Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 28.09.2015 Masterstudienplätze für Psychologiestudenten Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts erkrankt aufs Jahr gerechnet ein Drittel der Bevölkerung an mindestens einer psychischen Störung. Die Versorgung mit Psychotherapeuten hat aber mit dem erhöhten Bedarf nicht Schritt gehalten. Das liegt vor allem daran, dass viele Universitäten in der Psychologie das Bachelorstudium ausgebaut haben, ohne die Zahl der Masterplätze ebenfalls zu erhöhen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die vorbezeichnete Lage in Bayern dar? 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Zahl der Masterplätze erhöht wird, und bis wann ist damit zu rechnen? 3. a) Werden die Masterabschlüsse von niederländischen und b) österreichischen Universitäten in Bayern anerkannt, insbesondere für eine Ausbildung zum Psychotherapeuten ? c) Im Falle der Verneinung: Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung erfüllt werden und welche beruflichen Tätigkeiten können ohne Anerkennung ausgeübt werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.11.2015 Zur o. g. Schriftlichen Anfrage von Herrn Professor Dr. Gantzer, MdL, wird unter Verwendung eines Beitrags des teilweise zuständigen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wie folgt Stellung genommen: Vorbemerkung: Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Personen ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, sondern wurde vom Bundesgesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts in eigener Zuständigkeit und Verantwortung übertragen. Daher verfügt die Bayerische Staatsregierung über keine eigenen Daten zum Versorgungsstand. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Psychotherapeuten stellen im Sinne der vertragsärztlichen Bedarfsplanung eine eigene „Arztgruppe“ dar, in der sowohl ärztliche wie auch psychologische Psychotherapeuten gemeinsam beplant werden. Der aktuelle Stand der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Personen in Bayern kann dem knapp 200-seitigen Versorgungsatlas Psychotherapeuten der KVB (Stand August 2015) detailliert entnommen werden, der unter http://www.kvb.de/ueberuns /versorgungsatlas/ im Bereich „Allgemeine fachärztliche Versorgung“ allgemein zugänglich zum Download bereit steht. Unter http://www.kvb.de/praxis/online-angebote/niederlassungssuche / hält die KVB zudem im Bereich „Allgemeine fachärztliche Versorgung“ Karten zum öffentlichen Download bereit, aus denen sich ergibt, welche Planungsbereiche in Bayern im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung derzeit als regel- bzw. überversorgt gelten und wie viele Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten derzeit im Einzelnen noch bestehen. In keinem der Planungsbereiche ist derzeit Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt. Die entsprechenden Karten sind als Anlage beigefügt. Im Bachelor- und Mastersystem gilt der Bachelorabschluss grundsätzlich als erster berufsqualifizierender Abschluss. Für den Zugang zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten sieht das Psychotherapeutengesetz , ein Bundesgesetz, derzeit allerdings immer noch einen Diplomabschluss an einer Universität mit Schwerpunkt klinische Psychologie vor. Diesem gleichgestellt wird in der Vollzugspraxis der Gesundheitsbehörden derzeit nur der Masterabschluss. Für den Zugang zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist auch ein Diplomabschluss in den Studiengängen Pädagogik und Sozialpädagogik an einer Fachhochschule ausreichend. Obwohl das einschlägige Bundesgesetz hier nur von einer bestandenen Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.12.2015 17/8921 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8921 anerkannten Hochschule