Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 15.10.2013 Bewilligung von Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Jahr 2013 In der Sitzung vom 30. Juli 2013 hat der Verteilerausschuss aus kommunalen Spitzenverbänden, Innen- und Finanzministerium über die Anträge für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen (nach Art. 11 FAG) entschieden. Dabei wurde ein Mittelvolumen von insgesamt 100 Mio. Euro bewilligt . Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie verteilen sich die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für 2013 in Bayern, aufgegliedert nach Regierungsbezirken , Landkreisen, Städten und Gemeinden? 2. Wie viele Anträge auf Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen lagen 2013 vor, wie viele wurden genehmigt und wie viele wurden abgelehnt? Bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden . 3. Wie verhalten sich die Volumina der tatsächlich genehmigten Summen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zu den von den Kommunen beantragten? Bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden. 4. Nach welchen Kriterien wurde bei der Bewilligung und bei der Verteilung der Mittel entschieden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.11.2013 1. Wie verteilen sich die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für 2013 in Bayern, aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden? In der Sitzung des gesetzlich verankerten Verteilerausschusses mit Vertretern des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr und der kommunalen Spitzenverbände am 30. Juli 2013 wurden insgesamt 93.950.000 € für Bedarfszuweisungen bewilligt. Diese teilen sich wie folgt auf: • Bedarfszuweisungen an Landkreise (vgl. Anlage 1) Bewilligung insgesamt 18.500.000 € davon reguläre Bedarfszuweisungen 7.300.000 € davon Stabilisierungshilfen 11.200.000 € • Bedarfszuweisungen an Städte und Gemeinden (vgl. Anlagen 2 und 3) Bewilligung insgesamt 75.450.000 € davon reguläre Bedarfszuweisungen 4.680.000 € (vgl. Anlage 2) davon Stabilisierungshilfen 70.770.000 € (vgl. Anlage 3) Bedarfszuweisungen können als Zuweisungen oder rückzahlbare Überbrückungsbeihilfen gewährt werden. Im Einzelnen wird auf Anlage 1 (Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an Landkreise), Anlage 2 (reguläre Bedarfszuweisungen an Städte und Gemeinden) und Anlage 3 (Stabilisierungshilfen an Städte und Gemeinden) verwiesen. 2. Wie viele Anträge auf Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen lagen 2013 vor, wie viele wurden genehmigt und wie viele wurden abgelehnt? Bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden. Hierzu wird auf die Anlagen 1 bis 3 verwiesen. 