Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.12.2013 Gymnasium Herrsching Laut Presseberichten soll am nördlichen Ortsrand von Herrsching ein neues dreizügiges Gymnasium samt Sporthallen für bis zu 850 Schülerinnen und Schüler mit Ganztagsangebot entstehen. Vor dem Hintergrund der Schulsituation im westlichen Landkreis Starnberg, mit - einem neuen Erweiterungsbau für das ChristophProbst -Gymnasium in Gilching - pendelnden Schülerinnen und Schülern aus Gilching an die Realschule Herrsching - pendelnden Schülerinnen und Schülern aus Herrsching an das Gymnasium Gilching - pendelnden M-Klassenschüler(inne)n aus Herrsching nach Gilching - Schüler(inne)n aus dem Landkreis Starnberg, die Gymnasien im eigenen Landkreis, sowie Gymnasien in den Nachbarlandkreisen Weilheim, Landsberg, Fürstenfeldbruck oder München besuchen - dem geplanten FOS/BOS Schulstandort Gilching - einem neuen Erweiterungsbau der bayerischen Be- amtenfachhochschule FB Finanzwesen in Herrsching – bei gleichzeitiger Ankündigung von Finanzminister Söder, 200 Finanzschüler/-innen nach Kronach „umzusiedeln “, frage ich die Staatsregierung: 1. Welche verschiedenen Schulen (öffentliche und private ) und Schularten gibt es/bzw. sind geplant im Landkreis Starnberg (bitte aufgeschlüsselt nach Schulort, Schulart, möglicher Kapazität und tatsächlichen Schülerzahlen der letzten 5 Jahre)? 2. Welche Schulen – auch außerhalb des Landkreises – besuchten Schülerinnen und Schüler aus den 14 Landkreiskommunen nach der 4. Klasse in den letzten 5 Jahren (bitte in Zahlen aufgeschlüsselt nach Wohnorten , besuchtem Schulort und Schulart)? 3. a) Wie hoch sind jeweils die veranschlagten Kosten für Grundstück und Bau des geplanten Gymnasiums in Herrsching? b) Wer übernimmt jeweils die Kosten (bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinde/ Landkreis/Regierung/Land)? c) Wer übernimmt die Trägerschaft? 4. a) Welche Ausrichtung soll das geplante Gymnasium in Herrsching haben? b) Ist gebundener, rhythmisierter Ganztagsunterricht geplant , falls nein, warum nicht? c) Wird das geplante Gymnasium im Sinne der UN-Behindertenrechtskommision eine Inklusionsschule, falls nein, warum nicht? 5. a) Wie will die Staatsregierung die Ergänzung zu anderen weiterbildenden Schulen und Gymnasien im Landkreis gewährleisten und Konkurrenzsituationen vermeiden? b) Wird für eine attraktive fußläufige und fahrradtaugliche Anbindung des Gymnasiums an S-Bahn und Bus gesorgt ? c) Ist an eine gemeinsame Nutzung frei werdender räumlicher Kapazitäten der bayerischen Beamtenfachhochschule FB Finanzwesen in Herrsching gedacht, wenn nein, warum nicht? 6. a) Sieht die Staatsregierung die Möglichkeit, angesichts des vielfältigen Schulangebots im Landkreis Starnberg und den Nachbarlandkreisen, für das geplante Gymnasium in Herrsching ein innovatives Schulkonzept einer Pilotschule unter Einbeziehung der örtlichen Haupt- und Mittelschule und der Realschule im Sinne eines integrierten Schulkonzepts zu verwirklichen? b Falls nein, aus welchen Gründen? c) Steht Durchlässigkeit der Schultypen und jahrgangs- übergreifendes Lernen auf der Agenda? 7. Wird die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung freier Räume etwa für gemeinsame Mittagstische, für Theater, für Sport oder sonstige Veranstaltungen, für Wohn- oder Unterbringungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler geprüft? 