Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 16.09.2015 Freiwilliges Ökologisches und Soziales Jahr für Asylbewerber 2012 hat das Bundesministerium des Innern mitgeteilt, dass auch Asylbewerber und geduldete Personen am Bundesfreiwilligendienst , am Freiwilligen Sozialen Jahr und am Freiwilligen Ökologischen Jahr teilnehmen können. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben sich in den Jahren seit 2012 für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr an einer Einsatzstelle in Bayern beworben? b) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben seit 2012 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr in Bayern absolviert (bitte jeweils für die einzelnen Jahre angeben)? 2. a) Wie viele Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr wurden seit 2012 in Bayern angeboten? b) Wie viele Stellen konnten besetzt werden? 3. a) In welcher Höhe beinhalten der Doppelhaushalt 2015/2016, der Nachtragshaushalt 2014 und der Doppelhaushalt 2013/2014 Mittel zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Bayern? b) Wurden die in den jeweiligen Haushaltsplänen eingestellten Mittel abgerufen? c) Wenn nicht, welche Mittel (bitte Titel angeben) in welcher Höhe wurden nicht abgerufen? 4. a) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben sich in den Jahren seit 2012 für ein Freiwilliges Soziales Jahr an einer Einsatzstelle in Bayern beworben ? b) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben seit 2012 ein Freiwilliges Soziales Jahr in Bayern absolviert (bitte jeweils für die einzelnen Jahre angeben )? 5. a) Wie viele Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr wurden seit 2012 in Bayern angeboten? b) Wie viele Stellen konnten besetzt werden? 6. a) In welcher Höhe beinhalten der Doppelhaushalt 2015/2016, der Nachtragshaushalt 2014 und der Doppelhaushalt 2013/2014 Mittel zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern? b) Wurden die in den jeweiligen Haushaltsplänen eingestellten Mittel abgerufen? c) Wenn nicht, welche Mittel (bitte Titel angeben) in welcher Höhe wurden nicht abgerufen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben sich in den Jahren seit 2012 für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr an einer Einsatzstelle in Bayern beworben? Es gab keine Bewerbungen für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr aus diesem Personenkreis. b) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben seit 2012 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr in Bayern absolviert (bitte jeweils für die einzelnen Jahre angeben)? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. a) Wie viele Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr wurden seit 2012 in Bayern angeboten ? Die exakte Anzahl der Einsatzstellen bei den drei Trägern des Freiwilligen Ökologischen Jahres ist nicht bekannt. Sie variiert zwischen 175 und 185 Einsatzstellen. Festzustellen ist jedoch, dass immer ausreichend Plätze an den verschiedenen Einsatzstellen vorhanden waren. b) Wie viele Stellen konnten besetzt werden? Die Anzahl der besetzten Plätze stellt sich wie folgt dar: 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 FÖJ 206 211 202 208 3. a) In welcher Höhe beinhalten der Doppelhaushalt 2015/2016, der Nachtragshaushalt 2014 und der Doppelhaushalt 2013/2014 Mittel zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Bayern? Für die Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Bayern stehen an Landesmitteln im Doppelhaushalt 2013/2014 und im Doppelhaushalt 2015/2016 jeweils jährlich 700.000 EUR zur Verfügung (Kapitel 12 02 Titel 684 01). Im Nachtragshaushalt 2014 wurden keine zusätzlichen Mittel veranschlagt. b) Wurden die in den jeweiligen Haushaltsplänen eingestellten Mittel abgerufen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.12.2015 17/8889 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8889 Die Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres erstreckt sich jeweils vom 1. September eines Jahres bis zum 31. August des Folgejahres. Die in einem Haushaltsjahr nicht abgerufenen Mittel werden im Folgejahr zur Verfügung gestellt. c) Wenn nicht, welche Mittel (bitte Titel angeben) in welcher Höhe wurden nicht abgerufen? Siehe Antwort zu Frage 3 b. 4. a) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben sich in den Jahren seit 2012 für ein Freiwilliges Soziales Jahr an einer Einsatzstelle in Bayern beworben? Datenerhebungen hierzu liegen den Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres nicht vor. b) Wie viele Asylbewerber oder geduldete Personen haben seit 2012 ein Freiwilliges Soziales Jahr in Bayern absolviert (bitte jeweils für die einzelnen Jahre angeben)? Siehe Antwort zu Frage 4 a. 5. a) Wie viele Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr wurden seit 2012 in Bayern angeboten? Die exakte Anzahl der Einsatzstellen bei den rund 30 Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres ist nicht bekannt. Festzustellen ist jedoch, dass immer ausreichend Plätze an den verschiedenen Einsatzstellen vorhanden waren. b) Wie viele Stellen konnten besetzt werden? Die Anzahl der besetzten Plätze stellt sich wie folgt dar: 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 FSJ 3.499 3.788 3.948 Daten liegen noch nicht vor 6. a) In welcher Höhe beinhalten der Doppelhaushalt 2015/2016, der Nachtragshaushalt 2014 und der Doppelhaushalt 2013/2014 Mittel zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern? Für die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern stehen seit 2013 Landesmittel jährlich in Höhe von 1.207.900 EUR zur Verfügung (Kapitel 10 05 Titel 684 73). Im Nachtragshaushalt 2014 wurden keine zusätzlichen Mittel veranschlagt. b) Wurden die in den jeweiligen Haushaltsplänen eingestellten Mittel abgerufen? Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres erstreckt sich jeweils vom 1. September eines Jahres bis zum 31. August des Folgejahres. Die in einem Haushaltsjahr nicht abgerufenen Mittel werden für das Folgejahr zur Verfügung gestellt. c) Wenn nicht, welche Mittel (bitte Titel angeben) in welcher Höhe wurden nicht abgerufen? Siehe Antwort zu Frage 6 b.