im Inland spricht, wird nur in einem Teil der Länder ein Bachelorabschluss als ausreichend angesehen . Die Mehrzahl der Länder, darunter auch Bayern, fordert auch hier anstelle eines Diploms (FH) einen Masterabschluss (FH). Dieses Abstellen auf den Masterabschluss an Universitäten und Fachhochschulen als Regelzugang für ein bestimmtes Berufsfeld steht im Hinblick auf die Entwicklungen im Hochschulbereich in Diskussion. Soweit eine längere fachliche Ausbildungsdauer erforderlich erscheint, ließe grundsätzlich auch die Bachelorebene mit bis zu 8 Semestern Regelstudienzeit ausreichend Spielraum. Zur zukünftigen Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung gibt es bei den zuständigen Gesundheitsministerien und in der Fachcommunity seit geraumer Zeit kontroverse Diskussionen. Die Problematik kann allerdings nicht in Bayern alleine und vor allem nicht dadurch, dass immer mehr Masterstudienplätze aufgebaut werden, gelöst werden. Es ist vielmehr Aufgabe des Bundesgesetzgebers und der Gesundheitsseite, das Psychotherapeutengesetz den geänderten Studien strukturen entsprechend anzupassen. Hierzu sind in zwischen Bestrebungen im Gange: Im Bundesministerium für Gesundheit wird derzeit an einem Referentenentwurf für ein neues Psychotherapeutengesetz , das sich u. a. der geschilderten Thematik annimmt, gearbeitet. 1. Wie stellt sich die vorbezeichnete Lage in Bayern dar? Masterstudiengänge in Psychologie werden von den Universitäten in Bamberg, Erlangen-Nürnberg, München, Regensburg und Würzburg sowie von der Universität der Bundeswehr und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt angeboten. An den Universitäten in Bamberg und Regensburg sind diese Studiengänge nicht zulassungsbeschränkt , sodass jeder, der die erforderlichen Qualifikationen besitzt und die Hürde der dortigen Eignungsverfahren nimmt, dort sein Studium aufnehmen kann. Aber auch für die Universitätsstandorte Erlangen-Nürnberg , München und Würzburg, an denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, hat sich die Situation mittlerweile deutlich entspannt. Zwar ist es statistisch nicht möglich, die reale Übergangsquote vom Bachelor zum Master in Bayern zu ermitteln, da nicht jeder bayerische Bachelorabsolvent sofort (z. B. wegen Auslandsaufenthalten, Schwangerschaft, Erziehungszeiten , Pflege etc.) und auch in Bayern (z.B. wegen eines Wechsels an eine außerbayerische Universität) ein Masterstudium aufnimmt. Der in der Anlage beigefügte Vergleich der Absolventenzahlen (Abschlüsse an einer bayerischen Universität im Prüfungsjahr = jeweiliges Sommersemester und vorangegangenes Wintersemester) in einem Bachelorstudiengang Psychologie mit den Studienanfängern (= Studienanfänger im Studienjahr = jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) in einem bayerischen Masterstudiengang Psychologie im 1. Fachsemester zeigt, dass es zuletzt grundsätzlich für nahezu jeden, bayerischen Bachelorabsolventen/-absolventin möglich gewesen ist, einen Masterstudienplatz zu erhalten. Hinzuweisen ist dabei darauf, dass die Zahl der Studienanfänger im 1. Fachsemester eines bayerischen Masterstudiengangs auch außerbayerische Absolventen eines Bachelorstudiengangs beinhalten. Zudem streben zwar viele, aber nicht alle Bachelorabsolventen ein konsekutives Studium oder eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an. So bestehen auch ohne Masterabschluss durchaus Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem weist die rege Nachfrage nach Masterstudiengängen außerhalb der klinischen Psychologie etwa im Bereich der Wirtschaftspsychologie auf weitere Berufsbilder (neben dem Psychotherapeuten) hin. Vor diesem Hintergrund wäre die Bereitstellung der identischen Kapazität für den grundständigen und den konsekutiven Studiengang nicht zu rechtfertigen. Von einem Mangel an Masterstudienplätzen in der Psychologie kann daher keine Rede sein. 