Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2014 Contracting-Initiative Bayern Im Rahmen der Contracting-Initiative Bayern haben sich im Sommer 2013 alle Ressorts der Staatsregierung in einem entsprechenden Ministerratsbeschluss verpflichtet , weitere Liegenschaften zu benennen, bei denen ein Contracting-Projekt durchgeführt werden soll. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Ministerien haben seit dem Sommer 2013 weitere Liegenschaften benannt mit a) welchem Energieverbrauch? b) welcher geplanten Energieeinsparung? c) welchen Energiekosten? d) welcher möglichen Energiekosteneinsparung? e) welchen Investitionsmaßnahmen und -kosten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.02.2014 Vorbemerkung: Beim Energiespar-Contracting werden die einzelnen Energiesparmaßnahmen und die Einsparziele erst im Rahmen der Ausschreibung von den Bietern in einem Ideenwettbewerb definiert. Die Bewertung erfolgt anschließend auf Basis eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs. Bei der Anbahnung einer Contracting-Maßnahme ist somit lediglich die grundsätzliche Eignung eines Gebäudes oder einer Liegenschaft entscheidend. Der Ministerrat hat im Sommer 2013 im Rahmen eines Berichts zum Energiespar-Contracting alle Ressorts gebeten , weitere Liegenschaften zu benennen, die sich aus dortiger Sicht für ein Contracting eignen. Auf dieser Grundlage haben derzeit auf Basis ihres umfangreichen Immobilienbestands das Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst sowie das Staatsministerium der Justiz neue Liegenschaften für Contracting gemeldet. Contracting wird darüber hinaus von der Bauverwaltung als Daueraufgabe betrachtet, sodass kontinuierlich weitere Meldungen der Ressorts zu erwarten sind. Die Fortschritte bei Contracting und anschauliche Beispiele hierzu werden regelmäßig im Energiebericht der Bayerischen Staatlichen Hochbauverwaltung dokumentiert. Zu 1. a): Der derzeitige Energieverbrauch der neu gemeldeten Gebäude bzw. Liegenschaften beträgt: StMBW: 21.000 MWh Wärme und 16.000 MWh Strom StMJ: 40.000 MWh Wärme und 9.000 MWh Strom Zu 1. b): Die jeweilige Energieeinsparung(smaßnahme) kann erst nach Abschluss der endgültigen Verträge benannt werden, da entsprechende Vorschläge und Ideen Teil der künftigen Ausschreibung sind (s. auch Vorbemerkung). Zu 1. c): Die derzeitigen Energiekosten der neu gemeldeten Gebäude bzw. Liegenschaften belaufen sich auf: StMBW: 3,2 Mio. €/a StMJ: 5,7 Mio. €/a Zu 1. d): Die mögliche Energiekosteneinsparung kann konkret erst nach Vertragsabschluss angegeben werden. Nach den bisherigen Erfahrungen der Bauverwaltung ist im Durchschnitt ein Einsparpotenzial von ca. 30 % möglich. Dies entspricht einer jährlichen Energiekosteneinsparung von rund 2,7 Mio. €. Zu 1. e): Auch die Investitionsmaßnahmen und -kosten der Contractoren sind erst nach Abschluss der Verträge zu benennen. Gemäß den bisherigen Erfahrungen ist bei den neu benannten Liegenschaften ein Investitionsvolumen in Höhe von etwa 15 Mio. € zu erwarten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2014 17/883 Bayerischer Landtag