Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.09.2015 Perspektiven der bayerischen Filmförderung I und II Das bayerische Filmfördersystem ist immer wieder Gegenstand öffentlicher De batten. Selbst Filmschaffende, die von der Förderung profitieren, kritisieren das bestehende System und fordern Reformen. Diese Kritik bezieht sich unter anderem auf das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Kriterien bei der Filmförderung, die fehlenden Rückflüsse erfolgreicher Produktionen an die Förderanstalten, die Besetzung der Vergabekommissionen sowie die Rolle der Verwertungsgesellschaften und der öffentlich -rechtlichen Fernsehanstalten. Perspektiven der bayerischen Filmförderung I Aus diesem Grund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Anträge auf Förderung bayerischer Filmproduktionen sind bei dem FilmFernsehFond Bayern (FFF) in den Jahren 2013 und 2014 ein gegangen? 2. Wie viele bayerische Filmproduktionen hat der FFF Bayern in den Jahren 2013 und 2014 gefördert? 3. Wie viele Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen sind bei dem FFF Bayern in den Jahren 2013 und 2014 eingegangen? 4. Wie groß ist die Zahl der vom FFF Bayern in den Jahren 2013 und 2014 geförderten Filmproduktionen, die nicht im Kino, sondern direkt im Fernsehen gezeigt werden oder wurden? 5. Wie steht die Staatsregierung zur von der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters im „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2015 gewünschten Bündelung beziehungsweise Harmonisierung von Bundes- und Länderförderungen? 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um den Bayerischen Rundfunk (BR) bei der von der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters im „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2015 geforderten Entscheidung für die Förderung von Kinofilmen zu unterstützen? 7. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die Forderung, dass die öffent lich-rechtlichen Fernsehsender im Interesse einer größeren inhaltlichen und künstlerischen Eigenständigkeit des bayerischen Kinofilms künftig auf eine direkte Mitwirkung in den Entscheidungsgremien der bayerischen Filmförderung verzichten sollten? 8. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die Forderung nach einer gene rellen Verkleinerung der Entscheidungsgremien der Filmförderung? Perspektiven der bayerischen Filmförderung II 1. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den Vorschlag, die Pflege des Kulturguts Film durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzlich festzuschreiben? 2. Hat die Staatsregierung Kenntnis von der Höhe der Summe , die die Verleiher für die Digitalisierung der Kinos gezahlt haben? 3. In der Konkurrenz zu welchen europäischen und deutschen Standorten sieht die Staatsregierung den Filmstandort München? 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Auswirkungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf das bayerische Fördersystem ein? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Rückflüsse wirtschaftlich erfolgreicher Produktionen an den bayerischen FFF zu veröffentlichen und zu erhöhen? 6. Hält die Staatsregierung angesichts der Veränderungen der Produktions- und Distributionsmärkte eine noch stärkere Akzentuierung der Förderinstrumente von kommerziellen und kulturell ambitionierten Filmen für denkbar? 7. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den Vorschlag, den Erfolg eines Filmes nicht mehr nur allein aus der erreichten Besucherzahl, sondern aus dem Verhältnis von Fördervolumen und Besucherzahl zu berechnen? 8. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den Vorschlag, im Interesse einer besseren Kapitalausstattung der Produktionsfirmen in ihren Förderrichtlinien auf die Forderung zum Erbringen eines Eigenanteils an den Produktionskosten zu verzichten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.12.2015 17/8854 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8854 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 29.10.2015 Perspektiven der bayerischen Filmförderung I 1. Wie viele Anträge auf Förderung bayerischer Filmproduktionen sind bei dem FilmFernsehFond Bayern (FFF) in den Jahren 2013 und 2014 ein gegangen? 2. Wie viele bayerische Filmproduktionen hat der FFF Bayern in den Jahren 2013 und 2014 gefördert? 