Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 02.10.2015 Sanierungen von Brückenbauwerken und Stegen im Zuständigkeitsbereich der Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Nürnberg Ich frage die Staatsregierung; 1. Welche Brückenbauwerke einschließlich Stege im Zuständigkeitsbereich der Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Nürnberg sind in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und Positionen) vorhanden? 2. a) Bei welchen dieser Brückenbauwerke und Stege wurde der laufenden Unterhaltsverpflichtung der Wasserwirtschaftsämter nicht nachgekommen? b) Welcher Sanierungsbedarf ist hierdurch entstanden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und den einzelnen Bauwerken und geschätzten Sanierungskosten )? 3. Welche Bauwerke sollen aufgrund der nicht durchgeführten , notwendigen Sanierungen gesperrt und/oder abgerissen werden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen , Orten und Positionen)? 4. a) Welche Haushaltsmittel (unter Angabe der Haushaltsstellen ) stehen für die Sanierungsmaßnahmen im Doppelhaushalt 2015/2016? b) Welche Mittel sind im Nachtragshaushalt 2016 hierfür vorgesehen? 5. a) Wurden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in den zurückliegenden 20 Jahren vollumfänglich abgerufen ? b) Wenn ja, in welcher Größenordnung (aufgeschlüsselt nach Jahren)? c) Wenn nein, welche Mittel wurden nicht abgerufen (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 6. Wie wurden die nicht abgerufenen Mittel verwendet? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.11.2015 1. Welche Brückenbauwerke einschließlich Stege im Zuständigkeitsbereich der Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Nürnberg sind in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und Positionen) vorhanden? In der nachfolgenden Tabelle sind die Brückenbauwerke nach Landkreisen aufgeschlüsselt dargestellt. Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat im Landkreis Fürth keine Brücken und Stege in seiner Unterhaltungslast. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.12.2015 17/8923 Bayerischer Landtag - 2 - Bei den aufgelisteten Brücken und Stegen, bei denen in der rechten Spalte „in Klärung “ vermerkt ist, überprüft das Wasserwirtschaftsamt Ansbach derzeit die Unterhaltungslast . Dazu sind oft umfangreiche, Einzelfall bezogene Erhebungen (privatrechtliche und öffentlich rechtliche Belange, Straßen- und Wegerecht etc.) notwendig, die in der Kürze der Zeit nicht geklärt werden konnten. Je nach Ergebnis werden entsprechende Maßnahmen veranlasst. 2.a. Bei welchen dieser Brückenbauwerke und Stege wurde der laufenden Unterhaltsverpflichtung der Wasserwirtschaftsämter nicht nachgekommen 2.b. und welcher Sanierungsbedarf ist hierdurch entstanden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und einzelnen Bauwerken und geschätzten Sanierungskosten)? Zu 2.a. Der laufenden staatlichen Unterhaltungslast wurde bei allen Brücken und Stegen im notwendigen Umfang nachgekommen, soweit die Brücken aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlich sind bzw. Rechte Dritter hinsichtlich des Erhalts der Bauwerke bestehen. Nur an zwei Brücken im Gemeindegebiet des Markt Dachsbach Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8923 Bei den aufgelisteten Brücken und Stegen, bei denen in der rechten Spalte „in Klärung“ vermerkt ist, überprüft das Wasserwirtschaftsamt Ansbach derzeit die Unterhaltungslast. Dazu sind oft umfangreiche, einzelfallbezogene Erhebungen (privatrechtliche und öffentlich rechtliche Belange, Straßen - und Wegerecht etc.) notwendig, die in der Kürze der Zeit nicht geklärt werden konnten. Je nach Ergebnis werden entsprechende Maßnahmen veranlasst. 2. a) Bei welchen dieser Brückenbauwerke und Stege wurde der laufenden Unterhaltsverpflichtung der Wasserwirtschaftsämter nicht nachgekommen? Der laufenden staatlichen Unterhaltungslast wurde bei allen Brücken und Stegen im notwendigen Umfang nachgekommen , soweit die Brücken aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlich sind bzw. Rechte Dritter hinsichtlich des Erhalts der Bauwerke bestehen. Nur an zwei Brücken im Gemeindegebiet des Markt Dachsbach wurden keine bestandserhaltenden Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, da diese weder wasserwirtschaftlich erforderlich sind noch Rechte Dritter berühren. b) Welcher Sanierungsbedarf ist hierdurch entstanden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und den einzelnen Bauwerken und geschätzten Sanierungskosten )? Sanierungsbedarf ist an keinen Brücken und Stegen entstanden . Die beiden Brücken im Gemeindegebiet Markt Dachsbach sollen abgebrochen werden. 