Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.08.2015 Personal für die neuen Einrichtungen in Manching, Bamberg und Donauwörth Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter werden jeweils in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen (bspw. Hausmeister, Sozialbetreuung, Security, Verwaltung, Dolmetscher, Interviewer, Entscheider, Küche usw.) in den neuen Einrichtungen in Manching, Bamberg und Donauwörth benötigt (bitte tabellarisch nach den Bereichen geordnet aufzählen)? 2. Wie viele dieser Stellen sollen noch in diesem Jahr an den jeweiligen Standorten jeweils durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und durch den Freistaat Bayern besetzt werden? 3. Welche Dolmetscher-, Entscheider-, Juristen- und Verwaltungsstellen sollen jeweils durch den Freistaat besetzt werden? 4.1 Wurden alle durch den Freistaat Bayern zu besetzenden Stellen in den unterschiedlichen Bereichen jeweils auch extern ausgeschrieben, wenn nein, warum nicht? 4.2 Welche Stellen wurden entsprechend nur intern ausgeschrieben ? 5. Auf welche Art und Weise wurde bei der Ausschreibung die derzeitige schwierige Personalsituation in den Bezirksregierungen und den Landratsämtern berücksichtigt ? 6. Werden offene Stellen in den Landratsämtern auch in den Einrichtungen des Freistaats den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ähnlicher Weise bekannt gegeben? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 26.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird nach Beteiligung des für die Bewirtschaftung der staatlichen Stellen zuständigen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet : 1. Wie viele Mitarbeiter werden jeweils in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen (bspw. Hausmeister , Sozialbetreuung, Security, Verwaltung, Dolmetscher , Interviewer, Entscheider, Küche usw.) in den neuen Einrichtungen in Manching, Bamberg und Donauwörth benötigt (bitte tabellarisch nach den Bereichen geordnet aufzählen)? Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 beschlossen , dass eine Privatisierung von Tätigkeiten, die für den Betrieb einer Aufnahmeeinrichtung (AE) erforderlich sind, soweit möglich und sinnvoll ausgeweitet werden soll. Es wird daher zukünftig verstärkt auf externe Dienstleister zurückgegriffen, d. h. der Betrieb der Einrichtungen wird teilweise privatisiert, sofern es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt. Für die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit mit jeweils 1.500 Plätzen in Manching und Bamberg wird unter Berücksichtigung vorgesehener Privatisierungen nachfolgendes Personaltableau für staatliches Personal, das dem Einzelplan 03A zugeordnet ist, zugrunde gelegt: Aufnahmeeinrichtung Anzahl Leitung 3 Leitungsassistenz 1 Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) 1 Integriertes Migrantenverwaltungssystem (iMVS) 4,5 Servicebüro 2 Medizinische Assistenzkräfte 5 Gesamt 16,5 Ankunftszentrum Anzahl Teamleiter Schichtdienst 1 Schichtleiter 7 Erfassung EASY/iMVS 6 Gesamt 14 Ankunftszentrum Anzahl Rechtsantragsstelle 4 Gesamt 4 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.11.2015 17/8692 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8692 Für die AE Donauwörth wird das Personaltableau für eine AE mit 500 Plätzen zugrunde gelegt. Vorgesehene Privatisierungen sind hiervon (z. B. im Bereich der Hausverwaltung ) bedarfsmindernd in Abzug zu bringen: Aufnahmeeinrichtung Anzahl Leitung 1 Vorzimmer 1 IuK 1 Bereich Aufnahme 4 Bereich Weiterleitung 3 Haushalt 4 Hausverwaltung 9 Mehrschichtbetrieb 15 Gesamt 38 In welchem Umfang staatliches Personal in den drei Einrichtungen letztlich benötigt wird, steht zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend fest. Die Anzahl der Mitarbeiter, die von externen Dienstleistungsunternehmen z. B. für die Bereiche Hausmeister, Security , Catering, Reinigung einzusetzen sind, lässt sich nicht konkret festlegen, da sich der notwendige Einsatz am jeweiligen Bedarf orientiert. Die Frage nach Interviewern, Dolmetschern und Entscheidern fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Für die Asylsozialberatung gilt in der Erstaufnahme ein Schlüssel von 1:100. 2. Wie viele dieser Stellen sollen noch in diesem Jahr an den jeweiligen Standorten jeweils durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und durch den Freistaat Bayern besetzt werden? Die offenen Stellen des Freistaats sollen bis Ende 2015 besetzt werden. Die Personalplanung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung . 3. Welche Dolmetscher-, Entscheider-, Juristen- und Verwaltungsstellen sollen jeweils durch den Freistaat besetzt werden? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 4.1 Wurden alle durch den Freistaat Bayern zu besetzenden Stellen in den unterschiedlichen Bereichen jeweils auch extern ausgeschrieben, wenn nein, warum nicht? Alle Stellen wurden intern und extern ausgeschrieben. 4.2 Welche Stellen wurden entsprechend nur intern ausgeschrieben? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 4.1 verwiesen. 5. Auf welche Art und Weise wurde bei der Ausschreibung die derzeitige schwierige Personalsituation in den Bezirksregierungen und den Landratsämtern berücksichtigt? Die Stellenausschreibungen wurden in Printmedien, den Homepages der Regierungen und in der Personalbörse veröffentlicht . Ebenfalls erfolgte die Meldung der freien Stellen an die Agentur für Arbeit nach § 82 SGB IX. 6. Werden offene Stellen in den Landratsämtern auch in den Einrichtungen des Freistaats den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ähnlicher Weise bekannt gegeben? Offene Stellen in den Landratsämtern werden in den Einrichtungen des Freistaats den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht bekannt gegeben, da den Regierungen die Kenntnis darüber in der Regel nicht vorliegt.