -- Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: a) Ministerium, Gerichte und Staatsanwaltschaften: Jahr der Zulassung / Anmeldung MQ Anzahl Alter bei Zulassung / Anmeldung Referat / Sachgebiet Alter bei Beförderung nach BesGr. A14 2005 6 zw. 48 und 52 J. -- zw. 54 und 58 J. 2006 6 zw. 48 und 52 J. -- zw. 53 und 57 J. 2007 5 zw. 42 und 52 J. -- zw. 47 und 59 J. 2008 6 zw. 41 und 54 J. -- zw. 45 und 59 J. 2009 4 zw. 46 und 51 J. -- zw. 49 und 55 J. 2010 3 zw. 49 und 53 J. -- 52 J. (z. T. steht Beförderung noch aus) 2012 3 zw. 49 und 53 J. -- Beförderung steht noch aus 2013 7 zw. 48 und 56 J. -- zw. 52 und 54 J. (Beförderung steht z. T. noch aus) Jahr der Zulassung / Anmeldung MQ Anzahl Alter bei Zulassung / Anmeldung Referat / Sachgebiet Alter bei Beförderung nach BesGr. A14 2014 10 zw. 45 und 59 J. -- Beförderung steht noch aus 2015 1 49 J. -- Beförderung steht noch aus Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. b) Justizvollzug: Im Geschäftsbereich des bayerischen Justizvollzugs wurden in den letzten zehn Jahren vier Beamte zum Aufstieg in den höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst zugelassen bzw. zur modularen Qualifizierung für Ämter ab BesGr. A14 eingeladen. Jahr der Zulassung / MQ Alter bei Zulassung Referat bei Zulassung Alter bei Beförderung nach BesGr. A14 2009 50 -- 53 2009 51 -- 54 2009 51 -- 53 2013 52 -- 55 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Die Fragen 1 und 2 können für den nachgeordneten Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst (StMBW) nicht umfassend beantwortet werden, da aufgrund der Semesterferien an den Hochschulen auch in der Verwaltung nur eine sehr geringe personelle Besetzung besteht. Das dortige Personal ist angehalten , den Erholungsurlaub vorrangig in die vorlesungsfreie Zeit zu legen, um einen reibungslosen Hochschulbetrieb zu gewährleisten. Mit dem verbleibenden Personal können die erforderlichen manuellen Erhebungen in der vorgegebenen Frist nicht geleistet werden. Zudem stehen datenschutzrechtliche Bedenken einer detaillierten Beantwortung entgegen. Im Bereich des StMBW bzw. der ehemaligen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft, Forschung und Kunst haben in den Jahren 2005 bis 2014 40 Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes bzw. der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene („mit verwaltungsinterner Ausbildung“) ein Aufstiegsverfahren bzw. eine modulare Qualifizierung absolviert. Davon entfielen zehn Verfahren auf Beamtinnen und Beamte im Ministerium: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 Jahr der Zulassung bzw. Beginn der Modularen Qualifizierung Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Zulassung: Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14: 2005 45 50 2007 51 55 2009 48 51 2010 52 55 2012 45 46 Wegen der geringen Fallzahlen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich auf das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Zulassung zum Aufstieg bzw. des Beginns der Modularen Qualifizierung und zum Zeitpunkt der Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 abgestellt sowie auf die Angabe des Referats/Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung verzichtet. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Im Geschäftsbereich des StMWi haben in den letzten 10 Jahren 20 Beamtinnen und Beamte mit verwaltungsinterner Ausbildung den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Referat Alter Beförderung A14 2003 45 -- 50 2003 47 -- 52 2002 46 -- 52 2005 41 -- 45 2005 43 -- 48 2005 45 -- 50 2006 35 -- 40 2009 43 -- 47 2008 46 -- 50 2008 50 -- 54 2009 47 -- 51 2009 46 -- 50 2008 54 -- 58 2011 49 -- 51 2011 46 -- 49 2011 41 -- 44 2014 46 -- 2014 44 -- 2014 40 -- 2014 47 -- Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Aus Datenschutzgründen werden keine Einzelauflistungen vorgenommen, sondern Durchschnittswerte gebildet. Angefragte Daten wie „Jahr der Zulassung zum Aufstieg“ oder „Bezeichnung des Referats/Sachgebiets“ können daher nicht übermittelt werden. Anzahl Durchschnittsalter bei Zulassung Durchschnittsalter bei Beförderung nach A14 39 46, 62 50, 75 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde mit Wirkung vom 10.10.2013 aus Teilen des StMUG und des StMAS neu errichtet. Von den umressortierten Beamtinnen und Beamten mit verwaltungsinterner Ausbildung , die aus der 3. QE kommen, wurden in den letzten 10 Jahren 8 Beamtinnen und Beamte zum Aufstieg bzw. zur MQ zugelassen und haben diese/n abgeschlossen: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referats/Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14 2007 44 StMAS 47 2009 41 StMAS 45 2009 46 StMWIVT 49 2010 46 StMAS 48 2010 47 StMUG 51 2012 41 StMAS 44 2012 45 StMUG 48 2013 45 StMUG noch nicht erfolgt Bei der Beantwortung der Frage 1 wurden die personenbezogenen Daten nur unter Abwägung der Interessen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugunsten des parlamentarischen Fragerechts des Landtagsabgeordneten angegeben (vgl. BayVerfGHE vom 20.03.2014, Az.: Vf. 72-Iva-12, juris Rn. 84). Da bei der Schriftlichen Anfrage eine Drucklegung beantragt wurde, muss nach § 72 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags der Datenschutz berücksichtigt werden. Dies ist nur möglich , indem die Daten entweder verkürzt oder vollständig von der Drucklegung ausgenommen werden. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: lfd. Nr. Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Bezeichnung des Referats/Sachgebiets bei Zulassung Alter bei Beförderung nach A14 1 2007 41 StMELF 45 2 2012 58 StMELF 58 3 2015 59 StMELF 60 4 2013 58 StMELF 58 5 2010 40 StMELF 46 6 2008 48 LWG 50 7 2013 57 LfL 60 8 2013 54 LfL 55 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Im Geschäftsbereich des StMAS haben 24 Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes/der 3. QE in den vergangenen 10 Jahren einen Aufstieg/eine Modulare Qualifizierung absolviert. Zur detaillierten Aufschlüsselung wird auf die nachfolgende Übersicht hingewiesen. Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Aufstiege/Modulare Qualifizierung aus der 3. QE in den Jahren 2005 bis 2014: Anzahl Jahr der Zulassung zum A/zur MQ Alter bei Zulassung zum A/zur MQ Alter bei Beförderung nach BesGr A14 Referat/ Sachgebiet 1 2002 40,6 46,6 -- 1 2003 40,9 45,4 -- 1 2003 42,4 47,8 -- 1 2004 44,8 50,4 -- 1 2005 47,7 53,5 -- 1 2005 48,0 54,1 -- 1 2005 50,1 55,7 -- 1 2005 56,2 61,0 -- 1 2005 39,1 44,4 -- 1 2006 43,8 48,8 -- 1 2006 44,2 49,2 -- 1 2006 40,4 44,8 -- 1 2006 50,2 55,2 -- 1 2008 43,9 48,4 -- 1 2008 46,0 50,0 -- 1 2008 46,7 50,8 -- 1 2009 41,8 45,0 -- 1 2010 47,5 50,3 -- 1 2010 43,5 46,2 -- 1 2010 47,5 50,2 -- 1 2010 49,3 52,1 -- 1 2011 52,9 55,4 -- 1 2011 46,9 49,3 -- 1 2012 54,5 57,7 -- 24 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerischer Oberster Rechnungshof: Die gewünschten Zahlen sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Die Daten korrespondieren mit den Angaben, die bereits zur Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Ganserer vom 11.12.2014 vorgelegt wurden. Aufstieg im Jahr Aufstiegs - beamte aus der 3. QE Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Referat/ Sachgebiet Alter bei Beförderung nach A14 2005 4 2 ½ J. vor dem Aufstieg 52 -- 57 47 -- 52 41 -- 46 40 -- 45 2006 7 51 -- 57 51 -- 57 45 -- 50 49 -- 55 48 -- 53 45 -- 51 42 -- 47 2007 2 46 -- 52 40 -- - 2008 2 45 -- 51 52 -- 56 2009 3 48 -- 53 48 -- 53 51 -- 56 2010 2 46 -- 50 44 -- 48 2011 4 53 -- 58 48 -- 53 52 -- 57 46 -- 50 2012 7 44 -- 48 50 -- - 50 -- 53 45 -- 49 50 -- 54 46 -- 51 Mod. Qual. = 2 Jahre vor Abschluss 48 -- 51 2013 2 56 -- 59 53 -- 57 2014 8 50 -- 54 43 -- 46 47 -- 50 46 -- 50 47 -- - 49 -- 53 50 -- 54 48 -- 52 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: a) Ministerium: Jahr der Zulassung Anzahl der „Aufstiege “ 2006 3 2007 1 2008 2 2009 3 2010 6 2011 - 2012 - 2013 3 2014 4 2015 - gesamt 22 Alter zum Zeitpunkt der Zulassung 2 x 43 Jahre, 6 x 44 Jahre, 1 x 45 Jahre, 1x 46 Jahre, 1 x 47 Jahre, 1 x 49 Jahre, 3 x 50 Jahre, 2 x 51 Jahre, 3 x 53 Jahre, 1 x 54 Jahre, 1 x 55 Jahre Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 1 x 43 Jahre, 2 x 44 Jahre, 2 x 45 Jahre, 2 x 46 Jahre, 2 x 47 Jahre, 1 x 48 Jahre, 3 x 49 Jahre, 2 x 51 Jahre, 1 x 52 Jahre, 1 x 53 Jahre, 3 x 55 Jahre, 1 x 56 Jahre, 1 x 57 Jahre Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. b) Lotterieverwaltung: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referates/Sachgebiets Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 2007 43 Bayer. Spielbank 45 2007 44 Bayer. Spielbank 46 2007 51 Bayer. Spielbank 54 Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referates/Sachgebiets Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 2007 52 Sonstige* 55 2014 45 Sonstige* 45 2014 54 Sonstige* 55 2014 47 Bayer. Spielbank 48 * Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. c) Bayerisches Hauptmünzamt: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referates/Sachgebiets Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 2007 54 -- 58 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. d) Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referates/Sachgebiets Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 2006 42 -- 47 2013 59 -- 60 2013 58 -- 59 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. e) Steuerverwaltung: Jahr der Zulassung Aufstieg bzw. MQ insgesamt Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Referat/Sachgebiet bei Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 2002 1 53 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 2003 4 43 Jahre Sonstige* 48 Jahre 50 Jahre Betriebsprüfung 57 Jahre 54 Jahre Allg. Verwaltung 59 Jahre 46 Jahre Betriebsprüfung 53 Jahre 2004 8 53 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 45 Jahre Betriebsprüfung 51 Jahre 45 Jahre Betriebsprüfung 52 Jahre 48 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 48 Jahre Steuerfahndung 54 Jahre 52 Jahre Betriebsprüfung 58 Jahre 52 Jahre Allg. Verwaltung 58 Jahre 54 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 2005 2 51 Jahre Betriebsprüfung 56 Jahre 52 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 2006 6 43 Jahre Allg. Verwaltung 47 Jahre 51 Jahre Allg. Verwaltung 55 Jahre 48 Jahre Sonstige* 53 Jahre 49 Jahre Sonstige* 53 Jahre 50 Jahre IuK 54 Jahre 49 Jahre IuK 53 Jahre Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Jahr der Zulassung Aufstieg bzw. MQ insgesamt Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Referat/Sachgebiet bei Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 2007 5 52 Jahre Sonstige* 55 Jahre 50 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 51 Jahre Betriebsprüfung 55 Jahre 49 Jahre Allg. Verwaltung 53 Jahre 52 Jahre Allg. Verwaltung 55 Jahre 2008 11 52 Jahre Betriebsprüfung 55 Jahre 50 Jahre Sonstige* 53 Jahre 50 Jahre Sonstige* 53 Jahre 51 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 54 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 52 Jahre Allg. Verwaltung 55 Jahre 53 Jahre Allg. Verwaltung 56 Jahre 50 Jahre Allg. Verwaltung 53 Jahre 55 Jahre Betriebsprüfung 57 Jahre 41 Jahre Betriebsprüfung 42 Jahre 44 Jahre IuK 47 Jahre 2009 2 48 Jahre Betriebsprüfung 51 Jahre 51 Jahre Allg. Verwaltung 53 Jahre 2010 4 47 Jahre Sonstige* 49 Jahre 52 Jahre Sonstige* 54 Jahre 55 Jahre Betriebsprüfung 56 Jahre 38 Jahre Betriebsprüfung 40 Jahre 2011 23 62 Jahre Allg. Verwaltung 62 Jahre 61 Jahre Betriebsprüfung 61 Jahre 58 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 55 Jahre Betriebsprüfung 56 Jahre 61 Jahre Betriebsprüfung 62 Jahre 56 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 53 Jahre Allg. Verwaltung 54 Jahre 58 Jahre Allg. Verwaltung 59 Jahre 51 Jahre Betriebsprüfung 52 Jahre 46 Jahre Allg. Verwaltung 46 Jahre 59 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 56 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 48 Jahre Allg. Verwaltung 48 Jahre 54 Jahre Betriebsprüfung 55 Jahre 52 Jahre Betriebsprüfung 53 Jahre 51 Jahre Allg. Verwaltung 52 Jahre 54 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 54 Jahre Sonstige* 55 Jahre 64 Jahre Sonstige* 64 Jahre 60 Jahre Sonstige* 61 Jahre 49 Jahre Betriebsprüfung 50 Jahre 49 Jahre Sonstige* 51 Jahre 52 Jahre IuK 53 Jahre 2012 22 55 Jahre Anwenderreferat 57 Jahre 56 Jahre Anwenderreferat - 58 Jahre Sonstige* 59 Jahre 59 Jahre Sonstige* 59 Jahre 58 Jahre Sonstige* 59 Jahre 58 Jahre Allg. Verwaltung 59 Jahre 53 Jahre Allg. Verwaltung 54 Jahre 59 Jahre Allg. Verwaltung 60 Jahre 56 Jahre Betriebsprüfung 57 Jahre 61 Jahre Sonstige* 61 Jahre 58 Jahre Sonstige* 58 Jahre 48 Jahre Allg. Verwaltung 48 Jahre 57 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 59 Jahre Allg. Verwaltung 60 Jahre 48 Jahre Sonstige* 49 Jahre 59 Jahre Allg. Verwaltung 59 Jahre 53 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 46 Jahre Allg. Verwaltung 47 Jahre 56 Jahre IuK 57 Jahre 52 Jahre IuK 53 Jahre 55 Jahre IuK 56 Jahre 57 Jahre IuK 58 Jahre Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 Jahr der Zulassung Aufstieg bzw. MQ insgesamt Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Referat/Sachgebiet bei Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Beförderung 2013 42 57 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 59 Jahre Betriebsprüfung 61 Jahre 60 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 56 Jahre Betriebsprüfung 58 Jahre 53 Jahre Betriebsprüfung 53 Jahre 59 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 57 Jahre Allg. Verwaltung 58 Jahre 51 Jahre Allg. Verwaltung 51 Jahre 59 Jahre Betriebsprüfung 59 Jahre 51 Jahre Allg. Verwaltung 51 Jahre 47 Jahre Allg. Verwaltung 48 Jahre 58 Jahre Betriebsprüfung 59 Jahre 55 Jahre Betriebsprüfung 57 Jahre 56 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 61 Jahre Allg. Verwaltung 61 Jahre 57 Jahre Allg. Verwaltung 58 Jahre 53 Jahre Allg. Verwaltung 54 Jahre 56 Jahre Allg. Verwaltung 56 Jahre 50 Jahre Betriebsprüfung - 44 Jahre Betriebsprüfung - 51 Jahre Betriebsprüfung 52 Jahre 58 Jahre Allg. Verwaltung 59 Jahre 52 Jahre Betriebsprüfung - 55 Jahre Allg. Verwaltung 56 Jahre 53 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 52 Jahre Betriebsprüfung 53 Jahre 56 Jahre Allg. Verwaltung 56 Jahre 54 Jahre Allg. Verwaltung 54 Jahre 58 Jahre Sonstige* 59 Jahre 46 Jahre Allg. Verwaltung 47 Jahre 57 Jahre Allg. Verwaltung 58 Jahre 58 Jahre Betriebsprüfung 59 Jahre 54 Jahre Allg. Verwaltung 54 Jahre 48 Jahre Allg. Verwaltung - 48 Jahre Sonstige* 49 Jahre 56 Jahre IuK 59 Jahre 55 Jahre IuK 58 Jahre 56 Jahre IuK 57 Jahre 48 Jahre IuK 50 Jahre 50 Jahre IuK 52 Jahre 52 Jahre IuK - 57 Jahre IuK - 2014 22 60 Jahre Allg. Verwaltung 61 Jahre 61 Jahre Sonstige* - 57 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 60 Jahre Allg. Verwaltung 60 Jahre 57 Jahre Allg. Verwaltung 57 Jahre 60 Jahre Betriebsprüfung 60 Jahre 58 Jahre Allg. Verwaltung 58 Jahre 59 Jahre Allg. Verwaltung 60 Jahre 56 Jahre Betriebsprüfung - 52 Jahre Allg. Verwaltung - 58 Jahre Betriebsprüfung 58 Jahre 59 Jahre Betriebsprüfung 59 Jahre 57 Jahre Allg. Verwaltung 58 Jahre 56 Jahre Betriebsprüfung 56 Jahre 60 Jahre Allg. Verwaltung 60 Jahre 54 Jahre Betriebsprüfung 54 Jahre 58 Jahre Betriebsprüfung 59 Jahre 47 Jahre Allg. Verwaltung 48 Jahre 60 Jahre Allg. Verwaltung 60 Jahre 48 Jahre Allg. Verwaltung - 49 Jahre Lehrkraft 49 Jahre 61 Jahre Lehrkraft 61 Jahre * Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 f) Landesamt für Finanzen: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referats/ Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14 2007 51 -- 53 2008 49 -- 52 2010 53 -- 54 2010 47 -- 49 2010 48 -- 50 2010 48 -- 49 2010 55 -- 56 2014 57 -- 58 2014 59 -- 60 2014 59 -- 60 2014 46 -- 46 2015 57 -- 58 2015 47 -- 48 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. g) Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referats/ Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14 2005 46 -- 51 2007 47 -- 51 2007 49 -- 53 2007 48 -- 51 2007 50 -- 53 2008 51 -- 54 2009 44 -- 45 2009 46 -- 48 2010 49 -- 52 2011 49 -- 51 2012 48 -- 49 2012 54 -- 57 2013 47 -- 49 2013 55 -- 55 2013 44 -- 46 2013 54 -- - 2013 55 -- - 2014 53 -- - Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. h) Immobilien Freistaat Bayern: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Bezeichnung des Referats/ Sachgebiets zum Zeitpunkt der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14 2007 45 -- 48 2013 53 -- - Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. i) Vermessungsverwaltung: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Dienststelle Ref./Sg. Alter bei Beförderung nach A14 2011 51,1 LfStaD -- 52,6 2012 44,5 LVG -- 45,9 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. 