3. Wie verhalten sich die Volumina der tatsächlich genehmigten Summen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zu den von den Kommunen beantragten ? Bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken , Landkreisen, Städten und Gemeinden. Auch hierzu wird auf die Anlagen 1 bis 3 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass regelmäßig eine Reihe von Anträgen unbegründet bzw. ohne Nennung einer konkreten Antragshöhe gestellt wird und daher das Verhältnis des Antragsvolumens zur tatsächlich bewilligten Bedarfszuweisung als aussagekräftige Größe nicht geeignet ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2014 17/89 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/89 4. Nach welchen Kriterien wurde bei der Bewilligung und bei der Verteilung der Mittel entschieden? Im Rahmen der jährlich stattfindenden Verteilerausschusssitzung entscheiden die Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in einer Gesamtschau aller Anträge anhand bayernweit für alle Kommunen geltenden Kriterien. Reguläre Bedarfszuweisungen Reguläre Bedarfszuweisungen können grundsätzlich nur in den Fällen gewährt werden, in denen eine Gemeinde oder Stadt durch von ihr nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. unvorhergesehene Einnahmeausfälle und Naturkatastrophen) trotz Ausschöpfung aller eigenen Einnahmemöglichkeiten nicht mehr in der Lage ist, ihren Verwaltungshaushalt auszugleichen bzw. die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt zu erwirtschaften. Landkreise, die aufgrund ihrer spezifischen strukturellen Verhältnisse außergewöhnliche Belastungen zu tragen ha- ben, die von den Regelzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs nicht erfasst werden und die bei einzelnen Landkreisen trotz Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten zu – im Verhältnis zur allgemeinen Haushaltslage der Landkreise – besonderen Haushaltsschwierigkeiten führen, können ebenfalls eine Bedarfszuweisung erhalten. Stabilisierungshilfen Für die Gewährung von Stabilisierungshilfen müssen bei den antragstellenden Städten und Gemeinden strukturelle Härten (z. B. hoher Einwohnerverlust) und finanzielle Härten vorliegen; als Hilfe zur Selbsthilfe erfordern die Stabilisierungshilfen zudem das Vorliegen eines nachhaltigen Konsolidierungswillens (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts). Bei den Landkreisen werden bei der Bemessung der Stabilisierungshilfen insbesondere die demografische Härte (überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang) und bestehende besondere Haushaltsschwierigkeiten berücksichtigt. Anlage 1 BZ= Bedarfszuweisung lfd. Antragsteller Nr. reguläre BZ Stabilisierungshilfe in € in € in € in € Oberbayern 1 Berchtesgadener Land 300.000 300.000 300.000 Zwischensumme 300.000 300.000 300.000 - Niederbayern 1 Deggendorf 1.300.000 800.000 600.000 200.000 2 Freyung - Grafenau 3.500.000 1.300.000 300.000 1.000.000 3 Kelheim 1.000.000 200.000 200.000 - 4 Passau 100.000 100.000 100.000 - 5 Regen 600.000 500.000 200.000 300.000 6 Rottal - Inn 500.000 200.000 200.000 - 7 Straubing - Bogen 500.000 200.000 200.000 - Zwischensumme 7.500.000 3.300.000 1.800.000 1.500.000 Oberpfalz 1 Amberg-Sulzbach 900.000 - - - 2 Cham 1.000.000 - - - 3 Neustadt a.d. Waldnaab 600.000 500.000 100.000 400.000 4 Schwandorf 1.000.000 300.000 300.000 - 5 Tirschenreuth 3.000.000 2.000.000 500.000 1.500.000 Zwischensumme 6.500.000 2.800.000 900.000 1.900.000 