Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.09.2015 Finanzsituation der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) V Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie setzen sich die in den einzelnen Jahren 2010 bis 2014 entstandenen Erträge der BRAStV in den einzelnen Jahren betragsmäßig und prozentual zusammen – möglichst nach folgenden Kriterien? a) Zinsertrag aus im Wirtschaftsjahr angeschafften oder verkauften Anleihen b) Zinsertrag aus im gesamten Wirtschaftsjahr gehaltenen Anleihen c) Ertrag aus Dividenden d) Ertrag aus Kursgewinnen bei Aktien e) Ertrag aus Kursgewinnen von Anleihen f) ggf. weitere vergleichbare Kriterien/Sonstiges gleichgültig, ob das Wertpapier unmittelbar in der BRAStV oder mittelbar in Beteiligungen der BRAStV (z. B. Masterfonds) gehalten wird 2. Wie hoch war der Nachfinanzierungsaufwand infolge der Anpassung der biometrischen Rechnungsgrundlagen an die Sterbetafeln 2006 G der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke e. V.“, welcher Anteil wurde hierdurch durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters für nach 1951 geborene Mitglieder eingespart und in welcher Höhe wurde der Restbetrag – in welchen Jahren – der Deckungsrückstellung zugeführt (falls möglich, bitte aufgegliedert entsprechend der nachfolgenden Tabelle)? Nachfinanzierungsaufwand insgesamt (vor Leistungsanpassungen) am .. € - eingespart durch Leistungsanpassungen am .. € = effektiver Nachfinanzierungsaufwand € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2007 € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2008 € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2009 € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2010 € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2011 € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2012 € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2013 € - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung 2014 € = Restbetrag € 3. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit Gründung der BRAStV die Erhöhung ihrer Verpflichtungen im Wege der freiwilligen Leistungsverbesserung („Dynamisierung “, Ausgangsverzinsung der Anwartschaften von 4,0 %, ggf. 3,25 %, ggf. 2,5 % zzgl. welchem prozentualen Zuschlag)? 4. Wie hoch ist der Betrag der Veränderung der Deckungsrückstellung der BRAStV in allen Wirtschaftsjahren seit Gründung der BRAStV bedingt durch Dynamisierungen (Angaben aus Frage 3 bitte möglichst mit Bezug zum konkreten Rückstellungsbetrag und dem Jahr der bilanziellen Erfassung) und wie hoch ist der in den jeweiligen Wirtschaftsjahren, in dem die Aufwandsbuchung zur Erhöhung der Rückstellung erfolgte , jeweils der nur zur Dynamisierung aus der „Rückstellung für Leistungsverbesserungen“ entnommene Betrag? 5. Geht man davon aus, dass die Verpflichtungen aus Dynamisierungen aus den einzelnen Jahren mit dem Zins der Anwartschaften (4,0 %, ggf. 3,25 %, ggf. 2,5 %), der der Entstehung des Anspruchs zugrunde liegt, weiter verzinst werden müssen – wie hoch sind die Beträge der Verpflichtungen, die der BRAStV insgesamt aus Dynamisierungen am 31.12.2004, am 31.12.2009 und am 31.12.2014 (sobald vorliegend) entstehen, möglichst gegliedert nach Anwartschaftsgruppen bzw. Zinssätzen (etwaige Abgänge wegen Renten können geschätzt oder pauschal der Anwartschaftsgruppe 1 zugeordnet werden)? 