8. Wie wird bei Planung und Realisierung des neuen Gymnasiums in Herrsching der Bezug zur Region, insbesondere unter Einbeziehung von Wirtschaft und Kultur umgesetzt werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.04.2014 17/894 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/894 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.02.2014 1. Welche verschiedenen Schulen (öffentliche und private) und Schularten gibt es/bzw. sind geplant im Landkreis Starnberg (bitte aufgeschlüsselt nach Schulort, Schulart, möglicher Kapazität und tatsächlichen Schülerzahlen der letzten 5 Jahre)? In der als Anlage beiliegenden Tabelle sind die Schulen im Landkreis Starnberg, differenziert nach Schulart, Standort und Träger samt ihrer Schülerzahlen in den Schuljahren 2008/09 bis 2012/13 aufgeführt. Volksschulen (Grund- und zugleich Hauptschulen) sind dabei mit Grundschüler-zahl bei der Grundschule, mit der Hauptschülerzahl bei der Mittel -/Hauptschule aufgeführt. Für das laufende Schuljahr 2013/14 liegen endgültig plausibilisierte Daten aus dem Verfahren Amtliche Schuldaten derzeit noch nicht vor. Der jeweilige kommunale Sachaufwandsträger hat die entsprechend notwendige Kapazität der Schulgebäude zu schaffen, ggf. neue Schulen zu planen. 2. Welche Schulen – auch außerhalb des Landkreises – besuchten Schülerinnen und Schüler aus den 14 Landkreiskommunen nach der 4. Klasse in den letzten 5 Jahren (bitte in Zahlen aufgeschlüsselt nach Wohnorten, besuchtem Schulort und Schulart)? Im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ werden in den anonymisierten Einzeldatensätzen die Schülerinnen und Schüler ausschließlich mit dem Standort der von ihnen besuchten Schule und nicht mit ihrem Wohnort erfasst. Auch bei einem Schulwechsel wird in den Abgängerdaten nur die Schulart, nicht aber der Standort der neuen Schule der Schülerin bzw. des Schülers erhoben. Aus diesen Gründen ist eine differenzierte Beantwortung der Frage auf Basis der Amtlichen Schuldaten nicht möglich. Allerdings kann mitgeteilt werden, dass im Landkreis Starnberg zum Schuljahr 2012/13 die Quoten der direkten Übertritte aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule an die Mittel-/Hauptschule 22,1 %, an die Realschule 17,4 % und an das Gymnasium 58,0 % betrugen (zum Vergleich: Quoten für Bayern insgesamt 30,6 %, 28,2 % bzw. 39,5 %). Eine Ausweisung entsprechender Quoten auf Gemeindeebene unterbleibt, da dies Rückschlüsse auf Einzelschulen erlauben würde. Dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst kommt nämlich im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht nach Art. 111 BayEUG die besondere Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. 3. a) Wie hoch sind jeweils die veranschlagten Kosten für Grundstück und Bau des geplanten Gymnasiums in Herrsching? b) Wer übernimmt jeweils die Kosten (bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinde/ Landkreis/Regierung/ Land)? c) Wer übernimmt die Trägerschaft? Erkenntnisse über die Kostenhöhe liegen dem Staatsministerium nicht vor, da die in kommunaler Eigenverantwortung stehenden Planungen sich noch in einem frühen Stadium befinden. Die Anschaffung des Grundstücks sowie Bau des Schulgebäudes fallen in die Zuständigkeit des Sachaufwandsträgers . Sachaufwandsträger ist der Landkreis Starnberg gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BaySchFG. Gemäß Art. 8 Abs. 3 BaySchFG kann sich eine andere kommunale Körperschaft unter den dort genannten Voraussetzungen verpflichten, den Sachaufwand zu tragen. 