Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 20.08.2015 Kontrollen auf Salmonellen bei der Firma Bayern-Ei im Rückblick Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Seit wann gibt es die Firma Bayern-Ei (bzw. deren Vorgängerbetriebe ) im Freistaat Bayern? b) Welche Betriebsstätten hatte die Firma Bayern-Ei (bzw. die eventuellen Vorgängerbetriebe) seit ihrem Bestehen im Freistaat Bayern (bitte mit Angabe der Art der Betriebsstätte, des jeweiligen Ortes/Landkreises und des Gründungsjahres)? 2. a) Welche Mitglieder der Staatsregierung haben die Firma Bayern-Ei seit ihrem Bestehen in Bayern an einer ihrer Betriebsstätten besucht? b) Welche Mitglieder der Staatsregierung haben sich persönlich mit Mitgliedern der Geschäftsführung der Firma Bayern-Ei seit Bestehen in Bayern getroffen bzw. mit ihnen persönlich kommuniziert? c) Falls es die o. g. Kontakte gab, wann genau haben diese Treffen bzw. Kommunikationen stattgefunden? 3. a) Wie hat sich die Eierproduktion der Firma Bayern-Ei seit ihrem Bestehen entwickelt, auch im Verhältnis zur gesamten bayerischen Eierproduktion (bitte Auflistung nach Betriebsstätten und Jahr)? b) Wie hat sich die gesamte bayerische Eierproduktion seit Bestehen der Firma Bayern-Ei entwickelt (bitte Auflistung nach Jahr)? c) Wie viele Eier wurden seit dem Bestehen der Firma Bayern-Ei in den unterschiedlichen Haltungsformen produziert (bitte Auflistung nach Betriebsstätten und Jahr)? 4. a) Wann wurden bei der Firma Bayern-Ei seit April 2001 oder spätestens seit ihrem Bestehen Salmonellen der (heutigen) Kategorie 1 bis zum heutigen Datum amtlich festgestellt (bitte Auflistung nach Datum und Betriebsstätte , Art der Beprobung)? b) Welche Maßnahmen wurden von den Behörden nach den oben (Frage 4 a) angesprochen Funden ergriffen (bitte unter Angabe der genauen Art der Maßnahme, Datum des Bescheids und Inkrafttretens, verantwortlicher Behörde, Kontrolle der Einhaltung der verhängten Maßnahmen)? c) Wann wurden bei Eigenkontrollen der Firma Bayern-Ei seit April 2001 oder spätestens seit ihrem Bestehen Salmonellen der (heutigen) Kategorie 1 oder der Verdacht auf diese bis zum heutigen Datum festgestellt (bitte Auflistung nach Datum und Betriebsstätte, Datum einer daraufhin erfolgten amtlichen Beprobung auf Salmonellen mit Ergebnissen, Art der Beprobung)? 5. a) Welche Fälle des Verdachts auf oder der amtlichen Feststellung von Salmonellen der Kategorie 1 bei der Firma Bayern-Ei seit April 2001 oder spätestens seit ihrem Bestehen hatten negative gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen im Gebiet der Europäischen Union einschließlich Bayern (bitte unter Angabe der jeweiligen Fälle nach Datum und mit Zahl der Erkrankten und Toten)? b) Welche bayerischen Behörden inklusive der Staatsregierung waren über diese o. g. Fälle (Frage 5 a) informiert (bitte unter Angabe des Namens der Behörde mit Datum der Information und bei Mitgliedern der Staatsregierung im Range eines Staatssekretärs oder höher mit Namen des jeweiligen Mitglieds und Datum der Information )? c) Welche Konsequenzen wurden durch die Staatsregierung aus diesen o. g. Fällen gezogen? 6. a) Wann wurden bei der Firma Bayern-Ei seit ihrem Bestehen Tierwohl- oder Tierschutzverstöße festgestellt (bitte Auflistung unter Angabe der Art des Verstoßes, Datum und Betriebsstätte)? b) Welche Maßnahmen wurden durch bayerische Behörden aufgrund der o. g. (Frage 6 a) Verstöße ergriffen (bitte unter Angabe der jeweiligen Maßnahme, der verantwortlichen Behörde und des Datums)? c) Welche bayerische Behörden inklusive der Staatsregierung waren über diese o. g. Fälle (Frage 6 a) informiert (bitte unter Angabe des Namens der Behörde mit Datum der Information und bei Mitgliedern der Staatsregierung im Range eines Staatssekretärs oder höher mit Namen des jeweiligen Mitglieds und Datum der Information )? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.10.2015 und 11.11.