Oberfranken 1 Bayreuth 500.000 - - - 2 Coburg 750.000 300.000 100.000 200.000 3 Forchheim 1.200.000 200.000 200.000 - 4 Hof 2.500.000 2.000.000 400.000 1.600.000 5 Kronach 2.500.000 2.000.000 500.000 1.500.000 6 Kulmbach 2.800.000 1.500.000 400.000 1.100.000 7 Lichtenfels 1.159.000 300.000 - 300.000 8 Wunsiedel/Fichtelgebirge 3.000.000 2.500.000 500.000 2.000.000 Zwischensumme 14.409.000 8.800.000 2.100.000 6.700.000 Mittelfranken 1 Weißenburg-Gunzenhausen 300.000 500.000 500.000 - Zwischensumme 300.000 500.000 500.000 - Gewährung von regulären Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an Landkreise Antragssumme nachrichtlich davon als Bewilligung in der Verteilerausschusssitzung am 30. Juli 2013 Anlage 1 Unterfranken 1 Bad Kissingen 3.400.000 500.000 100.000 400.000 2 Rhön - Grabfeld 1.000.000 700.000 200.000 500.000 3 Haßberge 400.000 300.000 100.000 200.000 4 Kitzingen 500.000 400.000 400.000 - 5 Main - Spessart 800.000 200.000 200.000 - 6 Schweinfurt 537.500 - - - Zwischensumme 6.637.500 2.100.000 1.000.000 1.100.000 Schwaben 1 Dillingen a.d. Donau 300.000 200.000 200.000 - 2 Lindau (Bodensee) höchstmöglich 200.000 200.000 - 3 Oberallgäu höchstmöglich 300.000 300.000 - Zwischensumme 300.000 700.000 700.000 - 31 Bayern 35.946.500 18.500.000 7.300.000 11.200.000 insgesamt bewilligte reguläre BZ und Stabilisierungshilfen Anlage 2 BZ= Bedarfszuweisung ÜB = Überbrückungsbeihilfe RE = Rechnungsergebnis lfd. Antragsteller LandNr . kreis 2012 in € 2013 in € BZ 2012 in € neue ÜB 2012 in € ÜB 2013 in € Oberbayern 1 Gemeinde Perach AÖ 315.000 - 190.000 - 2 Gemeinde Stammham AÖ 200.000 - 120.000 - 3 Gemeinde Kochel a.See TÖL 750.000 - 0 - - 4 Gemeinde Zolling FS - 4.209.000 - RE abwarten 4 Anzahl 1.265.000 4.209.000 310.000 0 0 Niederbayern 1 Gemeinde Außernzell DEG 200.000 - 0 - 2 Gemeinde Neuschönau FRG 250.000 - 0 - 3 Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte FRG ? ? 0 RE abwarten 4 Gemeinde Aicha vorm Wald PA 418.423 - 270.000 - 5 Gemeinde Beutelsbach PA 170.000 - 10.000 - 6 Gemeinde Neuburg a.Inn PA 261.000 - 0 - 7 Gemeinde Thyrnau PA 322.000 - 0 - 8 Stadt Vilshofen PA 2.000.000 - 0 490.000 9 Markt Wegscheid PA 1.077.019 - 180.000 - 10 Gemeinde Langdorf REG - 30.000 - RE abwarten 11 Markt Bad Birnbach PAN 400.000 589.000 0 RE abwarten 12 Gemeinde Irlbach SR 100.000 100.000 0 RE abwarten 12 Anzahl 5.198.442 719.000 460.000 0 490.000 Oberpfalz 1 Stadt Weiden i.d.OPf. - 1.000.000 1.000.000 310.000 RE abwarten 2 Gemeinde Hirschbach AS 600.000 - 360.000 - 3 Stadt Furth im Wald CHA - 1.600.000 - RE abwarten 4 Gemeinde Pösing CHA 137.000 38.000 0 RE abwarten 5 Markt Stamsried CHA - 32.000 - RE abwarten 6 Gemeinde Etzenricht NEW - 200.000 - RE abwarten 7 Gemeinde Flossenbürg NEW 168.000 - 0 - 8 Gemeinde Georgenberg NEW höchstmöglich - 20.000 - 9 Markt Kohlberg NEW - 100.000 - RE abwarten 10 Stadt Pleystein NEW höchstmöglich - 0 - 11 Gemeinde Trabitz NEW 84.000 - 0 - 12 Gemeinde Schwarzenbach NEW 66.000 - 0 - 13 Stadt Teublitz SAD - 888.600 - RE abwarten Gewährung von regulären Bedarfszuweisungen