Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner SPD vom 20.07.2015 Urlaub in Bayern für Kinder, Familien und einkommensschwache Menschen Bayern muss ein attraktives Urlaubsziel für alle Menschen sein. Auch einkommensschwache Familien, Alleinerziehende , Jugendliche und Kinder müssen die Möglichkeit haben, am Tourismus in Bayern teilzuhaben. Tourismusformen, die ein preiswertes Reisen für alle Einkommensschichten ermöglichen, sollten daher in ausreichendem Maße gefördert werden, wichtig ist dafür auch das Vorhandensein einer entsprechenden Beherbergungsinfrastruktur. Gerade Kinder - und Jugendreisen spielen eine wichtige Rolle bei der Persönlichkeitsentwicklung und der Bildung, für junge Menschen mit Migrationshintergrund leisten solche Reisen einen wichtigen Beitrag zur Integration. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Mittel hat der Freistaat Bayern innerhalb der vergangenen zehn Jahre im Rahmen der Förderung von investiven Maßnahmen für die Sanierung und Modernisierung von Familienferienstätten zur Verfügung gestellt? b) Welche Familienferienstätten wurden konkret gefördert ? c) Welche baulichen Maßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau, wurden im Einzelnen gefördert ? 2. a) Wie viele Förderanträge seitens bayerischer Familienferienstätten wurden in den vergangenen zehn Jahren gestellt? b) Wie viele Anträge wurden vollständig oder teilweise (bitte soweit möglich einzeln mit der Angabe von Beträgen aufschlüsseln) genehmigt, wie viele abgelehnt? 3. a) Welche Landeszuschüsse wurden in den vergangenen zehn Jahren für Jugendherbergen oder sonstige Gruppenferienstätten vergeben (bitte mit Nennung des jeweiligen Förderprogramms)? b) Wie viele Anträge wurden vollständig oder teilweise genehmigt, wie viele abgelehnt? 4. a) Wie haben sich die individuellen Fördersätze für die Familienerholung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? b) Wie viele Förderanträge wurden bewilligt, wie viele abgelehnt (bitte mit Nennung der Gründe für die Ablehnung )? c) Ist die Staatsregierung mit der Entwicklung der Nachfrage nach Familienerholungsangeboten zufrieden? 5. a) Welche weiteren Landeszuschüsse können für die Durchführung von Gruppenreisen in Bayern, wie Klassenfahrten oder Jugendfreizeiten, gewährt werden? b) In welcher Höhe wurden entsprechende Zuschüsse in den vergangenen zehn Jahren für welche Maßnahmen vergeben, wie viele entsprechende Anträge wurden abgelehnt? 6. Erachtet die Staatsregierung ihre Maßnahmen als ausreichend, um Freizeit- und Erholungsreisen einkommensschwacher Familien sowie Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen zu fördern? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Mittel hat der Freistaat Bayern innerhalb der vergangenen zehn Jahre im Rahmen der Förderung von investiven Maßnahmen für die Sanierung und Modernisierung von Familienferienstätten zur Verfügung gestellt? Die Haushaltsansätze für die Förderung von investiven Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung von Familienferienstätten bei Kapitel 10 07 Titel 893 73 sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Haushaltsjahr Haushaltsmittel für Investivförderungen Tsd. EUR Haushaltstitel 2005 562,4 Kap. 10 07 Tit. 893 73 2006 562,4 2007 562,4 2008 562,4 2009 500,0 2010 500,0 2011 500,0 2012 500,0 2013 500,0 2014 500,0 b) Welche Familienferienstätten wurden konkret gefördert ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2015 17/8431 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8431 c) Welche baulichen Maßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau, wurden im Einzelnen gefördert? 