Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 27.08.2015 Pilotvorhaben „Section Control“ Niedersachsen führt als erstes Bundesland im Rahmen eines Pilotvorhabens die Abschnittskontrolle ein. Hierbei wird die Geschwindigkeit auf längeren Streckenabschnitten gemessen. Für jedes Fahrzeug wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit im Messbereich ermittelt. Im Überschreitungsfall erfolgt eine entsprechende Verfolgung. Zahlreiche europäische Länder haben mit dieser Methode bereits Erfahrungen gesammelt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welches sind die Vorteile der „Section Control“ gegenüber der punktuellen Geschwindigkeitsmessung? 2. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Erfahrungen in anderen Ländern, welche die „Section Control “ bereits eingeführt haben? 3. Welche Daten werden bei der „Section Control“ gespeichert ? 4. Wie wird die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet ? 5. Wann wird das Pilotvorhaben auch in Bayern umgesetzt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.10.2015 Zu 1.: Das Messsystem eignet sich zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich eines bestimmten Streckenabschnitts. Die Fahrgeschwindigkeit wird streckenbezogen gemessen, wobei ausschließlich die durchschnittliche (Geschwindigkeits-)Überschreitung verfolgt wird. Gefahrenträchtige Abbremsvorgänge (wie beispielsweise an stationären Geschwindigkeitsmessanlagen) sollen vermindert werden, da hierdurch keine Auswirkungen auf das Messergebnis der Abschnittskontrolle zu erwarten sind. Im Gegenzug bleiben kurzzeitige (unbeabsichtigte) Geschwindigkeitsüberschreitungen im Messbereich einer „Section- Control-Anlage“ unberücksichtigt. Zu 2.: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport weist in einem Sachstandsbericht (Stand 10.09.2014) darauf hin, dass mehrere europäische Länder (z. B. Niederlande, Österreich) bereits seit Längerem Abschnittskontrollanlagen betreiben. Es wird tendenziell von positiven Erfahrungen berichtet . Zu 3.: Im Bereich einer „Section-Control-Anlage“ wird die Durchschnittsgeschwindigkeit aller den Überwachungsabschnitt passierenden Fahrzeuge über die gesamte Messstrecke gemessen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich stattgefunden hat. Scanner erfassen und übermitteln die Daten von Fahrzeugart und Kennzeichen nebst genauer Einfahrtszeit an einen Rechner. Dieser Vorgang wird am Ende der Messtrecke bei Fahrzeugen mit übereinstimmenden Kennzeichen wiederholt . Hierbei wird die festgestellte Differenz zwischen Einund Ausfahrtszeit abgeglichen. In Sekundenbruchteilen wird mittels Weg-/Zeitberechnung die jeweilige Durchschnittsgeschwindigkeit (bzw. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ) für jedes Kfz separat berechnet. Stellt das Überwachungssystem eine Geschwindigkeitsüberschreitung fest, wird unmittelbar nach dem Ende der Messstelle ein Frontfoto erzeugt, das u. a. den Fahrzeugführer erkennen lässt (siehe VD Verkehrsdienst 1/2015 [Portal für die Rechtspraxis im Straßenverkehr]). Die Daten der Fahrzeuge , bei denen keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde, werden am Ende der Messstrecke gelöscht. Zu 4.: Hierzu sind uns keine Angaben möglich, da dies von dem jeweils eingesetzten Technischen System und der Rechtslage in dem jeweiligen Staat abhängig ist. Wir werden jedoch die in diesem Zusammenhang durch das Pilotprojekt erlangten Erkenntnisse des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport aufmerksam verfolgen. Zu 5.: In Bayern wurde bislang kein Modellversuch mit dem Geschwindigkeitsmesssystem „Section Control“ durchgeführt. Es bestehen derzeit keine Planungen, dieses Messverfahren in Bayern einzuführen. Vielmehr sollen zunächst die Erkenntnisse aus Niedersachsen abgewartet und ausgewertet werden. Erst auf dieser Grundlage soll dann die Notwendigkeit und datenschutzrechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.11.2015 17/8644 Bayerischer Landtag