Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 07.09.2015 Städtebauförderung in Oberfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Städte und Gemeinden in Oberfranken haben seit dem Jahr 2007 an einem der Programme zur Städtebauförderung teilgenommen, bitte aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren? b) den einzelnen Kommunen in den einzelnen Förderprogrammen ? c) dem aktuellen Stand der jeweiligen Förderprogramme (abgeschlossen, abgebrochen, laufendes Programm)? 2. Welche Folgekosten haben sich in den einzelnen Gemeinden aufgrund der erstellten Erneuerungskonzepte ergeben, bitte aufgeschlüsselt nach: a) den Gesamtkosten in den einzelnen Gemeinden? b) den jeweiligen Kosten für Planung, Bürgerbeteiligung etc. pp.? c) den jeweiligen Kosten für bauliche Maßnahmen, Betriebskosten ? 3. Wie hoch war in den einzelnen Fällen jeweils die zugesagte Förderung gemäß Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen, bitte aufgeschlüsselt nach: a) dem jeweiligen Prozent in der einzelnen Gemeinde b) und der damit einhergehenden tatsächlichen Gesamtfördersumme ? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Gemeinden weniger als 50 % der im Erneuerungskonzept genannten Projekte umgesetzt haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gemeinden? b) den Ursachen für die reduzierte Umsetzung? 5. Inwieweit lässt sich beziffern, wie viele Arbeitsplätze im Zuge der Ausführung der jeweiligen Programme vor Ort geschaffen worden sind? a) Falls ja, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Programmen in den einzelnen Kommunen? b) Falls nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 16.10.2015 1. Welche Städte und Gemeinden in Oberfranken haben seit dem Jahr 2007 an einem der Programme zur Städtebauförderung teilgenommen, bitte aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren? b) den einzelnen Kommunen in den einzelnen Förderprogrammen ? c) dem aktuellen Stand der jeweiligen Förderprogramme (abgeschlossen, abgebrochen, laufendes Programm)? Die Städtebauförderung hat in den Programmjahren 2007 bis 2015 insgesamt 145 Städte und Gemeinden in Oberfranken mit Finanzhilfen aus neun verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen unterstützt. Die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wurden entsprechend den kommunalen Zielsetzungen und Handlungsfeldern in die jeweiligen Städtebauförderungsprogramme aufgenommen. Der beiliegenden Übersicht sind die im Zeitraum von 2007 bis 2015 geförderten Städte und Gemeinden mit den für die Kommunen relevanten Programmen zu entnehmen. Vor dem Hintergrund des hohen Erhebungsaufwands wurde auf die Darstellung der einzelnen Jahre verzichtet. Die Aufstellung umfasst sowohl die laufenden als auch die abgeschlossenen Programme. Abgebrochene Programme sind in dem abgefragten Zeitraum nicht vorhanden. 2. Welche Folgekosten haben sich in den einzelnen Gemeinden aufgrund der erstellten Erneuerungskonzepte ergeben, bitte aufgeschlüsselt nach: a) den Gesamtkosten in den einzelnen Gemeinden? b) den jeweiligen Kosten für Planung, Bürgerbeteiligung etc. pp.? c) den jeweiligen Kosten für bauliche Maßnahmen, Betriebskosten? Seit 2007 haben die oberfränkischen Programmgemeinden geförderte Projekte mit einem Kostenvolumen von rund 621,5 Mio. € durchgeführt oder begonnen. Davon wurden rund 34 Mio. € für Vorbereitungsmaßnahmen wie vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Entwicklungskonzepte , Fachgutachten, städtebauliche Ideen- und Realisierungswettbewerbe und investitionsbegleitende Maßnahmen wie zum Beispiel Quartiersmanagement, städtebauliches Projektmanagement und Bürgerbeteiligungsverfahren aufgewendet . Rund 483 Mio. € entfallen auf Baumaßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt werden, wie die Aufwertung und Neugestaltung des öffentlichen Raums, Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs , Sanierung, Umnutzung und Modernisierung öffentlicher und privater Gebäude. Maßnahmenbezogene Planungskosten sind in diesen Kosten enthalten. Informationen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.11.2015 17/8667 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8667 über weitere Folgekosten in den einzelnen Städten und Gemeinden liegen der Staatsregierung nicht vor. 3. Wie hoch war in den einzelnen Fällen jeweils die zugesagte Förderung gemäß Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen, bitte