3. Wie viele Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen sind bei dem FFF Bayern in den Jahren 2013 und 2014 eingegangen? 4. Wie groß ist die Zahl der vom FFF Bayern in den Jahren 2013 und 2014 geförderten Filmproduktionen, die nicht im Kino, sondern direkt im Fernsehen gezeigt werden oder wurden? Bei der Beantwortung der Fragen nach „Förderung bayerischer Filmproduktionen“ wird davon ausgegangen, dass alle produktionsbezogenen Förderungen durch den FFF Bayern angesprochen sind, weil für deren Bewilligung Voraussetzung ist, dass filmspezifische Arbeiten in Bayern erfolgen („Bayerneffekt“) bzw. – bei der Drehbuchförderung – ein/-e bayerische-/r Produzent/-in mit dabei sein muss. Anders als bei der Bundesförderung kann der FFF nach seinen Richtlinien sowohl Kinofilmproduktionen als auch Fernsehproduktionen (nicht nur Filme, sondern auch Serien und Reihen sowie Dokumentarfilme) fördern. Bei der Förderung von Kinofilmen wird strikt darauf geachtet, dass diese tatsächlich im Kino ausgewertet werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur in besonders gelagerten Einzelfällen (z. B. der Verleiher fällt in Konkurs oder kein einziges deutsches Kino will den Film einsetzen) denkbar und wurde in den fast 20 Jahren seit Bestehen des FFF (bei über 500 Kinofilmprojekten) weniger als fünfmal genehmigt, dann nur mit strengen Auflagen oder Ausgleichsmaßnahmen . In den angefragten Jahren 2013 und 2014 gab es keinen einzigen Fall dieser Art. Anträge für internationale Koproduktionen können beim FFF sowohl für den „normalen“ Topf als auch für den „Sondertopf “ für große, besonders standortrelevante und international renommierte Filme gestellt werden. Die Zahlen für Letztere sind in der nachfolgenden Tabelle sowohl einzeln als auch für beide Töpfe zusammengefasst wiedergegeben. Die in den Fragen 1 bis 4 abgefragten Zahlen sind den nachfolgenden Tabellen (Quelle: FFF Bayern GmbH) zu entnehmen . – 3 – Drehbuchförderung 2013–2014 Überblick über Einreichung vs. Bewilligung Sitzung Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in € inkl. Recherche zzgl. dram. Beratung 2013 Februar 9 4 44,44% 92.000 € 2.000 € April 11 3 27,27% 72.000 € 2.000 € Juli 15 3 20,00% 75.000 € Oktober 8 2 25,00% 40.000 € Dezember 9 4 44,44% 83.000 € 3.000 € gesamt 52 16 30,77% 362.000 € 5.000 € 2014 Februar 11 4 36,36% 85.000 € April 8 1 12,50% 25.000 € Juli 7 4 57,14% 120.000 € Oktober 8 3 37,50% 84.968 € 4.968 € Dezember 15 7 46,67% 160.000 € gesamt 49 19 38,78% 474.968 € 12.000 € Drucksache 17/8854 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – 4 – Projektentwicklungsförderung Kinofilm 2013–2014 Überblick über Einreichung vs. Bewilligung Sitzung Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in € zzgl. Erfolgsdarlehen 2013 Februar 4 2 50,00% 68.000 € April 4 3 75,00% 104.000 € Juli 9 1 11,11% 50.000 € 26.575 € Oktober 5 2 40,00% 80.000 € Dezember 2 2 100,00% 85.000 € 19.570 € gesamt 24 10 41,67% 387.000 € 46.145 € 2014 Februar 5 1 20,00% 60.000 € April 7 3 42,86% 85.000 € Juli 3 1 33,33% 24.000 € Oktober 3 3 100,00% 134.000 € Dezember 4 2 50,00% 115.000 € gesamt 22 10 45,45% 418.000 €– 5 – Zu 1, 2 und 4: Produktionsförderung FFF Bayern 2013–2014 Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in €* davon nur TV- Auswertung 2013 59 29 49,15% 18.217.349 € keine** 2014 57 36 63,16% 20.431.213 € keine** Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in €* 2013 20 14 70,00% 4.695.318 € 2014 21 18 85,71% 4.021.520 € Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in € 2013 39 19 48,72% 906.000 € 2014 33 24 72,73% 2.235.000 € Zu 3: Anträge / Förderungen Int. Koproduktionen Förderungen im Rahmen des Sonderprogramms Int. Koproduktionen Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in € 2013 2 2 100,00% 2.600.000 € 2014 3 2 66,67% 2.750.000 € Produktionsförderung Kino – Int. Koproduktionen – inkl. Sonderprogramm Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % 2013 14 10 71,43% 2014 20 13 65,00% * inkl. Erfolgsdarlehen ** es gibt im Erhebungszeitraum keine Kinoproduktionen, die nicht im Kino ausgewertet wurden Produktionsförderung Kino – inkl. Sonderprogramm Int. Koproduktionen Produktionsförderung Fernsehen Nachwuchsförderung Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8854 5. Wie steht die Staatsregierung zur von der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters im „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2015 