4. a) Welche Ausrichtung soll das geplante Gymnasium in Herrsching haben? Die Ausbildungsrichtungen des geplanten Gymnasiums in Herrsching sind noch nicht festgelegt. Dem Landkreis Starnberg wurde Gelegenheit gegeben, sich hierzu zu äußern, eine diesbezügliche Äußerung liegt jedoch noch nicht vor. b) Ist gebundener, rhythmisierter Ganztagsunterricht geplant, falls nein, warum nicht? Die Einrichtung von Ganztagsunterricht ist grundsätzlich vom Schulaufwandsträger des Gymnasiums im Einvernehmen mit der jeweiligen Schule zu beantragen. Wenn dem Staatsministerium ein entsprechender Antrag des Schulaufwandsträgers vorgelegt würde, könnte er mit Blick auf die erforderlichen baulichen Vorkehrungen schon vor der Errichtung der Schule verbeschieden werden. Derzeit liegt ein entsprechender Antrag jedoch nicht vor. c) Wird das geplante Gymnasium im Sinne der UNBehindertenrechtskommision eine Inklusionsschule , falls nein, warum nicht? Schulen können mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und der beteiligten Schulaufwandsträger das Schulprofil „Inklusion“ entwickeln (Art. 30 b Abs. 3 Satz 1 BayEUG). Um diese Entscheidung in Eigenverantwortung zu treffen, muss die Schule zunächst förmlich errichtet sein und ihren Betrieb aufgenommen haben. Der Schulaufwandsträger hat bislang noch keine Entscheidung hierzu getroffen . 5. a) Wie will die Staatsregierung die Ergänzung zu anderen weiterbildenden Schulen und Gymnasien im Landkreis gewährleisten und Konkurrenzsituationen vermeiden? Hinsichtlich einer möglichen Konkurrenz zu umliegenden Schulen lässt sich eine Steuerung über die Festlegung der Ausbildungsrichtungen erreichen (vgl. dazu die Antwort zu Frage 4 a). b) Wird für eine attraktive fußläufige und fahrradtaugliche Anbindung des Gymnasiums an S-Bahn und Bus gesorgt? c) Ist an eine gemeinsame Nutzung frei werdender räumlicher Kapazitäten der bayerischen Beamtenfachhochschule FB Finanzwesen in Herrsching gedacht, wenn nein, warum nicht? Die Auswahl des Schulgrundstücks sowie die Sicherung der Erreichbarkeit fallen in die Zuständigkeit des Landkreises als Sachaufwandsträger. Dasselbe gilt für eine etwaige Nutzung frei werdender Räumlichkeiten an der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Herrsching. 6. a) Sieht die Staatsregierung die Möglichkeit, angesichts des vielfältigen Schulangebots im Land- Drucksache 17/894 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 kreis Starnberg und den Nachbarlandkreisen, für das geplante Gymnasium in Herrsching ein innovatives Schulkonzept einer Pilotschule unter Einbeziehung der örtlichen Haupt- und Mittelschule und der Realschule im Sinne eines integrierten Schulkonzepts zu verwirklichen? b Falls nein, aus welchen Gründen? c) Steht Durchlässigkeit der Schultypen und jahr- gangsübergreifendes Lernen auf der Agenda? Die Bayerische Staatsregierung hat nicht die Absicht, „integrierte Schulkonzepte“ z. B. nach dem Modell einer „Gemeinschaftsschule “ zu erproben oder zu realisieren. Eine begabungsgerechte Förderung der Schülerinnen und Schüler ist durch das bestehende differenzierende Schulsystem mit unterschiedlichen Bildungsgängen am besten gewährleistet . Da diese nach dem Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“ gestaltet sind, ist eine hohe Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Schularten möglich. Zudem wurde durch vielfältige zusätzliche Maßnahmen (z. B. Vorklassen , Einführungsklassen) sichergestellt, dass die Übergänge schülergerecht gestaltet sind. Über die Realisierung eines „integrativen Schulkonzepts“ im Sinne eines Schulzentrums, in dem mehrere Schularten unter einem Dach vereint sind, entscheidet der zuständige kommunale Sachaufwandsträger. Wenn mit der Frage nach der Umsetzung „jahrgangsübergreifenden Lernens“ gemeinsamer Unterricht von Schülern aus verschiedenen Schularten gemeint ist, so ist zunächst auf die grundsätzli- che Haltung zur Gemeinschaftsschule zu verweisen. Grundsätzlich ist ein schulartübergreifender gemeinsamer Unterricht nicht vorgesehen. Ob das Gymnasium Herrsching nach seiner Gründung Formen der Kooperation mit benachbarten Schulen anderer Schularten erproben will, kann derzeit nicht beantwortet werden. Eine Zusammenfassung mehrerer Jahrgangsstufen in einer Klasse ist für das Gymnasium nicht vorgesehen. 