aufgeschlüsselt nach: a) dem jeweiligen Prozent in der einzelnen Gemeinde b) und der damit einhergehenden tatsächlichen Gesamtfördersumme ? Der Regelfördersatz für den Einsatz der in der Anlage aufgeführten Programmmittel beträgt grundsätzlich einheitlich 60 % der für die Einzelmaßnahme ermittelten förderfähigen Kosten. In den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen entfallen auf Bundes- und Landesfinanzhilfen je 30 %, im landeseigenen Bayerischen Städtebauförderungsprogramm beträgt der Anteil der Landesmittel 60 %. Mit dem 2010 eingeführten Struktur- und Härtefonds wird es landesweit struktur- und finanzschwachen Städten und Gemeinden erleichtert, in Einzelfällen für ausgewählte, regional besonders strukturwirksame städtebauliche Erneuerungsprojekte einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 % zu erhalten. Die oberfränkischen Programmkommunen haben von dieser Regelung in Höhe von bisher insgesamt 12,1 Mio. € profitiert ; das entspricht rund 49 Prozent der verfügbaren Entlastungsmittel . Seit 2012 stellt der Freistaat Bayern für die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen Landesmittel bereit. Damit können spürbare Impulse für die wirtschaftsstrukturelle und städtebauliche Entwicklung vor allem in strukturschwachen Kommunen gesetzt werden. Die Finanzhilfen werden mit einem Fördersatz von bis zu 80 % gewährt. Die betroffenen Kommunen in Oberfranken haben bisher Landesmittel in Höhe 29,9 Mio. € zu dem höchstmöglichen Fördersatz in Anspruch genommen. Ebenso stellt der Freistaat Bayern seit 2012 den von der Bundeswehrstrukturreform betroffenen Gemeinden Landesmittel für die städtebauliche Vorbereitung der Militärkonversion zur Verfügung . Aufgrund der besonderen strukturellen Herausforderung dieser Gemeinden werden die Finanzhilfen mit einem Fördersatz von 80 % gewährt. Die Stadt Bamberg wird hieraus mit rund 1,8 Mio. € Landesmittel unterstützt. Die im Zeitraum von 2007 bis 2015 im Rahmen der jährlichen Programmaufstellungen zugeteilten Städtebauförderungsmittel (Nr. 22 StBauFR 2007 – Städtebauförderungsrichtlinien 2007) sind der beigefügten Übersicht aufgeschlüsselt nach Gemeinden und den jeweils relevanten Programmen zu entnehmen. Insgesamt konnten den oberfränkischen Gemeinden in diesem Zeitraum knapp 254,5 Mio. € Finanzhilfen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit förderfähigen Kosten von 383,5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Die Landesmittel des Struktur- und Härtefonds sowie für die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen und für Konversionsmaßnahmen sind in der Übersicht enthalten. 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Gemeinden weniger als 50 % der im Erneuerungskonzept genannten Projekte umgesetzt haben , aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gemeinden? b) den Ursachen für die reduzierte Umsetzung? Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen unterliegen einem laufenden Entwicklungsprozess. Die städtebaulichen Entwicklungskonzepte sind deshalb so ausgelegt, dass die formulierten Ziele regelmäßig überprüft und angepasst werden können. Die Umsetzungsphase ist auf einen längeren Zeitraum ausgelegt, währenddessen sich Sanierungsziele weiterentwickeln , ändern oder die kommunalen Entscheidungsträger geänderte Zielsetzungen priorisieren können, da die Maßnahmen durch die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und auf der Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit durchgeführt werden. Deshalb können seitens der Staatsregierung hierzu keine gesicherten Aussagen getroffen werden. 5. Inwieweit lässt sich beziffern, wie viele Arbeitsplätze im Zuge der Ausführung der jeweiligen Programme vor Ort geschaffen worden sind? a) Falls ja, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Programmen in den einzelnen Kommunen? b) Falls nein, warum nicht? Eine Bezifferung, wie viele Arbeitsplätze im Zuge der Ausführungen der jeweiligen Programme vor Ort geschaffen worden sind, ist im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Datenerhebungen in der Städtebauförderung nicht möglich. Drucksache 17/8667 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8667 Drucksache 17/8667 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8667 Drucksache 17/8667 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8667 Drucksache 17/8667 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8667