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dem Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.03.2015 17/8662 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8662 Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und der Staatskanzlei wie folgt beantwortet: 1. a) Seit wann gibt es die Firma Bayern-Ei (bzw. deren Vorgängerbetriebe) im Freistaat Bayern? Die heutige Firma Bayern-Ei geht auf die Landwirtschaftliche Frischeigemeinschaft Vollnbach zurück, deren Gewerbeanmeldung vom 01.02.1966 datiert. Nach verschiedenen Namensänderungen firmiert sie seit dem 01.02.1996 laut Gewerberegister standortbezogen sowohl unter dem Namen Bayern-Ei Ettling GmbH & Co. KG als auch unter dem Namen Bayern-Ei GmbH & Co. KG. Im Folgenden sind die Firmierungen der Firma Bayern-Ei nach Landkreisen aufgelistet. Landratsamt Deggendorf: 01.01.1969 Landwirtschaftliche Frisch Ei GmbH, Erzeugergemeinschaft KG 01.09.1983 Niederbayern Ei GmbH 05.09.1986 Anton Pohlmann GmbH & Co. KG 01.12.1992 Firmenänderungen in Goldhuhn Eierhof GmbH & Co. KG 01.02.1996 Bayern-Ei Ettling GmbH & Co. KG Landratsamt Dingolfing-Landau: Vollnbach: 01.02.1966 Landwirtschaftliche Frischeigemeinschaft Vollnbach 01.09.1983 Niederbayern Ei GmbH 01.02.1996 Bayern-Ei Ettling GmbH & Co. KG Ettling: 01.09.1969 Landwirtschaftliche Frisch Ei GmbH Erzeugergemeinschaft KG 01.09.1983 Niederbayern Ei GmbH 03.11.1983 Namensänderung zu Bayern-Ei GmbH 17.11.1983 Agri-Gallina, Farmbetriebe GmbH 08.08.1986 Ettlinger Farmbetriebs GmbH 22.09.1986 Bayern-Ei Ettling GmbH 11.05.1992 Anton Pohlmann GmbH & Co. KG 01.12.1992 Goldhuhn Eierhof GmbH & Co. KG 01.02.1996 Bayern-Ei GmbH & Co. KG 17.03.2005 PST Frischei GmbH 03.12.2009 Bayern-Ei GmbH & Co. KG Landratsamt Straubing-Bogen: 01.03.1970 Landwirtschaftliche Frisch Ei GmbH Erzeugergemeinschaft KG 01.02.1996 Bayern-Ei GmbH & Co. KG 03.12.2009 Bayern-Ei GmbH & Co. KG (Firmensitz) b) Welche Betriebsstätten hatte die Firma Bayern-Ei (bzw. die eventuellen Vorgängerbetriebe) seit ihrem Bestehen im Freistaat Bayern (bitte mit Angabe der Art der Betriebsstätte, des jeweiligen Ortes/ Landkreises und des Gründungsjahres)? Landkreis Deggendorf: Legehennenbestand der Firma Bayern-Ei, Eichendorferstr . 23, 94527 Aholming – Tabertshausen Im Übrigen siehe Frage 1 a) Landkreis Dingolfing-Landau: Legehennenbestand der Firma Bayern-Ei, Ettlingermoos 10, 94522 Wallersdorf – Ettling und Junghennenaufzuchtbestand der Firma Bayern-Ei, Vollnbach Nr. 38, 94437 Mamming Im Übrigen siehe Frage 1 a) Landkreis Straubing-Bogen: Legehennenbestand der Firma Bayern-Ei, Niederharthausen 50, 94330 Aiterhofen-Niederharthausen Im Übrigen siehe Frage 1 a) 2. a) Welche Mitglieder der Staatsregierung haben die Firma Bayern-Ei seit ihrem Bestehen in Bayern an einer ihrer Betriebsstätten besucht? b) Welche Mitglieder der Staatsregierung haben sich persönlich mit Mitgliedern der Geschäftsführung der Firma Bayern-Ei seit ihrem Bestehen in Bayern getroffen bzw. mit ihnen persönlich kommuniziert? c) Falls es die o. g. Kontakte gab, wann genau haben diese Treffen bzw. Kommunikationen stattgefunden ? Die Fragen 2 a, 2 b und 2 c werden zusammen beantwortet: Die Mitglieder der derzeitigen Staatsregierung und die Kabinettsmitglieder der Staatskanzlei haben nach Prüfung der Aktenlage die Firma Bayern-Ei weder besucht noch sich mit der Geschäftsführung der Firma Bayern-Ei persönlich getroffen oder kommuniziert. 3. a) Wie hat sich die Eierproduktion der Firma Bayern- Ei seit ihrem Bestehen entwickelt, auch im Verhältnis zur gesamten bayerischen Eierproduktion (bitte Auflistung nach Betriebsstätten und Jahr)? Das Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) wie auch die nationalen Durchführungsverordnungen zur Eierkennzeichnung sehen nicht vor, dass Angaben zur Höhe der Eierproduktion durch den Betrieb gemacht werden. Aussagen zur Entwicklung der Eierproduktion der Firma Bayern-Ei sind daher nicht möglich. b) Wie hat sich die gesamte bayerische Eierproduktion seit Bestehen der Firma Bayern-Ei entwickelt (bitte Auflistung nach Jahr)? Informationen zur Entwicklung der bayerischen Eierproduktion liegen in Form der amtlichen Statistik vor. Betriebe mit weniger als 3.000 Legehennenplätzen sind in der Statistik nicht enthalten. Die Eierzeugung in Bayern hat sich laut der vom Statistischen Landesamt bei den