2. Wie viele staatliche Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, die aus der 3. QE kommen, haben in den letzten 10 Jahren einen Aufstieg bzw. eine MQ absolviert (aufgeschlüsselt nach Ressorts, Jahr der Zulassung , Alter zum Zeitpunkt der Zulassung, Alter zum Zeitpunkt der Beförderung nach A14)? Bayerische Staatskanzlei: Fehlanzeige. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Vgl. Antwort zu Frage 1. b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Vgl. Antwort zu Frage 1. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: baufachlicher-umwelttechnischer Verwaltungsdienst Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Alter bei Beförderung nach A14 2004 48 53 2004 43 48 2004 43 49 2005 2006 43 48 2006 52 57 2006 46 51 2006 48 53 2006 57 61 2007 49 53 2008 49 54 2008 49 52 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 baufachlicher-umwelttechnischer Verwaltungsdienst Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Alter bei Beförderung nach A14 2009 51 54 2009 46 51 2010 41 45 2010 49 53 2011 51 54 2011 54 56 2011 40 43 2011 46 49 2011 44 --- 2012 2013 50 52 2013 38 40 2013 48 --- 2013 43 --- 2013 48 50 2013 49 --- 2013 44 --- 2013 51 --- 2013 53 55 2013 42 --- 2014 Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz werden nur bei der gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz ganz vereinzelt Beamte der 3. QE der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ (Verwaltungsinformatiker ) eingesetzt. Von diesen stand kein Beamter zum Aufstieg / zur Modularen Qualifizierung heran. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: 2012 schloss ein Beamter der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene das Aufstiegsverfahren ab. Im Jahr 2013 hat eine Beamtin der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst mit der modularen Qualifizierung begonnen. Von näheren Angaben wird aus Gründen des Datenschutzes abgesehen. Im Geschäftsbereich des StMBW werden sowohl in der dritten als auch in der vierten Qualifikationsebene nur sehr wenige Diplom-Ingenieure beschäftigt und diese überwiegend im Arbeitnehmerverhältnis. Es besteht daher naturgemäß nur in Einzelfällen die Möglichkeit, über den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung ein Amt der vierten Qualifikationsebene zu erreichen. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Im Geschäftsbereich des StMWi haben in den letzten 10 Jahren 7 Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn „Natur und Technik“ den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Referat Alter Beförderung A14 2002 51 -- 58 2003 49 -- 55 2005 42 -- 47 2006 39 -- 44 2009 39 -- 45 2011 43 -- 46 2011 50 -- 52 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Anzahl Durchschnittsalter bei Zulassung Durchschnittsalter bei Beförderung nach A14 29 46,41 50,71 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: In den letzten 10 Jahren hat kein/-e Beamtin/Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, die/der aus der 3. QE kommt, einen Aufstieg bzw. eine MQ absolviert. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: lfd. Nr. Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Alter bei Beförderung nach A14 1 2004 45 51 2 2004 53 58 3 2005 45 50 4 2005 48 52 5 2006 41 45 6 2006 46 50 7 2007 45 49 8 2007 46 49 9 2008 50 53 10 2009 49 51 11 2009 44 46 12 2010 38 41 13 2012 58 59 14 2012 50 noch A13 15 2012 47 50 16 2013 49 51 17 2007 51 55 18 2010 43 46 19 2013 43 noch A13 20 2014 54 noch A13 21 2005 53 57 22 2005 54 58 23 2008 55 58 24 2007 55 59 25 2008 49 52 26 2010 50 53 27 2013 52 54 28 2008 53 56 29 2008 57 60 30 2009 50 56 31 2009 43 46 Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 lfd. Nr. Jahr der Zulassung Alter bei Zulassung Alter bei Beförderung nach A14 32 2011 52 57 33 2010 50 55 34 2010 55 59 35 2011 51 noch A13 36 2011 56 noch A13 37 2004 46 52 38 2005 53 58 39 2006 51 57 40 2006 49 54 41 2007 47 53 42 2008 50 54 43 2009 47 53 44 2012 53 56 45 2012 52 53 46 2012 51 57 47 2012 49 54 48 2014 55 57 49 2014 56 58 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Es wird Fehlanzeige erstattet. Bayerischer Oberster Rechnungshof: A uf st ie g im Ja hr A uf st ie gs - be am te a us de r 3 . Q E Ja hr d er Zu la ss un g A lte r b ei Zu la ss un g R ef er at / Sa ch ge bi et A lte r b ei B ef ör de ru ng na ch A 14 2005 - 2 ½ J. vor dem Aufstieg2006 1 41 -- 47 2007 - 2008 1 51 -- 58 2009 - 2010 - 2 ½ J. vor dem Aufstieg2011 3 47 -- 50 47 -- 51 45 -- 50 2012 4 50 -- 54 52 -- 56 44 -- 48 46 -- 50 2013 1 Mod. Qual. = 2 Jahre vor Abschluss 51 -- 54 2014 1 47 -- 51 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Im Geschäftsbereich des StMFLH haben in den letzten zehn Jahren insgesamt 10 Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, die aus der 3. QE kommen, einen Aufstieg bzw. eine MQ absolviert. Davon war ein Beamter im Ministerium (Jahr der Zulassung 2008, Alter zum Zeitpunkt der Zulassung: 48 Jahre, Alter zum Zeitpunkt der Beförderung: 52 Jahre; auf die Angabe des Referats wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet) und ein Beamter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Jahr der Zulassung 2012, Alter zum Zeitpunkt der Zulassung: 50 Jahre, Alter zum Zeitpunkt der Beförderung: 51 Jahre, auf die Angabe des Referats wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet). Die restlichen acht waren in der Vermessungsverwaltung beschäftigt: Jahr der Zulassung Alter zum Zeitpunkt der Zulassung Dienststelle Ref./ Sg. Alter bei Beförderung nach A14 2003 52,1 BFD -- 57,7 2004 46,1 BFD -- 52,6 2007 50,2 Vermessungsamt -- 55,9 2007 43,7 LVG -- 49,8 2009 46,9 Vermessungsamt -- 53,3 2012 52,9 LVG -- 55,8 2013 48,2 LVG -- 49,2 2013 45,0 LVG -- 45,9 Die Angabe des Referats/Sachgebiets lässt Rückschlüsse auf die Personen zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde deshalb auf die Angabe verzichtet. In der Lotterieverwaltung ist nur ein Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ beschäftigt. Dessen Dienstposten ist mit Besoldungsgruppe A13 bewertet . Beim Bayerischen Hauptmünzamt sind die Dienstposten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ bis maximal A12 bewertet. Im IuK-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern haben bisher keine Beamtinnen und Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ am Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst teilgenommen bzw. die modulare Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A14 absolviert. Dies ist jedoch strukturell auf die Personalgewinnung in der Vergangenheit und die derzeitige Besetzung im IuK-Bereich zurückzuführen. In der Vergangenheit wurde das Personal überwiegend aus dem Steuerbereich gewonnen. Erst in den letzten Jahren wurden verstärkt