7. Wird die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung freier Räume etwa für gemeinsame Mittagstische, für Theater, für Sport oder sonstige Veranstaltungen , für Wohn- oder Unterbringungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler geprüft? Die gemeinsame Nutzung freier Räume für außerunterrichtliche Veranstaltungen fällt wie alle raumbezogenen Fragen in die Zuständigkeit des Sachaufwandsträgers. 8. Wie wird bei Planung und Realisierung des neuen Gymnasiums in Herrsching der Bezug zur Region, insbesondere unter Einbeziehung von Wirtschaft und Kultur umgesetzt werden? Der Aufbau von Kontakten und der Zusammenarbeit einer Schule mit den Partnern aus Wirtschaft und Kultur in der Region ist eine Kernaufgabe der Schulentwicklung jeder einzelnen Schule. Hierfür ist erforderlich, dass die Gremien der neuen Schule eingerichtet sind, was gegenwärtig noch nicht der Fall ist. Anlage Tabelle 1. Schüler an den Schulen im Landkreis Starnberg in den Schuljahren seit 2008/09 Schulart Schule Träger PLZ Ort Schüler im Schuljahr 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Grundschule Montessori-Schule Inning a. Ammersee , Priv. Volksschule (Grund- und Hauptschule) privat 82266 Inning 101 99 99 98 97 James Krüss-Grundschule Gilching staatlich 82205 Gilching 267 282 291 276 266 Private Montessori-Volksschule Starnberg (Grund- und Hauptschule) privat 82319 Starnberg 108 108 108 108 108 Montessori-Schule Biberkor private Grund- und Hauptschule, Berg-Höhenrain privat 82335 Berg 131 153 156 154 126 Grundschule Tutzing staatlich 82327 Tutzing 261 262 262 263 273 Christian-Morgenstern-Grundschule Herrsching a. Ammersee staatlich 82211 Herrsching 358 364 330 315 316 Oskar-Maria-Graf-Grundschule Berg in Aufkirchen staatlich 82335 Berg 307 286 272 257 264 Carl-Orff-Grundschule Andechs staatlich 82346 Andechs 141 144 142 135 129 Otto-Bernheimer-Grundschule Feldafing staatlich 82340 Feldafing 137 153 157 152 147 Josef-Dosch-Grundschule Gauting staatlich 82131 Gauting 600 558 548 538 537 Grundschule an der Würm Stockdorf staatlich 82131 Gauting 282 288 275 275 284 Arnoldus-Grundschule Gilching staatlich 82205 Gilching 391 366 365 349 375 Private Montessorischule Gilching (Grundschule) privat 82205 Gilching 52 52 51 51 51 Grundschule Inning a. Ammersee staatlich 82266 Inning 201 195 196 184 176 Grundschule Krailling staatlich 82152 Krailling 256 277 298 296 297 Grundschule am Pilsensee, Seefeld staatlich 82229 Seefeld 290 282 271 272 258 Grundschule Percha in Starnberg staatlich 82319 Starnberg 84 91 90 87 87 Grundschule Pöcking staatlich 82343 Pöcking 218 197 197 195 201 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/894 Schulart Schule Träger PLZ Ort Schüler im Schuljahr 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Grundschule Grundschule Söcking in Starnberg staatlich 82319 Starnberg 289 270 255 242 257 Grundschule Starnberg staatlich 82319 Starnberg 440 427 430 433 446 Grundschule Traubing in Tutzing staatlich 82327 Tutzing 76 82 79 81 74 Grundschule Weßling staatlich 82234 Weßling 224 221 232 224 218 Grundschule Wörthsee staatlich 82237 Wörthsee 183 191 