Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 12.08.2015 Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen und deren Ausbildung Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Berufsschulklassen mit wie vielen Schülern gibt es zur Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen an welchen bayerischen Berufsschulen zum Schuljahresbeginn 2015/16 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten)? b) Wie viele berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge finden zum Schuljahresbeginn 2015/16 an den in Antwort 1 angegebenen Schulen keine Aufnahme (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten)? c) Wie begegnet die Staatsregierung der prognostizierten weiteren Zunahme von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen? 2. Wie viele Lehrer bekamen die Berufsschulen zusätzlich für das Schuljahr 2015/16 zugewiesen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten)? a) Wie groß sind die Klassen in den entsprechenden Berufsschulklassen (Frage 1)? b) Wie sieht die Platzsituation an den Berufsschulen jeweils aus (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Schulstandorten)? 3. Wie ist der Zugang zur – oft nicht ortsnahen – Berufsschule für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge geregelt? a) Wer übernimmt die Kosten für den Schulweg oder eine ortsferne Unterbringung? 4. Wie will die Staatsregierung die berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge zur Ausbildungsreife führen, zu der, neben den schulischen Basiskenntnissen , auch interkulturelles Lernen der Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarktes und des Lebens in Deutschland gehören? 5. a) Warum konzentriert sich die Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen alleinig auf die Berufsschulen, wo doch die nötige Ausbildungsreife in den – ortsnahen – Mittel- und Realschulen erlangt werden sollte? b) Wäre eine Kombination aus Übergangsklasse und Berufsgrundschuljahr für diesen Personenkreis nicht sinnvoller? c) Welche Kapazitäten stünden den Mittel- und Realschulen personell und räumlich zur Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten)? 6. Wie sind der Unterhalt, die Unterbringung und die Betreuung der jungen, in der Ausbildung stehenden Asylbewerber und Flüchtlinge, die ja meist ohne Eltern und Familie hier leben, sichergestellt? 7. Welche finanziellen Förderungen gibt es grundsätzlich für Ausbildungsbetriebe, die Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen? a) Welche finanziellen Förderungen gibt es für Ausbildungsbetriebe , für den zusätzlichen Aufwand, die intensivere Betreuung und die absehbar längere Ausbildungszeit der Asylbewerber und Flüchtlinge? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 09.11.2015 Die oben genannte Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Berufsschulklassen mit wie vielen Schülern gibt es zur Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen an welchen bayerischen Berufsschulen zum Schuljahresbeginn 2015/16 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten)? Insgesamt konnten zum 13.10.2015 insgesamt 447 Berufsintegrationsklassen (vgl. Anlage 1 a) genehmigt werden. Damit stehen bei einem Richtwert von 20 Schülern je Klasse bis zu 8.940 Plätze zur Verfügung. Genaue Schülerzahlen liegen dem Staatsministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Die Erhebung zu den Amtlichen Schuldaten erfolgt zum Stichtag 20.10.2015; die Daten durchlaufen dann einen aufwendigen Plausibilisierungsprozess. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2015 17/9047 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9047 b) Wie viele berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge finden zum Schuljahresbeginn 2015/16 an den in Antwort 1 angegebenen Schulen keine Aufnahme (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten)? Diese Informationen liegen dem Staatsministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. c) Wie begegnet die Staatsregierung der prognostizierten weiteren Zunahme von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen? Die Berufsintegrationsklassen wurden im Rahmen des organisatorisch Machbaren zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 im Vergleich zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 von rund 180 Klassen auf rd. 440 Klassen ausgebaut. Weitere große Ausbauschritte sind in Vorbereitung. Die notwendigen Personalkapazitäten und Mittel sind bereits im Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 enthalten bzw. Gegenstand des am 13.10.2015 im Ministerrat beschlossenen Finanzierungskonzepts für Ausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration. 2. Wie viele Lehrer bekamen die Berufsschulen zusätzlich für das Schuljahr 2015/16 zugewiesen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten)? Zum Schuljahr 2015/2016 stehen für staatliche berufliche Schulen in Bayern (ohne FOS/BOS) 147 zusätzliche Planstellen zur Gewährleistung des Unterrichts zur Verfügung. Da es sich hierbei um einen Gesamtansatz handelt, ist eine differenzierte Darstellung, wie viele Planstellen hiervon an die einzelnen Regierungsbezirke, Landkreise, kreisfreien Städte oder auch an die einzelnen Schulen zugewiesen werden, nicht möglich. a) Wie groß sind die Klassen in den entsprechenden Berufsschulklassen (Frage 1)? Die Klassengröße soll die Zahl von 20 Schülerinnen und Schülern je Klasse nicht übersteigen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 a Bezug genommen. b) Wie sieht die Platzsituation an den Berufsschulen jeweils aus (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Schulstandorten )? Hierzu liegen dem Staatsministerium keine Informationen vor. Die dazu notwendige Abfrage bei den kommunalen Trägern des Schulaufwands wäre für diese mit erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden; daher wurde auf eine solche Erhebung verzichtet. 