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Zahl der Masterplätze erhöht wird, und bis wann ist damit zu rechnen? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat bereits für die Jahre 2014–2017 ein spezielles Masterprogramm aufgelegt, aus dem u. a. den in der Psychologieausbildung tätigen Universitäten Sondermittel in Höhe von rund 700.000 € zur Verfügung gestellt worden sind, um etwaige Engpässe im Bereich der „Klinischen Psychologie“ (Master) abzufedern. Für eine weitere Erhöhung der Zahl der Masterplätze in der Psychologie sieht das Staatsministerium derzeit keine Veranlassung, da einerseits die Festlegungen im neuen Psychotherapeutengesetz abzuwarten bleiben. Einige Fachverbände fordern ein „Direktstudium Psychotherapie “, das zu einer kompletten Neustrukturierung der Psychotherapeutenausbildung führen würde. Ob dies vom Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen wird bleibt zunächst abzuwarten. Andererseits lässt sich anhand der in der Anlage beigefügten Statistiken für den Freistaat Bayern weder ein Mangel an Masterstudienplätzen noch eine Unterversorgung mit Psychotherapeuten feststellen. 3. a) Werden die Masterabschlüsse von niederländischen Universitäten anerkannt, insbesondere für eine Ausbildung zum Psychotherapeuten? In den Niederlanden absolvierte Masterabschlüsse im Studiengang „Psychologie“ erfüllen in aller Regel nicht die Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz. Die Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland bestandenen Abschlussprüfung (vormals: Magister und Diplom, aktuell: Bachelor und Master) ist nicht gegeben. Der Masterstudiengang „Psychologie“ in den Niederlanden umfasst in der Regel nur ein Jahr (60 ECTS), was zusammen mit dem dreijährigen Bachelorstudiengang (180 ECTS) eine Studienzeit von vier Jahren (240 ECTS) ergibt. Nach der Rahmenprüfungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie umfasst das deutsche Psychologie -Studium dagegen insgesamt fünf Jahre: Ein Bachelorstudium mit sechs Semestern (180 ECTS) und ein Masterstudium mit vier Semestern (120 ECTS). Demzufolge werden grundsätzlich nur jene Bachelor- und Masterstudiengänge anerkannt, die insgesamt fünf Jahre (300 ECTS) umfassen. b) Werden die Masterabschlüsse von österreichischen Universitäten in Bayern anerkannt, insbesondere für eine Ausbildung zum Psychotherapeuten ? Studienabschlüsse in Psychologie an österreichischen Universitäten sind den Abschlüssen an deutschen Universitäten weitestgehend vergleichbar, weshalb in Bezug auf den Drucksache 17/8921 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zugang zur Psychotherapieausbildung eine Anerkennung erfolgt. c) Im Falle der Verneinung: Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung erfüllt werden und welche beruflichen Tätigkeiten können ohne Anerkennung ausgeübt werden? Der einjährige Masterstudiengang in den Niederlanden könnte durch ein anschließendes Aufbaustudium (beispielsweise in Klinischer Psychologie) oder sonstige Qualifikationen (z. B. andere Studienleistungen, psychologische Berufspraktika) aufgewertet werden. Ob letztlich eine Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Studienabschluss im Sinne des Psychotherapeutengesetzes bestätigt werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und bedarf einer genauen Prüfung aller Qualifikationsnachweise , bei der in der Regel die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten und/oder die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Bonn für eine fachliche Stellungnahme eingebunden wird. Der Beruf des Psychologen ist in Deutschland nicht reglementiert , und ist – anders als der Beruf des Psychotherapeuten – kein Heilberuf. Es