Verwaltungsinformatiker ausgebildet und technisches Personal eingestellt. Da jedoch die Eignung zur Teilnahme an der modularen Qualifizierung bei der periodischen Beurteilung in der Regel nur Beamten und Beamtinnen der BesGr. A13 zuerkannt wird, kann zum Vergleich nur diese Besoldungsgruppe herangezogen werden. Die Beamten und Beamtinnen der BesGr. A13 teilen sich wie folgt auf: Verwaltung und Finanzen 53 Beschäftigte 95 % Naturwissenschaft und Technik 3 Beschäftigte 5 % Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 Derzeit sind im IuK-Bereich vier Beamte und Beamtinnen, denen eine Eignung zuerkannt wurde und die aufgrund der begrenzten Anzahl von Stellen noch nicht an der MQ teilnehmen konnten. Drei Beamte sind der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“ (=75 %) und ein Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ (=25 %) zugeordnet . In den IuK- und Leitstellenabteilungen des Landesamtes für Finanzen bzw. der früheren Bezirksfinanzdirektionen München und Regensburg werden erst seit dem Jahr 2003 Fachhochschulabsolventen der Studiengänge Informatik , Mathematik o. Ä. zunächst im Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Nach den laufbahnrechtlichen Vorschriften konnten diese Beamten bisher maximal ein Amt der BesGr. A11 erreichen und kommen infolgedessen für die modulare Qualifizierung noch nicht in Betracht. 3. Warum sind nichttechnische Beamte der 3. QE bei ihrer Zulassung zum Aufstieg bzw. zur MQ im Regelfall deutlich jünger als technische Beamte und warum erreichen nichttechnische Beamte Ämter > A15, während technischen Beamten, die aus der 3. QE kommen, diese Ämter im Regelfall vorenthalten werden (unterteilt nach Ressorts mit ausführlicher Begründung)? Bayerische Staatskanzlei: Entfällt. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Das Durchschnittsalter lag seit dem Zulassungsjahr 2004 für nichttechnische Beamte und Beamtinnen bei 49,3 Jahren ; das Durchschnittsalter für die Diplom-Ingenieure betrug dagegen lediglich 42 Jahre. Die Personalentwicklung hängt sowohl beim fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst als auch beim fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst bzw. bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst zum einen von der Stellenausstattung und zum anderen von den zu besetzenden Funktionen ab. So können bei den Landratsämtern Aufstiegsbeamte bzw. modular Qualifizierte regelmäßig nur das Beförderungsamt A14 erreichen, wenn sie dort einen Juristen ersetzen und eine Abteilungsleiterfunktion innehaben . Ein Amt der Besoldungsgruppe A15/A16 ist hier an die Funktion „Vertreter des Landrats im Amt“ geknüpft. Solche Funktionen nehmen jedoch bei den Landratsämtern Diplom-Ingenieure nicht wahr, weshalb eine Besoldung über die Besoldungsgruppe A14 hinaus nicht gerechtfertigt wäre. Ferner gibt es für den bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienst an den Landratsämtern keine originäre 4. Qualifikationsebene, deren Aufgaben modular Qualifizierte bzw. Aufstiegsbeamte übernehmen könnten. Bei den Staatlichen Feuerwehrschulen steht indes Aufstiegsbeamten bzw. modular Qualifizierten auch die Besoldungsgruppe A15 offen, sofern sie dort als Schulleiter eingesetzt sind. b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Entfällt (vgl. Antwort zu Frage 1). c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Wie aus den Anlagen ersichtlich ist, besteht kein wesentlicher Altersunterschied bei der Zulassung zum Aufstieg bzw. bei der Teilnahme an der modularen Qualifizierung zwischen technischem und nichttechnischem Verwaltungsdienst . Das Erreichen von Ämtern der Besoldungsgruppe A16 und höher ist bisher nur in wenigen Fällen möglich gewesen (siehe Antwort vom 08.12.2014 auf die Anfrage von Herrn Ganserer vom 04.11.2014) und sowohl für den technischen als auch für den nichttechnischen Dienst möglich. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung von Frage 2. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Aufgrund der geringen Fallzahlen im Bereich des technischen Dienstes bzw. der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (siehe oben Antwort zu Frage 2) kann hierzu seitens des StMBW keine Aussage getroffen werden. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Im StMWi haben zwei Diplom-Ingenieure (FH) die modulare Qualifizierung erfolgreich beendet. Weder das Alter dieser Beamten zum Zeitpunkt der Zulassung zur MQ noch die Wartezeit in ein Amt der Besoldungsgruppe A15 unterscheidet sich von den Beamten mit verwaltungsinterner Ausbildung. Im Bereich der Eichverwaltung wurde in den letzten 10 Jahren kein Beamter des nichttechnischen Verwaltungsdienstes zum Aufstieg bzw. zur modularen Qualifizierung zugelassen. Insofern kann für diesen Verwaltungsbereich hierzu keine Aussage getroffen werden. Den technischen Beamten der Eichverwaltung wurde nach erfolgreich durchlaufenem Aufstiegsverfahren die Leitung eines Eichamts übertragen. Diese Ämter sind mit A14 bewertet, sodass diese Beamten in dieser Funktion kein höheres Amt als A14 erreichen können. Sollte einem/einer Eichamtsleiter/- in jedoch eine nach A15 bewertete Stelle als Abteilungsleiter im Landesamt für Maß und Gewicht übertragen werden, stünde diesen technischen Beamten selbstverständlich auch die Möglichkeit einer Beförderung nach A15 offen. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Dass nichttechnische Beamte der 3. QE bei Ihrer Zulassung zum Aufstieg bzw. zur MQ deutlich jünger wären als technische Beamte, kann nicht nachvollzogen werden. Vielmehr liegt das Durchschnittsalter der technischen Beamten zum Zeitpunkt der Zulassung sogar leicht unter dem Durchschnittsalter aller Beamten. Ämter > A15 sind an Funktionen gebunden, z. B. Referatsleitung im Ministerium, Abteilungsleitung bei einer Landeszentralbehörde (LfU, LGL), Sachgebietsleitung bei einer Regierung oder Behördenleitung eines Wasserwirtschaftsamtes oder einer Nationalparkverwaltung. Die Anzahl dieser Funktionen und damit die Möglichkeiten, ein entsprechendes Beförderungsamt zu erreichen, haben sich durch die Maßnahmen der Verwaltungsreform 21 vermindert (Zusammenlegung der ehemaligen Landeszentralbehörden Landesamt für Umweltschutz, Landesamt für Wasserwirtschaft , Geologisches Landesamt zum Landesamt für Umwelt; Reduzierung der Zahl der Wasserwirtschaftsämter von 24 auf 17). Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 Diese Funktionsdienstposten werden grundsätzlich ausgeschrieben und stehen in der Regel allen Beamtinnen und Beamten, die für Ämter der 4. QE qualifiziert sind, offen. Im Auswahlverfahren konkurrieren ggf. Dipl.-Ing. (FH) mit universitär ausgebildeten Bewerbern. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes . Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Im Geschäftsbereich des StMGP wurden bisher keine technischen Beamten zum Aufstieg bzw. zur MQ zugelassen. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Im Ressort des StMELF ist dieser Altersunterschied nicht gegeben. Zur modularen Qualifizierung für Ämter der Bes- Gr. A14 werden Beamtinnen und Beamte zugelassen, denen ein Dienstposten dieser Wertigkeit übertragen ist. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerb und hängt maßgeblich von der dienstlichen Beurteilung ab. Die Beamtinnen und Beamten müssen also gut beurteilt sein und sich um einen höherwertigen Dienstposten erfolgreich bewerben. Das Lebensalter ist hier nicht entscheidend. Für die Beförderung in Ämter > A15 gilt das entsprechend und gleichermaßen für alle Beamtinnen und Beamte. Es ist jedoch zu berücksichtigen , dass höherwertige Stellen > A15 nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Entfällt (vgl. Antwort zu Frage 2). Bayerischer Oberster Rechnungshof: Im Geschäftsbereich des ORH ist grundsätzlich kein Unterschied zwischen Verwaltungsbeamten und Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ zu erkennen . Dies gilt auch in Bezug auf das Lebensalter zum Zeitpunkt der Zulassung zum Aufstieg bzw. zum Beginn der modularen Qualifizierung. Es trifft auch nicht zu, dass technischen Beamten, die aus der 3. QE kommen, Ämter > A15 vorenthalten werden. Hier handelt es sich ausschließlich um Führungspositionen, die entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzt werden. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Die Frage kann mangels Relevanz im Hinblick auf die Aufgabenstruktur des Ministeriums für den Bereich des Ministeriums nicht beantwortet werden. In der Steuerverwaltung ist ein Altersvergleich der nichttechnischen mit den technischen Beamten und Beamtinnen nicht möglich, da bisher keine technischen Beamten und Beamtinnen am Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst teilgenommen bzw. die MQ für Ämter ab der BesGr. A14 absolviert haben. Im Bereich Steuer und im Bereich IuK des Bayerischen Landesamtes für Steuern hat in den letzten zehn Jahren jeweils ein Beamter die BesGr. A16 erreicht. Beide Beamte sind Aufstiegsbeamte der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“. Aussagekräftige Zahlen dazu, ob nichttechnische Beamte eher die BesGr. A16 erreichen als technische Beamte liegen damit nicht vor. In der Vermessungsverwaltung war im Erhebungszeitraum (letzten zehn Jahre) das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Zulassung bei nichttechnischen Beamten 47,8 Jahre, bei technischen Beamten/Beamtinnen 48,1 Jahre und damit fast gleich. Derzeit hat in der Vermessungsverwaltung ein technischer Beamter (3. QE) ein Amt der BesGr. A15 inne, nichttechnische Beamte keines. Die Möglichkeit, ein Amt A15 zu erreichen, ist in der technisch geprägten Vermessungsverwaltung für technische Beamte günstiger als für nichttechnische . 4. Wie lange und warum müssen Beamte aus der 3. QE warten, bis sie nach Abschluss ihrer MQ nach A14 befördert werden (unterteilt nach Ressorts, mit genauer Benennung der Rechtsgrundlagen für die Wartezeit sowie ausführlicher Begründung für Unterschiede zwischen den Ressorts und Fachlaufbahnen der 3. QE)? Bayerische Staatskanzlei: Unter Berücksichtigung des Leistungslaufbahngesetzes, der internen Beförderungswartezeiten und des Beurteilungsergebnisses erfolgt die Beförderung nach A14 nach erfolgreicher modularer Qualifizierung nach 1,5 Jahren oder später. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Mit den Personalvertretungen sind folgende Grundsätze festgelegt: - Mindestens dreijährige Wartezeit seit der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A13 und - ein halbes Jahr Bewährung seit dem Erwerb der Qualifikation für ein Amt der nächsthöheren Qualifikationsebene (Art. 16 Abs. 5 Satz 2 Leistungslaufbahngesetz ), wobei auf die Erprobungszeit die Einführungszeit insoweit angerechnet werden kann, als bereits ein höherwertiger Dienstposten übertragen war. Als Vergleichsgruppe sind dabei die Beamten und Beamtinnen derselben Besoldungsgruppe heranzuziehen, die ebenfalls über die Qualifikation für Ämter der 4. Qualifikationsebene verfügen. Auf der Grundlage einer Anlassbeurteilung erfolgt sodann die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14. b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Aktuell erfolgt die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 regelmäßig drei Jahre nach Abschluss der modularen Qualifizierung. Es wird momentan jedoch geprüft, inwieweit bei Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten eine Verkürzung dieser Zeitspanne möglich ist. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr : Seit Einführung der modularen Qualifizierung beträgt die Wartezeit für die Beförderung in die Besoldungsgruppe A14 ca. sechs Monate, wenn ein Dienstposten der 4. Qualifikationsebene wahrgenommen wird. Grundlage hierfür ist Art. 16 Abs. 2 Satz 2 LlbG, der eine entsprechende Erprobungszeit vorschreibt. Seite 14 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 Bayerisches Staatsministerium der Justiz: a) Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften orientiert sich die Vergabe von Anmeldemöglichkeiten an der zu erwartenden Stellensituation nach erfolgreichem Abschluss der MQ. Sofern die Beamten einen Dienstposten innehaben, der eine Beförderung in ein Amt der BesGr. A14 rechtfertigt und die Mindestbeförderungswartezeiten (insbesondere Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Art. 17 Abs. 6 LlbG) erfüllt sind, erfolgt zeitnah nach Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Modularen Qualifizierung die Beförderung in ein Amt der BesGr. A14. b) Im Geschäftsbereich des bayerischen Justizvollzugs erfolgt eine Einladung zu einer modularen Qualifizierung nur dann, wenn eine entsprechende Beförderungsstelle nach erfolgreichem Abschluss der MQ zur Verfügung gestellt werden kann. Die Beförderung in ein Amt der Bes- Gr. A14 erfolgt grundsätzlich innerhalb weniger Wochen nach der Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der MQ, wenn der Beamte bereits ein Amt der BesGr. A13 innehat und die Beförderungswartezeit des Art. 17 Abs. 1 LlbG eingehalten wird. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Nachgeordneter Bereich: Die Teilnahme an der modularen Qualifizierung setzt voraus , dass nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen zeitnah eine entsprechende Beförderungsstelle zur Verfügung steht. Vorgaben hinsichtlich der Beförderungswartezeit, die über die allgemeinen laufbahnrechtlichen Regelungen hinausgehen, bestehen nicht. Ministerium: Nach dem Personalentwicklungskonzept des Ministeriums setzt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 in der Regel die mindestens dreijährige Wahrnehmung von Dienstgeschäften der vierten Qualifikationsebene voraus . Eine Differenzierung nach Fachlaufbahnen erfolgt nicht. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Nach den „Richtlinien der Staatsregierung vom 27.09.1983 zur Vereinheitlichung der Bewährungszeiten von Beförderungen im höheren Dienst in den Ministerien“ soll (originären Beamten der 4. QE) ein Amt der Besoldungsgruppe A14 frühestens nach einer Bewährungszeit von vier Jahren verliehen werden. Da es seit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts in Bayern nur noch eine durchgehende Leistungslaufbahn gibt, wird diese vierjährige Mindestbewährungszeit im Geschäftsbereich des StMWi auch für die Beförderungen nach A14 nach erfolgreich abgeschlossener modularer Qualifizierung herangezogen. Die Beamten, die diese Bewährungszeit nach Abschluss der MQ bereits erfüllt haben, können bei Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle zeitnah nach A14 befördert werden. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Modular qualifizierte Beamte übernehmen nach Abschluss der MQ Aufgaben der 4. QE. Vor einer Beförderung sollen sich diese Beamten daher zunächst in ihrem neuen Arbeitsbereich bewähren. Ein Jahr nach Abschluss der MQ ist gemäß der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Voraussetzung für die Beförderung in das erste Beförderungsamt der neuen QE, in diesem Fall A14. Im Ergebnis bedeutet dies, dass modular qualifizierte Beamte der 3. QE – unabhängig von der Fachlaufbahn – ein Jahr nach Abschluss der MQ nach A14 befördert werden können. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Für die Beförderungen von Beamtinnen und Beamten gelten die Art. 17 und Art. 18 LlbG. Es ist beabsichtigt, von der Möglichkeit des Erlasses eigener Verwaltungsvorschriften („Beförderungsrichtlinien“, Art. 3 Abs. 2 LlbG i. V. m. Art. 15 Halbsatz 2 BayBG) Gebrauch zu machen. Da das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erst zum 10.10.2013 errichtet wurde, liegen noch keine aussagekräftigen historischen Daten hinsichtlich der Frage vor, wie lange Beamte aus der 3. QE warten müssen, bis sie nach Abschluss ihrer MQ nach A14 befördert werden. Die Frage des Zeitpunkts der Beförderung ist jedenfalls auch von der Stellensituation abhängig. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Bei den Beförderungen von A13 nach A14 muss die beamtenrechtliche Mindestwartezeit von drei Jahren seit der letzten Beförderung beachtet werden (Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LlbG). Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschäftigten in der Regel bereits bei Zulassung älter als 40 Jahre sind und meist bereits bei der Zulassung die Mindestwartezeit in Besoldungsgruppe A13 erfüllt haben. Im Forstbereich muss außerdem eine aktuelle Beurteilung vorliegen, welche in der Regel sechs Monate nach erfolgreichem Abschluss der modularen Qualifizierung erstellt wird. Wenn neben der erforderlichen Beurteilung die Wartezeit erfüllt ist, erfolgt unverzüglich die Beförderung nach A14. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Eine Wartezeit nach Abschluss der modularen Qualifizierung ist nicht vorgesehen; gem. Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Leistungslaufbahngesetz darf die Beförderung nach BesGr. A14 frühestens drei Jahre nach der letzten (A13-) Beförderung erfolgen. Bayerischer Oberster Rechnungshof: Die Bewährungszeit für eine Beförderung nach A14 richtet sich nach dem Ergebnis einer Anlassbeurteilung, die drei Jahre nach Beginn der modularen Qualifizierung erstellt wird; sie beträgt zwischen 3 und 5 ½ Jahren. Eine Differenzierung nach Fachlaufbahnen gibt es nicht. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Für Beamte und Beamtinnen, die in einem Amt der BesGr. A13 die modulare Qualifizierung abgeschlossen haben, gilt mindestens die laufbahnrechtliche Wartezeit von drei Jahren ab Beförderung nach A13, Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Halbsatz 1 LlbG. Darüber hinaus sind die für alle Beamten und Beamtinnen einheitlichen Mindestbewährungszeiten einzuhalten (Nr. 1.1 Satz 2 Auswahl- und Beförderungsgrundsätze im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 15 der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat). Eine gesonderte Wartezeit nach Abschluss der MQ ist nicht vorgesehen . Im Bereich des Ministeriums muss eine Bewährungszeit von sechs Monaten nach der MQ erfüllt sein. Es wird nicht zwischen Beamtinnen und Beamten mit „verwaltungsinterner Ausbildung“ und Beamtinnen und Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ unterschieden. 5. Hat die vom Landtag bewusst beschlossene Abschaffung des Verzahnungsamts Oberamtsrätin/ Oberamtsrat in allen Ressorts zu einer Verkürzung der Wartezeit für eine Beförderung in das Amt A14 geführt oder wurden Maßnahmen ergriffen, mit denen die beschlossene Verkürzung von mindestens 3 Jahren wieder nivelliert wurde (aufgeschlüsselt nach Ressorts sowie Art/Dauer der verlängernden Maßnahmen, mit Begründung)? Bayerische Staatskanzlei: Die Abschaffung der Verzahnungsämter hat zu einer Verkürzung der Beförderungswartezeiten geführt. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Die Abschaffung des Verzahnungsamtes A13 Oberamtsrat/ Oberamtsrätin hat zu einer deutlichen Verkürzung der Wartezeit für eine Beförderung in das Amt der Besoldungsgruppe A14 für diejenigen Beamten und Beamtinnen geführt, die das Amt der Besoldungsgruppe A13 (in der 3. Qualifikationsebene ) bereits länger als drei Jahre (Mindestwartezeit gemäß Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Leistungslaufbahngesetz) innehaben. Vor der Dienstrechtsreform mussten Beamte und Beamtinnen im Verzahnungsamt Oberamtsrat/Oberamtsrätin zunächst zum Regierungsrat/zur Regierungsrätin ernannt werden. Das Beförderungsamt A14 konnte dieser Personenkreis sodann frühestens nach drei Jahren (im Ministerium ), nach dreieinhalb Jahren (bei den Regierungen) und nach vier Jahren (bei den Landratsämtern) erreichen. b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Vgl. hierzu Antwort zu Frage 4. Im Polizeivollzugsdienst wurden die Verzahnungsämter überdies beibehalten. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr : Bis zur Abschaffung des Verzahnungsamtes in der Besoldungsgruppe A13 mussten die Aufstiegsbeamtinnen und -beamten die Mindestwartezeit von drei Jahren von A13 hD nach A14 im höheren Dienst durchlaufen. Das neue Dienstrecht hat mit dem Wegfall des Verzahnungsamtes die Wartezeit für die Beförderung in die Besoldungsgruppe A14 erheblich verkürzt (siehe Antwort zu Frage 4), da bereits in A13 in der Qualifikationsebene 3 zurückgelegte Dienstzeiten für die Mindestwartezeit angerechnet werden. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Die Abschaffung des Verzahnungsamts führt regelmäßig zu einer Verkürzung der Wartezeit, vgl. Antwort zu Frage 4. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Die Abschaffung des Verzahnungsamtes hat zu einer Verkürzung der Wartezeit für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 geführt. Maßnahmen zur „Nivellierung “ der Verkürzung wurden nicht getroffen. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Mit Einführung des Neuen Dienstrechts in Bayern entfiel die bislang erforderliche 3-jährige Bewährungszeit als Regierungsrat nach erfolgreichem Aufstieg in den höheren Dienst. Für Beamte, die im Wege der modularen Qualifizierung aufgestiegen sind, hat sich dadurch die Bewährungszeit für die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 deutlich verkürzt (vgl. Antwort zu Frage 4). Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Wie in Frage 4 bereits dargelegt, ist im Geschäftsbereich des StMUV die Beförderung nach A14 für modular qualifizierte Beamte bereits ein Jahr nach Abschluss der MQ möglich. Die Wartezeit hat sich also seit Einführung des Neuen Dienstrechts deutlich verkürzt. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde zum 10.10.2013 errichtet. Aussagekräftige historische Daten liegen noch nicht vor. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Die Abschaffung des Verzahnungsamts Oberamtsrätin/ Oberamtsrat hat die Wartezeit für eine Beförderung nach A14 verkürzt. Es gibt keine Maßnahmen, diesen Effekt zu nivellieren. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Die Wartezeit hat sich verkürzt (vgl. auch Antwort zu Frage 4). Bayerischer Oberster Rechnungshof: Abhängig vom Ergebnis der Anlassbeurteilung (s. Antwort zu Frage 5) ergibt sich gegenüber den früheren Regelungen der Laufbahnverordnung eine zeitliche Einsparung von mindestens 1 bis zu 2 ½ Jahren. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Die Abschaffung des Verzahnungsamtes Oberamtsrätin/ Oberamtsrat hat zu einer Verkürzung der Wartezeit für eine Beförderung nach A14 geführt. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Verkürzung zu nivellieren. 6. a) Welche Mindestdauer wurde für die MQ von der 3. in die 4. QE in den einschlägigen Vorgaben festge- Seite 16 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 legt (unterteilt nach Ressorts, nichttechnischer/ technischer Dienst und Dauer in Monaten)? Bayerische Staatskanzlei: Zusammengefasste Beantwortung der Frage 6 a und 6 b. Die Mindestdauer der modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 wurde auf 18 Monate für alle Beamtinnen und Beamten der Staatskanzlei festgelegt. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Gemäß Nr. 3.1 Satz 2 des Konzepts des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV- StMI) vom 01.03.2012 (AIIMBI. S. 199) soll bei der modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 zwischen dem Beginn der ersten Maßnahme und der Prüfung am Ende der letzten Maßnahme mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. In Anlehnung an die frühere laufbahnrechtliche Einführungszeit für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst von zweieinhalb Jahren und im Hinblick darauf, dass der betroffene Personenkreis regelmäßig einer hohen dienstlichen Beanspruchung unterliegt , hat sich die AIV mit den Personalvertretungen daraufhin verständigt, dass sich die modulare Qualifizierung über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren erstreckt. Dies gilt sowohl für die modulare Qualifizierung von Nichttechnikern als auch von Diplom-Ingenieuren im bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienst bei den Landratsämtern . Lediglich für die modulare Qualifizierung von Beamten der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, gelten besondere Regelungen (vgl. § 41 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst vom 18.11.2011, GVBl. S. 599). b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Im Polizeivollzugsdienst wurde keine Mindestdauer für die modulare Qualifizierung festgelegt; im Übrigen keine Besonderheit im Vergleich zur AIV. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr : Die Maßnahmen zur Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A10 erstrecken sich über einen Zeitraum von einem Jahr, für Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 ist ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften soll die MQ 14 mindestens 24 Monate dauern. Im Bereich des Justizvollzugs ist keine Mindestdauer für die MQ festgelegt. Die tatsächliche Dauer orientiert sich ausschließlich daran, in welcher Zeit die vorgeschriebenen Maßnahmen durchlaufen werden können. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Nach Nr. 2 des Konzepts des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Durchführung der modularen Qualifizierung – VV-ModQV-StMWFK vom 17.02.2012 soll bei der modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 zwischen dem Beginn der ersten Maßnahme und der Prüfung am Ende der letzten Maßnahme ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten liegen. Die modulare Qualifizierung darf nicht vor Erreichen eines Amtes der Besoldungsgruppe A13 abgeschlossen werden. Eine Differenzierung nach Fachlaufbahnen ist nicht vorgesehen. Das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen Qualifizierung – VV-ModQV-STMUK vom 12.04.2012 sieht keine entsprechende Mindestdauer vor. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Im Konzept des StMWi zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-STMWIVT) ist festgelegt, dass sich die Maßnahmen der modularen Qualifizierung über einen „angemessenen Zeitraum“ verteilen sollen (Nr. 2.1 Satz 2 VV-ModQV-STMWIVT). Eine Mindestdauer wurde damit nicht festgelegt. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Bei der MQ im bautechnischen und umweltfachlichen Dienst sollen die Module nach der FachV-btuD über einen Zeitraum von zwei Jahren verteilt sein. Für alle übrigen fachlichen (technischen und nichttechnischen ) Schwerpunkte ist nach der VV-ModQV-StMUV eine Mindestdauer von 12 Monaten zwischen dem ersten und dem letzten Modul, das mit der Prüfung abschließt, festgelegt . Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Ein Konzept zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMGP) wird derzeit erstellt. In der Entwurfsfassung der VV-ModQV-StMGP ist für die Zeit zwischen dem Beginn der ersten Maßnahme und der Prüfung am Ende der letzten Maßnahme ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten vorgesehen. Eine Unterscheidung nach nichttechnischem und technischem Dienst ist nicht beabsichtigt. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Eine Mindestdauer für die MQ wurde im Ressort des StMELF nicht festgelegt. Vorgeschrieben sind lediglich Art und Dauer der zu absolvierenden Module. In der Regel finden die Module in einem Zeitrahmen von etwa ein bis zwei Jahren statt. Sobald alle Module mit Prüfungsmodul und mündlicher Prüfung absolviert wurden, wird dem Beamten bzw. der Beamtin eine schriftliche Feststellung über den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung ausgehändigt. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Im Geschäftsbereich des StMAS gilt eine einheitliche Mindestdauer von 18 Monaten. Bayerischer Oberster Rechnungshof: Nach dem Konzept für die modulare Qualifizierung der Beamten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter vom 23.11.2012 Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 17 verteilen sich die Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A14 über einen Zeitraum von zwei Jahren. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Es wurde weder im nichttechnischen noch im technischen Dienst eine Mindestdauer für die modulare Qualifizierung festgelegt. In der Regel dauert es ein Jahr, bis alle Maßnahmen der mQ erfolgreich abgeschlossen werden können. b) Warum ist bei technischen Beamten in einigen Ressorts (z. B. StMI) eine längere Mindestdauer vorgeschrieben als bei nichttechnischen Beamten ? Bayerische Staatskanzlei: Siehe Antwort zu Frage 6 a. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Vgl. Antwort zu Frage 6 a. b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Vgl. Antwort zu Frage 6 a. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr : Die fachlichen Module finden im Rahmen der regulären Lehrgänge des Vorbereitungsdienstes für Anwärter und Referendare statt und können daher nur zu festen Terminen höchstens einmal jährlich angeboten werden. Die zweijährige Dauer ist damit organisatorisch bedingt. Das Prüfungsmodul der modularen Qualifizierung kann wie im nichttechnischen Dienst erst abgeschlossen werden, nachdem ein Amt der Besoldungsgruppe A13 erreicht ist. Die anschließende Beförderung nach A14 setzt im Geschäftsbereich der Staatsbauverwaltung eine Mindestbewährungszeit von drei Jahren voraus. Für den technischen Dienst entstehen durch den geringfügig längeren Zeitraum der modularen Qualifizierung keine Nachteile für das berufliche Fortkommen , da die modulare Qualifizierung in jedem Fall innerhalb der Mindestbewährungszeit abgeschlossen werden kann. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Im Geschäftsbereich des StMJ ist für technische Beamte keine längere Mindestdauer vorgeschrieben. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Das StMBW ist hiervon nicht betroffen (siehe oben). Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: In der VV-ModQV-STMWIVT wird diesbezüglich nicht zwischen technischen und nichttechnischen Beamten unterschieden . Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Die VV-ModQV-StMUV bezieht auch fachliche Schwerpunkte aus der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik ein, für die eine Mindestdauer der MQ von einem Jahr gilt. Lediglich die MQ für Beamte aus dem bautechnischen und umweltfachlichen Dienst, für die die FachV-btuD bzw. VV-FachV-btuD gilt, sieht einen Zeitraum von zwei Jahren vor. Dies ist darin begründet, dass die modular zu qualifizierenden Beamten an Maßnahmen der Baureferendar- Ausbildung teilnehmen. Da sich die Ausbildung über zwei Jahre erstreckt, dauert die MQ zwangsläufig auch etwa zwei Jahre. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Eine Unterscheidung nach nichttechnischer und technischer Dienst ist nicht beabsichtigt (vgl. Antwort zu Frage 6 a). Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Gilt nicht für das Ressort des StMELF. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Trifft für den Geschäftsbereich des StMAS nicht zu. Bayerischer Oberster Rechnungshof: Im Geschäftsbereich des ORH gibt es keinen Unterschied in der Dauer der modularen Qualifizierung von technischen und nichttechnischen Beamten. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Es wurde keine Mindestdauer festgelegt (vgl. Antwort zu Frage 6 a). 7. Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen , um auch Diplom-Ingenieuren (FH) künftig den Zugang zu Ämtern > A15 zu eröffnen (unterteilt nach Ressorts, Art der Maßnahmen, Zeitpunkt der Umsetzung)? Bayerische Staatskanzlei: Entfällt. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV): Bereits bei Frage 3 wurde ausgeführt, dass es für den bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienst an den Landratsämtern keine Funktion für aufgestiegene bzw. modular qualifizierte Diplom-Ingenieure gibt, die eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A15 rechtfertigen würden. Sofern dieser Personenkreis jedoch an eine andere Behörde (z. B. Ministerium, Regierung oder Bauamt) wechselt, kommt bei einer entsprechenden Funktionsübertragung grundsätzlich auch eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A15 in Betracht. Die entsprechenden Stellen sind indes im Einzelplan des Umweltministeriums bzw. der Obersten Baubehörde ausgebracht. Im fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (bei den Staatlichen Feuerwehrschulen) steht einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A15 dann nichts entgegen, wenn dort die Funktion des Schulleiters wahrgenommen wird. Seite 18 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8429 b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei: Entfällt. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr : Den Dipl.-Ing. (FH) bzw. Bachelorabsolventen stehen die Besoldungsgruppen A16 und höher nur nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegs oder der modularen Qualifizierung offen. Für bestimmte Dienstposten (z. B. Behördenleitung der Staatlichen Bauämter, Sachgebietsleitungen an den Regierungen) werden in den Beförderungsrichtlinien und im Personalentwicklungskonzept bestimmte Schritte der Personalentwicklung vorausgesetzt, die von den bereits lebensälteren Aufstiegs- bzw. modular qualifizierten Beamtinnen und Beamten nur im Ausnahmefall vollzogen werden können. In der Obersten Baubehörde war diesem Personenkreis bisher in wenigen Einzelfällen die Übernahme von Dienstposten ab der Besoldungsgruppe A16 möglich. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Im Geschäftsbereich des StMJ sind keine Diplom-Ingenieure (FH) in einem Beamtenverhältnis beschäftigt. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Im Geschäftsbereich des StMWi steht allen Diplom-Ingenieuren (FH) nach erfolgreich abgeschlossener modularer Qualifizierung die Beförderung nach Besoldungsgruppe A15 offen, sofern der konkret wahrgenommene Dienstposten entsprechend bewertet ist (vgl. Antwort zu Frage 3). Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Der Zugang zu Ämtern > A15 steht grundsätzlich allen Beamtinnen und Beamten, die über die Qualifikation für Ämter der 4. QE verfügen, offen (siehe Antwort zu Frage 3). Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Im Geschäftsbereich des StMGP ist ein Bedarf an Diplom- Ingenieuren (FH) in der Regel nicht vorhanden. Besondere Maßnahmen sind nicht angezeigt. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Gilt nicht für das Ressort des StMELF, da diese Ämter gleichermaßen erreicht werden können. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Die der Frage zugrunde gelegte Annahme trifft nicht zu. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Geschäftsbereich des StMAS nur sehr wenige Beamte der 3. QE in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik beschäftigt werden. Die Anzahl der Dipl.-Ing. (FH) im Geschäftsbereich ist einstellig. Bayerischer Oberster Rechnungshof: Für den Geschäftsbereich des ORH besteht insoweit kein Handlungsbedarf. Auf die Angaben zu Frage 3 wird hingewiesen . Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Im Bereich der Steuerverwaltung sind die Einsatzmöglichkeiten für Dipl.-Ing. (FH) aufgrund der Vorgaben des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes nur begrenzt. Im IuK-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern haben alle modular qualifizierten Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit , sich für Ämter > A15 zu bewerben. Der Einsatz von modular qualifizierten Beamtinnen und Beamten auf den mit BesGr. A16 bewerteten Dienstposten (= stellvertretende Abteilungsleitung) wird sich aber angesichts der geringen einstelligen Zahl auf Einzelfälle beschränken. Gesonderte Maßnahmen zur Förderung von Dipl.-Ing. (FH) sind deshalb nicht erforderlich. Im Bereich des Landesamtes für Finanzen können technische Beamte Ämter > A15, für die keine besonderen Rechtskenntnisse erforderlich sind, erreichen (z. B. Abteilungsleiter 1T oder 3T). Besondere Maßnahmen werden nicht ergriffen. Im Bereich der Vermessungsverwaltung können sich Beamtinnen und Beamte der 4. QE oder der 3. QE mit abgeschossener MQ in gleicher Weise auf Dienstposten (Ämter > A15) bewerben; das Auswahlverfahren erfolgt ausschließlich nach dem Leistungsprinzip, die Qualifikationsebene ist dabei unbeachtlich. Es sind keine Maßnahmen geplant. Verbeamtete Dipl.-Ing. (FH) gibt es bei der Schlösserverwaltung , mit einer Ausnahme, lediglich im Bereich Gartenbau . Die Dienstpostenbeschreibungen der Referentenstellen in der 4. QE sind in der Regel wissenschaftlich geprägt; ein Dipl.-Ing. (FH) erfüllt die Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung gewöhnlich nicht. Für Maßnahmen, diesen Beamtinnen und Beamten den Zugang zu einer MQ einzuräumen , besteht bei der Schlösserverwaltung unter den derzeitigen Voraussetzungen daher keine Veranlassung. 8. a) Hält die Staatsregierung es für sinnvoll, eine angemessen ausgestattete, ruhegehaltsfähige Technikerzulage (wieder) einzuführen, um die offenkundig bestehende Benachteiligung von Diplom-Ingenieuren (FH) im öffentlichen Dienst in Bayern zu beseitigen? Die sogenannte Technikerzulage wurde ursprünglich für herausgehobene Funktionen der Beamten der technischen Dienste im Verhältnis zum nichttechnischen Dienst mit Rücksicht auf die damalige Bewerberlage eingeführt. Der Bundesbesoldungsgesetzgeber ging schon damals davon aus, dass sich bei den Diplom-Ingenieuren (FH) gewisse zeitliche und finanzielle Nachteile aufgrund des längeren und selbst bezahlten Studiums nicht während der ganzen dienstlichen Laufbahn auswirken; dies gelte insbesondere wegen des höheren Eingangsamtes in der Besoldungsgruppe A 10. Tatsächlich hat der Bundesbesoldungsgesetzgeber dann – unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen – mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666) diese Ausgleichsleistung mit Wirkung ab 1. Januar 1999 abgeschafft. Der Bayerische Landtag hatte gegen diese Strukturmaßnahme keine Einwände und hat auch die Wiedereinführung dieser Technikerzulage – mangels offenkundig bestehender Benachteiligung von Diplom-Ingenieuren (FH) – weder bei Drucksache 17/8429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 19 der Einführung des Neuen Dienstrechts zum Januar 2011 noch bei deren Evaluation im Jahr 2013 für erforderlich gehalten . b) Wie steht die Staatsregierung zu einer Änderung der Einordnung von Dipl.-Ingenieuren (FH) in die 4. Qualifikationsebene mit Besoldungsgruppe A12 beim Eingangsamt, um die Aufstiegsmöglichkeiten nach A13 zu verbessern? Die Festlegung der Eingangsämter ist in Art. 23 BayBesG bestimmt. Sie knüpft an die im Laufbahnrecht vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen an. Gemäß Art. 7 LlbG richtet sich die laufbahnrechtliche Zuordnung zu den Qualifikationsebenen nach den Vorbildungsvoraussetzungen. So steigen Bachelor-Absolventen oder Diplom-Ingenieure (FH) in der dritten Qualifikationsebene ein; nur ein Masterabschluss oder ein Diplomabschluss an einer Universität eröffnet den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene. Insofern erübrigt sich die Frage nach einem besonderen Eingangsamt in der vierten Qualifikationsebene. Die Systematik der hochschulrechtlichen Einordnung und Bewertung von Diplomabschlüssen FH, Diplomabschlüssen Univ., sowie Bachelorabschlüssen und Masterabschlüssen aller Hochschularten beruht auf einer von allen Ländern in der KMK gemeinsam erfolgten Bewertung. Eine Revision dieser Systematik erscheint weder geboten noch auf Länderebene /KMK-Ebene politisch durchsetzbar.