Betrieben direkt erhobenen und veröffentlichten Daten wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl Betriebe Erzeugte Eier in 1.000 2014 202 1.220.696 2013 125 1.041.383 2012 128 1.036.920 2011 128 973.217 2010 131 843.517 2009 144 855.023 2008 153 810.834 2007 155 795.365 2006 167 800.183 2005 168 797.332 2004 160 813.752 2003 167 828.024 2002 175 877.970 2001 179 903.646 2000 182 921.459 Drucksache 17/8662 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1999 191 899.554 1998 172 909.180 1997 179 927.388 1996 194 928.958 1995 198 910.725 c) Wie viele Eier wurden seit dem Bestehen der Firma Bayern-Ei in den unterschiedlichen Haltungsformen produziert (bitte Auflistung nach Betriebsstätten und Jahr)? Bei der Firma Bayern-Ei existiert bislang nur eine Haltungsform (Kleingruppenhaltung). Das LegRegG wie auch die nationalen Durchführungsverordnungen zur Eierkennzeichnung sehen keine Angaben zur Höhe der Eierproduktion durch den Betrieb vor. Aussagen zur Entwicklung der Eierproduktion der Firma Bayern-Ei sind daher weder für das Unternehmen noch für die einzelnen Betriebe möglich. 4. a) Wann wurden bei der Firma Bayern-Ei seit April 2001 oder spätestens seit ihrem Bestehen Salmonellen der (heutigen) Kategorie 1 bis zum heutigen Datum amtlich festgestellt (bitte Auflistung nach Datum und Betriebsstätte, Art der Beprobung)? b) Welche Maßnahmen wurden von den Behörden nach den oben (4 a) angesprochen Funden ergriffen (bitte unter Angabe der genauen Art der Maßnahme , Datum des Bescheids und Inkrafttretens, verantwortlicher Behörde, Kontrolle der Einhaltung der verhängten Maßnahmen)? Die nachfolgenden Angaben wurden auf Grundlage der vorhandenen Akten durch die jeweils zuständigen Behörden erstellt. Auf Grund der zeitlich begrenzten Aufbewahrungspflicht von Akten ist eine vollständige Angabe für den Zeitraum seit Bestehen der Firma Bayern-Ei bzw. seit April 2001 nicht möglich. Entnommene amtliche Proben, die keine amtliche Feststellung von Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Tierseuchenrechts (Nachweis durch Kot- und Staubproben) ergaben, sind nicht aufgeführt. Landratsamt Deggendorf: Legehennenbetrieb Tabertshausen Datum Art der Maßnahme Datum Bescheid Nachkontrolle 15.02.2012 22.02.2012 Amtliche Beprobung Sammelkot Positiv (Salmonella enteritidis in einem Stall) Betriebsbesuch nach Vorliegen des Ergebnisses der Probe vom 15.02.2012; mündliche Anordnung mit Sofortvollzug: Tierseuchenrecht: §§1 Abs.1 Nrn. 3 und 7, 1 Abs. 2 Nr. 1, 6, 7 Abs. 1 und 2, 23 und 24 Hühnersalmonellen-VO: Ursachenermittlung im Betrieb, Wechsel Schutzkleidung, Schuhwerk, Reinigung und Desinfektion, Verbringungsverbot Hühner, Entsorgung Hühnerkot in Spezialbetrieb mit Nachweis, Maßnahmen der Verhinderung der Keim- verschleppung in nicht betroffene Stallabteile, spezielle Anordnungen für Reinigungund Desinfektion vor Wiederbelegung, Futtermittellagerung, Futtermittelbeprobung Lebensmittelrecht: VO (EG) Nr. 589/2008 Art 10, Art. 11 Abs. 4, Art 22 Abs. 1 e VO (EG) Nr. 178 / 2002 Art 18 VO (EG) Nr. 852 / 2004 Art 5 und Art 4 i.V. m Anh. II Kap 9 Nr. 3 VO (EG) Nr. 852 / 2004 Art. 4 i.V. m. Anh. lI, Kap. XII und Art 5: Inverkehrbringen der Eier des betroffenen Stalles nur als „B-Eier“; Kennzeichnung gemäß Verordnung; Zeitliche Trennung der Sortierung (Eier aus dem betroffenen Stall am Ende) mit zwischengeschalteter Reinigung und Desinfektion (R+D- Plan); Wechsel der Arbeitskleidung; Dokumentation der Maßnahmen; Schutz der Eier aus den nicht betroffenen Ställen vor Kontamination; Getrennte Eierlagerung; Tägliche Dokumentation über Anzahl der täglich verpackten „B-Eier“ Aufzeichnungen über täglich verpackte Eier und Abnehmer (Warenausgangsprotokolle), spezielle Kennzeichnung der Paletten mit „B-Eiern“, Schulung der Mitarbeiter (Hygieneregeln) mit Dokumentation 01.03.2012 23.02.2012 24.02.2012 27.02.2012 28.02.2012 29.02.2012 01.03.2012 19.03.2012 29.02.2012 Amtliche Beprobung Sammelkot/Staub Positiv (Salmonella enteritidis nur im gleichen Stall wie bei der Probenahme am 15.02.2012, keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da bereits am 22.02.2012 