an Städte und Gemeinden für Antragssumme Bewilligung in der Verteilerausschusssitzung am 30. Juli 2013 Anlage 2 14 Gemeinde Trausnitz SAD höchstmöglich höchstmöglich 310.000 RE abwarten 15 Stadt Mitterteich TIR 882.000 359.000 0 RE abwarten 15 Anzahl 2.937.000 4.217.600 1.000.000 0 0 Oberfranken 1 Stadt Bamberg - 2.000.000 - 0 - 2 Gemeinde Bischofsgrün BT 310.000 360.000 130.000 RE abwarten 3 Gemeinde Fichtelberg BT 480.000 1.102.910 - 200.000 100.000 4 Gemeinde Haag BT 50.000 50.000 0 RE abwarten 5 Stadt Rödental CO - 1.000.000 - RE abwarten 6 Markt Egloffstein FO 300.000 - 0 - 7 Markt Wiesenttal FO 300.000 - 0 - 8 Gemeinde Döhlau HO 138.700 - 0 - 9 Stadt Lichtenberg HO 200.000 500.000 0 RE abwarten 10 Markt Sparneck HO - 200.000 - RE abwarten 11 Gemeinde Weißdorf HO - 200.000 - RE abwarten 12 Markt Zell HO - - 30.000 - 13 Stadt Kronach KC 1.000.000 - 0 - 14 Stadt Ludwigsstadt KC 100.000 - 0 - 15 Markt Nordhalben KC - 300.000 10.000 30.000 16 Markt Steinwiesen KC - - 40.000 - 17 Gemeinde Wilhelmsthal KC 200.000 - 0 - 18 Markt Grafengehaig KU 250.000 450.000 0 RE abwarten 19 Gemeinde Harsdorf KU 20.000 150.000 0 RE abwarten 20 Stadt Kupferberg KU - 50.000 0 RE abwarten 21 Markt Presseck KU 100.000 - 0 - 22 Stadt Stadtsteinach KU 50.000 - 0 - 23 Markt Thurnau KU 60.000 - 0 - 24 Markt Wonsees KU - 60.000 - RE abwarten 25 Stadt Bad Staffelstein LIF 4.000.000 - 1.250.000 - 26 Markt Marktzeuln LIF - 224.000 - 0 27 Gemeinde Bad Alexandersbad WUN 195.000 220.000 0 RE abwarten 28 Stadt Arzberg WUN 866.400 - 0 - 29 Gemeinde Höchstädt i.Fichtelgebirge WUN 100.000 - 0 - 30 Stadt Hohenberg a.d.Eger WUN 300.000 500.000 0 20.000 31 Stadt Kirchenlamitz WUN 1.000.000 - 0 - 32 Stadt Marktleuthen WUN 109.000 700.000 0 RE abwarten 33 Große Kreisstadt Marktredwitz WUN 2.000.000 - 0 - 34 Gemeinde Röslau WUN 700.000 800.000 0 20.000 35 Markt Schirnding WUN 500.000 400.000 0 RE abwarten 36 Große Kreisstadt Selb WUN - - - - 37 Markt Thiersheim WUN 475.000 - 0 - 38 Markt Thierstein WUN 100.000 - 0 - 39 Gemeinde Tröstau WUN 190.000 300.000 0 RE abwarten 40 Stadt Wunsiedel WUN 370.000 900.000 0 RE abwarten 40 Anzahl 16.464.100 8.466.910 1.460.000 200.000 170.000 Mittelfranken 1 Gemeinde Happurg LAU - 630.000 - 70.000 2 Gemeinde Vorra LAU 150.000 150.000 0 RE abwarten 2 Anzahl 150.000 780.000 0 0 70.000 Anlage 2 Unterfranken 1 Stadt Königsberg i.Bay. HAS 300.000 500.000 20.000 20.000 2 Stadt Volkach KT 500.000 500.000 0 RE abwarten 3 Markt Willanzheim KT 165.000 - 0 - 4 Stadt Amorbach MIL 500.000 500.000 60.000 RE abwarten 5 Stadt Miltenberg MIL 320.000 - 5 Stadt Stadtprozelten MIL 50.000 - 0 RE abwarten 6 Gemeinde Großbardorf NES 25.000 25.000 0 RE abwarten 7 Gemeinde Höchheim NES 30.000 30.000 0 RE abwarten 8 Stadt Ostheim v.d.Rhön NES 217.487 - 0 50.000 9 Gemeinde Sondheim v.d.Rhön NES 116.555 - 0 - 10 Gemeinde Unsleben NES 100.000 - 0 - 11 Gemeinde Willmars NES 50.512 - 50.000 - 12 Gemeinde Schonungen SW 3.140.000 0 0 13 Anzahl 5.194.554 1.555.000 450.000 0 70.000 50 % der Felssicherungskosten Anlage 2 Schwaben 1 Gemeinde Fremdingen DON 