Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 21.09.2015 Verwendung von Städtebauförderungsmaßnahmen durch mittelfränkische Kommunen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Mittelfranken haben seit dem Jahr 2007 an einem der Programme des Freistaats Bayern und des Bundes zur Städtebauförderung teilgenommen, aufgeschlüs selt nach a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Städten und Gemeinden in den einzel nen Förderprogrammen und c) dem aktuellen Stand der jeweiligen Förderprogramme (abgeschlossen, abgebrochen, laufendes Programm)? 2. Wie hoch war das Kostenvolumen der jeweiligen Pro jekte für die jeweilige Kommune? 3. a) In welcher Höhe sind Gelder aus den Förderprogram men in die jeweiligen Projekte geflossen? b) Wie hoch war der Prozentsatz der Fördermittel in Be zug auf die jeweiligen Gesamtprojektkosten der einzel nen Projekte? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.11.2015 1. Welche Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Mittelfranken haben seit dem Jahr 2007 an einem der Programme des Freistaats Bayern und des Bundes zur Städtebauförderung teilgenommen , aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Städten und Gemeinden in den einzelnen Förderprogrammen und c) dem aktuellen Stand der jeweiligen Förderprogramme (abgeschlossen, abgebrochen, laufendes Programm)? Die Städtebauförderung hat in den Programmjahren 2007 bis 2015 insgesamt 105 Städte und Gemeinden in Mittel franken mit Finanzhilfen aus neun verschiedenen Städte bauförderungsprogrammen unterstützt. Die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wurden entsprechend den kom munalen Zielsetzungen und Handlungsfeldern in die jewei ligen Städtebauförderungsprogramme aufgenommen. Der beiliegenden Übersicht sind die im Zeitraum von 2007 bis 2015 geförderten Städte und Gemeinden mit den für die Kommunen relevanten Programmen zu entnehmen. Vor dem Hintergrund des hohen Erhebungsaufwands wurde auf die Darstellung der einzelnen Jahre verzichtet. Die Aufstellung umfasst sowohl die laufenden als auch die abgeschlossenen Programme. Abgebrochene Programme sind in dem abgefragten Zeitraum nicht vorhanden. 2. Wie hoch war das Kostenvolumen der jeweiligen Projekte für die jeweilige Kommune? Seit 2007 haben die mittelfränkischen Programmgemeinden über 2.200 geförderte Einzelmaßnahmen mit einem Kosten volumen von insgesamt rund 712,9 Mio. € durchgeführt oder begonnen. Das Maßnahmenspektrum erstreckt sich dabei über Vorbereitungsmaßnahmen wie vorbereitende Unter suchungen, städtebauliche Entwicklungskonzepte, Fach gutachten, städtebauliche Ideen und Realisierungswett bewerbe und investitionsbegleitende Maßnahmen wie zum Beispiel Quartiersmanagement, städtebauliches Projektma nagement und Bürgerbeteiligungsverfahren bis zu Baumaß nahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt werden, wie die Aufwertung und Neugestaltung des öffent lichen Raums, Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs, Sanierung, Umnutzung und Modernisierung öf fentlicher und privater Gebäude. Eine umfangreiche, auf die einzelnen Maßnahmen bezogene Erhebung würde einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen, die zum möglichen Ergebnis in keinem vertretbaren Verhältnis steht. 3. a) In welcher Höhe sind Gelder aus den Förderprogrammen in die jeweiligen Projekte geflossen? b) Wie hoch war der Prozentsatz der Fördermittel in Bezug auf die jeweiligen Gesamtprojektkosten der einzelnen Projekte? Die im Zeitraum von 2007 bis 2015 im Rahmen der jährlichen Programmaufstellungen zugeteilten Städtebauförderungs mittel (Nr. 22 StBauFR 2007 – Städtebauförderungsrichtli nien 2007) sind der beigefügten Übersicht aufgeschlüsselt nach Kommunen und den jeweils relevanten Programmen zu entnehmen. Insgesamt konnten den mittelfränkischen Kommunen in diesem Zeitraum über 198 Mio. € Finanzhil fen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit förder fähigen Kosten von rund 318 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Der Regelfördersatz für den Einsatz der in der Anlage auf geführten Programmmittel beträgt grundsätzlich einheitlich 60 % der für die Einzelmaßnahme ermittelten förderfähigen Kosten. In den BundLänderStädtebauförderungsprogram men entfallen auf Bundes und Landesfinanzhilfen je 30 %, im landeseigenen Bayerischen Städtebauförderungspro Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.12.2015 17/8910 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8910 gramm beträgt der Anteil der Landesmittel 60 %. Mit dem 2010 eingeführten Struktur und Härtefonds wird es landes weit struktur und finanzschwachen Städten und Gemein den erleichtert, in Einzelfällen für ausgewählte, regional besonders strukturwirksame städtebauliche Erneuerungs projekte einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent zu erhalten. Auch mittelfränkische Kommunen haben von dieser Regelung in Höhe von bisher insgesamt 775.000 € profitiert. Ergänzend zu dem bayernweit geltenden Struktur und Härtefonds wird nach dem Beschluss des Ministerrats in der Klausurtagung am 20./21. November 2009 im Rah men der Realisierung des „Strukturprogramms Nürnberg– Fürth“ für ausgewählte, besonders strukturwirksame städ tebauliche Maßnahmen in Nürnberg und Fürth ein erhöhter Fördersatz bis zu 80 Prozent gewährt. Bis einschließlich 2015 wurden insgesamt 5,0 Mio. € Landesmittel zur Aufsto ckung des Regelfördersatzes bereitgestellt. Seit 2012 stellt der Freistaat Bayern den von der Bundeswehrstrukturreform betroffenen Kommunen Landesmittel für die städtebauliche Vorbereitung der Militärkonversion zur Verfügung. Aufgrund der besonderen strukturellen Herausforderung dieser Kom munen werden die Finanzhilfen mit einem Fördersatz von 80 % gewährt. Die betroffenen Kommunen in Mittelfranken haben hiervon bisher 360.000 € Landesmittel in Anspruch genommen. Die Landesmittel des Struktur und Härtefonds, des „Strukturprogramms Nürnberg–Fürth“ sowie für Konversi onsmaßnahmen sind in der Übersicht enthalten. Drucksache 17/8910 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9810 Drucksache 17/8910 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9810 Drucksache 17/8910 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7