Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Linus Förster SPD vom 06.10.2015 Umsetzung der Reform der Schleusen und Wasserwege in Bayern Zur Umsetzung der Wasser- und Schleusenverwaltung (WSV) frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie ist der Stand der Umsetzung der WSV-Reformen in Bayern? b) Wie regelt Bayern die regionale Präsenz vor Ort? c) Gibt es qualifizierte Ansprechpartner/-innen vor Ort für die Kund(inn)en (Bürger/-innen, Politik und Verwaltung )? 2. a) Gibt es Fachkräfte direkt vor Ort? b) Wie viele zusätzliche Stellen sind für die WSV in Bayern geplant? c) Wie viele Ausbildungsstellen sind für die WSV in Bayern geplant? 3. Was wird unternommen, um die soziale Absicherung der Gesamtzusage an die WSV im Rechtsbereinigungsgesetz zu gewährleisten? 4. Ist die zugesagte Sozialverträglichkeit im Gesetz verankert bzw. ist dies geplant? 5. a) Welche Maßnahmen werden seitens der Staatsregierung ergriffen, um eine ehrliche Überprüfung von Vergabenotwendigkeiten an Dritte zu gewährleisten? b) Wie wird die Wirtschaftlichkeit einer Aufgabe berechnet ? c) Wie wird die Qualität der Leistungserbringung gemessen ? 6. Wie sind die Kernkompetenzen der WSV seitens der Staatsregierung in Bezug auf die Vergabenotwendigkeit definiert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.11.2015 Vorbemerkung: Der Staatsregierung liegen zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) [zukünftig: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes] keine eigenen Erkenntnisse vor. Es handelt sich bei der WSV um eine bundeseigene Verwaltung, die zum nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gehört. 1. a) Wie ist der Stand der Umsetzung der WSV-Reformen in Bayern? b) Wie regelt Bayern die regionale Präsenz vor Ort? c) Gibt es qualifizierte Ansprechpartner/-innen vor Ort für die Kund(inn)en (Bürger/-innen, Politik und Verwaltung)? Gemäß dem 1. Fortschrittsbericht zur Reform der WSV schreitet der Auf- und Ausbau der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) voran. Ein Vorschlag zur Arrondierung der neuen revierbezogenen Ämtergrenzen wird derzeit durch die GDWS erarbeitet. Zuständigkeitsveränderungen im Außenbereich der Ämter sollen auf das unumgängliche Maß reduziert werden. Die organisatorischen, durch die WSV-Reform bedingten Veränderungen in den Regelwerken werden durch das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz und die WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung nachgezeichnet. Qualifizierte Ansprechpartner vor Ort sind damit gewährleistet. Eigene Regelungen Bayerns zur regionalen Präsenz gibt es aufgrund der Struktur als Bundesverwaltung nicht. Die Grundstruktur des inneren Aufbaus soll bis Ende 2015 erarbeitet werden. Die regionale Präsenz vor Ort wird danach durch den Erhalt aller heutigen Amtsstandorte in der neuen Ämterstruktur geregelt. Mit der Reform wird laut BMVI die regionale Entscheidungskompetenz gestärkt. Es werde dafür Sorge getragen werden, dass alle Standorte dauerhaft lebens- und entwicklungsfähig und auf fachliche Schwerpunkte ausgerichtet sind, wobei es keine Unterteilung in Haupt- und Nebenämter geben werde . Der individuelle Aufbau in den jeweiligen Revieren sei abhängig von der Reviergröße, baulichen und revierbezogenen Besonderheiten sowie bündelungsfähigen Aufgaben. 2. a) Gibt es Fachkräfte direkt vor Ort? b) Wie viele zusätzliche Stellen sind für die WSV in Bayern geplant? c) Wie viele Ausbildungsstellen sind für die WSV in Bayern geplant? Es gibt Fachkräfte vor Ort. Gemäß den Angaben auf der Homepage des BMVI erfolgt die gesamte Ämterreform unter der Prämisse der Stärkung der regionalen Entscheidungskompetenzen . Danach werde seit 2014 wieder Personal aufgebaut. Gemäß dem 1. Fortschrittsbericht zur Reform der WSV werde die Ausbildungsquote auf hohem Niveau Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.12.2015 17/8943 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8943 gehalten. Darüber hinaus werde sich die WSV in ihren Bemühungen an der neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018“ ausrichten. Eigene Erkenntnisse zur Zahl der bestehenden und zukünftigen Ausbildungsstellen bei der WSV in Bayern liegen der Staatsregierung nicht vor. 3. Was wird unternommen, um die soziale Absicherung der Gesamtzusage an die WSV im Rechtsbereinigungsgesetz zu gewährleisten? 4. Ist die zugesagte Sozialverträglichkeit im Gesetz verankert bzw. ist dies geplant? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Gemäß dem 6. Bericht des BMVI an den Deutschen Bundestag zur Reform der WSV sind die zugesagten Eckpunkte für die sozialverträgliche Umsetzung durch eine rechtswirksame arbeitgeberseitige Gesamtzusage Bestandteil aller bestehenden Arbeitsverträge geworden und damit verbindlich. Im Rahmen der bestehenden beamtenrechtlichen Regelungen würden die Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung entsprechend der Konkretisierung durch den Präsidenten der GDWS in einem Schreiben vom 6. September 2013 auch für die Beamten beachtet. 5. a) Welche Maßnahmen werden seitens der Staatsregierung ergriffen, um eine ehrliche Überprüfung von Vergabenotwendigkeiten an Dritte zu gewährleisten ? b) Wie wird die Wirtschaftlichkeit einer Aufgabe berechnet ? c) Wie wird die Qualität der Leistungserbringung gemessen ? 6. Wie sind die Kernkompetenzen der WSV seitens der Staatsregierung in Bezug auf die Vergabenotwendigkeit definiert? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. Ausweislich des 6. Berichts des BMVI an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist es Ziel, Vergabeentscheidungen WSV-weit auf eine einheitliche , nachvollziehbare und transparente Grundlage zu stellen . Die Methode zur Ermittlung vergabewürdiger Aufgaben befinde sich danach noch in der Abstimmung. Sie biete die Möglichkeit, diejenigen Aufgaben der WSV zu identifizieren, die von Dritten ohne Qualitätseinbußen kostengünstiger bearbeitet werden können. Sie gebe auch Auskunft darüber, welche Aufgaben aus strategischen, anlagenbezogenen und wirtschaftlichen Gründen in Eigenerledigung der WSV wahrgenommen werden müssen. Entsprechend der Zuständigkeit des Bundes werden seitens der Staatsregierung keine eigenen Maßnahmen ergriffen, um eine Überprüfung von Vergabenotwendigkeiten an Dritte zu gewährleisten. Dementsprechend sind seitens der Staatsregierung in Bezug auf die Vergabenotwendigkeit auch keine Kernkompetenzen der WSV definiert.