die erforderlichen Maßnahmen erlassen worden waren; s. o.) 19.03.2012 29.03.2012 Amtliche Beprobung Sammelkot / Staub Positiv /Salmonella enteritidis) in 2 Ställen Betriebsbesuch nach Vorliegen Ergebnis der Probe vom 19.03.2012: mündliche Anordnung mit Sofortvollzug: Alle Maßnahmen werden auf alle Ställe ausgedehnt 10.04.2012 16.04.2012 03.04.2012 08.05.2012 13.06.2012 20.06.2012 11.10.2012 Überwachung der Verladung und anschl. Verplombung der Transportkäfige im Rahmen der Probeschlachtung bei der Fa. Buckl in Wassertrüdingen (Salmonellenbeprobungen) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8662 Datum Art der Maßnahme Datum Bescheid Nachkontrolle 11.12.2012 Begleitung der Firma Stadiko bei der Beprobung der gereinigten und desinfizierten Ställe zum Nachweis des Reinigungs- und Desinfektionserfolges 17.01.2013 Begleitung der Firma Stadiko bei der Beprobung der gereinigten und desinfizierten Ställe zum Nachweis des Reinigungs- und Desinfektionserfolges Landratsamt Dingolfing-Landau: Am Standort Ettling wurden Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Tierseuchenrechts durch den Befund vom 13.10.2014 (Kot-und Staubproben) amtlich festgestellt. Folgende Anordnung erfolgte aufgrund des Nachweises von Salmonella enteritidis bei der Bestandsuntersuchung (tierseuchenrechtliche Anordnung vom 20.10.2014, mündlich angeordnet am 16.10.2014): – Abgabe von Eiern aus dem gesamten Bestand nur unmittelbar zur Verarbeitung in einen zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für Eiprodukte, als Eier Gkl. B oder zur unschädlichen Beseitigung. – Verbringung von Hühnern nur zu diagnostischen Zwecken , unmittelbar zur Schlachtung, zur Tötung und unschädlichen Beseitigung. – Behandlung des Hühnerkots mit einem Verfahren, durch das die Abtötung von Salmonella spp. gewährleistet ist (Festmistpackung mit Branntkalk). Kontrollen der angeordneten Maßnahmen fanden statt am: 18.11.2014, 02.12.2014, 22.05.2015, 16.06.2015, 17.06.2015, 18.06.2015, 19.06.2015, 22.06.2015, 28.07.2015. Bezüglich weiterer Angaben zu Befunden und den durchgeführten Maßnahmen, auch für den Standort Niederharthausen , wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 17/7308 vom 07.08.2015 verwiesen. Fragen über Nachweise von Salmonellen bei lebensmittelrechtlichen Untersuchungen von Eiern wurden in der Schriftlichen Anfrage auf Druchsache Nr. 17/7308 vom 07.08.2015 sowie in der Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Ruth Waldmann vom 08.06.2015 (Drucksache Nr. 17/6960) – in der die letzten fünf Jahr aufgeführt sind – beantwortet. c) Wann wurden bei Eigenkontrollen der Firma Bayern -Ei seit April 2001 oder spätestens seit ihrem Bestehen Salmonellen der (heutigen) Kategorie 1 oder der Verdacht auf diese bis zum heutigen Datum festgestellt (bitte Auflistung nach Datum und Betriebsstätte, Datum einer daraufhin erfolgten amtlichen Beprobung auf Salmonellen mit Ergebnissen , Art der Beprobung)? Eigenkontrollen zum Nachweis von Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Tierseuchenrechts erfolgen durch Kotund Staubproben. Landratsamt Deggendorf: Das Landratsamt Deggendorf teilte mit, dass am Betriebsstandort Tabertshausen keine Eigenkontrollergebnisse der Firma Bayern-Ei mit Nachweis der o. a. Salmonellen vorliegen . Landratsamt Dingolfing-Landau: Eigenkontrollen Ettling: Entnahmedatum Art der Probe Untersuchungsergebnis 19.11.2014 Sockentupfer Nachweis von Salmonella enteritidis in Stall 2; Nachweis von nicht weiter klassifizierten Salmonellen in Stall 1, 3 und 4 15.01.2015 Sammelkotprobe Nachweis von Salmonella enteritidis in Stall 4; Ställe 1 bis 3 negativ 21.05.2015 Sammelkotprobe Nachweis von Salmonella enteritidis in Stall 2; Nachweis von nicht weiter klassifizierten Salmonellen in Stall 1, 3 und 4 Landratsamt Straubing-Bogen: Eigenkontrollen Niederharthausen: Da Unterlagen zu den Eigenkontrollen aus dem Betriebsstandort Niederharthausen bei der Staatsanwaltschaft liegen , wurden folgende salmonellen-positive Eigenkontrollergebnisse von der Staatanwaltschaft übermittelt: Entnahmedatum Art der Probe Untersuchungsergebnis 03.02.2014 Stall 