Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.08.2015 Legehennen: Stallneubauten und -erweiterungen in der Kleingruppen- und Volierenhaltung in Bayern Seit 2006 gibt es in der Legehennenhaltung die Kleingruppen - und Volierenhaltung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stallneubauten mit Kleingruppen- und Volierenhaltung wurden in Bayern in den Jahren 2006 bis 2015 jeweils für wie viele Tiere errichtet bzw. genehmigt (bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufzählen)? 2. In wie vielen Ställen mit Kleingruppen- oder Volierenhaltung wurden in Bayern in den Jahren 2006 bis 2015 die Bestände um jeweils wie viele Tiere aufgestockt bzw. die Erweiterung genehmigt (bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufzählen)? 3. Wie viele dieser Stallneubauten und -erweiterungen waren privilegiert nach § 35 des Baugesetzbuches (bitte einzeln und nach Jahren aufzählen)? 4. Wie viele dieser Stallneubauten und -erweiterungen unterlagen einer Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (bitte einzeln und nach Jahren aufzählen)? 5. Wie viele dieser Stallneubauten und -erweiterungen wurden über die einzelbetriebliche Investitionsförderung gefördert (bitte einzeln und nach Jahren aufzählen)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Als Volierenhaltung wird bei der Legehennenhaltung eine weitverbreitete Form der Bodenhaltung bezeichnet, bei der sich die Legehennen auf dem Stallboden und auf weiteren Ebenen frei bewegen können. Teilweise wird die Haltung von Legehennen in Kleingruppenhaltung (in ausgestalteten Käfigen) als „Kleinvolierenhaltung“ bezeichnet, was zu Missverständnissen führen kann. Nachdem derzeit die Kleingruppenhaltung im Fokus steht, wird zur Beantwortung der Anfrage davon ausgegangen, dass sich die Fragen nur auf diese Haltungsart und nicht auf die Boden-(volieren-)haltung beziehen. 1. Wie viele Stallneubauten mit Kleingruppen- und Volierenhaltung wurden in Bayern in den Jahren 2006 bis 2015 jeweils für wie viele Tiere errichtet bzw. genehmigt (bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufzählen)? Der behördeninternen Datenbank „Informationssystem immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen in Bayern“ (ISA-B) können auf der Basis der einzutragenden Pflichtfelder u. a. Angaben zur zuständigen Kreisverwaltungsbehörde , zum Standort der Anlage, zur Nummer des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) sowie eingeschränkt zu den genehmigten Tierplatzzahlen entnommen werden (vgl. Schriftliche Anfrage „Schweine- und Geflügelhaltung in Bayern “ vom 28.07.2014, Drs. 17/3007). In ISA-B sind jedoch keine auswertbaren Angaben zu den Zeitpunkten von Stallneubauten hinterlegt. In den meisten Fällen wurden zudem keine Stallneubauten errichtet, sondern in bereits vorhandenen Gebäuden Batteriekäfige durch Kleingruppenkäfige ersetzt. Aufgrund der bei den betroffenen Kreisverwaltungsbehörden vorliegenden Informationen ergeben sich für den angefragten Zeitraum folgende Angaben: Jahr Tierplätze Landkreis 2008 92.800 Regensburg 2.300 Freyung-Grafenau 1.920 Oberallgäu 2009 800 Donau-Ries 3.600 Regensburg 390.000 Dingolfing 246.000 Deggendorf 360 Rhön-Grabfeld 2010 4.500 Freyung-Grafenau 282.000 Straubing 5.544 Kulmbach Darüber hinaus wurden zum Zweck der Untersuchung des Haltungssystems im Rahmen eines vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordinierten Verbundprojekts in zwei wissenschaftlichen Einrichtungen vorübergehend Kleingruppenhaltungen eingerichtet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2015 17/8458 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8458 Diese Kleingruppenhaltungen für 1.512 (Landkreis Kitzingen ) bzw. 780 Legehennen (Stadt München) sind mittlerweile nicht mehr in Betrieb. 2. In wie vielen Ställen mit Kleingruppen- oder Volierenhaltung wurden in Bayern in den Jahren 2006 bis 2015 die Bestände um jeweils wie viele Tiere aufgestockt bzw. die Erweiterung genehmigt (bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufzählen)? In ISA-B sind keine auswertbaren Angaben zu den Zeitpunkten von Stallerweiterungen hinterlegt. Aufgrund der bei den betroffenen Kreisverwaltungsbehörden vorliegenden Informationen ergeben sich für den angefragten Zeitraum folgende Angaben: Jahr Tierplätze Landkreis 2010 97.500 Dingolfing 90.000 Straubing 2011 141.000 Straubing 5.544 Kulmbach 3. Wie viele dieser Stallneubauten und -erweiterungen waren privilegiert nach § 35 des Baugesetzbuches (bitte einzeln und nach Jahren aufzählen)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, denn die Zahl der privilegierten Vorhaben wird von den Baugenehmigungsbehörden in aller Regel nicht erfasst. 4. Wie viele dieser Stallneubauten und -erweiterungen unterlagen einer Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (bitte einzeln und nach Jahren aufzählen)? Das Landesamt für Umwelt hat eine Abfrage der behördeninternen Datenbank ISA-B durchgeführt. In ISA-B sind keine auswertbaren Angaben zu den Zeitpunkten von Stallneubauten und -erweiterungen hinterlegt (siehe Antwort zu Frage 1 und 2). Die Anzahl der Anlagen nach Anhang 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beträgt für • UVP-pflichtige Vorhaben (60.000 Hennenplätze oder mehr): 20 Anlagen • Vorhaben mit allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls (40.000 bis weniger als 60.000 Hennenplätze): 6 Anlagen und • Vorhaben mit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (15.000 bis weniger als 40.000 Hennenplätze): 35 Anlagen. 5. Wie viele dieser Stallneubauten und -erweiterungen wurden über die einzelbetriebliche Investitionsförderung gefördert (bitte einzeln und nach Jahren aufzählen)? Die in den Antworten zu Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen wurden in einem Fall im Jahr 2008 über die einzelbetriebliche Investitionsförderung gefördert. Konkret wurde u. a. der Umbau einer bestehenden Batteriekäfighaltung in eine Kleingruppenhaltung bezuschusst, der mit einer Bestandsreduktion verbunden war.