2. a) Wie viele Förderanträge seitens bayerischer Familienferienstätten wurden in den vergangenen zehn Jahren gestellt? b) Wie viele Anträge wurden vollständig oder teilweise (bitte soweit möglich einzeln mit der Angabe von Beträgen aufschlüsseln) genehmigt, wie viele abgelehnt? Die Förderung von nachgewiesenen und notwendigen Sanierungs - und Modernisierungsvorhaben von Familienferienstätten erfolgt einzelfallbezogen in enger Abstimmung mit den Trägern und mit dem Bund. Aufgrund dieses Verfahrens erfolgt eine sukzessive Bewilligung eingereichter Förderanträge . Förderanträge wurden in den letzten Jahren nicht abgelehnt. Wenn wegen laufender Förderungen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jedoch gebunden sein sollten bzw. waren, wurden und werden die Antragsteller ggf. darauf hingewiesen, ihren Förderantrag zu gegebener Zeit erneut zu stellen. Nachfolgende Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Bereich Familienferienstätten, die sich teilweise über mehrere Haushaltsjahre erstreckten bzw. erstrecken, wurden seit dem Jahr 2005 gefördert: Familienferienstätte Förderung Bayern (Bewilligungssumme in Tsd. EUR) Jahr der Bewilligung Geförderte Maßnahme/n Haus Chiemgau (Teisendorf – Oberbayern) 600,0 2005 Sanierung und Modernisierung (im Wesentlichen Umbau , Sanierung und Attraktivierung der öffentlichen Bereiche im Hauptgebäude) Ferienhaus Lambach (Lam – Oberpfalz ) 893,3 2008 Sanierung und Modernisierung (im Wesentlichen Sanierung und Umbau des Westflügels und Foyers des Hauptgebäudes sowie Fassadendämmung und Außenbalkone, Einbau eines behindertengerechten Aufzuges im Bereich des Foyers) Haus St. Christophorus (Nonnenhorn – Schwaben) 800,0 2008 Generalsanierung der Familienferienstätte und Neubau eines Mehrzweckraumes Haus Immenreuth (Immenreuth – Oberpfalz) 300,0 2009 Sanierung und Modernisierung (Einbau neuer Fenster und Balkontürenelemente , Malerarbeiten, Sanierung des Tennisplatzes) AWO-Feriendorf Zwiesel (Zwiesel – Niederbayern) 370,3 2012 Sanierung und Modernisierung (energetische Sanierung und Modernisierung sowie Anbau einer barrierefreien WCAnlage , Ausstattung der Gästehäuser) Bildungs- und Erholungsstätte Langau (Steingaden – Oberbayern) 1.500,0 (1. Bauabschnitt ) 1.448,0 (2. Bauabschnitt ) 2013 2015 Generalsanierung der Familienferienstätte 3. a) Welche Landeszuschüsse wurden in den vergangenen zehn Jahren für Jugendherbergen oder sonstige Gruppenferienstätten vergeben (bitte mit Nennung des jeweiligen Förderprogramms)? b) Wie viele Anträge wurden vollständig oder teilweise genehmigt, wie viele abgelehnt? In den letzten zehn Jahren, d. h. von 2005 bis 2014, wurden vom Deutschen Jugendherbergswerk – Landesverband Bayern e. V. 64 Anträge auf Zuschüsse für Investitionen an bayerischen Jugendherbergen gestellt. Bei allen Anträgen konnte der beantragte Zuschuss vollumfänglich gewährt werden. Im genannten Zeitraum wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 16,5 Millionen € bewilligt. Weitere Landeszuschüsse wurden nicht ausgereicht. 4. a) Wie haben sich die individuellen Fördersätze für die Familienerholung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unterstützt Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten könnten, durch individuelle Zuschüsse. Gefördert werden Familienurlaube in bayerischen Familienferienstätten , in den Ferienzeiten sogar bundesweit. Familienferienstätten arbeiten gemeinnützig und bieten ein besonders familienfreundliches Umfeld, zu dem auch Angebote der Eltern - und Familienbildung, etwa Kurse zu Erziehungsfragen, gehören. Als Zuschuss wurden bis einschließlich Januar 2008 – täglich 9,20 € je Kind und je Erwachsenem bzw. – täglich 11,80 € für Kinder mit Behinderung gewährt. Mit Wirkung vom 1. Februar 2008 wurde eine Rahmenvereinbarung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege zur staatlichen Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten in Kraft gesetzt. Mit der Rahmenvereinbarung wurde die bisherige staatliche Förderung neu ausgestaltet und entscheidend verbessert. Der Vollzug wurde auf das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) delegiert. Als Zuschuss werden seither – täglich 13 € je Kind und je Erwachsenem bzw. – täglich 17 € für Kinder mit Behinderung gewährt; dies entspricht einer Erhöhung um jeweils über 40 %. b) Wie viele Förderanträge wurden bewilligt, wie viele abgelehnt (bitte mit Nennung der Gründe für die Ablehnung)? Drucksache 17/8431 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für die Zeit bis einschließlich Januar 2008 liegt keine entsprechende statistische Erhebung zu Antragszahlen und Ablehnungen vor. Die Entwicklung der Antragszahlen und Ablehnungen für die Zeit ab Februar 2008 wird nachfolgend tabellarisch dargestellt . Jahr Bewilligungen Ablehnungen Anzahl