Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 17.09.2015 Ergebnisse der externen Evaluation an bayerischen Schulen Die seit dem Schuljahr 2003/2004 eingeführte externe Evaluation soll den Schulen dabei helfen, die Ergebnisse und die Wirkung ihrer Arbeit besser einschätzen zu können. Sie dient somit auch der Unterstützung bei der Identifizierung von Stärken und Schwächen und ist damit ein wichtiges Hilfsinstrument zur stetigen Verbesserung der Arbeit an den einzelnen Schulen. Die Durchführung der externen Evaluation wird durch die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung organisiert. Die einzelnen Evaluationsberichte werden vertraulich behandelt und stehen daher nur den evaluierten Schulen, der Schulaufsicht sowie der Qualitätsagentur zur Verfügung. Allerdings erstellt die Qualitätsagentur auch einen allgemeinen und anonymisierten Bericht über die Ergebnisse der externen Evaluation und übermittelt diesen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie sieht der Bericht der Qualitätsagentur zum Schuljahr 2014/2015 bzw., wenn dieser noch nicht vorliegt, zum Schuljahr 2013/2014 an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst konkret aus (bitte Bericht der Qualitätsagentur im Anhang beifügen)? 2. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Rahmenbedingungen“ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? 3. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Prozessqualitäten Schule“ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen ) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? 4. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Prozessqualitäten Unterricht und Erziehung“ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? 5. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Ergebnisse schulischer Arbeit“ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen ) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? 6. a) Welche Schlussfolgerung zieht das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aus dem für das letzte Schuljahr vorliegenden Bericht der Qualitätsagentur in Bezug auf die Unterrichtsqualität an den bayerischen Schulen? b) Welche konkreten Maßnahmen wird die Staatsregierung anhand dieser Schlussfolgerung ergreifen? 7. a) Lassen sich in den Ergebnissen der externen Evaluation Unterschiede bezüglich der Unterrichtsqualität zwischen den einzelnen Regierungsbezirken feststellen? b) Wenn ja, wie sehen diese Unterschiede konkret aus (aufgeschlüsselt nach Qualitäts- und Teilbereichen)? c) Falls große Unterschiede bei den Ergebnissen der externen Evaluation zwischen den einzelnen Regierungsbezirken bestehen, mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Staatsregierung in der eigenen Bildungspolitik hier gegensteuern? 8. a) Lassen sich anhand der an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst regelmäßig übermittelten allgemeinen und anonymisierten Ergebnisse der externen Evaluation gewisse Entwicklungstrends ableiten? b) Wenn ja, wie sehen diese Entwicklungen konkret aus (aufgeschlüsselt nach Qualitäts- und Teilbereichen)? c) Wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Staatsregierung aus diesen Entwicklungen für die eigene Bildungspolitik ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.11.2015 1. Wie sieht der Bericht der Qualitätsagentur zum Schuljahr 2014/2015 bzw., wenn dieser noch nicht vorliegt, zum Schuljahr 2013/2014 an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst konkret aus (bitte Bericht der Qualitätsagentur im Anhang beifügen)? Zu den in der Frage genannten Schuljahren 2013/2014 sowie 2014/2015 liegt dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst kein „allgemeine(r) und anonymisierte(r) Bericht über die Ergebnisse der externen Evaluation“ vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.12.2015 17/8912 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8912 Das jeweilige Evaluationsteam erstellt nach der externen Evaluation einer Schule den Evaluationsbericht. Diesen Bericht erhalten • die evaluierte Schule für die interne Weiterentwicklung der eigenen Qualität, • die zuständige Schulaufsicht für die Beratung und die Unterstützung der Schule im individuellen Entwicklungsprozess insbesondere auch im Hinblick darauf, dass Zielvereinbarungen für die Weiterentwicklung der Schule geschlossen werden müssen, und • die Qualitätsagentur des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung zur