Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 21.09.2015 Anzahl der minderjährigen Flüchtlinge und Anzahl der Übergangsklassen in Mittelfranken Angesichts der Tatsache, dass in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal, MdL, vom 15.04.2015 (Drs. 17/7075) die Frage nach der Anzahl an minderjährigen Flüchtlingen vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht beantwortet werden konnte, bitte ich um eine Beantwortung der Anfrage durch die Staatsregierung für Mittelfranken. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie groß ist derzeit die Zahl an minderjährigen Flüchtlingen in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten (Aufstellung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? b) Wie viele Flüchtlinge hiervon gehören zu der Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (Aufstellung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 2. Wie viele Übergangsklassen sind in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet (Aufstellung nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und Standort und Name der Schule, Schulform)? 3. a) Welche Größe haben die eingerichteten Übergangsklassen in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten (Aufstellung nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? b) Wie stellt sich die Altersstruktur in den eingerichteten Übergangsklassen dar (Aufstellung nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? 4. Wie viele Schüler und Schülerinnen aus den Übergangsklassen erhalten einen anerkannten Schulabschluss , ggf. welchen in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten (Aufstellung nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.11.2015 Zu 1. a) und b): Nach Auskunft des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales , Familie und Integration befanden sich zum Stand 31.08.2015 im Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt 5.565 begleitete oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge , darunter 805 unbegleitete. Die Tabelle in der Anlage 1 gibt Auskunft über die Verteilung dieser Flüchtlinge auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte in Mittelfranken . Zu 2.: In den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind 110 Übergangsklassen an 49 staatlichen Grundund Mittelschulen eingerichtet. Der Tabelle in Anlage 2 können zum Stichtag 01.10.2015 die Schulstandorte mit Übergangsklassen und die Anzahl der Übergangsklassen an diesen Schulen entnommen werden. Zu 3. a) und b): Die Schule stellt gemäß Art. 36 Abs. 3 BayEUG für jeden aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen fest, in welche Jahrgangsstufe der Pflichtschule er einzuweisen ist. Bei der Bildung von Übergangsklassen wird darauf geachtet, dass sich die Altersstruktur möglichst homogen darstellt. Die Durchschnittsgrößen der Übergangsklassen und die Schulart können der nachfolgenden Tabelle zum Stichtag 01.10.2015 entnommen werden. Daten über das Alter dieser Schulpflichtigen werden statistisch nicht erfasst. Landkreis/ Kreisfreie Stadt durchschnittl. Klassengröße Ü-Klassen GS Ü-Klassen MS Erlangen 14,6 5 1 Erlangen- Höchstadt 15 0 2 Fürth-Land 17 0 2 Fürth 15,3 10 11 Nürnberg 17,8 29 21 Nürnberger Land 14,3 6 7 Roth/ Schwabach 17,7 5 6 Weißenburg- Gunzenhausen 14,4 3 2 Zu 4.: Ein für Übergangsklassen spezifischer Abschluss ist nicht vorgesehen, vielmehr sollen Schülerinnen und Schüler aus Übergangsklassen, sobald es die individuellen Sprachkenntnisse zulassen, in die Regelklassen integriert werden und dort einen entsprechenden Abschluss erwerben. In den amtlichen Schuldaten der allgemeinen Schulabschlüsse Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.12.2015 17/8914 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8914 sind die Schüler, die ehemals eine Übergangsklasse besucht haben, statistisch nicht erfasst. Zur zusätzlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die in der Jahrgangsstufe 9 eine Übergangsklasse besuchen, wird ab dem Schuljahr 2015/2016 die Möglichkeit eines theorieentlasteten Abschlusses der Mittelschule in Übergangsklassen eröffnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, diesen Schülerinnen und Schülern den Erwerb eines Schulabschlusses innerhalb der regulären Schulzeit zu ermöglichen. Drucksache 17/8914 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3