Anzahl Ablehnungs-gründe Häufigkeit 2008 (11 Monate) 582 167 Familienferienstätte nicht förderfähig 71 Einkommensgrenze überschritten 31 Antragsrücknahme 29 Mindestaufenthalt nicht erreicht 6 Antrag nach Maßnahme gestellt 5 Ohne Kind 2 Kein gemeinsamer Erholungsurlaub 1 Sonstiges 22 2009 755 277 Einkommensgren-ze überschritten 70 Familienferienstätte nicht förderfähig 50 Antragsrücknahme 21 Mindestaufenthalt nicht erreicht 15 Antrag nach Maßnahme gestellt 5 Kein gemeinsamer Erholungsurlaub 2 Hauptwohnsitz nicht in Bayern 1 Keine Maßnahme der Familienbildung 1 Ohne Kind 1 Sonstiges 111 2010 801 233 Einkommensgren-ze überschritten 88 Familienferienstätte nicht förderfähig 36 Antragsrücknahme 25 Erforderliche Unterlagen nicht eingereicht 12 Mindestaufenthalt nicht erreicht 11 Antrag nach Maßnahme gestellt 6 Kein gemeinsamer Erholungsurlaub 5 Widerruf (keine Teilnahmebestätigung ) 4 Bereits ein Urlaub gefördert 2 Hauptwohnsitz nicht in Bayern 1 Sonstiges 43 2011 776 195 Einkommensgren-ze überschritten 76 Jahr Bewilligungen Ablehnungen Anzahl Anzahl Ablehnungs-gründe Häufigkeit Familienferienstätte nicht förderfähig 26 Erforderliche Unterlagen bzw. Teilnahmebestätigung nicht eingereicht 22 Antragsrücknahme 17 Widerruf (keine Teilnahmebestätigung ) 14 Mindestaufenthalt nicht erreicht 11 Kein gemeinsamer Erholungsurlaub 3 Antrag nach Maßnahme gestellt 3 Keine Maßnahme der Familienbildung 1 Sonstiges 22 2012 673 149 Einkommensgren-ze überschritten 47 Teilnahmebestätigung nicht eingereicht 33 Antragsrücknahme 18 Familienferienstätte nicht förderfähig 15 Erforderliche Unterlagen nicht eingereicht 15 Mindestaufenthalt nicht erreicht 8 Kein gemeinsamer Erholungsurlaub 3 Antrag nach Maßnahme gestellt 1 Sonstiges 9 2013 642 191 Einkommensgren-ze überschritten 77 Familienferienstätte nicht förderfähig 43 Antragsrücknahme 17 Erforderliche Unterlagen nicht eingereicht 12 Teilnahmebestätigung nicht eingereicht 11 Mindestaufenthalt nicht erreicht 6 Kein gemeinsamer Erholungsurlaub 2 Keine Maßnahme der Familienbildung 1 Antrag nach Maßnahme gestellt 1 Sonstiges 21 2014 626 162 Familienferienstätte nicht förderfähig 43 Einkommensgrenze überschritten 42 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8431 Jahr Bewilligungen Ablehnungen Anzahl Anzahl Ablehnungs-gründe Häufigkeit Erforderliche Unterlagen nicht eingereicht 24 Teilnahmebestätigung nicht eingereicht 17 Antragsrücknahme 16 Mindestaufenthalt nicht erreicht 8 Antrag nach Maßnahme gestellt 3 Hauptwohnsitz nicht in Bayern 1 Kein gemeinsamer Erholungsurlaub 1 Sonstiges 7 c) Ist die Staatsregierung mit der Entwicklung der Nachfrage nach Familienerholungsangeboten zufrieden ? Die wesentliche Verbesserung der staatlichen Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten mit Wirkung vom 1. Februar 2008 hat zu einem erheblichen Anstieg der Antrags- und Bewilligungszahlen geführt und war somit ein voller Erfolg. Dies belegt die Entwicklung bei den Ist-Ausgaben von 147,2 Tsd. EUR im Jahr 2007 auf durchschnittlich 423,2 Tsd. EUR im Zeitraum 2008 bis 2014. Nachdem die Förderung einkommensabhängig ausgestaltet ist, ergibt sich aufgrund der Einkommensentwicklung (Tarifsteigerungen) im Laufe der Zeit zwangsläufig eine rückläufige Tendenz. Seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird derzeit die Rechtsgrundlage für die Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Rahmenvereinbarung) überarbeitet. Dabei werden auch Anpassungsmöglichkeiten geprüft, die im weiteren Verlauf mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abzustimmen sind. 5. a) Welche weiteren Landeszuschüsse können für die Durchführung von Gruppenreisen in Bayern, wie Klassenfahrten oder Jugendfreizeiten, gewährt werden? b) In welcher Höhe wurden entsprechende Zuschüsse in den vergangenen zehn Jahren für welche Maßnahmen vergeben, wie viele entsprechende Anträge wurden abgelehnt? Klassenfahrten: Der Bayerische Jugendring K. d. ö. R. (BJR) hat seit 1951 u. a. die staatliche Aufgabe, internationale Schüleraustauschmaßnahmen zu vermitteln, vorzubereiten und durchzuführen . Im Rahmen dieser Aufgabe finden auch Klassen - und Schülergruppenfahrten innerhalb Bayerns statt: Innerbayerische Fahrten der bayerischen