Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.09.2015 Änderung der Förderbedingungen für das Programm FLÜGGE Ich frage die Staatsregierung: 1. Warum wurden durch die Umressortierung vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie (StMWi) die Förderbedingungen des FLÜGGE-Programms geändert? a) Warum werden jetzt nur noch Vorhaben in der Vorgründungsphase gefördert? b) Warum darf während des bis zu 18-monatigen Förderzeitraums keine Gründung erfolgen? c) Warum können Teams, die zunächst ein EXIST-Stipendium erhalten hatten, nicht mehr gefördert werden – es sei denn, sie haben noch keine Umsätze geschrieben ? 2. Wie viele und welche Projekte wurde inzwischen für das FLÜGGE-Programm für den Start Oktober 2015 ausgewählt? a) Mit Mitteln in welcher Höhe sind diese Projekte jeweils ausgestattet und wie lange werden sie gefördert? b) Wie viele Förderanträge konnten nicht berücksichtigt werden? 3. Geht die Staatsregierung davon aus, dass die für das FLÜGGE-Programm veranschlagten Mittel in Höhe von 850.000 Euro ausreichen? a) Wenn nein, welche Möglichkeiten werden erwogen, zusätzliche Fördermittel zur Verfügung zu stellen? 4. Warum wurde in das Programm der neue Fördertatbestand der Validierungsförderung mit aufgenommen und dafür nicht ein eigenes Programm geschaffen? a) Warum werden die beiden Förderungen von unterschiedlichen Projektträgern betreut? 5. Warum sind für die Validierungsförderung 2016 zusätzlich zu der 1 Mio. Euro für 2015 Mittel in Höhe von 500.000 Euro mehr veranschlagt, obwohl das Programm erst im Mai 2015 neu geschaffen wurde? a) Welche Gründe veranlassen die Staatsregierung, noch vor Programmstart anzunehmen, dass mehr Mittel benötigt werden? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 13.10.2015 1. Warum wurden durch die Umressortierung vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) die Förderbedingungen des FLÜGGE-Programms geändert? Die Förderung nach den bisherigen Regeln hätte dem aktuellen EU-Beihilferecht nicht mehr entsprochen. a) Warum werden jetzt nur noch Vorhaben in der Vorgründungsphase gefördert? Die Förderung in der Vorgründungsphase kann außerhalb des EU-Beihilferahmens erfolgen. b) Warum darf während des bis zu 18-monatigen Förderzeitraums keine Gründung erfolgen? Mit Firmengründung fällt die Zuwendung grundsätzlich in das EU-Beihilferecht. Ab Gründung stehen zudem andere Förderinstrumente des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) zur Verfügung. c) Warum können Teams, die zunächst ein EXISTStipendium erhalten hatten, nicht mehr gefördert werden – es sei denn, sie haben noch keine Umsätze geschrieben? Siehe Antwort zu den Fragen 1 a und 1 b. 2. Wie viele und welche Projekte wurde inzwischen für das FLÜGGE-Programm für den Start Oktober 2015 ausgewählt? In 2015 wurden acht Vorhaben bewilligt. Für die Bezeichnung der Vorhaben haben die Antragsteller gewählt: – FlavourOnDemand – FluxPolymer – Lamna – MeasurementInMotion – Mysong – Ravicon – Tripstix – VirtuaOPs a) Mit Mitteln in welcher Höhe sind diese Projekte jeweils ausgestattet und wie lange werden sie gefördert ? Die Förderdauer beträgt zwischen 6 und 18 Monate; insgesamt wurden für die acht Vorhaben Mittel in Höhe von 568.824,00 € bewilligt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2015 17/8433 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8433 b) Wie viele Förderanträge konnten nicht berücksichtigt werden? Zwei Förderanträge konnten nicht bewilligt werden. Durch eine der Antragsphase vorgelagerte Skizzenphase wurde zudem für nicht aussichtsreiche Vorhaben der Antragsaufwand im Vorfeld reduziert. 3. Geht die Staatsregierung davon aus, dass die für das FLÜGGE-Programm veranschlagten Mittel in Höhe von 850.000 Euro ausreichen? Nach heutigem Kenntnisstand können mit den Haushaltsmitteln zwei Bewerbungsrunden durchgeführt werden. a) Wenn nein, welche Möglichkeiten werden erwogen , zusätzliche Fördermittel zur Verfügung zu stellen? Siehe Antwort zu Frage 3. 4. Warum wurde in das Programm der neue Fördertatbestand der Validierungsförderung mit aufgenommen und dafür nicht ein eigenes Programm geschaffen? Mit beiden Programmteilen wird der Zweck verfolgt, moderne Technologien schneller in Wirtschaft und Gesellschaft einzuführen und zu verbreiten, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhöhen und ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Es sollen einerseits Forschungsergebnisse und Erfindungen aus dem wissenschaftlichen Bereich zur wirtschaftlichen Nutzung qualifiziert werden (Validierung ) und andererseits Existenzgründungen (FLÜGGE) aus der Forschung in den Bereichen der allgemeinen Technologien , insbesondere der Produktion, sowie der wissensbasierten Dienstleistung erleichtert werden. a) Warum werden die beiden Förderungen von unterschiedlichen Projektträgern betreut? Für jeden Programmteil wurde der fachlich geeignetste Projektträger ausgewählt. 5. Warum sind für die Validierungsförderung 2016 zusätzlich zu der 1 Mio. Euro für 2015 Mittel in Höhe von 500.000 Euro mehr veranschlagt, obwohl das Programm erst im Mai 2015 neu geschaffen wurde ? Die Staatsregierung ist damit der Empfehlung der Ende 2012 eingesetzten Expertengruppe unter Vorsitz von Prof. Dr. Henzler gefolgt, die u. a die Beseitigung des Hemmnisses „fehlende Finanzierungsmöglichkeiten zur Erprobung der technischen Machbarkeit und Marktfähigkeit von Erfindungen und Produktideen“ vorgeschlagen hat. Die Mehrung des Haushaltsansatzes von 2015 auf 2016 berücksichtigt den erfahrungsgemäß geringeren Mittelbedarf im ersten Programmjahr. a) Welche Gründe veranlassen die Staatsregierung, noch vor Programmstart anzunehmen, dass mehr Mittel benötigt werden? Siehe Antwort zu Frage 5. Drucksache 17/8433 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3