Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schuster SPD vom 13.10.2015 Sanierung des denkmalgeschützten Ludwigskanals Die Instandhaltung des Ludwig-Donau-Main-Kanals als Ganzes wird von verschiedenen Wasserwirtschaftsämtern gemeinsam wahrgenommen. Leider erfolgt dies nicht im nötigen Umfang und in den unterschiedlichen Zuständigkeitsgebieten nicht mit dem gleichen Engagement. Die Mittelzuteilung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt, die Abrufung dieser Mittel durch die Wasserwirtschaftsämter und die Effizienz der Investitionen bilden hier mögliche Fehlerquellen . Ich frage die Staatsregierung: 1. Existiert ein Konzept zur Instandhaltung des denkmalgeschützten Ludwig-Donau-Main-Kanals als Ganzes unabhängig von der Zuständigkeit der einzelnen Wasserwirtschaftsämter ? 2. a) Wie viel Geld stellt das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern jeweils zur Sanierung des Kanals in den nächsten 5 Jahren zur Verfügung? b) In welchem Umfang und zu welchem Anteil wurden die zur Verfügung gestellten Mittel in den letzten 5 Jahren von den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern abgerufen ? 3. a) Welche konkreten Maßnahmen zur Sanierung des Kanals und der Einzeldenkmäler sind für die nächsten 5 Jahre geplant? b) In die Zuständigkeit welcher Wasserwirtschaftsämter fallen diese? 4. a) Wie viel Geld wurde von den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern jeweils jährlich in den letzten 5 Jahren für Sanierungsarbeit am Ludwigskanal an private Baufirmen gezahlt? b) Wie viel Geld gaben die zuständigen Wasserwirtschaftsämter jeweils jährlich in den letzten 5 Jahren für Arbeiten am Ludwig-Donau-Main-Kanal in Eigenregie aus? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.11.2015 1. Existiert ein Konzept zur Instandhaltung des denkmalgeschützten Ludwig-Donau-Main-Kanals als Ganzes unabhängig von der Zuständigkeit der einzelnen Wasserwirtschaftsämter? Um ein zielgerichtetes Vorgehen unter anderem im Hinblick auf den Substanzerhalt der Bauwerke gewährleisten zu können , wird auf Grundlage einheitlicher Untersuchungs- und Bewertungsstandards sowie abgestimmter Kriterien zur prioritären Umsetzung einzelner Instandsetzungsmaßnahmen das Vorgehen zwischen den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern , den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) festgelegt. In einer vom StMUV erstellten Gesamtschau wurden alle wesentlichen Rahmenparameter zusammengestellt und bewertet, sodass darauf aufbauend unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vorgaben (z. B. Denkmalschutz) ein aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetztes Gesamtpaket an Konzepten entwickelt werden kann. Es zeigte sich in der Gesamtschau, dass neben der Sanierung von Bauwerken insbesondere auch die Pflege des Kanals als Gewässer (z. B. Entschlammung und Entkrautung) sowie die sorgfältige Wartung der baulichen Anlagen von wesentlicher Bedeutung zum Erhalt des Ludwig-Donau-Main-Kanals sind. Die Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen liegt bei den jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsämtern. Unabhängig von den Konzepten werden erforderliche Instandsetzungsarbeiten an Bauwerken zeitnah ausgeführt. Die Priorisierung und das weitere Vorgehen bei größeren Instandsetzungsarbeiten am Ludwig-Donau-Main-Kanal werden für jeden Regierungsbezirk, im Rahmen von regelmäßigen Projektgesprächen mit den Regierungen, intensiv abgestimmt. 