Schülerinnen und Schüler als Gastgeber für die Klassen bzw. Schülergruppen der Partnerschulen aus dem Ausland sind typischerweise Programmbestandteil solcher Austauschmaßnahmen. Die Fahrten haben typischerweise kulturell und historisch bedeutsame Orte oder sehenswerte Landschaften in Bayern zum Ziel. Die staatliche Förderung bezieht sich auf die Schüleraustauschmaßnahmen als solche, nicht nur auf den bayerischen Teil der Maßnahmen. Die Beantwortung berücksichtigt daher auch die Förderung für die Reisen der bayerischen Schülerinnen und Schüler zu ihren ausländischen Partnerschülerinnen und -schülern. Der BJR fördert den internationalen Schüleraustausch aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung . Bei den einzelnen Maßnahmen beträgt der Tagessatz 2015 für die Förderung von Inlandsbegegnungen 4 €. Aktuell werden nur Maßnahmen von bayerischen mit europäischen Partnerschulen gefördert. Die Fahrkostenpauschalen für Auslandsbegegnungen belaufen sich innerhalb Europas (geografisch) auf 5 Cent pro Entfernungskilometer. Bei Aufenthaltskosten gilt bei allen Programmen das Gastgeberprinzip: Demnach gehen die BJR-Förderrichtlinien davon aus, dass die Gastgeber für die Unterbringung und Verpflegung sorgen, im Regelfall im Haushalt des Gastgebers . Faktisch gewinnt aber die gemeinsame Unterbringung bayerischer und ausländischer Schülerinnen und Schüler, z. B. in einer Jugendherberge, immer größere Bedeutung. Die Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung in den vergangenen zehn Jahren stellen sich wie folgt dar; abgelehnte Anträge werden statistisch nicht erhoben: Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung Klassischer Schüleraustausch Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung Kurzaustausch mit der Tschechischen Republik /Slowakischen Republik Förderungsbe - reich Zahl der Maßnahmen Zuwendungen Zahl der Maßnahmen Zuwendungen 2005 189 213.698 € 26 11.170 € 2006 186 232.219 € 27 10.459 € 2007 206 255.362 € 28 10.944 € 2008 187 235.845 € 21 7.312 € 2009 189 257.884 € 25 8.837 € 2010 207 286.980 € 19 6.968 € 2011 217 237.757 € 27 10.084 € 2012 202 251.116 € 23 10.547 € 2013 238 274.434 € 22 8.872 € 2014 268 293.537 € 20 6.187 € Außerdem kommt die finanzielle Unterstützung, die die Staatsregierung für die Instandhaltung und Errichtung von Jugendbildungsstätten, bayerischen Schullandheimen und deutschen Jugendherbergen gewährt, über eine moderate Preisgestaltung der jeweiligen Träger mittelbar den Schülerinnen und Schülern zugute. Jugendfreizeiten: Es wurden und werden keine Landesmittel zur Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen aus den Haushaltstiteln der Jugendarbeit verwendet. Für die örtliche Ebene gibt es die Möglichkeit und die Praxis, dass örtliche öffentliche Jugendhilfeträger, d. h. die Landkreise und kreisfreien Städte, für Kinder aus bedürftigen Familien die Teilnehmerbeiträge freiwillig finanzieren oder bezuschussen, z. B. im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Für Schülerinnen und Schüler, die ansonsten aus finanziellen Grün- Drucksache 17/8431 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 den auf eine Teilnahme am individuellen Schüleraustausch verzichten müssten, können durch formlosen Antrag beim BJR vor Beginn der Veranstaltung bis zu 70 % des Teilnahmebeitrags aus Mitteln des Sozialfonds übernommen werden . Da es sich jeweils nicht um staatliche Stellen handelt, liegen Zahlen zu Frage 5 b nicht vor. 6. Erachtet die Staatsregierung ihre Maßnahmen als ausreichend, um Freizeit- und Erholungsreisen einkommensschwacher Familien sowie Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen zu fördern? Die Staatsregierung hält die Maßnahmen, um Freizeit- und Erholungsreisen einkommensschwacher Familien sowie Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen zu fördern, für ausreichend. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund , dass zwischenzeitlich bereits acht Länder keine Individualzuschüsse und elf Länder keine Investivzuschüsse für die Familienerholung gewähren. Die Staatsregierung prüft im Übrigen die Notwendigkeit und Möglichkeit von Anpassungsmöglichkeiten im Bereich der Individualförderung (vgl. Antwort zu Frage 4 c).