1-4, Sammelkot Nachweis von Salmonella enteritidis 18.09.2014 Wischproben/ Stall 4 Nachweis von Salmonella enteritidis Wischproben/ Stall 3 Nachweis von Salmonella enteritidis Wischproben/ Stall 2 Nachweis von Salmonella enteritidis Wischprobe/ MOBA Ableger Nachweis von Salmonella enteritidis Wischproben/ Stall 3 Nachweis von Salmonella enteritidis 30.09.2014 Umgebungsproben /Stall 4 Nachweis von Salmonella enteritidis Wischproben/Sortierraum Nachweis von Salmonella enteritidis 10.11.2014 Wischtupfer, DipSlides/Stall 3 Nachweis von Salmonella enteritidis 5. a) Welche Fälle des Verdachts auf oder der amtlichen Feststellung von Salmonellen der Kategorie 1 bei der Firma Bayern-Ei seit April 2001 oder spätestens seit ihrem Bestehen hatten negative gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen im Gebiet der Europäischen Union einschließlich Bayern (bitte unter Angabe der jeweiligen Fälle nach Datum und mit Zahl der Erkrankten und Toten)? Erkrankungsfälle aus europäischen Staaten, die mit der Firma Bayern-Ei in Zusammenhang stehen könnten, sind nur im Zuge des Ausbruchsgeschehens im Sommer 2014 über die bekannten Schnellwarnungen und EPIS-Meldungen bekannt geworden. Im Hinblick auf das europaweite Ausbruchsgeschehen im Sommer 2014 wird auf die seit April 2015 bereits umfassend beantworteten Landtagsanfragen (Drucksache Nr. 17/7308 vom 07.08.2015 und Drucksache Nr. 17/7310 vom 14.08.2015) verwiesen. Aus den Jahren vor 2014 liegen keine Erkenntnisse vor, dass Salmonella en- Drucksache 17/8662 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 teritidis oder Typhimurium in oder auf durch die Fa. Bayern Ei in den Verkehr gebrachten Eiern oder Eiprodukten mit humanen Erkrankungsfällen in Verbindung standen. Im Jahr 2014 und im Jahr 2015 ist je ein Mitarbeiter der Firma Bayern-Ei als Salmonellen-Träger (asymptomatischer Ausscheider von Salmonellen) erkannt worden. Die entsprechenden Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden vom zuständigen Gesundheitsamt ergriffen. b) Welche bayerischen Behörden inklusive der Staatsregierung waren über diese o. g. Fälle (Frage 5 a) informiert (bitte unter Angabe des Namens der Behörde mit Datum der Information und bei Mitgliedern der Staatsregierung im Range eines Staatssekretärs oder höher mit Namen des jeweiligen Mitglieds und Datum der Information)? Das Staatsministerium der Justiz gibt an, dass neben den Vorfällen, die Gegenstand aktueller Überprüfungen sind, weder im eigenen Haus noch bei den Staatsanwaltschaften Regensburg, Landshut und Deggendorf, in deren Bezirke sich Betriebsstätten der Fa. Bayern-Ei befinden, Vorgänge festgestellt wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass bei den genannten Staatsanwaltschaften weitere Verfahren im Sinne der Fragestellung geführt wurden, die sich nicht mehr feststellen lassen, weil keine Datensätze mehr existieren. Ermittlungsakten werden nach Ablauf der gelten- den Aufbewahrungsfristen vernichtet; Datensätze sind insoweit nicht mehr vorhanden. Die Kriminalpolizeiinspektion Straubing (KPI) wurde am 04.12.2014 von der Staatsanwaltschaft Regensburg mit der Durchführung von einzelnen Ermittlungsmaßnahmen gegen den Betreiber der Firma Bayern-Ei wegen eines Verstoßes gegen § 58 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches beauftragt. Nachdem sich im Laufe der Ermittlungen die Dimension dieses Ermittlungsverfahrens herauskristallisierte, wurden das Polizeipräsidium Niederbayern und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr am 11.05.2015 durch die KPI Straubing über den Sachverhalt informiert. Vom Veterinäramt Itzehoe wurde der KPI Straubing im Rahmen des Informationsaustausches zur Gefahrenabwehr am 21.08.2015 mitgeteilt, dass dort aktuell strafrechtliche Ermittlungen im Bereich des Lebensmittel- und Tierschutzrechts geführt werden. Über diesen Sachverhalt wurden von der KPI Straubing das Landratsamt (LRA) Straubing-Bogen, das LRA Dingolfing-Landau und das LRA Deggendorf (jeweils telefonisch) verständigt. Im Hinblick auf das europaweite Ausbruchsgeschehen im Sommer 2014 wird auf die seit April 2015 bereits umfassend beantworteten Landtagsanfragen verwiesen, in denen auch über die Informationswege umfassend Auskunft erteilt wurde . Insbesondere wird auf die Schriftliche Anfrage vom 07.08.2015 (Drucksache Nr. 17/7308) verwiesen. c) Welche Konsequenzen wurden durch die Staatsregierung aus diesen o. g. Fällen gezogen? Die Konsequenzen aus dem aktuellen Salmonellengeschehen wurden bereits umfassend beantwortet. Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 07.08.2015 (Drucksache Nr. 17/7308) verwiesen. 6. a) Wann wurden bei der Firma Bayern-Ei seit ihrem Bestehen Tierwohl- oder Tierschutzverstöße festgestellt (bitte Auflistung unter Angabe der Art des Verstoßes, Datum und Betirbesstätte)? Die nachfolgenden Angaben wurden auf Grundlage der vorhandenen Akten durch die jeweils zuständigen Behörden erstellt. Auf Grund der zeitlich begrenzten Aufbewahrungspflicht von Akten ist eine vollständige Angabe für den Zeitraum seit Bestehen der Firma Bayern-Ei nicht möglich. Durchgeführte Kontrollen, bei denen kein Verstoß festgestellt wurde, sind nicht aufgeführt. Landratsamt Deggendorf: Betriebsstandort Tabertshausen Datum Art des Verstoßes 06.08.2007 Schwerpunktkontrolle Umbauphase (Umrüstung auf ausgestaltete Käfige) §§ 13 Abs. 1, 3 und 5, 32 Abs. 1 Nr. 17 a und c der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV): – zu wenig Sitzstangen – kein Einstreubereich – kein Gruppennest – Futtertrog zu kurz – Ausleuchtung untere Käfige zu gering 31.08.2010 § 13 Abs. 3 Satz 3 TierSchNutztV – Beleuchtung 03.09.2013 § 13 Abs. 5 Nr. 5 TierSchNutztV, § 13 Abs. 5 Nr. 4 TierSchNutztV, § 4 Abs. 1 Nr. 2 TierSchNutztV, § 4 Nr. 10 TierSchNutztV: – Einstreumatten teilweise beschädigt – Nestbereiche teilweise schadhaft – Bei Stichprobenkontrolle vereinzelt tote Hühner – Vereinzelt defekte Lampen 24.10.2013 Schwerpunktkontrolle § 1, 2 und 16 a Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz § 3 Abs. 3 Nr. 1 TierSchNutztV § 4 Abs. 1 Nr. 2, 5, 6 und 9 und Abs. 2 TierSchNutztV § 13 Abs. 3 TierSchNutztV Kontrolle mit Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bzgl. Ausleuchtung der Ställe mit Erstellung Gutachten bzgl. Lichtqualität und Lichtintensität Nachkontrolle Bescheid Kontrolle 03.09.2013 Es liegen für Tabertshausen keine Unterlagen vor dem Jahr 2007 vor. Es wird auf die Aufbewahrungsfrist von Tierschutzvorgängen gemäß Aktenplan (5 Jahre) verwiesen. Landratsamt Dingolfing-Landau: Betriebsstandort Ettling (Legehennenbetrieb) Datum Art des Verstoßes 2005 Verstoß gegen TierSchNutztV Nichteinhaltung der Mindesttroglänge 24.01.2013 Verwendung von Rotlicht, abgenutzte Astroturfmatten , Verletzungsgefahren in den Käfigen, Befall mit der roten Vogelmilbe 16.01.2014 23.01.2014 14.04.2014 Überprüfung der neu installierten Scharrmatten 22.05.2015 Überbesatz in einzelnen Käfigen, alttote Tiere Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8662 Betriebsstandort Vollnbach (Junghennenaufzucht) Datum Art des Verstoßes 22.05.2015 Alttote Tiere 20.08.2015 Überbesatz in einzelnen Käfigen Landratsamt Straubing-Bogen: Betriebsstandort Niederharthausen Datum Kontrolle Art der Kontrolle Feststellungen/ Maßnahmen/ Auflagen 21.02.2011 Dem Landratsamt Straubing-Bogen wurde von der Polizeiinspektion Straubing ein Bericht übersandt nach dem aufgrund einer anonymen Mitteilung auf der Legehennenfarm Niederharthausen in einem Entsorgungscontainer ein lebendes Huhn festgestellt wurde. 28.02.2011 Kontrolle Belehrung des Geschäftsführers und des Farmleiters zum Bericht vom 21.02.2011. Bei dieser Kontrolle konnten keine vergleichbaren Feststellungen getroffen werden. 12.07.2011 tierschutzrechtliche Kontrolle Mängel bei der Beleuchtung im Stall; Anordnung eines Beleuchtungskonzepts Für die Kontrollen nach dem 12.07.2011 bis 09.06.2015 wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfragen Drucksache 17/7308 und 17/7310 verwiesen 09.06.2015 tierschutzrechtliche Nachkontrolle Feststellung vereinzelter alttoter Tiere u. Maßnahmen: mündliche Anordnung der Beseitigung Fälligerklärung des angedrohten Zwangsgeldes, erneute Zwangsgeldandrohung, Anforderung eines Personalkonzeptes zur Sicherstellung der tägl. Inaugenscheinnahme und Entfernung toter Tiere (vorgelegt mit E-mail vom 15.07.2015). 