Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harald Güller, Dr. Linus Förster SPD vom 09.09.2015 Beilage „Familien bunt“ vom Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg – Diskussion zum Dringlichkeitsantrag „Heldenhafte Spermien und wachgeküsste Eizellen“ im Plenum am 22. Juli 2015 Im Plenum am 22. Juli 2015 hat Herr Staatssekretär Johannes Hintersberger zugesichert, ein Gespräch mit den Herausgebern der Beilage „Familien bunt“ (vom Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg) zu führen und die im Plenum und in der Öffentlichkeit genannten Kritikpunkte zu darin veröffentlichten Artikeln zu besprechen, wörtlich: „Daher werden wir – davon gehe ich aus – seitens des Ministeriums bezüglich dieses Artikels das Gespräch mit dem Herausgeber suchen.“ Daher fragen wir die Staatsregierung: 1. Wann hat dieses Gespräch stattgefunden? 2. Wer waren die Teilnehmer seitens der Staatsregierung und seitens des Herausgebers? 3. Was wurde bezüglich der (kritisierten) Inhalte besprochen ? 4. Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft solche – teils fast volksverhetzenden – Beiträge nicht mehr herausgegeben bzw. dass diese Publikationen auf keinen Fall mehr mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden, unter Verwendung des Staatswappens? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.10.2015 Zu 1.: Das konkret angefragte Gespräch mit dem Herausgeber der Beilage „Familien bunt“ fand am 2. Oktober 2015 statt. Darüber hinaus wurde am 29. Juli 2015 auf Fachebene ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Familienbunds der Katholiken, Landesverband Bayern, als unmittelbarem Zuwendungsempfänger der staatlichen Förderung geführt. Zu 2.: Herr Staatssekretär Hintersberger hat das Gespräch mit dem Herausgeber, vertreten durch Herrn Pavel Jerabek sowie Frau Berta Arzberger, geführt. Zu 3.: Gesprächsthema war die umfassende Information über die Debatte im Landtag zu dieser Publikation, die Verdeutlichung der Haltung von Herrn Staatssekretär Hintersberger zu einzelnen Inhalten sowie die Sensibilisierung im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Familienverbände. Zu 4.: Eine Sensibilisierung erfolgte insbesondere im Rahmen der geführten Gespräche. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen , dass die Inhalte von Publikationen in der alleinigen Verantwortung der Herausgeber liegen. Meinungsfreiheit im Rahmen unserer demokratischen Grundordnung ist zu respektieren . Dies gilt auch im Falle der staatlichen Förderung der Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden. Eine vorherige Abstimmung von staatlich geförderten Publikationen hat daher nicht zu erfolgen. Die Verwendung des Staatswappens ist eine Auflage im Förderbescheid, die den Zuwendungsempfänger verpflichtet , einen deutlichen Hinweis auf die finanzielle Förderung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anzubringen und dabei die Wort-Bildmarke des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu verwenden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2015 17/8461 Bayerischer Landtag