6. In welchen einzelnen Jahren erfolgten seit Gründung der BRAStV Änderungen der Berechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung bzw. des der Berechnung zugrunde liegenden technischen Geschäftsplanes (insbesondere hinsichtlich Zins- und Biometrieannahmen ), in welchen Jahren wurden Gelder – in welcher Höhe – durch die Änderung der Berechnungsgrundlagen frei bzw. wurden Gelder – in welcher Höhe – zusätzlich benötigt und wie wird die Änderung von an sich über die Jahre langfristig für die BRAStV ungünstig entwickelnden langfristigen Sachverhalten (Zinsannahmen , Biometrieannahmen) in den Jahren mit ggf. frei werdenden Geldern begründet? 7. Wie hoch waren in den einzelnen Jahren 1999 bis 2014 die Beträge, die aus dem Wegfall der Verpflichtungen (getrennt nach Rentenzahlung, Versterben des Mitglieds, Beitragsüberleitung, andere ggf. spezifizier- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.11.2015 17/8646 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8646 te Gründe, sofern die Beträge erheblich sind) resultieren , möglichst getrennt nach Anwartschaftsgruppen? 8. Ergibt sich aufbauend auf den Ausführungen der BRAStV im Juni 2005 unter der Überschrift „Verrentungstabelle – Rechnungszins Dynamisierung Zusammenhänge und Konsequenzen“. „Das Versorgungswerk wurde 1984 gegründet. Nach dem damaligen Kenntnisstand (Allg. Deutsche Sterbetafel 1972) lag die durchschnittliche weitere Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes bei 12,06 Jahren, die von Frauen bei 15,08 Jahren. Die Sterbetafel 2000/2002 beobachtet bereits eine durchschnittliche weitere Lebenserwartung bei Männern von 15,93 Jahren, bei Frauen von 19,55 Jahren. In dieser Zeitspanne wurden somit Lebenserwartungssteigerungen von 3,87 Jahren bei Männern und bei Frauen von 3,75 Jahren festgestellt. Diese Längerlebigkeit beträgt etwa 25 % der ursprünglichen Lebenserwartung und bedeutet, dass bei den Altersrenten und den Hinterbliebenenrenten gegenüber den ursprünglichen Annahmen von vor 30 Jahren aktuell um 25 % höhere Rentenlaufzeiten zu erwarten sind (bei einer Altersrente von 1.000 € sind dies ohne Dynamisierungen schon 45.000 € !). Im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens heißt dies, dass das zusätzlich erforderliche Kapital für die im Durchschnitt 3,8 Jahre länger laufende Renten in Form eines Kapitalstocks aufzubringen ist. Woher soll dieses Kapital kommen? Es musste aus den Zinsüberschüssen oberhalb des Rechnungszinses entnommen werden.“ eine unterschiedliche Risikoverteilung zugunsten der Beitragszahler bis einschließlich 1999, weil a) man lt. eigener Aussage im Jahr 1984 bereits lange zurückliegende und damit überholte Sterbetafeln von 1974 verwendete, b) die Anpassung der Rentenfaktoren zum 01.01.2000 nicht zu der obigen Entwicklung korrespondierte, c) Sachverhalte, die in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht sind (also z. B. eine durch Beitragszahlung entstandene Rentenanwartschaft), in ihrer Finanzierung in die Zukunft verschoben wurden, weil man die Mehrkosten durch eine Änderung der Bewertung von Sachverhalten aus früheren Jahren künftigen Beitragszahlern zuschob, die oft (z. B. als Neumitglieder) mit den Risikosachverhalten nichts zu tun haben, und wie ist der Standpunkt der Staatsregierung hierzu, hat die Staatsregierung hier regulierend eingegriffen bzw. gedenkt sie dies zu tun? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 16.10.2015 1. Wie setzen sich die in den einzelnen Jahren 2010 bis 2014 entstandenen Erträge der BRAStV in den einzelnen Jahren betragsmäßig und prozentual zusammen – möglichst nach folgenden Kriterien? a) Zinsertrag aus im Wirtschaftsjahr angeschafften oder verkauften Anleihen b) Zinsertrag aus im gesamten Wirtschaftsjahr gehaltenen Anleihen c) Ertrag aus Dividenden d) Ertrag aus Kursgewinnen bei Aktien e) Ertrag aus Kursgewinnen von Anleihen f) ggf. weitere vergleichbare Kriterien/Sonstiges gleichgültig, ob das Wertpapier unmittelbar in der BRAStV