16.06.2015 Weitere Nachkontrolle Feststellung vereinzelter alttoter Tiere Weitere Maßnahmen s. Anmerkungen zur Kontrolle vom 09.06.2015 02.07.2015 Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu festgestellten Verstößen bei der Kontrolle am 22.05.2015 Anhörungsschreiben vom 02.07.2015 zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verstößen gegen tierschutz- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen gegen den verantwortlichen Geschäftsführer mit Frist bis 20.07.2015 Lt. Anhörungsschreiben vom 14.07.2015 war nicht Geschäftführer, sondern der Farmleiter der Farm Niederharthausen verantwortlich 21.07.2015 Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu festgestellten Verstößen bei der Kontrolle am 22.05.2015 Anhörungsschreiben vom 12.07.2015 zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verstößen gegen tierschutz- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen gegen den Farmleiter 24.07.2015 tierschutzrechtliche Kontrolle zwei alttote Tiere vorgefunden und aus Käfigen entfernt. Maßnahmen: Fälligerklärung des angedrohten Zwangsgeldes; erneute Zwangsgeldandrohung 03.08.2015 tierschutzrechtliche Kontrolle 1 Huhn eingeklemmt – konnte sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien; Beanstandungen umgehend behoben; GF und Betriebsleiter mündl. belehrt, Stallarbeiter bzgl. eingeklemmter Tiere zu schulen und zu sensibilisieren. 06.08.2015 Bußgeldbescheid gegen Farmleiter Bußgeld wegen Beanstandungen / Mängel bei der Kontrolle am 22.05.2015 noch nicht rechtskräftig b) Welche Maßnahmen wurden durch bayerische Behörden aufgrund der o. g. (Frage 6 a) Verstöße ergriffen (bitte unter Angabe der jeweiligen Maßnahme , der verantwortlichen Behörde und des Datums )? Landratsamt Deggendorf: Betriebsstandort Tabertshausen Datum Kontrolle Maßnahme (Datum) 06.08.2007 Anhörung (11.10.2007) Immissionsschutzrechtlicher Ergänzungsbescheid mit Zwangsgeldandrohung (25.08.2008) Nachkontrollen 13.05.2008 03.09.2008 06.09.2008 23.12.2008 30.12.2008 27.01.2009 02.02.2009 31.08.2010 Schriftliche Belehrung (30.03.2011) 03.09.2013 Anordnungsbescheid mit Zwangsgeldandrohung (20.09.2013) Nachkontrolle: 24.10.2013 24.10.2013 Schwerpunktkontrolle Anordnungsbescheid mit Zwangsgeldandrohung (26.02.2014) Nachkontrollen: 07.03.2014 13.03.2014 26.03.2014 31.03.2014 15.04.2014 Landratsamt Dingolfing-Landau: Betriebsstandort Ettling Datum Maßnahme (Datum) Anordnung vom 21.06.2005 für die Wiederaufstallung im September 2005 – Anordnung der Einhaltung der Mindesttrog länge bzw. alternativ zusätzlich einzubauende Rundtröge. – Sicherstellung des Krallenabriebes. – Anordnung der Beseitigung von Verletzungsgefahren Anordnung vom 10.06.2013 (Termin: bis zur nächsten Einstallung) – Anordnung der artgerechten Beleuchtung, – Anordnung von fachgerechten Dekonta minations- bzw. Bekämpfungs maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelmilbe – Anordnung zur Beseitigung von Verletzungsgefahren Drucksache 17/8662 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anordnungen vom 27.02.2014 und 17.04.2014 – Anordnung von erhöhten Einstreumengen Anordnung vom 01.06.2015 Anordnung der täglichen Inaugenscheinnahme der Tiere und der Entfernung toter Tiere Anordnung des Ausgleiches des Überbesatzes in den einzelnen Käfigen Betriebsstandort Vollnbach (Junghennenaufzucht) Datum Maßnahme (Datum) Anordnung vom 01.06.2015 – Anordnung der täglichen Inaugenscheinnahme der Tiere und der Entfernung toter Tiere – Einleitung eines Bußgeldverfahrens, mündliche Anordnung des Ausgleichs des Überbesatzes in den Käfigen Landratsamt Straubing-Bogen: Maßnahmen sind in der Tabelle zu Frage 6 a aufgeführt. c) Welche bayerischen Behörden inklusive der Staatsregierung waren über diese o. g. Fälle (Frage 6 a) informiert (bitte unter Angabe des Namens der Behörde mit Datum der Information und bei Mitgliedern der Staatsregierung im Range eines Staatssekretärs oder höher mit Namen des jeweiligen Mitglieds und Datum der Information)? Neben den an den Kontrollen unmittelbar