Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.08.2015 Managementpläne der Natura 2000-Gebiete in Bayern Die europäische Vogelschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1979 und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie ) aus dem Jahr 1992 fordern ein kohärentes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete, die den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für bestimmte natürliche Lebensraumtypen und Arten gewährleisten. Um die erforderlichen Maßnahmen zu den jeweiligen Erhaltungszielen zu konkretisieren, sind Managementpläne erforderlich. Bei der Erstellung dieser Managementpläne ist die CSU-geführte Staatsregierung jedoch in erheblichem Verzug. Die Umsetzung der Ziele der beiden europäischen Naturschutzrichtlinien ist damit, wie auch der kürzlich veröffentlichte Monitoringbericht zeigt, ernsthaft gefährdet. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind inzwischen fertiggestellt (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? b) Bei wie vielen Managementplänen zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind inzwischen konkrete Umsetzungsmaßnahmen aus den Managementplänen durchgeführt worden (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? 2. Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind derzeit in Bearbeitung (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? 3. Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind bisher noch nicht begonnen worden (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben )? 4. Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sollen in den Jahren 2016x bis 2020 voraussichtlich beauftragt werden (bitte für jedes Jahr und jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? 5. Bis wann soll die Erstellung von Managementplänen in Bayern abgeschlossen sein (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? 6. a) Welche Gründe waren für die geringe Zahl neu beauftragter Managementpläne der letzten drei Jahre ausschlaggebend ? b) Warum kann der in Drs. 16/10636 angegebene Abschluss der Managementplanung im Jahr 2019 voraussichtlich nicht eingehalten werden? 7. Welche Konsequenzen könnten aus einer verspäteten Managementplanung für Bayern folgen angesichts einer drohenden Klage der EU-Kommission wegen der schleppenden Umsetzung der FFH-Richtlinie? 8. Welche Antwort hat die Staatsregierung der Bundesumweltministerin auf deren Bitte an die Bundesländer vom März 2015, die Managementplanung zu beschleunigen , übermittelt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind inzwischen fertiggestellt (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? Mit Stand September 2015 konnte folgende Anzahl von Managementplänen in den Regierungsbezirken fertiggestellt werden: Oberbayern: 42 Niederbayern: 43 Oberpfalz: 39 Oberfranken: 67 Mittelfranken: 60 Unterfranken: 31 Schwaben: 45 b) Bei wie vielen Managementplänen zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind inzwischen konkrete Umsetzungsmaßnahmen aus den Managementplänen durchgeführt worden (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? Es wurden Gebiete mit fertiggestellten Managementplänen ausgewertet, in denen Umsetzungsmaßnahmen entsprechend der Instrumente Vertragsnaturschutzprogramm, VerDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.10.2015 17/8782 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8782 tragsnaturschutzprogramm Wald, Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien, Moorentwicklung im Klimaprogramm, LIFE, Artenhilfsprojekte und BayernNetzNatur-Projekte oder besondere Gemeinwohlleistungen im Wald erfolgt sind bzw. erfolgen. Zudem wurden Einzelangaben der Naturschutzund Forstverwaltung zu sonstigen Umsetzungsmaßnahmen des Managementplans herangezogen. Mit Stand September 2015 konnten in folgenden Gebietsanzahlen Maßnahmen entsprechend der Managementplanung umgesetzt werden oder sind in Umsetzung: Oberbayern: 41 Niederbayern: 40 Oberpfalz: 30 Oberfranken: 66 Mittelfranken: 59 Unterfranken: 31 Schwaben: 43 In fast allen Gebieten mit Wald erfolgten darüber hinaus forstliche zielorientierte Maßnahmen, welche vom Grundsatz ebenfalls als Umsetzungsmaßnahmen zu zählen sind, der Klarheit wegen aber nicht in die o. g. Statistik einbezogen wurden. Ferner wurden Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms wie Waldumbaumaßnahmen oder die Anlage von LaubholzMischkulturen in der Statistik ebenfalls nicht erfasst, auch wenn diese der Erreichung von Erhaltungszielen unmittelbar dienen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch in vielen Gebieten ohne abgeschlossene Managementplanung zur Erreichung der Erhaltungsziele bereits Umsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. 2. Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind derzeit in Bearbeitung (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? Mit Stand September 2015 ist folgende Anzahl von Gebieten (nach Regierungsbezirken) in Bearbeitung: Oberbayern: 41 Niederbayern: 17 Oberpfalz: 25 Oberfranken: 12 Mittelfranken: 9 Unterfranken: 20 Schwaben: 31 3. Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sind bisher noch nicht begonnen worden (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? Mit Stand September 2015 wurde in folgender Anzahl von FFH- und Vogelschutzgebieten (nach Regierungsbezirken) noch nicht mit der Erstellung der Managementpläne begonnen : Oberbayern: 80 Niederbayern: 20 Oberpfalz: 23 Oberfranken: 35 Mittelfranken: 1 Unterfranken: 60 Schwaben: 45 4. Wie viele Managementpläne zu FFH- und Vogelschutzgebieten sollen in den Jahren 2016x bis 2020 voraussichtlich beauftragt werden (bitte für jedes Jahr und jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? Die Bearbeitung der noch ausstehenden Managementpläne bzw. Maßnahmenfestlegungen für FFH-Gebiete und für die meisten SPA-Gebiete (SPA = Special Protected Area) wird in allen Regierungsbezirken bis 2020 angestrebt. 5. Bis wann soll die Erstellung von Managementplänen in Bayern abgeschlossen sein (bitte für jeden Regierungsbezirk getrennt angeben)? Vgl. Antwort zu Frage 4. 6. a) Welche Gründe waren für die geringe Zahl neu beauftragter Managementpläne der letzten drei Jahre ausschlaggebend? Die Anzahl der Erstellung bzw. Beauftragung von Managementplänen hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von Flächengröße und Komplexität der einzelnen Gebiete sowie deren Ausstattung mit Schutzgütern. Die Erstellung der Managementpläne ist in Bayern kommunikativ und partizipativ angelegt. Hierzu finden Auftaktveranstaltungen und Runde Tische statt. Derartige Verfahren sind erforderlich, um die betroffenen Menschen zu informieren und einzubeziehen, sie sind aber auch zeitlich aufwändig. Der Fokus der Naturschutzverwaltung lag in den letzten Jahren vorrangig auf der Fertigstellung laufender Managementpläne. Darüber hinaus hat die Erstellung bzw. die Durchführung der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung der bayerischen Natura 2000-Verordnung Ressourcen gebunden. Das Vergabeniveau war dennoch beträchtlich. b) Warum kann der in Drs. 16/10636 angegebene Abschluss der Managementplanung im Jahr 2019 voraussichtlich nicht eingehalten werden? Ziel ist es, die Managementplanung bzw. die Maßnahmenfestlegungen bis 2020 abzuschließen. Um die Erstellung der Managementplanung zu beschleunigen, wurden im Jahr 2015 die Regierungen für diese Aufgabe mit Projektstellen verstärkt und auch innerhalb der Forstverwaltung wurden in den letzten Jahren die zuständigen Behörden durch zusätzliches Personal unterstützt. 7. Welche Konsequenzen könnten aus einer verspäteten Managementplanung für Bayern folgen, angesichts einer drohenden Klage der EU-Kommission wegen der schleppenden Umsetzung der FFH-Richtlinie? Grundsätzlich gelten folgende Regelungen: Setzt ein Mitgliedstaat EU-Recht nicht fristgerecht oder nicht konform um, kann die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten (Art. 258, 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). 8. Welche Antwort hat die Staatsregierung der Bundesumweltministerin auf deren Bitte an die Bundesländer vom März 2015, die Managementplanung zu beschleunigen, übermittelt? Es ergaben sich lediglich einige Detailänderungen, die keinen Einfluss auf die genannte Zeitschiene hatten.