oder mittelbar in Beteiligungen der BRAStV (z. B. Masterfonds) gehalten wird Die Beträge sind im Einzelnen in der folgenden Tabelle aufgeführt . Da Aktien neben anderen Anlagen nicht im Direktbestand , sondern über den BRAStV-Masterfonds gehalten werden, werden unter C und D die Erträge aus dem Masterfonds angegeben: 2010 2011 2012 2013 2014 in Mio. Euro A Zinsertrag aus im Wirtschaftsjahr angeschafften oder verkauften bzw. ausgelaufenen Anleihen 5,0 14,0 11,6 11,4 5,5 B Zinsertrag aus im gesamten Wirtschaftsjahr gehaltenen Anleihen 115,1 108,9 107,6 111,6 120,8 C Ertrag aus ordentlichen Ausschüttungen des BRAStV- Masterfonds. 36,3 36,1 47,4 41,9 65,0 D Ertrag aus Kursgewinnen beim Abgang aus dem BRAStV-Masterfonds 8,7 0,0 2,1 11,8 0,0 E Ertrag aus Kursgewinnen von Anleihen 0,3 0,0 2,6 0,0 0,0 F Sonstige Erträge (insb. Mieterträge) 7,8 8,4 8,7 11,2 12,5 Erträge aus Kapitalanlagen 173,2 167,4 179,9 187,8 203,8 in Prozent A Zinsertrag aus im Wirtschaftsjahr angeschafften oder verkauften bzw. ausgelaufenen Anleihen 2,9 8,4 6,5 6,0 2,7 B Zinsertrag aus im gesamten Wirtschaftsjahr gehaltenen Anleihen 66,5 65,0 59,8 59,4 59,3 C Ertrag aus ordentlichen Ausschüttungen des BRAStV- Masterfonds 20,9 21,6 26,3 22,3 31,9 Drucksache 17/8646 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2010 2011 2012 2013 2014 in Mio. Euro D Ertrag aus Kursgewinnen beim Abgang aus dem BRAStV-Masterfonds 5,0 0,0 1,2 6,3 0,0 E Ertrag aus Kursgewinnen von Anleihen 0,2 0,0 1,4 0,0 0,0 F Sonstige Erträge (insb. Mieterträge) 4,5 5,0 4,8 6,0 6,1 Erträge aus Kapitalanlagen 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2. Wie hoch war der Nachfinanzierungsaufwand infolge der Anpassung der biometrischen Rechnungsgrundlagen an die Sterbetafeln 2006 G der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke e. V.“, welcher Anteil wurde hierdurch durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters für nach 1951 geborene Mitglieder eingespart und in welcher Höhe wurde der Restbetrag – in welchen Jahren – der Deckungsrückstellung zugeführt (falls möglich, bitte aufgegliedert entsprechend der nachfolgenden Tabelle)? Die angeforderten Werte finden sich in der unten stehenden Tabelle. Zur Erläuterung weisen wir darauf hin, dass bei Gründung des Versorgungswerks das Renteneintrittsalter auf Alter 63 festgelegt worden war. Bei der Anpassung an die neuen Sterbetafeln (9. Änderungssatzung zum 1. Januar 2010) wurde die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 63 Jahre auf 65 Jahre nicht nur für die Personen, die vor 1952 geboren wurden, sondern für alle Mitglieder versicherungsmathematisch neutral durchgeführt. D. h. bei der Erhöhung auf das Renteneintrittsalter von 65 Jahren erhielten alle vorhandenen Anwartschaften einen einmaligen Zuschlag. Dieser wurde so ermittelt, dass er die im Falle eines Antrags auf vorgezogenes Altersruhegeld im Alter 63 vorgeschriebenen Abschläge ausgleicht. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 63 Jahre auf 65 Jahre war somit für alle Mitglieder ergebnisneutral. Die weitere Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahre auf 67 Jahre wurde hingegen nicht versicherungsmathematisch neutral vorgenommen. Aus diesem Schritt wurden Überschüsse erzeugt, die für die Finanzierung der Steigerung der Lebenserwartung verwendet wurden. Aus Vertrauensschutzgründen wurde diese Anhebung nicht in einem Schritt vorgenommen, sondern mit einer langen Übergangsfrist. Dabei wurde die Stufenregelung der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend nachgebildet. Die zur Anhebung des Renteneintrittsalters vom Verwaltungsrat der BRAStV beschlossene, aufsichtsrechtlich genehmigte und zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene 9. Änderungssatzung wurde vom BayVGH im Wege der Normenkontrolle überprüft und für rechtmäßig befunden (die beiden Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig). Weiterhin ist bei der Auswertung der – gemäß den Anforderungen aus der Anfrage erstellten – Tabelle zu beachten, dass der tatsächliche Aufholbedarf in den einzelnen Jahren von der jeweiligen Höhe der Deckungsrückstellung abhängt, die sich in dieser Zeit stark weiterentwickelt hat. urspr. Nachfinanzierungsaufwand insgesamt (vor Leistungsanpassungen) am 31.12.2007 201.459 T€ - eingespart durch Leistungsanpassungen am 31.12.2009 147.679 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + + VnaV 2007 15.684 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + VnaV 2008 0 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + VnaV 2009 244 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + VnaV 2010 4.968 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + VnaV 2011 0 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + VnaV 2012 0 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + VnaV 2013 7.328 T€ - finanziert durch Einstellung in die Deckungsrückstellung + VnaV 2014 14.523 T€ = Restbetrag 11.034 T€ VnaV: Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 3. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit Gründung der BRAStV die Erhöhung ihrer Verpflichtungen im Wege der freiwilligen Leistungsverbesserung („Dynamisierung“, Ausgangsverzinsung der Anwartschaften von 4,0 %, ggf. 3,25 %, ggf. 2,5 % zzgl. welchem prozentualen Zuschlag)? Die folgende Tabelle gibt die jeweiligen Dynamisierungen, getrennt nach Rentnern sowie nach den einzelnen Anwartschaftsverbänden (Anwartschaften des AV 1, des AV 2 und des AV 3) an. Angegeben ist jeweils die Dynamisierung zum 1. Januar des jeweiligen Jahres; der Dynamisierungsbeschluss selbst wird vom Verwaltungsrat regelmäßig in der Herbstsitzung des jeweiligen Vorjahres gefasst. Über die Dynamisierung zum 1. Januar 2016 entscheidet der Verwaltungsrat der BRAStV in seiner Sitzung am 26. Oktober 2015. Dynamisierungen 1.1.t Jahr t Renten Anw AV 1 Anw AV2 Anw AV 3 1984 0,00 % 0,00 % 1985 0,00 % 0,00 % 1986 2,50 % 0,00 % 1987 2,50 % 0,00 % 1988 3,00 % 2,00 % 1989 3,00 % 3,00 % 1990 3,00 % 2,70 % 1991 3,00 % 0,00 % 1992 3,00 % 2,00 % 1993 3,50 % 3,00 % 1994 3,70 % 3,70 % 1995 3,50 % 3,50 % 1996 1,50 % 1,50 % 1997 2,00 % 2,00 % 1998 2,50 % 2,50 % 1999 1,75 % 1,75 % 2000 1,35 % 1,35 % 2001 2,00 % 1,25 % 2002 2,50 % 1,10 % 2003 2,00 % 0,25 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8646 Dynamisierungen 1.1.t Jahr t Renten Anw AV 1 Anw AV2 Anw AV 3 2004 0,00 % 0,00 % 2005 0,25 % 0,25 % 2006 0,25 % 0,25 % 0,25 % 2007 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2008 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2009 1,25 % 0,40 % 1,15 % 2010 0,00 % 11,81 % 11,81 % 2011 0,00 % 0,00 % 0,75 % 0,00 % 2012 0,75 % 0,00 % 0,75 % 1,50 % 2013 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2014 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,75 % 2015 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,75 % 4. Wie hoch ist der Betrag der Veränderung der Deckungsrückstellung der BRAStV in allen Wirtschaftsjahren seit Gründung der BRAStV bedingt durch Dynamisierungen (Angaben aus Frage 3 bitte möglichst mit Bezug zum konkreten Rückstellungsbetrag und dem Jahr der bilanziellen Erfassung) und wie hoch ist der in den jeweiligen Wirtschaftsjahren, in dem die Aufwandsbuchung zur Erhöhung der Rückstellung erfolgte, jeweils der nur zur Dynamisierung aus der „Rückstellung für Leistungsverbesserungen“ entnommene Betrag ? Die angeforderten Werte finden sich in der nachfolgenden Tabelle. Die Erhöhung der Deckungsrückstellung aus Dynamisierung entspricht dem aus der Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen entnommenen Finanzierungsaufwand . Jahr Veränderung der Deckungsrückstellungbedingt durch Dynamisierungen T€ 1984 0,0 1985 3,9 1986 7,5 1987 882,4 1988 1.918,7 1989 2.404,1 1990 52,5 1991 3.102,6 1992 5.994,8 1993 9.168,4 1994 11.037,3 1995 5.873,1 1996 9.548,9 1997 14.467,4 1998 12.602,6 1999 11.654,0 2000 12.976,5 2001 13.659,6 2002 4.729,0 2003 0,0 2004 4.614,5 2005 5.128,5 2006 0,0 2007 0,0 Jahr Veränderung der Deckungsrückstellungbedingt durch Dynamisierungen T€ 2008 19.769,9 2009 317.860,9 2010 7.965,3 2011 18.561,1 2012 0,0 2013 7.998,4 2014 10.412,1 5. Geht man davon aus, dass die Verpflichtungen aus Dynamisierungen aus den einzelnen Jahren mit dem Zins der Anwartschaften (4,0 %, ggf. 3,25 %, ggf. 2,5 %), der der Entstehung des Anspruchs zugrunde liegt, weiter verzinst werden müssen – wie hoch sind die Beträge der Verpflichtungen, die der BRAStV insgesamt aus Dynamisierungen am 31.12.2004, am 31.12.2009 und am 31.12.2014 (sobald vorliegend) entstehen, möglichst gegliedert nach Anwartschaftsgruppen bzw. Zinssätzen (etwaige Abgänge wegen Renten können geschätzt oder pauschal der Anwartschaftsgruppe 1 zugeordnet werden)? Zu den Stichtagen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres entstanden der BRAStV keine Verpflichtungen aus Dynamisierungen , da diese zum 1. Januar des jeweiligen Folgejahres erfolgen. Die Werte zu den angegebenen Daten können folgender Tabelle entnommen werden: AV 1 AV 2 AV 3 01.01.2005 4.614 T€ 01.01.2010 208.612 T€ 109.249 T€ 01.01.2015 0 T€ 0 T€ 10.412 T€ Bei den Werten zum 1. Januar 2010 handelt es sich um eine Sonderdynamik in Höhe von 11,81 % für die Anwartschaften aus den Anwartschaftsverbänden 1 und 2, um sie wertneutral von Rentenalter 63 Jahre auf 65 Jahre umzurechnen (siehe Antwort zu Frage 2). Entsprechend wären die Verpflichtungen , die der BRAStV an diesem Tag aus Dynamisierungen entstanden, gleich 0, da an diesem Tag keine weitere Dynamisierung stattfand. 6. In welchen einzelnen Jahren erfolgten seit Gründung der BRAStV Änderungen der Berechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung bzw. des der Berechnung zugrunde liegenden technischen Geschäftsplanes (insbesondere hinsichtlich Zinsund Biometrieannahmen), in welchen Jahren wurden Gelder – in welcher Höhe – durch die Änderung der Berechnungsgrundlagen frei bzw. wurden Gelder – in welcher Höhe – zusätzlich benötigt und wie wird die Änderung von an sich über die Jahre langfristig für die BRAStV ungünstig entwickelnden langfristigen Sachverhalten (Zinsannahmen , Biometrieannahmen) in den Jahren mit ggf. frei werdenden Geldern begründet? Drucksache 17/8646 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Die Antworten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Änderungen der Rechnungs-grundlagen Zins und Biometrie Höhe der frei werdenden Gelder 1995 Anpassung an neue Erkenntnisse -34,5 Mio. EUR 1998 Anpassung an neue Erkenntnisse und Beginn der Berücksichtigung vermuteter zukünftiger Entwicklungen -25,7 Mio. EUR 2002 Anpassung Rechnungszins für Sonderbestand (Eheversorgungsausgleich ) -2,0 Mio. EUR 2005 Absenkung Rechnungszins für neue Beiträge (3,25 % für neue Anwartschaften) 0 EUR 2008 Anpassung an neue Erkenntnisse -1,4 Mio. EUR 2009 Anpassung an neue Erkenntnisse und Übergang zu Generationenbetrachtung -165,2 Mio. EUR Änderung des Rentenbezugsalters 147,7 Mio. EUR 2010 Anpassung an neue Erkenntnisse und Absenkung Rechnungszins für neue Beiträge (2,5 % für neue Anwartschaften) -2,8 