1.111.706 - 0 - 1 Anzahl 1.111.706 0 0 0 0 87 32.320.802 19.947.510 3.680.000 200.000 800.000 4.680.000 in gesamt bewilligte reguläre BZ Summe alle Regierungsbezirke 52.268.312 Anlage 3 Gewährung von Stabilisierungshilfen an Städte und Gemeinden BZ= Bedarfszuweisung ÜB = Überbrückungsbeihilfe lfd. Antragsteller LandNr . kreis in € in € BZ in € ÜB Oberbayern 1 Gemeinde Schneizlreuth BGL 200.000 0 100.000 1 Anzahl 200.000 0 100.000 Niederbayern 1 Gemeinde Haidmühle FRG 200.000 300.000 0 2 Gemeinde Neuschönau FRG 1.000.000 0 1.000.000 3 Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte FRG 4.500.000 2.000.000 0 0 0 4 Gemeinde Arnbruck REG 100.000 0 200.000 5 Gemeinde Bayerisch Eisenstein REG 150.000 500.000 0 6 Gemeinde Böbrach REG 300.000 0 300.000 7 Gemeinde Frauenau REG 800.000 900.000 0 8 Gemeinde Langdorf REG 200.000 0 400.000 9 Gemeinde Lindberg REG 250.000 0 400.000 10 Stadt Zwiesel REG 476.000 0 450.000 10 Anzahl 7.976.000 3.700.000 2.750.000 Oberpfalz 1 Stadt Weiden i.d.OPf. - höchstmöglich 0 3.000.000 2 Gemeinde Hirschbach AS 100.000 0 300.000 3 Stadt Furth im Wald CHA 2.487.000 0 2.200.000 4 Stadt Rötz CHA 2.333.000 0 400.000 5 Markt Stamsried CHA 900.000 1.000.000 0 6 Gemeinde Zell CHA 1.000.000 0 600.000 7 Stadt Waldmünchen CHA 300.000 500.000 8 Gemeinde Flossenbürg NEW 25.000 0 150.000 9 Gemeinde Georgenberg NEW höchstmöglich 0 250.000 10 Gemeinde Kirchendemenreuth NEW 100.000 0 0 11 Markt Leuchtenberg NEW höchstmöglich 0 100.000 Bewilligung in der Verteilerausschusssitzung am 30. Juli 2013 Antragssumme Anlage 312 Markt Moosbach NEW 600.000 0 500.000 13 Stadt Neustadt am Kulm NEW 100.000 0 50.000 14 Stadt Pleystein NEW höchstmöglich 0 250.000 15 Gemeinde Trabitz NEW 200.000 0 200.000 16 Stadt Pressath NEW 500.000 0 200.000 17 Gemeinde Püchersreuth NEW 250.000 0 50.000 18 Gemeinde Schwarzenbach NEW 400.000 0 50.000 19 Gemeinde Speinshart NEW 750.000 0 180.000 20 Gemeinde Störnstein NEW 300.000 0 0 21 Markt Tännesberg NEW höchstmöglich 0 50.000 22 Gemeinde Theisseil NEW 500.000 0 100.000 23 Markt Waldthurn NEW 500.000 0 0 24 Gemeinde Trausnitz SAD höchstmöglich 0 400.000 25 Gemeinde Brand TIR 250.000 0 200.000 26 Gemeinde Ebnath TIR 250.000 0 100.000 27 Stadt Erbendorf TIR 5.650.000 0 1.000.000 28 Gemeinde Friedenfels TIR 461.250 0 200.000 29 Gemeinde Immenreuth TIR 400.000 0 50.000 30 Gemeinde Krummennaab TIR 500.000 0 50.000 31 Gemeinde Kulmain TIR 975.000 0 600.000 32 Stadt Mitterteich TIR 590.000 0 450.000 33 Markt Neualbenreuth TIR 1.000.000 0 160.000 34 Gemeinde Neusorg TIR 250.000 0 100.000 35 Gemeinde Pullenreuth TIR 250.000 0 50.000 36 Gemeinde Reuth b.Erbendorf TIR 500.000 0 140.000 37 Stadt Tirschenreuth TIR 2.409.000 0 2.000.000 38 Stadt Waldsassen TIR 9.000.000 0 3.000.000 39 Markt Wiesau TIR 2.500.000 0 600.000 39 Anzahl 36.330.250 1.000.000 18.230.000 Oberfranken 1 Stadt Hof - 6.500.000 3.500.000 0 2 Markt Heiligenstadt i.OFr. BA 209.625 0 500.000 3 Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge BT 1.000.000 1.000.000 0 4 Gemeinde Bischofsgrün BT 385.630 0 400.000 5 Gemeinde