beteiligten Behörden waren informiert: Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wurde überwiegend nachrichtlich über einzelne Fachfragen von überregionaler Bedeutung an den Standorten von Bayern-Ei informiert. Die fachliche Expertise lag beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Koordinierung des Vollzugs bei der Regierung von Niederbayern. Im September 2007 erfolgte die Information des damaligen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) über Mängel bei der Inbetriebnahme der Kleingruppenhaltung in Tabertshausen (Nestboden ungeeignet, kein Einstreubereich , zu wenig Sitzstangen und zu kurze Futtertröge ). Im Januar 2009 erhielt das StMUG ein Schreiben der Anwälte der Firma Bayern-Ei (Schreiben vom 08.01.2009) bezüglich des Einbaus von Sandbade- und Nestmatten. Im Juli 2010 hat das LGL (SE 6 Tierschutz) das StMUG über Beleuchtung mit unzulässigem Rotlicht in Niederharthausen informiert. Im Juli 2011 hat das LGL (SE 6 Tierschutz) das StMUG über ungeeigneten Nestboden in Niederharthausen informiert . Im November 2013 erfolgte die Information des StMUV über den geplanten Einbau sog. Wellixmatten im Einstreubereich in Tabertshausen. Die oben genannten Vorkommnisse wurden der Hausspitze des StMUG/StMUV nicht vorgelegt. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz (StMJ) konnten – neben den Vorgängen zu Vorfällen, die Gegenstand aktueller Überprüfungen sind – folgende Vorgänge festgestellt werden: Im StMJ ging am 21.03.1996 ein Schreiben des damaligen Staatsministeriums des Innern ein, mit dem ein Schreiben des Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes vom 30.01.1996 wegen des Verdachts des Besprühens von Legehennen mit Nikotin in Betrieben der Firma Bayern-Ei zur Kenntnisnahme übersandt wurde. Da ein Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens nicht bestand, hat das StMJ keine weiteren Maßnahmen veranlasst. Soweit dies noch vorhandenen Akten entnommen werden kann, erstattete der Deutsche Tierschutzbund e.V. mit Schreiben vom 24.07.2000 bei der Staatsanwaltschaft Landshut Strafanzeige wegen Verdachts der quälerischen Tiermisshandlung gegen die für die Legehennen-Käfighaltung Verantwortlichen der Firma Bayern-Ei. Die Anzeige bezog sich auf die Betriebsstätten in Wallersdorf /Ettling, Tabertshausen/Aholming, Niederharthausen /Aiterhofen und Mamming/Vollnbach. Mit Schreiben vom 02.06.2000 erstattete der Bundesverband der Tierversuchsgegner , Menschen für Tierrechte e.V., in derselben Angelegenheit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing –, die das Verfahren zur einheitlichen Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Landshut abgab. In den Strafanzeigen wurde insbesondere moniert, dass die Platzverhältnisse in den Käfigen auch ein Jahr nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.1999 zur Nichtigkeit der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung nicht geändert wurden. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 24.01.2001 gem. § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) ein, weil sich die Legehennenhaltung innerhalb der von der zuständigen Behörde erteilten immissionsrechtlichen Genehmigung hielt und sich die damit befassten Unternehmer auf den Bestandsschutz ihrer Anlagen verlassen konnten. Der Generalstaatsanwalt in München gab einer gegen die Einstellung gerichteten Aufsichtsbeschwerde am 25.04.2001 keine Folge. Ermittlungsakten zu diesem Verfahren sind bei der Staatsanwaltschaft Landshut nicht mehr vorhanden. Der Generalstaatsanwalt in München berichtete dem StMJ mit Datum vom 21.12.2000 und 13.06.2001 über das Verfahren. Die Berichte wurden dem Staatsminister nicht vorgelegt. Darüber hinaus konnten bei den Staatsanwaltschaften Regensburg, Landshut und Deggendorf, in deren Bezirken sich Betriebsstätten der Firma Bayern-Ei befinden, keine Vorgänge festgestellt werden. Wegen der Möglichkeit weiterer staatsanwaltschaftlicher Verfahren, die sich wegen des Ablaufs der Aufbewahrungsfristen für die Akten und der Löschung entsprechender Datensätze nicht mehr feststellen lassen, wird auf die Antwort zu Frage 5 b Bezug genommen.