180 187 191 Munich International School, private Volksschule (Grund- und Hauptschule ) Schloss Buchhof in Starnb. privat 82319 Starnberg 350 330 343 332 329 Mittel-/Hauptschule Montessori-Schule Inning a. Ammersee , Priv. Volksschule (Grund- und Hauptschule) privat 82266 Inning 57 82 94 114 122 Private Montessori-Volksschule Starnberg (Grund- und Hauptschule) privat 82319 Starnberg 140 137 142 147 149 Montessori-Schule Biberkor private Grund- und Hauptschule, Berg-Höhenrain privat 82335 Berg 78 80 99 96 116 Mittelschule Gilching staatlich 82205 Gilching 229 213 173 159 178 Paul-Hey-Mittelschule Gauting staatlich 82131 Gauting 245 245 234 237 241 Christian-Morgenstern-Mittelschule Herrsching a. Ammersee staatlich 82211 Herrsching 258 276 287 298 275 Mittelschule Starnberg staatlich 82319 Starnberg 214 201 183 186 194 Mittelschule Tutzing staatlich 82327 Tutzing 140 141 121 107 136 Munich International School, private Volksschule (Grund- und Hauptschule) Schloss Buchhof in Starnb. privat 82319 Starnberg 567 508 495 504 501 Förderzentrum Fünfseen-Schule Starnberg Sonderpädagogisches Förderzentrum staatlich 82319 Starnberg 205 207 203 197 198 Agnes-Neuhaus-Schule Gauting, Staatl. anerk. Priv. Förderzentrum, Förderschwerpunkt : emot. u. soz. Entw. privat 82131 Gauting 47 46 48 47 40 Franziskus-Schule Söcking, Starnb., Priv. Förderz. Förderschwerp. geist. Entwickl. d. Lebensh. Starnberg privat 82319 Starnberg 75 77 76 69 73 Realschule Staatliche Realschule Gauting staatlich 82131 Gauting 603 620 682 696 756 Staatliche Realschule Herrsching staatlich 82211 Herrsching 839 775 792 824 837 Benedictus-Realschule Tutzing des Schulwerks der Diözese Augsburg privat 82327 Tutzing 566 556 549 521 504 Gymnasium Otto-von-Taube-Gymnasium Gauting staatlich 82131 Gauting 1.108 1.190 1.198 1.167 1.163 Landschulheim Kempfenhausen des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime -Gymnasium- kommunal 82335 Berg 743 707 733 660 685 Christoph-Probst-Gymnasium Gilching staatlich 82205 Gilching 1.510 1.507 1.521 1.400 1.360 Gymnasium Starnberg staatlich 82319 Starnberg 1.074 1.108 1.128 1.065 1.071 Gymnasium Tutzing staatlich 82327 Tutzing 995 978 954 798 777 Montessori-Schule Gut Biberkor Gymnasium Berg-Höhenrain privat 82335 Berg 125 150 160 173 190 Berufsschule Staatl. Berufsschule Starnberg staatlich 82319 Starnberg 1.809 1.808 1.774 1.799 1.706 Berufsschule z. sonderpäd. Förderung Agnes-Neuhaus-Berufsschule Gauting,Staatl. anerk. Priv. Berufsschule zur sonderpädagog. Förderung privat 82131 Gauting 16 14 14 16 24 Berufsfachschule Berufsfachschule der Bundeswehr für technische Assistenten für Informatik Feldafing privat 82340 Feldafing 48 23 - - - Staatl. Berufsfachschule f. Kinderpflege Starnberg staatlich 82319 Starnberg 201 195 179 153 155 Berufsfachschule des Gesundheitswesens Berufsfachschule f. Physiotherapie d. IB-Gesellsch. für interdiszipl. Studien mbH am Klinikum Starnberg privat 82319 Starnberg 79 78 75 74 70 Berufsfachschule für Krankenpflege d. IB-Gesellsch. für interdiszipl. Studien mbH am Klinikum Starnberg privat 82319 Starnberg 57 54 55 59 62 Drucksache 17/894 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Schulart Schule Träger PLZ Ort Schüler im Schuljahr 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Fachschule Fachschule der Bundeswehr für Informatiktechnik Feldafing privat 82340 Feldafing 47 88 134 - - Fachschule der Bundeswehr für Elektrotechnik Feldafing privat 82340 Feldafing 107 93 78 - - Fachakademie Staatl. Fachakademie für Sozialpädagogik Starnberg staatlich 82319 Starnberg 25 55 57 74 96