Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.09.2015 Ehrenamtliches Engagement und Unterstützung für Geflüchtete an bayerischen Hochschulen Mit der Zahl der Geflüchteten, die nach Bayern kommen, steigt auch die Hilfsbereitschaft der bayerischen Bevölkerung. Auch an bayerischen Hochschulen gibt es verschiedene Initiativen, die Geflüchtete unterstützen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 17. August 2015 wird zum Beispiel an der LMU München kostenfreie Rechtsberatung sowie medizinische Versorgung für Geflüchtete angeboten. An manchen Hochschulen werden bereits weitere wichtige Schritte getan. So bietet die FAU Erlangen-Nürnberg seit diesem Sommer vorbereitende Kurse und Vorlesungen für Geflüchtete an, die sich auf ein Studium vorbereiten möchten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) An welchen Hochschulen in Bayern werden Rechtsberatungen für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten? b) An welchen Hochschulen in Bayern werden Rechtsberatungen für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? 2. a) An welchen Hochschulen in Bayern werden Sprachkurse für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten? b) An welchen Hochschulen in Bayern werden Sprachkurse für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? 3. a) An welchen Hochschulen in Bayern werden sogenannte Mentoring-Programme für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten? b) An welchen Hochschulen in Bayern werden sogenannte Mentoring-Programme für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? 4. a) An welchen Hochschulen in Bayern wird Unterstützung bei der medizinischen Versorgung für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten? b) An welchen Hochschulen in Bayern wird Unterstützung bei der medizinischen Versorgung für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? 5. a) Plant die Staatsregierung diese Initiativen zu unterstützen ? b) Falls ja, in welcher Form und welchem Umfang? c) Falls nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.10.2015 Vorbemerkung: Der Umfang der gesetzlichen Aufgaben, in deren Rahmen sich die bayerischen Hochschulen betätigen können, ist in Artikel 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) geregelt. Die Hochschulen dienen in erster Linie der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung (Art. 2 Abs. 1 Satz 1). Sie wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit (Art. 2 Abs. 3 Satz 1). Sie berücksichtigen im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit die besonderen Bedürfnisse ausländischer Studierender (Art. 2 Abs. 4 Satz 1). Die Hochschulen können den ihnen durch das Gesetz vorgezeichneten Aufgabenzuschnitt nicht ohne gesetzgeberische Ermächtigung erweitern und Dienstleistungen für Geflüchtete anbieten und etwa Aktivitäten durchführen, die nicht von der gesetzgeberischen Aufgabenerteilung erfasst sind, sondern deren allgemeinen Lebensbereich betreffen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann zu den einzelnen Fragen Folgendes ausgeführt werden: Zu Frage 1: Rechtsberatungen für Geflüchtete 1. a) An welchen Hochschulen in Bayern werden Rechtsberatungen für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten? Soweit sich die Frage auf das Angebot von allgemeinen Rechtsberatungen für Geflüchtete bezieht, gehören diese nicht zu den Aufgaben einer Hochschule. Für Beratungen in Studienangelegenheiten stehen die Studien- und Prüfungs- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.12.2015 17/8741 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8741 ämter den Geflüchteten in gleichem Maße wie allen Studierenden mit Rat und Tat zur Verfügung und unternehmen bereits erhebliche Anstrengungen. b) An welchen Hochschulen in Bayern werden Rechtsberatungen für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? Im Hinblick auf eine Gesamtdarstellung aller ehrenamtlichen Aktivitäten an den Hochschulen für Geflüchtete sowie deren jeweiligen Initiatoren liegen dem Ministerium keine entsprechenden Informationen und Zahlen vor. Von einer Umfrage an den Hochschulen wurde abgesehen, weil anzunehmen ist, dass auch die Hochschulen keine belastbaren Zahlen hierzu haben. Angesichts von knapp 370.000 immatrikulierten Studierenden (im WS 2014/15) und nahezu 80.000 hauptberuflich Bediensteten (Stand 01.12.2014) an allen Hochschulen in Bayern ist davon auszugehen, dass nicht nur Studierende, sondern auch Bedienstete in verschiedensten Bereichen ehrenamtlich engagiert sind. Weder Studierende noch Bedienstete sind aber verpflichtet, derartige Aktivitäten zu melden bzw. den Hochschulen mitzuteilen. Derartige Aktivitäten dürfen von den Hochschulen gesetzlich auch nicht zentral erfasst werden. Eine Speicherung von Daten durch die Hochschulen über private Aktivitäten ihrer Studierenden und Weitergabe an Dritte ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu Frage 2: Sprachkurse 2. a) An welchen Hochschulen in Bayern werden Sprachkurse für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten? Das Anbieten von allgemeinen Sprachkursen für Flüchtlinge gehört nach Art. 2 BayHSchG ebenfalls nicht zum Aufgabenbereich der Hochschulen. Personen mit mutmaßlicher oder nachgewiesener Hochschulzugangsberechtigung können in vertretbarem Umfang auf ein Studium vorbereitet oder unterstützt werden. Für Deutschkurse auf gehobenem Niveau, die auf DSH- oder TestDaF-Sprachprüfungen vorbereiten , könnte eine Aufgabe kraft Sachzusammenhangs angenommen werden. Zudem gibt es nach Aufnahme eines Studiums studienbegleitend ein breites Angebot für Studierende durch die Sprachenzentren der Hochschulen. b) An welchen Hochschulen in Bayern werden Sprachkurse für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? Siehe Antwort zu den Fragen 1 b und 1 c. Zu Frage 3: Mentoring 3. a) An welchen Hochschulen in Bayern werden sogenannte Mentoring-Programme für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten? Mentoring-Programme vielfältiger Art werden an allen bayerischen Hochschulen angeboten. Eine systematische Übersicht liegt leider nicht vor. b) An welchen Hochschulen in Bayern werden sogenannte Mentoring-Programme für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? Siehe Antwort zu den Fragen 1 b und 1 c. Zu Frage 4: Medizinische Versorgung 4. a) An welchen Hochschulen in Bayern wird Unterstützung bei der medizinischen Versorgung für Geflüchtete durch die Hochschulen selbst angeboten ? Die medizinische Versorgung von Studierenden ist ebenfalls keine originäre Aufgabe der Hochschulen, die ihnen Art. 2 BayHSchG zuweisen würde. Die Universitätsklinika behandeln Flüchtlinge ebenso wie andere Patienten, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen. b) An welchen Hochschulen in Bayern wird Unterstützung bei der medizinischen Versorgung für Geflüchtete durch ehrenamtliche Initiativen angeboten ? c) Welche dieser Angebote bzw. ehrenamtlichen Initiativen (bitte Hochschule und Initiative angeben) gehen auf die Initiative von Studierenden zurück? Siehe Antwort zu den Fragen 1 b und 1 c. Zu Frage 5: Finanzielle Unterstützung der Aktivitäten/ Initiativen durch die Staatsregierung 5. a) Plant die Staatsregierung diese Initiativen zu unterstützen ? b) Falls ja, in welcher Form und welchem Umfang? c) Falls nein, warum nicht? Soweit die Hochschulen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung wie oben beschrieben tätig werden, tun sie dies im Rahmen der Finanzierung durch den Freistaat Bayern als Träger. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation entstehen enorme Herausforderungen in einer Vielzahl von Handlungsfeldern . Die Staatsregierung setzt sich für eine Unterstützung aller betroffenen Handlungsfelder auf Landesebene wie auch auf Bundesebene ein.