Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.09.2015 Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft Trotz der großen Bedeutung der Kreativen für den Wirtschaftsstandort Bayern fand die Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche lange Zeit kaum die Aufmerksamkeit – oder gar Unterstützung – der Staatsregierung. Auch der Kulturund Kreativwirtschaftsbericht 2012 betonte, dass sich die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern „weitgehend unbeobachtet im Windschatten des Industrie- und Hightech-Standortes “ entwickelte. Erst die parlamentarischen Initiativen der Grünen Landtagsfraktion haben dazu geführt, dass das Thema stärker in den politischen Fokus gerückt ist. So geht bereits die Erstellung eines Kultur- und Kreativwirtschaftsberichts auf einen Grünen Antrag zurück (Drs. 16/870). Ein Grünes Antragspaket von 2013 (Drs. 16/16794 – 16/16811) hat dann erste Maßnahmen angestoßen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche der von der Staatsregierung angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche wurden umgesetzt (bitte Inhalt bzw. konkrete Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen detailliert darstellen)? 1.1 Was sind jeweils die Gründe dafür, dass einzelne Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden? 1.2 Bis wann ist jeweils mit der Realisierung der angekündigten Maßnahmen zu rechnen, die bisher noch nicht umgesetzt wurden? 2. Welche speziell auf die Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche ausgerichteten Förder- bzw. Unterstützungsangebote stellt die Staatsregierung mittlerweile bereit? 3. Wurde, wie von der Staatsregierung angekündigt (Vollzugsmitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 06.10.2014), ein Landesforum für die Kultur- und Kreativwirtschaft eingerichtet, in das neben den zuständigen Ministerien auch Vertreter der bayerischen Kommunen sowie der betroffenen Verbände und Organisationen eingebunden sind? 4. Wurde, wie von der Staatsregierung angekündigt (Vollzugsmitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft , Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 24.09.2013), eine gemeinsame Dachmarke als zentrales Identifikations- und Werbeinstrument für die verschiedensten kultur- und kreativwirtschaftlichen Aktivitäten in Bayern entwickelt? 4.1 Wurden, wie von der Staatsregierung damals ebenfalls angekündigt, Schulungs- und Beratungsangebote entwickelt, die von Banken, Wirtschaftsförderern und Mitarbeitern der Kammerorganisationen in Anspruch genommen werden können? 4.2 Wurde danach ein Leitfaden zu Geschäftsmodellen, Investitionschancen und Fremdkapitalversorgung der Kultur- und Kreativwirtschaft herausgegeben? 4.3 Wurde inzwischen wie angekündigt ein bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftswettbewerb durchgeführt ? 5. Wurde, wie von der Staatsregierung angekündigt (Vollzugsmitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 04.11.2013), eine elektronische Innovationsplattform eingerichtet, mit deren Hilfe sich etablierte bayerische Unternehmen jeweils aufgabenbezogen mit Unternehmen der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft vernetzen können, um von deren Innovationsstärke zu profitieren? 5.1 Wurde, wie damals ebenfalls angekündigt, ein Konzept erarbeitet, anhand dessen Vor- und Nachteile der Einführung eines Förderprogramms „Innovationsgutscheine für die Kultur- und Kreativwirtschaft“ geprüft werden sollten? 6. Wie ist zu erklären, dass die ursprünglich für drei Jahre vorgesehenen Mittel für das Bayerische Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum in der Zwischenzeit auf fünf Jahre gestreckt wurden? 6.1 Welche grundsätzlichen Aufgaben erfüllt das Bayerische Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum und welche konkreten Maßnahmen (Informationsveranstaltungen , Beratungsangebote, Workshops etc.) wurden in den ersten Monaten bereits realisiert? 6.2 Inwiefern ist es dem Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich, ein niedrigschwelliges, aufsuchendes Beratungsangebot in der Fläche in allen Regierungsbezirken zur Verfügung zu stellen (einzelne Angebote, Maßnahmen etc. bitte detailliert darstellen)? 7. Wie setzt sich der Fachbeirat zur Unterstützung des Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftszentrums zusammen? 7.1 Welche Kriterien lagen der Zusammensetzung des Fachbeirats zugrunde? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.12.2015 17/8855 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8855 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 29.10.2015 1. Welche der von der Staatsregierung angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche wurden umgesetzt (bitte Inhalt bzw. konkrete Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen detailliert darstellen)? 1.1 Was sind jeweils die Gründe dafür, dass einzelne Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden? 1.2 Bis wann ist jeweils mit der Realisierung der angekündigten Maßnahmen zu rechnen, die bisher noch nicht umgesetzt wurden? Zum 1. Januar 2015 wurde das Bayerische Zentrum für Kultur - und Kreativwirtschaft in Nürnberg unter Trägerschaft der Bayern Innovativ GmbH gegründet. Das Zentrum wird nach Beschluss des Bayerischen Landtags vom Mai 2014 mit Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 5 Mio. € für einen Zeitraum von 5 Jahren bis September 2019 ausgestattet. Personelle Mittel stellt der Freistaat nicht zur Verfügung. Derzeit sind für das Zentrum insgesamt 6 Personen tätig. Die Einrichtung des Zentrums konkretisiert das Handlungskonzept des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie zur wirtschaftlichen Förderung der umfassten elf Teilbranchen. Die angekündigten Maßnahmen wurden damit umgesetzt. 2. Welche speziell auf die Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche ausgerichteten Förder- bzw. Unterstützungsangebote stellt die Staatsregierung mittlerweile bereit? Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie fördert speziell auf die Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche ausgerichtet unter anderem das Design, die Filmwirtschaft, das Verlagswesen und die Spieleindustrie . Zusätzliche Schwerpunkte sind seit Jahren die Weiterbildung im Medienbereich sowie die Förderung der Wirtschaftsstrukturen in der Kultur- und Kreativwirtschaft über eine Stärkung wirtschaftlicher Fähigkeiten und Kenntnisse. Eine detaillierte Förderübersicht über sämtliche kulturund kreativwirtschaftlichen Preise und Förderprogramme, die derzeit im Freistaat zur Verfügung stehen, findet sich in der Langfassung des Kultur- und Kreativwirtschaftsberichts Bayern. Die Förderübersicht steht auch als separater Download auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie zur Verfügung. 3. Wurde, wie von der Staatsregierung angekündigt (Vollzugsmitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 06.10.2014), ein Landesforum für die Kulturund Kreativwirtschaft eingerichtet, in das neben den zuständigen Ministerien auch Vertreter der bayerischen Kommunen sowie der betroffenen Verbände und Organisationen eingebunden sind? Diesem Auftrag wurde durch die Gründung je eines Fachbeirats und eines Strategiebeirats zur Unterstützung des Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft in Nürnberg entsprochen . Beide Beiräte tagen mindestens zweimal im Jahr (2015 im März und im September) und begleiten die Arbeit des Zentrums beratend und unterstützend. Die Struktur des Fachbeirats spiegelt die verschiedenen Interessengruppen der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft wider und ermöglicht einen fachlichen Austausch mit den beteiligten Partnern. Mitglieder sind der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V., der Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V., die Designwerkstatt Coburg, das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München, das Werk 1 München, die Lab Binaer GmbH, das Bayerische Filmzentrum , der Verband Bayerischer Zeitungsverleger e.V., der FilmFernsehFonds Bayern, der Berufsverband Bildender Künstler München und Oberbayern e.V., der Verband der Zeitschriftenverlage e.V., der Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V., die Hochschule München – Fakultät für Betriebswirtschaft und die innosabi GmbH. Die Partner des Strategiebeirats sind bereits bestehende Institutionen der Kultur- und Kreativwirtschaft, aber auch die Einrichtungen der Metropolregionen, Kommunen oder Kammerorganisationen. Dadurch wird eine Abstimmung der in den unterschiedlichen Institutionen durchgeführten und geplanten Aktivitäten garantiert. Mitglieder sind die bayern design GmbH, die Stadt Regensburg, das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München , die Stadt Nürnberg, das STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e.V., die Mehrwertzone.net der Metropolregion Nürnberg, der MedienCampus Bayern e.V., die Stadt Erlangen sowie die Stadt Augsburg. 