2. a) Wie viel Geld stellt das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern jeweils zur Sanierung des Kanals in den nächsten 5 Jahren zur Verfügung? Der Sanierungsbedarf des Kanals wird von den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern im Zuge der regelmäßigen Bauwerksüberwachung festgestellt. Darauf aufbauend werden nach Notwendigkeit entsprechende Maßnahmen geplant und durchgeführt. Die Kosten der laufenden Wartungsarbeiten an Bauwerken des Ludwig-Donau-Main-Kanals werden nach der Mängelfeststellung zur Verfügung gestellt. Dies schließt auch Sanierungsmaßnahmen in geringem Umfang ein. Darüber hinaus werden die für größere Sanierungsmaßnahmen benötigten Haushaltmittel von den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern im Rahmen einer jährlich vorgetragenen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.12.2015 17/8962 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8962 Bedarfsanmeldung beim StMUV angemeldet. Dem gehen Gespräche mit der zuständigen Bezirksregierung und dem StMUV voraus. Das StMUV strebt an − wie in den vorangegangenen Jahren −, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die von den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern vorgetragenen Bedarfsanmeldungen vollständig zu bedienen. Abhängig von der Länge der Kanalabschnitte und der Anzahl der Bauwerke verteilen sich auch die benötigten Haushaltsmittel auf die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter. b) In welchem Umfang und zu welchem Anteil wurden die zur Verfügung gestellten Mittel in den letzten 5 Jahren von den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern abgerufen? Wasserwirtschaftsamt Sanierungskosten 2010 bis 2014 Ingolstadt 15.000 EUR Nürnberg 4.804.000 EUR Landshut 322.000 EUR Regensburg 2.061.000 EUR Kronach 35.000 EUR 3. a) Welche konkreten Maßnahmen zur Sanierung des Kanals und der Einzeldenkmäler sind für die nächsten 5 Jahre geplant? Wasserwirtschaftsamt Bezeichnung der Sanierungsmaßnahme Ingolstadt keine Nürnberg Sanierung Ufermauer Kanal im Bereich „Dörlbacher Einschnitt“ mit Treidelweg Neubau Brücke bei Schleuse 41 Sanierung Brücke bei Schleuse 43 Sanierung Brücke bei Schleuse 51 Sanierung Schleuse 58 Landshut Teilerneuerung der Abdecksteine im Bereich Hafenbecken im alten Hafen Kelheim Sanierung Schleuse 1 Sanierung Schleuse 4 Regensburg Sanierung Schleuse 26 Sanierung Schleuse 31 Neubau Brücke „Loderbach“ Kronach Sanierung der Kaimauer in Bamberg b) In die Zuständigkeit welcher Wasserwirtschaftsämter fallen diese? Diese Frage wurde unter 3 a mit beantwortet. 4. a) Wie viel Geld wurde von den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern jeweils jährlich in den letzten 5 Jahren für Sanierungsarbeit am Ludwigskanal an private Baufirmen gezahlt? Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 2010 bis 2014 0 EUR Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 2010 522.000 EUR 2011 828.000 EUR 2012 1.777.000 EUR 2013 341.000 EUR 2014 161.000 EUR Wasserwirtschaftsamt Landshut 2010 12.000 EUR 2011 10.000 EUR 2012 25.000 EUR 2013 23.000 EUR 2014 176.000 EUR Wasserwirtschaftsamt Regensburg 2010 180.000 EUR 2011 280.000 EUR 2012 299.000 EUR 2013 224.000 EUR 2014 148.000 EUR Wasserwirtschaftsamt Kronach 2010 2.000 EUR 2011 4.000 EUR 2012 5.000 EUR 2013 9.000 EUR 2014 5.000 EUR b) Wie viel Geld gaben die zuständigen Wasserwirtschaftsämter jeweils jährlich in den letzten 5 Jahren für Arbeiten am Ludwig-Donau-Main-Kanal in Eigenregie aus? Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 2010 0 EUR 2011 0 EUR 2012 0 EUR 2013 15.000 EUR 2014 0 EUR Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 2010 240.000 EUR 2011 222.000 EUR 2012 128.000 EUR 2013 339.000 EUR 2014 246.000 EUR Wasserwirtschaftsamt Landshut 2010 34.000 EUR 2011 0 EUR 2012 21.000 EUR 2013 20.000 EUR 2014 0 EUR Wasserwirtschaftsamt Regensburg 2010 170.000 EUR 2011 190.000 EUR 2012 220.000 EUR 2013 200.000 EUR 2014 150.000 EUR Wasserwirtschaftsamt Kronach 2010 bis 2014 jährlich ca. 2.000 EUR