gibt daher keine spezielle Berufszulassung für Psychologen. In Betracht kommen etwa Tätigkeiten in Beratungsstellen, in Kliniken, bei Wirtschaftsunternehmen oder bei technischen Überwachungsvereinen . Dort können Psychologen z. B. in der Arbeitsorganisation , im Personalwesen oder in der Marktforschung arbeiten. Darüber hinaus können Psychologen im pädagogischen Bereich wie in Schulen, Heimen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung beschäftigt sein, wo sie z. B. in der Erziehungs -, Ehe- oder Suchtberatung tätig sind. Wesentlich ist, dass keine heilkundlichen Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen , für die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz oder eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich wäre. Gegenüberstellung Bachelorabschlüsse und Master-Studienanfänger in Psychologie an Universitäten Studienabschluss 2010 2011 2012 2013 Summe Bachelor (Erfolgreiche Abschlüsse) 71 312 426 544 1.353 Master (Studienanfänger im 1. Fachsemester) 96 254 383 546 1.279 Quelle: Statistisches Landesamt/CEUS Anmerkungen: 1. Studienanfänger im Studienjahr (= jeweiliges Sommersemester + darauffolgendes Wintersemester) 2. Abschlüsse im Prüfungsjahr (= jeweiliges Sommersemester + vorangegangenes Wintersemester) 3. Amtliche Prüfungszahlen ab 2014 liegen noch nicht vor 4. Ohne LA-Bachelor und LA-Master KR Ansbach LK Cham KR Passau KR Hof LK Traunstein KR Landshut KR Bayreuth LK Regen LK Eichstätt KR Rosenheim LK Rottal-Inn KR Bamberg LK Schwandorf LK Regensburg LK Kelheim LK Erding LK Donau-Ries LK Augsburg LK Main-Spessart LK Haßberge LK Freising LK Miesbach LK Dillingen LK Bad Kissingen LK Tirschenreuth LK Neumarkt i.d. OPf. KR Coburg LK Günzburg LK Deggendorf LK Rhön-Grabfeld KR Schweinfurt LK Kitzingen LK Dachau LK München LK Altötting LK Freyung- Grafenau LK Forchheim LK Weilheim- Schongau LK Lichtenfels LK Fürth LK Lindau LK Würzburg KR Kempten/ Oberallgäu LK Kronach KR Kaufbeuren/ Ostallgäu LK Milten berg LK Kulmbach KR Memmingen/ Unterallgäu LK Mühldorf a. Inn KR Schwabach / Roth LK Neu- Ulm KR Amberg Amberg- Sulzbach KR Aschaffenburg LK Dingolfing- Landau LK Ebersberg KR Straubing Straubing- Bogen LK Nürnberger Land LK Bad Tölz Wolfrats hausen LK Landsberg a. Lech LK Starnberg LK Garmisch- Parten kirchen LK Aichach- Friedberg KR Weiden i.d.OPf. / Neustadt a.d. Waldnaab LK Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim LK Berchtesgadener Land LK Pfaffenhofen a.d. Ilm LK Weißenburg- Gunzenhausen LK Neuburg- Schrobenhausen SK München LK Erlangen Höchstadt LK Wunsiedel i. Fichtelgeb. LK Fürstenfeld bruck SK Nürnberg SK Augsburg SK Ingolstadt SK Fürth SK Würz burg SK Erlangen SK Regensburg Planungbereich gesperrt Ja / Überversorgung (ab 140,00 %) Ja / Überversorgung (bis 139,99 %) Nein / Regelversorgung Allgemeine Fachärztliche Versorgung – Kreisregionen Psychotherapeuten (Seite 1 von 3) Quelle: Planungsblätter Stand: 28.08.15 11 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Kreisregion Hinweis: Den Planungsbereich finden Sie auf der Bayernkarte anhand der Ziffer Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten 1 - KR Amberg / Amberg-Sulzbach 0,50 2 - KR Landshut 0,50 3 - KR Weiden i.d.OPf. / Neustadt a.d.Waldnaab 0,50 4 - LK Dillingen 0,50 5 - LK Kehlheim 1,00 0 wg. Job Sharing 6 - LK Rhön-Grabfeld 0,50 7 - LK Tirschenreuth 0,50 8 - KR Ansbach 1,00 9 - LK Wunsiedel i. Fichtelgeb. 