Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 30.09.2015 Ablehnung Förderung Breitbandausbau Nach einem Bericht der Zeitung Der Neue Tag vom 01.09.2015 über die Sitzung des Rates der Gemeinde Bechtsrieth (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab) erhält die Gemeinde keine Förderung für einen weiteren Breitbandausbau , da die Regierung der Oberpfalz die Kommune mit der aktuellen Versorgung von 30 Megabyte als ausreichend versorgt ansieht. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist es zutreffend, dass der Gemeinde Bechtsrieth eine Förderung des Breitbandausbaus versagt worden ist? 2. Wie ist eine solche Ablehnung zu vereinbaren mit dem auf der Seite schnelles-internet-in-bayern.de dargelegten Ziel, dass „entscheidende Impulse für den bayernweiten Ausbau von Hochgeschwindigkeits versorgungen mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s“ gegeben werden sollen? 3. Wie ist eine solche Ablehnung auf Grundlage des neuen Breitbandförderprogramms zu rechtfertigen, das ebenfalls von einer Versorgung von 50 Mbit/s spricht? 4. Gab es weitere Kommunen in Bayern, denen eine Förderung des Breitbandausbaus abgelehnt worden ist, und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 19.10.2015 Zu 1.: Der Gemeinde Bechtsried wurde eine Förderung des Breitbandausbaus nicht versagt. Sie wird bereits heute nahezu komplett von Kabel Deutschland mit schnellem Internet versorgt . Die Gemeinde Bechtsrieth plante daher lediglich ein unbebautes Gebiet im Osten der Gemeinde, für das bereits ein Bebauungsplan existiert, im Rahmen des Breitbandförderverfahrens auszuschreiben. Da die Eigentümer der Grundstücke im fraglichen Gebiet jedoch nach Auskunft der Gemeinde bislang nicht zu einem Verkauf der Grundstücke an die Gemeinde bereit sind, hat die Gemeinde das Förderverfahren ausgesetzt, bis die Fragen des Grunderwerbs geklärt sind. Danach plant die Gemeinde das Verfahren fortzuführen, soweit kein TK-Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ankündigt. Förderanträge können bis 30.09.2018 gestellt werden. Zu 2.: Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Keiner bayerischen Kommune, die entsprechend der bayerischen Breitbandrichtlinie gearbeitet hat, wird eine Förderung versagt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.11.2015 17/8665 Bayerischer Landtag