4. Wurde, wie von der Staatsregierung angekündigt (Vollzugsmitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 24.09.2013), eine gemeinsame Dachmarke als zentrales Identifikations- und Werbeinstrument für die verschiedensten kultur- und kreativwirtschaftlichen Aktivitäten in Bayern entwickelt? Derzeit wird die Webseite des Zentrums als zentrales Element für die Markenbildung von Bayern als Deutschlands Kreativstandort Nummer 1 ausgebaut. Hierfür wird die Marke „Created in Bavaria“ insbesondere für die internationale Kommunikation eingeführt. Beispielsweise stand der Auftritt Bayerischer Kreativer anlässlich der Eröffnung der Bayerischen Woche auf der EXPO 2015 in Mailand unter dem Motto „Created in Bavaria@EXPO Milano“. Allerdings erfolgt bei der Heterogenität der 11 Teilbranchen und den verschiedensten Multiplikatoren eine Verwendung dieser Dachmarke auf freiwilliger Basis. 4.1 Wurden, wie von der Staatsregierung damals ebenfalls angekündigt, Schulungs- und Beratungsangebote entwickelt, die von Banken, Wirtschaftsförderern und Mitarbeitern der Kammerorganisationen in Anspruch genommen werden können? Diese Angebote sind in Entwicklung. Dazu wurden vom Bayerischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft u. a. bereits Vereinbarungen zu entsprechenden Aktivitäten getroffen mit: • Wirtschaftskammern: IHK Nürnberg für Mittelfranken, IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, IHK Coburg, IHK Schwaben, IHK München und Oberbayern (in Kooperation mit dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirt- Drucksache 17/8855 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 schaft der Landeshauptstadt), HWK Mittelfranken, HWK Unterfranken, HWK Oberfranken, HWK Oberbayern (in Kooperation mit dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt) • Banken/Finanzierungsinstitutionen: LfA, Sparkasse Nürnberg , Wire-card-Bank • Wirtschaftsförderer: Hier sind mit einer großen Zahl von Wirtschaftsförderern Gespräche geführt und bereits gemeinsame Beratungen durchgeführt worden. Weitere Vereinbarungen sind in Vorbereitung. 4.2 Wurde danach ein Leitfaden zu Geschäftsmodellen, Investitionschancen und Fremdkapitalversorgung der Kultur- und Kreativwirtschaft herausgegeben? Das Bayerische Zentrum arbeitet derzeit an der Erstellung des Kompendiums. Die Veröffentlichung ist für 2016 geplant . Da das Zentrum die Arbeit erst zum 1. Januar 2015 aufgenommen hat, stand zunächst der Aufbau des Teams, der Dependancen, des Beratungsnetzwerkes und der notwendigen Kooperationen mit den Multiplikatoren im Vordergrund . Zudem wird derzeit die Webseite des Zentrums zu einer umfangreichen Brancheninformation ausgebaut. 4.3 Wurde inzwischen wie angekündigt ein bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftswettbewerb durchgeführt? Nach eingehender Diskussion mit dem Zentrum ist derzeit kein Wettbewerb geplant, da die Ressourcen in der Anfangszeit des Zentrums sinnvoller in die Beratungen der Unternehmerinnen und Unternehmer der Kultur- und Kreativwirtschaft investiert werden sollen. Diese Idee kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden. In Bayern herrscht schon eine sehr weitreichende Preislandschaft (u. a. Buchpreis, Printmedienpreis, Filmpreis, Fernsehpreis, Bayerischer Staatspreis für Nachwuchsdesigner). 5. Wurde, wie von der Staatsregierung angekündigt (Vollzugsmitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 04.11.2013), eine elektronische Innovationsplattform eingerichtet, mit deren Hilfe sich etablierte bayerische Unternehmen jeweils aufgabenbezogen mit Unternehmen der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft vernetzen können, um von deren Innovationsstärke zu profitieren? Für die Teilbranche der Designwirtschaft wurde eine elektronische Innovationsplattform bereits durch die bayern design GmbH eingerichtet http://www.designersmarket.org/start. php. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Vernetzung zwischen Kreativen und etablierten bayerischen Unternehmen idealerweise über persönliche Kontakte erfolgreicher ist. Deshalb geht das Zentrum derzeit den Weg über Vernetzungsveranstaltungen mit anschließenden Get-Together. Von der Einrichtung einer elektronischen Plattform für die gesamten Teilbranchen wurde vorerst Abstand genommen. 