Emtmannsberg BT 200.000 0 200.000 6 Gemeinde Fichtelberg BT 4.038.239 1.000.000 0 7 Gemeinde Haag BT 50.000 0 0 8 Stadt Waischenfeld BT 770.000 0 500.000 9 Gemeinde Warmensteinach BT 300.000 0 200.000 10 Markt Weidenberg BT 400.000 0 300.000 11 Stadt Ebermannstadt FO 670.800 0 500.000 12 Markt Egloffstein FO 253.000 0 300.000 13 Markt Gößweinstein FO 200.000 0 200.000 14 Stadt Gräfenberg FO 500.000 500.000 0 15 Markt Hiltpoltstein FO 350.000 0 200.000 16 Gemeinde Weißenohe FO 200.000 0 200.000 17 Markt Wiesenttal FO 100.000 0 100.000 18 Stadt Lichtenberg HO 500.000 700.000 0 19 Stadt Schwarzenbach a.Wald HO 150.000 0 450.000 20 Stadt Selbitz HO 928.000 0 700.000 21 Markt Sparneck HO 200.000 0 0 22 Gemeinde Weißdorf HO 200.000 200.000 0 Anlage 323 Markt Zell HO 500.000 700.000 0 24 Stadt Kronach KC 500.000 500.000 25 Stadt Ludwigsstadt KC 400.000 500.000 0 26 Markt Nordhalben KC 1.200.000 1.000.000 0 27 Markt Steinwiesen KC 350.000 350.000 28 Stadt Teuschnitz KC 1.260.000 800.000 0 29 Stadt Wallenfels KC 500.000 750.000 30 Gemeinde Weißenbrunn KC 400.000 1.000.000 0 31 Gemeinde Wilhelmsthal KC 255.000 0 400.000 32 Markt Grafengehaig KU 700.000 0 700.000 33 Gemeinde Harsdorf KU 100.000 200.000 0 34 Stadt Kupferberg KU 100.000 0 300.000 35 Markt Presseck KU 300.000 0 200.000 36 Stadt Stadtsteinach KU 250.000 0 250.000 37 Markt Thurnau KU 100.000 350.000 38 Markt Wonsees KU 100.000 0 0 39 Stadt Weismain LIF 1.898.600 2.000.000 0 40 Gemeinde Bad Alexandersbad WUN 992.000 0 1.000.000 41 Gemeinde Höchstädt i.Fichtelgebirge WUN 180.000 0 300.000 42 Stadt Hohenberg a.d.Eger WUN 1.500.000 1.000.000 0 43 Stadt Kirchenlamitz WUN 1.000.000 700.000 0 44 Stadt Marktleuthen WUN 700.000 0 700.000 45 Große Kreisstadt Marktredwitz WUN 5.000.000 3.000.000 0 46 Gemeinde Nagel WUN 1.650.000 2.000.000 47 Gemeinde Röslau WUN 500.000 700.000 0 48 Markt Schirnding WUN 1.300.000 1.000.000 0 49 Stadt Schönwald WUN 1.000.000 0 1.000.000 50 Große Kreisstadt Selb WUN 4.500.000 0 1.500.000 51 Markt Thiersheim WUN 600.000 0 500.000 52 Markt Thierstein WUN 290.000 0 290.000 53 Gemeinde Tröstau WUN 500.000 1.000.000 54 Stadt Weißenstadt WUN 783.593 0 0 55 Stadt Wunsiedel WUN 1.700.000 0 1.000.000 55 Anzahl 49.214.487 19.850.000 17.490.000 Mittelfranken 1 Stadt Fürth - höchstmögl. 0 4.000.000 2 Gemeinde Vorra LAU 450.000 400.000 0 2 Anzahl 450.000 400.000 4.000.000 Unterfranken 1 Stadt Volkach KT 500.000 500.000 2 Gemeinde Altenbuch MIL 200.000 250.000 3 Stadt Amorbach MIL 371.000 1.000.000 4 Stadt Stadtprozelten MIL 150.000 150.000 0 5 Gemeinde Bastheim NES 100.000 200.000 Anlage 36 Gemeinde Großbardorf NES 15.000 100.000 7 Gemeinde Höchheim NES 20.000 50.000 8 Markt Oberelsbach NES 150.000 500.000 9 Stadt Ostheim v.d.Rhön NES 100.000 500.000 9 Anzahl 1.606.000 400.000 2.850.000 Schwaben 1 Stadt Augsburg - 4.000.000 0 0 1 Anzahl 4.000.000 0 0 117 99.776.737 25.350.000 45.420.000 70.770.000 insgesamt bewilligte Stabilisierungshilfen Summe alle Regierungsbezirke A Aures_89_ANL 1-3neu.pdf Anlage 1 Landkreise Anlage 2 reguläre BZ Anlage 3 Stabi-Hilfen