1,00 10 - KR Hof 2,00 11 - LK Regen 3,00 10 KR Ansbach LK Cham KR Passau KR Hof LK Traunstein KR Landshut KR Bayreuth LK Regen LK Eichstätt KR Rosenheim LK Rottal-Inn KR Bamberg LK Schwandorf LK Regensburg LK Kelheim LK Erding LK Donau-Ries LK Augsburg LK Main-Spessart LK Haßberge LK Freising LK Miesbach LK Dillingen LK Bad Kissingen LK Tirschenreuth LK Neumarkt i.d. OPf. KR Coburg LK Günzburg LK Deggendorf LK Rhön-Grabfeld KR Schweinfurt LK Kitzingen LK Dachau LK München LK Altötting LK Freyung- Grafenau LK Forchheim LK Weilheim- Schongau LK Lichtenfels LK Fürth LK Lindau LK Würzburg KR Kempten/ Oberallgäu LK Kronach KR Kaufbeuren/ Ostallgäu LK Milten berg LK Kulmbach KR Memmingen/ Unterallgäu LK Mühldorf a. Inn KR Schwabach / Roth LK Neu- Ulm KR Amberg Amberg- Sulzbach KR Aschaffenburg LK Dingolfing- Landau LK Ebersberg KR Straubing Straubing- Bogen LK Nürnberger Land LK Bad Tölz Wolfrats hausen LK Landsberg a. Lech LK Starnberg LK Garmisch- Parten kirchen LK Aichach- Friedberg KR Weiden i.d.OPf. / Neustadt a.d. Waldnaab LK Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim LK Berchtesgadener Land LK Pfaffenhofen a.d. Ilm LK Weißenburg- Gunzenhausen LK Neuburg- Schrobenhausen SK München LK Erlangen Höchstadt LK Wunsiedel i. Fichtelgeb. LK Fürstenfeld bruck SK Nürnberg SK Augsburg SK Ingolstadt SK Fürth SK Würz burg SK Erlangen SK Regensburg Planungbereich gesperrt Ja / Überversorgung (ab 140,00 %) Ja / Überversorgung (bis 139,99 %) Nein / Regelversorgung Psychotherapie – Niederlassungsmöglichkeiten in gesperrten Planungsbereichen für Ärztliche Psychotherapeuten (Seite 2 von 3) Quelle: Planungsblätter Stand: 28.08.15 A B C D E F G H I J K L M N Kreisregion Hinweis: Den Planungsbereich finden Sie auf der Bayernkarte bei dem in Kreis gesetzten Buchstaben Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten A - KR Schwabach / Roth 1,00 B - LK Cham 1,50 C - LK Dingolfing-Landau 1,00 D - LK Donau-Ries 1,00 E - LK Eichstätt 1,00 F - LK Freyung-Grafenau 1,50 G - LK Haßberge 3,00 H - LK Kronach 2,00 I - LK Kulmbach 1,50 J - LK Lichtenfels 1,00 K - LK Miltenberg 1,00 L - LK Neuburg-Schrobenhausen 0,50 M - LK Schwandorf 1,00 N - LK Weißenburg-Gunzenhausen 1,00 KR Ansbach LK Cham KR Passau KR Hof LK Traunstein KR Landshut KR Bayreuth LK Regen LK Eichstätt KR Rosenheim LK Rottal-Inn KR Bamberg LK Schwandorf LK Regensburg LK Kelheim LK Erding LK Donau-Ries LK Augsburg LK Main-Spessart LK Haßberge LK Freising LK Miesbach LK Dillingen LK Bad Kissingen LK Tirschenreuth LK Neumarkt i.d. OPf. KR Coburg LK Günzburg LK Deggendorf LK Rhön-Grabfeld KR Schweinfurt LK Kitzingen LK Dachau LK München LK Altötting LK Freyung- Grafenau LK Forchheim LK Weilheim- Schongau LK Lichtenfels LK Fürth LK Lindau LK Würzburg KR Kempten/ Oberallgäu LK Kronach KR Kaufbeuren/ Ostallgäu LK Milten berg LK Kulmbach KR Memmingen/ Unterallgäu LK Mühldorf a. Inn KR Schwabach / Roth LK Neu- Ulm KR Amberg Amberg- Sulzbach KR Aschaffenburg LK Dingolfing- Landau LK Ebersberg KR Straubing Straubing- Bogen LK Nürnberger Land LK Bad Tölz Wolfrats hausen LK Landsberg a. Lech LK Starnberg LK Garmisch- Parten kirchen LK Aichach- Friedberg KR Weiden i.d.OPf. / Neustadt a.d. Waldnaab LK Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim LK Berchtesgadener Land LK Pfaffenhofen a.d. Ilm LK Weißenburg- Gunzenhausen LK Neuburg- Schrobenhausen SK München LK Erlangen Höchstadt LK Wunsiedel i. Fichtelgeb. LK Fürstenfeld bruck SK Nürnberg SK Augsburg SK Ingolstadt SK Fürth SK Würz burg SK Erlangen SK Regensburg Planungbereich gesperrt Ja / Überversorgung (ab 140,00 %) Ja / Überversorgung (bis 139,99 %) Nein / Regelversorgung Psychotherapie – Niederlassungsmöglichkeiten in gesperrten Planungsbereichen für Leistungserbringer, die ausschl. Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen (Seite 3 von 3) Quelle: Planungsblätter Stand: 28.08.15 A B C D E F Kreisregion Hinweis: Den Planungsbereich finden Sie auf der Bayernkarte bei dem in Kreis gesetzten Buchstaben Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten A - LK Donau-Ries 0,50 B - LK Miltenberg 0,50 C - LK Bad Kissingen 1,00 D - LK Günzburg 1,00 E - LK Kulmbach 1,50 F - KR Passau 2,00