5.1 Wurde, wie damals ebenfalls angekündigt, ein Konzept erarbeitet, anhand dessen Vor- und Nachteile der Einführung eines Förderprogramms „Innovationsgutscheine für die Kultur- und Kreativwirtschaft “ geprüft werden sollten? Das StMWi plant einen Digitalbonus. Mit dem Digitalbonus schaffen wir ein einfaches und unbürokratisches Förderinstrument , um kleine und mittlere Unternehmen für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ist für alle Bereiche der Digitalisierung einsetzbar. Er unterstützt die kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Die Förderung wird 2016 starten. Der Bonus wird auch für Unternehmen der Kulturund Kreativwirtschaft ein Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sein. 6. Wie ist zu erklären, dass die ursprünglich für drei Jahre vorgesehenen Mittel für das Bayerische Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum in der Zwischenzeit auf fünf Jahre gestreckt wurden? Anders als bei dem Beschluss des Ministerrats vom 18.12.2012 vorhersehbar, hat sich eine längere Anlaufzeit im Aufbau des Zentrums ergeben. Zudem dient die längere Projektlaufzeit der landesweiten Verstetigung der Unterstützung der Branche. 6.1 Welche grundsätzlichen Aufgaben erfüllt das Bayerische Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum und welche konkreten Maßnahmen (Informationsveranstaltungen , Beratungsangebote, Workshops etc.) wurden in den ersten Monaten bereits realisiert ? Insgesamt hat das Zentrum die Aufgabe, den wirtschaftlichen Eigenwert und die Leistungsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken, mit dem Ziel, Bayern auf einen Spitzenplatz unter den kultur- und kreativwirtschaftlichen Regionen Europas zu heben. Zu diesem Zweck wirkt das Zentrum in Ergänzung zu wirtschaftsdienlichen Maßnahmen kommunaler, regionaler und landesweiter Einrichtungen , z. B. der Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft der Kommunen, sowie zur branchenweiten Unterstützung bestehender teilmarktspezifischer Angebote, z. B. der Verbände. Zentrale Aufgabe ist dabei die Beratung und Vernetzung der Kultur- und Kreativschaffenden in Bayern. Dazu bietet das Zentrum Beratungsleistungen zu den Themen Finanzierung, Erschließung regionaler, überregionaler und internationaler Märkte und Unternehmensentwicklung an. Zudem organisiert es Veranstaltungen und Workshops zu diesen Themen sowie zur Vernetzung der Teilbranchen bzw. branchenübergreifend. Auch die Branchen - und Standortkommunikation der Kommunen wird unterstützt . In den ersten Monaten wurden in allen Regierungsbezirken konkret realisiert: • Dialogforen mit Kreativen und Multiplikatoren zur Branchensituation und Programmatik des Zentrums, • Einzelgespräche mit Kultur- und Kreativschaffenden, Vertretern der IHKn und Handwerkskammern und mit Multiplikatoren , • Sitzung der Beiräte, • Themenwochen auf Facebook zu den Themen „Finanzierung “, Internationalisierung“, „Digitalisierung und Marktzugänge “, „Beratung, Information, Expertise“, Vernetzung “, „Innovation“. • Aufbau von 20 Dependancen neben dem Hauptstandort Nürnberg, an denen regelmäßig je nach Bedarf alle 2/4/8/12 Wochen im Rahmen eines bayernkreativTAGs individuelle Gruppen- und Einzelberatungen, Workshops Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8855 und Netzwerkveranstaltungen angeboten werden. Derzeit sind schon folgende Beratungsorte etabliert: Amberg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Kempten, Landau, Neu- Ulm, Nürnberg, Passau, Regensburg, Würzburg. 6.2 Inwiefern ist es dem Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich, ein niedrigschwelliges, aufsuchendes Beratungsangebot in der Fläche in allen Regierungsbezirken zur Verfügung zu stellen (einzelne Angebote, Maßnahmen etc. bitte detailliert darstellen)? Im Wesentlichen wird dies durch den Aufbau der Dependancen ermöglicht (siehe auch Antwort zu Frage 6.1). An den Dependancen arbeitet das Bayerische Zentrum für Kultur - und Kreativwirtschaft mit regionalen und kommunalen Partnern zusammen, wie der örtlichen Wirtschaftsförderung, IHKn und Handwerkskammern. Zudem existieren Kooperationen mit kommunalen und regionalen Partnern im Rahmen der Aufgabenstellung. 7. Wie setzt sich der Fachbeirat zur Unterstützung des Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftszentrums zusammen? Siehe Antwort zu Frage 3. 7.1 Welche Kriterien lagen der Zusammensetzung des Fachbeirats zugrunde? Siehe Antwort zu Frage 3.