3. Welche Bauwerke sollen aufgrund der nicht durchgeführten , notwendigen Sanierungen gesperrt und/oder abgerissen werden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und Positionen)? Siehe Antworten auf die Fragen 2 a und 2 b. 4. a) Welche Haushaltsmittel (unter Angabe der Haushaltsstellen ) stehen für die Sanierungsmaßnahmen im Doppelhaushalt 2015/2016? Im Haushaltsplan werden Ausgaben für die Unterhaltung und Sanierung von Brücken und Stegen nicht einzeln ausgewiesen . Unterhaltungsmaßnahmen an Bauwerken werden im Rahmen des Gewässerunterhalts auf der Titelgruppe TG 90 ff veranschlagt. Insgesamt stehen auf der TG 90 für 2015 rd. 26,9 Mio. € Haushaltsmittel und für 2016 rd. 27,2 Mio. € Haushaltsmittel zur Verfügung. b) Welche Mittel sind im Nachtragshaushalt 2016 hierfür vorgesehen? Für den Nachtragshaushalt 2016 sind keine weiteren Haushaltsmittel veranschlagt. 5. a) Wurden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in den zurückliegenden 20 Jahren vollumfänglich abgerufen? b) Wenn ja, in welcher Größenordnung (aufgeschlüsselt nach Jahren)? c) Wenn nein, welche Mittel wurden nicht abgerufen (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Die Fragen 5 a bis 5 c können vonseiten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) nicht beantwortet werden. Eine Zuordnung zu den angefragten Sanierungsmaßnahmen von Brücken und Stegen in den letzten 20 Jahren ist auf Basis des Haushaltsplans des Freistaats Bayern nicht möglich. Jedoch sind in den letzten 20 Jahren die Gesamtansätze für die Gewässerunterhaltung jeweils ohne Rest eingesetzt worden. 6. Wie wurden die nicht abgerufenen Mittel verwendet ? Die Frage kann vonseiten des StMUV nicht beantwortet werden. Siehe dazu Punkt 4 und 5. - 2 - Bei den aufgelisteten Brücken und Stegen, bei denen in der rechten Spalte „in Klärung “ vermerkt ist, überprüft das Wasserwirtschaftsamt Ansbach derzeit die Unterhaltungslast . Dazu sind oft umfangreiche, Einzelfall bezogene Erhebungen (privatrechtliche und öffentlich rechtliche Belange, Straßen- und Wegerecht etc.) notwendig, die in der Kürze der Zeit nicht geklärt werden konnten. Je nach Ergebnis werden entsprechende Maßnahmen veranlasst. 2.a. Bei welchen dieser Brückenbauwerke und Stege wurde der laufenden Unterhaltsverpflichtung der Wasserwirtschaftsämter nicht nachgekommen 2.b. und welcher Sanierungsbedarf ist hierdurch entstanden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und einzelnen Bauwerken und geschätzten Sanierungskosten)? Zu 2.a. Der laufenden staatlichen Unterhaltungslast wurde bei allen Brücken und Stegen im notwendigen Umfang nachgekommen, soweit die Brücken aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlich sind bzw. Rechte Dritter hinsichtlich des Erhalts der Bauwerke bestehen. Nur an zwei Brücken im Gemeindegebiet des Markt Dachsbach - 2 - Bei den aufgelisteten Brücken und Stegen, bei denen in der rechten Spalte „in Klärung “ vermerkt ist, überprüft das Wasserwirtschaftsamt Ansbach derzeit die Unterhaltungslast . Dazu sind oft umfangreiche, Einzelfall bezogene Erhebungen (privatrechtliche und öffentlich rechtliche Belange, Straßen- und Wegerecht etc.) notwendig, die in der Kürze der Zeit nicht geklärt werden konnten. Je nach Ergebnis werden entsprechende Maßnahmen veranlasst. 2.a. Bei welchen dieser Brückenbauwerke und Stege wurde der laufenden Unterhaltsverpflichtung der Wasserwirtschaftsämter nicht nachgekommen 2.b. und welcher Sanierungsbedarf ist hierdurch entstanden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und einzelnen Bauwerken und geschätzten Sanierungskosten)? Zu 2.a. Der laufenden staatlichen Unterhaltungslast wurde bei allen Brücken und Stegen im notwendigen Umfang nachgekommen, soweit die Brücken aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlich sind bzw. Rechte Dritter hinsichtlich des Erhalts der Bauwerke bestehen. Nur an zwei Brücken im Gemeindegebiet des Markt Dachsbach