Mio. EUR 7. Wie hoch waren in den einzelnen Jahren 1999 bis 2014 die Beträge, die aus dem Wegfall der Verpflichtungen (getrennt nach Rentenzahlung, Versterben des Mitglieds, Beitragsüberleitung, andere ggf. spezifizierte Gründe, sofern die Beträge erheblich sind) resultieren, möglichst getrennt nach Anwartschaftsgruppen? Die Änderung der Deckungsrückstellung, die aus Zuführungen und Entnahmen besteht, wird nach den Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz nur als Saldo ausgewiesen. Eine nachträgliche Trennung der Beträge ist nach Angaben des Verantwortlichen Aktuars sehr aufwendig und konnte im vorgegebenen Zeitrahmen nicht bewerkstelligt werden. 8. Ergibt sich aufbauend auf den Ausführungen der BRAStV im Juni 2005 unter der Überschrift „Verrentungstabelle – Rechnungszins Dynamisierung Zusammenhänge und Konsequenzen“. „Das Versorgungswerk wurde 1984 gegründet. Nach dem damaligen Kenntnisstand (Allg. Deutsche Sterbetafel 1972) lag die durchschnittliche weitere Lebenserwartung eines 65jährigen Mannes bei 12,06 Jahren, die von Frauen bei 15,08 Jahren. Die Sterbetafel 2000/2002 beobachtet bereits eine durchschnittliche weitere Lebenserwartung bei Männern von 15,93 Jahren, bei Frauen von 19,55 Jahren. In dieser Zeitspanne wurden somit Lebenserwartungssteigerungen von 3,87 Jahren bei Männern und bei Frauen von 3,75 Jahren festgestellt. Diese Längerlebigkeit beträgt etwa 25 % der ursprünglichen Lebenserwartung und bedeutet, dass bei den Altersrenten und den Hinterbliebenenrenten gegenüber den ursprünglichen Annahmen von vor 30 Jahren aktuell um 25 % höhere Rentenlaufzeiten zu erwarten sind (bei einer Altersrente von 1.000 € sind dies ohne Dynamisierungen schon 45.000 € !). Im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens heißt dies, dass das zusätzlich erforderliche Kapital für die im Durchschnitt 3,8 Jahre länger laufende Renten in Form eines Kapitalstocks aufzubringen ist. Woher soll dieses Kapital kommen? Es musste aus den Zinsüberschüssen oberhalb des Rechnungszinses entnommen werden.“ eine unterschiedliche Risikoverteilung zugunsten der Beitragszahler bis einschließlich 1999, weil a) man lt. eigener Aussage im Jahr 1984 bereits lange zurückliegende und damit überholte Sterbetafeln von 1974 verwendete, b) die Anpassung der Rentenfaktoren zum 01.01.2000 nicht zu der obigen Entwicklung korrespondierte c) Sachverhalte, die in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht sind (also z. B. eine durch Beitragszahlung entstandene Rentenanwartschaft), in ihrer Finanzierung in die Zukunft verschoben wurden, weil man die Mehrkosten durch eine Änderung der Bewertung von Sachverhalten aus früheren Jahren künftigen Beitragszahlern zuschob, die oft (z. B. als Neumitglieder) mit den Risikosachverhalten nichts zu tun haben und wie ist der Standpunkt der Staatsregierung hierzu, hat die Staatsregierung hier regulierend eingegriffen bzw. gedenkt sie dies zu tun? Bei der Gründung der BRAStV wurden die Sterbetafeln mit den damals aktuellsten Erkenntnissen verwendet. Sobald neuere Erkenntnisse vorlagen, wurden diese jeweils berücksichtigt (siehe auch Antwort zu Frage 6). Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass der damalige Sterblichkeitstrend von den Autoren der Tafeln falsch eingeschätzt worden war. Jüngste wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bei Prognosen von Sterbewahrscheinlichkeiten über derart lange Zeiträume die Irrtumswahrscheinlichkeit sehr hoch ist. Es ist deshalb geboten, die biometrischen Rechnungsgrundlagen regelmäßig zu überprüfen und an die neuesten Erkenntnisse und Schätzungen anzupassen. Dies ist ständige Praxis der BRAStV und der Aufsicht.