Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 02.10.2015 Einrichtung von Naturschutzbeiräten bei den Landkreisen Ich frage die Staatsregierung, 1. Bei welchen unteren Naturschutzbehörden sind Naturschutzbeiräte eingerichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? 2. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dieser nach Art. 48 Abs. 1 BayNatSchG i. V. m. der Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom 16. November 2006 (zuletzt geändert am 22.07.2014) Nichteinrichtung von Naturschutzbeiräten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 28.10.2015 Zu 1.: Bei allen unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sind in Bayern Naturschutzbeiräte eingerichtet . Nur bei den Landratsämtern Neumarkt in der Oberpfalz und Neustadt an der Waldnaab ist die letzte Amtsperiode der Naturschutzbeiräte abgelaufen, die Bestellung der neuen Beiratsmitglieder ist in absehbarer Zeit geplant. Zu 2.: Entfällt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.12.2015 17/8857 Bayerischer Landtag