gewünschten Bündelung beziehungsweise Harmonisierung von Bundes- und Länderförderungen ? Die Staatsregierung sieht dies kritisch angesichts der erfolgreichen bayerischen Förderung und dem engen Bezug zur Landeskultur. Mit den Länderförderungen wird die Vielfalt dessen gefördert, was an den jeweiligen Standorten hergestellt wird: Fiktional und Doku, klein und groß, Nachwuchs und arriviert, Kinderfilme, Animation und vieles mehr. Es ist ein Vorzug des Kulturföderalismus, dass es in Deutschland viele (Film-)Zentren und entsprechend viele Beschäftigungschancen für alle Bereiche des Filmschaffens gibt. Die Länder übernehmen Verantwortung für die regionale Filmkultur und haben die Förderung entsprechend ausgestaltet. 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um den Bayerischen Rundfunk (BR) bei der von der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters im „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2015 geforderten Entscheidung für die Förderung von Kinofilmen zu unterstützen ? Bayern hatte sich frühzeitig für § 6 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages eingesetzt, der besagt, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk im Rahmen seines Programmauftrages und unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur qualitativen und quantitativen Sicherung seiner Programmbeschaffung berechtigt ist, sich an Filmförderungen zu beteiligen, ohne dass unmittelbar eine Gegenleistung erfolgen muss. Wenn der Bayerische Rundfunk im Rahmen seiner Programmplanung Entscheidungen trifft, ist der Staatsregierung wegen der verfassungsrechtlich abgesicherten Programmautonomie des Rundfunks, abgeleitet aus der Staatsferne des Rundfunks, eine weitergehende Einflussnahme verwehrt. Allein die plural besetzten Gremien wären dazu in der Lage. 7. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die Forderung , dass die öffent lich-rechtlichen Fernsehsender im Interesse einer größeren inhaltlichen und künstlerischen Eigenständigkeit des bayerischen Kinofilms künftig auf eine direkte Mitwirkung in den Entscheidungsgremien der bayerischen Filmförderung verzichten sollten? Private und öffentlich-rechtliche Sender sind Gesellschafter des FFF Bayern und finanzieren die Förderung zu erheblichen Teilen mit. Nur zwei von dreizehn Mitgliedern des Vergabeausschusses sind Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender. Diese sind besonders engagierte Verfechter der Nachwuchsförderung und setzen sich für künstlerisch ambitionierte , experimentelle und sonstige besondere Kinoprojekte ein, die sie so im Fernsehen gerade nicht finanzieren könnten. Daher fehlt es an einem Motiv, auf die Mitwirkung zu verzichten. 8. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die Forderung nach einer gene rellen Verkleinerung der Entscheidungsgremien der Filmförderung? Diese Forderung betrifft die Gremien der Bundesförderung. Für Bayern ist dies nicht gefordert worden. Was den Vergabeausschuss des FFF betrifft, sieht das StMWi keine Notwendigkeit zur Verkleinerung des Gremiums. Die aktuell 13 Mitglieder spiegeln die Bandbreite des Filmschaffens wider (Produzenten, Gewerke, Sender, staatliche Vertreter), eine Reduzierung der Pluralität erscheint problematisch. – 5 – Zu 1, 2 und 4: Produktionsförderung FFF Bayern 2013–2014 Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in €* davon nur TV- Auswertung 2013 59 29 49,15% 18.217.349 € keine** 2014 57 36 63,16% 20.431.213 € keine** Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in €* 2013 20 14 70,00% 4.695.318 € 2014 21 18 85,71% 4.021.520 € Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in € 2013 39 19 48,72% 906.000 € 2014 33 24 72,73% 2.235.000 € Zu 3: Anträge / Förderungen Int. Koproduktionen Förderungen im Rahmen des Sonderprogramms Int. Koproduktionen Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % Fördersumme gesamt in € 2013 2 2 100,00% 2.600.000 € 2014 3 2 66,67% 2.750.000 € Produktionsförderung Kino – Int. Koproduktionen – inkl. Sonderprogramm Anzahl der Anträge davon bewilligt Förderquote in % 2013 14 10 71,43% 2014 20 13 65,00% * inkl. Erfolgsdarlehen ** es gibt im Erhebungszeitraum keine Kinoproduktionen, die nicht im Kino ausgewertet wurden Produktionsförderung Kino – inkl. Sonderprogramm Int. Koproduktionen Produktionsförderung Fernsehen Nachwuchsförderung Drucksache 17/8854 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Perspektiven der bayerischen Filmförderung II 1. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den Vorschlag , die Pflege des Kulturguts Film durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzlich festzuschreiben ? Gemäß § 6 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages tragen die öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter bereits zur Sicherung von deutschen und europäischen Film- und Fernsehproduktionen als Kulturgut sowie als Teil des audiovisuellen Erbes bei. 2. Hat die Staatsregierung Kenntnis von der Höhe der Summe, die die Verleiher für die Digitalisierung der Kinos gezahlt haben? Nach unserer Kenntnis gab es keine direkten Zahlungen für die Investitionen an die Kinos, aber es wird für jeden Einsatz einer digitalen Kopie eine „Virtual Print Fee“ (VPF) von ca. 500 Euro an den Kinobetreiber (an kleine und mittlere Kinos , sogenannte „Kriterienkinos“) als Beitrag für die digitale Umrüstung des Kinos gezahlt. 3. In der Konkurrenz zu welchen europäischen und deutschen Standorten sieht die Staatsregierung den Filmstandort München? Kinofilme und zunehmend auch TV-Filme, Serien, internationale Dokumentationen unterliegen weltweiter Konkurrenz. National konkurriert der Filmstandort Bayern besonders mit den wichtigen Produktionsstandorten Nordrhein-Westfalen, Berlin-Brandenburg und Hamburg. 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Auswirkungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf das bayerische Fördersystem ein? Auf Betreiben Frankreichs wurde der audiovisuelle Bereich aus dem Verhandlungsauftrag herausgenommen. Auf Bundesebene verfolgt das BKM die gleiche Linie, die die Staatsregierung unterstützt. Bisher ist nicht erkennbar, wie selbst unter TTIP die bestehende Förderung betroffen wäre. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Rückflüsse wirtschaftlich erfolgreicher Produktionen an den bayerischen FFF zu veröffentlichen und zu erhöhen? Der FFF Bayern ist bei den Rückflüssen deutschlandweit führend. Die großen Rückzahlungen werden mit öffentlichen Überreichungen von Fördertilgungsschecks sichtbar gemacht. Die bayerischen Förderkriterien setzen auf Marktgängigkeit der Produktionen auch in Zukunft. 6. Hält die Staatsregierung angesichts der Veränderungen der Produktions- und Distributionsmärkte eine noch stärkere Akzentuierung der Förderinstrumente von kommerziellen und kulturell ambitionierten Filmen für denkbar? Bisher bieten die Förderrichtlinien die Möglichkeit, aus einem großen Topf eine Bandbreite von klein bis groß und von künstlerisch ambitioniert bis kommerziell zu fördern. Eine Trennung bei der Förderentscheidung ist kaum möglich. Es gibt viele Filme, die sowohl künstlerisch wie kommerziell überzeugen (z. B. Sophie Scholl, Das Leben der Anderen, Nirgendwo in Afrika). Der Gegensatz ist eher künstlich und angesichts eines erweiterten Kulturbegriffs nicht zeitgemäß. Die Förderung von erkennbar unwirtschaftlichen Filmen wird nicht angestrebt. 7. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den Vorschlag , den Erfolg eines Filmes nicht mehr nur allein aus der erreichten Besucherzahl, sondern aus dem Verhältnis von Fördervolumen und Besucherzahl zu berechnen? Der FFF Bayern reicht Erfolgsdarlehen aus, d. h.: Wenn der Film mehr als die Kosten einspielt, zahlt der Produzent die Fördergelder zurück. Andere „Erfolgsberechnungen“ als Grundlage für eine Förderempfehlung durch den FFF Bayern sind nicht geplant. 8. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den Vorschlag , im Interesse einer besseren Kapitalausstattung der Produktionsfirmen in ihren Förderrichtlinien auf die Forderung zum Erbringen eines Eigenanteils an den Produktionskosten zu verzichten? Auch ein Filmproduzent ist Unternehmer und sollte wenigstens 5 % des benötigten Budgets eines Filmes selbst aufbringen (dazu gibt es auch einen Beschluss des HH-Ausschusses des Bayerischen Landtags). Nur bei kleinen und schwachen Produzenten wird im Einzelfall erlaubt, dass die Eigenmittel ganz oder teilweise durch Rück- oder Beistellungen nachgewiesen werden; bei Nachwuchsproduktionen wird ganz darauf verzichtet. Der Einsatz eigenen Geldes wirkt auch als Indikator für die Einschätzung der Erfolgsaussichten . Ein Verzicht würde den in den vorgehenden Fragen erkennbaren Wunsch, mehr Rückzahlungen zu erhalten, nicht dienlich sein.