Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.09.2015 Internet-Forschungsinstitut Aus dem Bericht der Kabinettssitzung vom 15. September 2015 geht hervor, dass die Gründung eines Instituts zur Erforschung des Internets ab 2016/2017 geplant ist. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wird das Internet-Forschungsinstitut im Zentrum Digitalisierung .Bayern (ZD.B) angesiedelt? Wenn nein, wo wird es angesiedelt? 2. Werden bei der Finanzierung des Forschungsinstitutes Zweit- und Drittmittel verwendet, und wenn ja, wer stellt diese unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung? 3. Mit welcher Zielsetzung soll die Internetforschung betrieben werden? Welche konkreten Internetfelder soll das Forschungsinstitut erfassen? 4. Auf welcher Grundlage werden die Forschungsziele festgelegt und wer legt diese fest? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27.10.2015 Vorbemerkung: Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien nennt die Absicht, ein Internet-Institut zu gründen . Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 17.09.2015 die Förderrichtlinie für ein „Deutsches Internet-Institut“ veröffentlicht. Ein Konsortium führender Forschungseinrichtungen in Bayern beabsichtigt, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Um die Erfolgschancen der bayerischen Bewerbung zu steigern, sollen bereits jetzt erste Vorhaben gefördert werden . Für den Fall, dass die Bewerbung im Wettbewerb des Bundes nicht erfolgreich sein sollte, strebt die Staatsregierung – vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers – an, unter thematischer Bezugnahme auf die Ausrichtung des Bundes-Instituts ein bayerisches Institut zu errichten. Zu 1.: Das Internet-Institut soll nicht am Zentrum Digitalisierung. Bayern (ZD.B) angesiedelt werden. Das Internet-Institut ist ein originäres Forschungsinstitut. Das ZD.B soll dagegen die Kompetenzen im Gesamtbereich der Digitalisierung bündeln und stärken und dabei insbesondere die Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft intensivieren. Für den Wettbewerb des Bundes ist das ZD.B nicht antragsberechtigt . Unter dem Gesichtspunkt der Kooperation verschiedenster Institutionen wird die Verortung an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften angestrebt. Zwischen ZD.B und Internet-Institut soll eine wechselseitige Abstimmung der Aktivitäten erfolgen, um möglichst große Synergieeffekte zu erzielen. Zu 2.: Es ist Ziel der Antragstellung, eine Förderung des Internet -Instituts durch den Bund einzuwerben. Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 wurde ein Leertitel ausgebracht, auch um für eine ggf. erforderliche Kofinanzierung Vorkehrung zu treffen. Die notwendige Unabhängigkeit und Akzeptanz soll dadurch sichergestellt werden, dass die Grundfinanzierung durch öffentliche Mittel erfolgt. In Form von einzelnen Projekten ist eine Einwerbung von Drittmitteln nicht ausgeschlossen . Zu 3.: In einem stark interdisziplinären Ansatz sollen die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforscht werden. Zielsetzung sowie die inhaltlich thematische Ausgestaltung orientieren sich dabei an der vom Bund veröffentlichten Förderrichtlinie. Das Institut soll sich dem durch das Internet angestoßenen Veränderungsprozess widmen und ihn sowohl umfassend analysieren als auch mitgestalten. Die aus dem Forschungskontext gewonnenen Erkenntnisse sollen auch in die Gesellschaft, Politik und Wirtschaft transferiert werden. In der Förderrichtlinie werden insbesondere folgende Themenkomplexe genannt: • Zugang/Privatheit/Selbstbestimmung • Governance/Regulierung/Rechtliche Fragen der Digitalisierung • Wertschöpfung/Arbeit/Innovation • Bildung/Kompetenz/Wissen • Digitalisierung und Demokratie /Teilhabe/Bürgerschaftliches Engagement Zu 4.: Die Forschungsziele des Internet-Instituts werden vom Fördergeber festgelegt. Sie sind in der Förderrichtlinie beschrieben . Daran wird sich der bayerische Antrag orientieren. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.12.2015 17/8858 Bayerischer Landtag