regelmäßigen Prüfung der Instrumente sowie zur Erstellung von aggregierten Berichten . Diese aggregierten Auswertungen werden regierungsbezirk - sowie schulartbezogen erstellt und den Regierungen sowie MB-Dienststellen für ihren Zuständigkeitsbereich zugeleitet ; als Referenzwert dazu sind die auf Landesebene aggregierten Werte für die Schulart beigefügt. Die Regierungen erhalten damit keine Daten zu Einzelschulen, sie nutzen die Informationen für die Identifikation von Handlungsbedarf im eigenen Zuständigkeitsbereich sowie für die Koordination datenbasierter Schulentwicklungsprozesse aller Schulen in der Zuständigkeit der jeweiligen Schulaufsicht. Das Staatsministerium hat zuletzt 2012 einen Evaluationsreport erhalten, der sich auf die Schuljahre 2010/11 und 2011/12 bezieht. Dieser beinhaltet keine Ergebnisse zu einzelnen Schulen. Die Daten erlauben keine Rückschlüsse, da bei manchen Schularten nur sehr geringe Fallzahlen zugrunde liegen und andererseits kein Längsschnitt möglich ist, denn jedes Jahr werden andere Schulen evaluiert. Die Daten liegen auch im Evaluationsreport 2012 nicht nach Regierungsbezirken, sondern nur schulartbezogen vor. Aufgrund der Eigenverantwortlichkeit der Schulen wurde seit 2012 für das Staatsministerium kein Bericht mehr erstellt . Laut Art. 113 c des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) teilen sich die Schulaufsicht und die Qualitätsagentur die Verantwortung für die externe Evaluation in Bayern. Während der Schulaufsicht die Organisation der externen Evaluation inklusive Auswahl der zu evaluierenden Schulen obliegt, ist die Qualitätsagentur mit der Konzeption und der operativen Durchführung der externen Evaluation beauftragt . Diese geteilte Verantwortung erfordert eine intensive Kooperation der beiden Partner. Deshalb lädt die Qualitätsagentur die Schulaufsicht regelmäßig zweimal im Jahr zu Treffen ein, bei denen der aktuelle Stand der Durchführung (z. B. auch Ausbildung der Evaluatoren, Anzahl der Evaluationen , Neuerungen, Herausforderungen) besprochen sowie Anregungen und Wünsche aus dem Kreis der Schulaufsicht aufgegriffen werden. So hat die Qualitätsagentur beispielsweise dem Wunsch der Schulaufsicht nach Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung von Zielvereinbarungen mit der Erarbeitung eines Leitfadens hierzu sowie eines Portals mit Instrumenten und Auswertungshilfen entsprochen. Vertreter des Staatsministeriums nehmen an diesen Tagungen ebenfalls teil. Die Ergebnisse der externen Evaluation sind regelmäßig auch Thema bei den Dienstbesprechungen der Schulabteilungen des Staatsministeriums mit der Schulaufsicht . 2. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Rahmenbedingungen “ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? Das sogenannte Qualitätstableau der externen Evaluation unterscheidet grundsätzlich vier Qualitätsbereiche: die „Rahmenbedingungen“, die „Prozessqualitäten Schule“, die „Prozessqualitäten Unterricht und Erziehung“ sowie die „Ergebnisse schulischer Arbeit“. Die „Rahmenbedingungen“ werden weder im Evaluationsreport 2012 noch in den jährlichen Rückmeldungen an die Schulaufsicht zusammengefasst. Sie werden bei der externen Evaluation nicht bewertet, da auf diese Bedingungen, wie z. B. die Zusammensetzung der Schülerschaft oder den baulichen Zustand des Schulgebäudes, wenig Einflussnahme von schulischer Seite möglich ist. Die Bestandsaufnahme der Evaluatoren dient nur der allgemeinen Einordnung der Ergebnisse. 3. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Prozessqualitäten Schule“ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? Im Qualitätsbereich „Prozessqualitäten Schule“ werden Auswertungen für die einzelne Schule sowie für die sie begleitende Schulaufsicht in 13 Kriterien vorgenommen. Aufgrund der geringen Fallzahlen sind die Daten nicht repräsentativ, sodass keine Aussagen zur Qualität der Schulen in einem Regierungsbezirk möglich sind. Aus dem Evaluationsreport 2012 wird deutlich, dass es den damals ausgewerteten bayerischen Schulen im Qualitätsbereich „Prozessqualitäten Schule“ besonders gut gelungen ist, sich innerhalb der Schulfamilie wechselseitig anerkennend und respektvoll zu begegnen sowie Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts zur Interessenbildung anzuregen. Effizienz der Arbeitsorganisation, unterstützende Personalführung, Offenheit gegenüber dem schulischen Umfeld, Förderung der Identifikation mit der Schule sowie Zielorientiertheit der Leitung gehören zu den großen Stärken oder Stärken der evaluierten Schulen. Handlungsfelder zeigten sich zum damaligen Zeitpunkt auf Schulebene beim Qualitätskriterium „Systematik der Qualitätsentwicklung“ sowie dem „Systematischen Monitoring “. 4. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Prozessqualitäten Unterricht und Erziehung“ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? Im Qualitätsbereich „Prozessqualitäten Unterricht und Erziehung “ dokumentiert der Evaluationsreport 2012 auf der Basis der evaluierten Schulen, dass bei den Kriterien „Lernförderlichkeit des Unterrichtsklimas“, „Effizienz der Lernzeitnutzung “ sowie „Klarheit der Darstellung“ ausschließlich positive Bewertungen vergeben wurden. Auch in der „Effizienz der Verhaltensregulierung“ zeigten die Schulen Stärken. Handlungsbedarf wurde an den damals untersuchten Schulen bei der „Förderung selbstgesteuerten Lernens“ sowie bei der „Förderung der Lernmotivation“ deutlich. Drucksache 17/8912 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. Welche Ergebnisse der externen Evaluationen wurden im Qualitätsbereich „Ergebnisse schulischer Arbeit“ ermittelt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilbereichen) a) für Bayern allgemein? b) aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? Zum Qualitätsbereich „Ergebnisse schulischer Arbeit“ ist festzuhalten, dass Daten zu Schülerinnen und Schülern sowie deren Leistungen nicht vorliegen, da diese aufgrund der Vorgaben nicht erhoben werden dürfen. Auch der Evaluationsreport 2012 enthält hierzu keine Aussagen. 6. a) Welche Schlussfolgerung zieht das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aus dem für das letzte Schuljahr vorliegenden Bericht der Qualitätsagentur in Bezug auf die Unterrichtsqualität an den bayerischen Schulen? b) Welche konkreten Maßnahmen wird die Staatsregierung anhand dieser Schlussfolgerung ergreifen? Rückmeldungen der Schulen belegen, dass sich das Konzept der externen Evaluation sehr gut bewährt hat. Gerade Schulen, die zum zweiten Mal evaluiert werden, erkennen ihre Fortschritte und schätzen die Möglichkeit, fachlich profunde Rückmeldung von außen zu erhalten. Neben der Qualitätsentwicklung an den Schulen findet auch im Bereich der Lehrerbildung eine Zusammenarbeit zwischen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen und dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung kontinuierlich statt. Hier werden entlang des sich ergebenden Handlungsbedarfs Programme zu Lehrerfortbildungen konzipiert, die auf den Ergebnissen der Evaluationen aufbauen. 7. a) Lassen sich in den Ergebnissen der externen Evaluation Unterschiede bezüglich der Unterrichtsqualität zwischen den einzelnen Regierungsbezirken feststellen? b) Wenn ja, wie sehen diese Unterschiede konkret aus (aufgeschlüsselt nach Qualitäts- und Teilbereichen )? c) Falls große Unterschiede bei den Ergebnissen der externen Evaluation zwischen den einzelnen Regierungsbezirken bestehen, mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Staatsregierung in der eigenen Bildungspolitik hier gegensteuern? Da keine validen Daten zur Ebene der Regierungsbezirke vorliegen, ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich (vgl. die Antwort zu Frage 1). 8. a) Lassen sich anhand der an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst regelmäßig übermittelten allgemeinen und anonymisierten Ergebnisse der externen Evaluation gewisse Entwicklungstrends ableiten? b) Wenn ja, wie sehen diese Entwicklungen konkret aus (aufgeschlüsselt nach Qualitäts- und Teilbereichen )? c) Wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Staatsregierung aus diesen Entwicklungen für die eigene Bildungspolitik? Aus Sicht des Staatsministeriums wird aktiv an diagnostizierten Handlungsfeldern gearbeitet, die schulische Entwicklung kontinuierlich optimiert, sodass sich ein positiver Blick auf die Zukunft ergibt. Aus einer Evaluation der Zielvereinbarungen wurde deutlich, dass sich diese Vereinbarungen stringent auf die sich durch die Evaluation offenbarenden Handlungsfelder beziehen, sodass hier eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schulen stattfindet. Neben dem Zuspruch an bayerischen Schulen erfährt das bayerische Evaluationskonzept auch außerhalb des Freistaats große Beachtung. Mehrere Länder haben bereits die in Bayern entwickelten Evaluationsinstrumente für ihre Schulen übernommen.