3. Wie ist der Zugang zur – oft nicht ortsnahen – Berufsschule für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge geregelt? Zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 konnten an insgesamt 95 Standorten Berufsintegrationsklassen gebildet werden. Damit stehen in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt Berufsintegrationsklassen zur Verfügung. Somit ist die Erreichbarkeit des Angebots in ganz Bayern gewährleistet. a) Wer übernimmt die Kosten für den Schulweg oder eine ortsferne Unterbringung? Die Kosten für die Schülerbeförderung werden gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz vom zuständigen Aufgabenträger , also von der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts getragen. Eine ortsferne Unterbringung ist für Schüler der Berufsintegrationsklassen wegen der 95 Standorte nicht erforderlich (vgl. die Antwort zu Frage 3). 4. Wie will die Staatsregierung die berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge zur Ausbildungsreife führen, zu der, neben den schulischen Basiskenntnissen, auch interkulturelles Lernen der Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarktes und des Lebens in Deutschland gehören? Die Berufsintegrationsklassen zielen auf die Berufsreife ab. Besondere Bedeutung hat neben dem Spracherwerb und der Sprachförderung grundsätzlich der Bereich Mathematik /Rechnen, der im Hinblick auf die Ausbildungsreife der jungen Menschen von Anfang an intensiv geschult werden muss. Weitere Inhalte des Unterrichts sind die Bereiche Sozialkunde , Ethik/Wertevermittlung, Leben in Bayern („Lebenskunde “), Datenverarbeitung und Landeskunde. Zusätzlich empfehlen sich Sportunterricht und fachlicher Unterricht, der i d. R. über praktische Tätigkeiten zur Berufsorientierung beitragen soll. Die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung wird vor allem im zweiten Jahr u. a. durch Betriebspraktika vertieft. 5. a) Warum konzentriert sich die Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen alleinig auf die Berufsschulen, wo doch die nötige Ausbildungsreife in den – ortsnahen – Mittel - und Realschulen erlangt werden sollte? Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sieht in Art. 39 den Besuch der Berufsschule zur Erfüllung der Berufsschulpflicht vor, sofern nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder des freiwilligen Besuchs der Mittelschule keine andere Schule gemäß Art. 36 BayEUG besucht wird. Für junge Asylbewerber und Flüchtlinge sind im Schuljahr 2015/2016 auch an Realschulen (Projekt SPRINT) bzw. Gymnasien (Projekt InGym) spezielle Angebote eingerichtet, die weiter ausgebaut werden. b) Wäre eine Kombination aus Übergangsklasse und Berufsgrundschuljahr für diesen Personenkreis nicht sinnvoller? Die Berufsintegrationsklassen verbinden Spracherwerb und Berufsvorbereitung auf ideale Weise. Dies wird u. a. von der bayerischen Wirtschaft wie auch von Flüchtlingsverbänden ausdrücklich gewürdigt. Eine grundsätzliche Beschulung im Berufsgrundschuljahr ist nicht zielführend, da das vollzeitschulische Berufsgrundschuljahr nur in den Bereichen Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Holztechnik und Zimmerer eingerichtet ist und i. d. R. das erste Ausbildungsjahr darstellt . Vor diesem Hintergrund favorisiert das Staatsministerium eine breit aufgestellte Berufsvorbereitung in den bewährten Berufsintegrationsklassen. c) Welche Kapazitäten stünden den Mittel- und Realschulen personell und räumlich zur Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten)? Drucksache 17/8xxx Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Hierzu wird auf die Antworten zu Fragen 2 b und 5 a verwiesen . 6. Wie sind der Unterhalt, die Unterbringung und die Betreuung der jungen, in der Ausbildung stehenden Asylbewerber und Flüchtlinge, die ja meist ohne Eltern und Familie hier leben, sichergestellt? Unbegleitete Minderjährige werden auf Veranlassung des zuständigen Jugendamts im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und erhalten dort Verpflegung und Betreuung. Das mögliche Angebotsspektrum reicht entsprechend dem festgestellten Hilfebedarf von einfachen Wohnformen (z. B. 2er-/3er-WG mit ambulanter Unterstützung) über vollstationäre Unterbringung mit sozialpädagogischer Begleitung oder intensiverer Betreuung in einem heilpädagogischen Rahmen bis hin zu therapeutischen Einrichtungen für junge Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf . Asylbewerber, die eine Berufsausbildung aufnehmen, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung aus § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Der Zugang zu Leistungen der Förderung der Berufsausbildung ist abhängig vom Aufenthaltsstatus und ggf. von der Mindestaufenthaltszeit im Bundesgebiet. Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus haben in der Regel uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen. Geduldete haben Zugang nach einem Mindestaufenthalt von 48 Monaten. Mit dem 3. Änderungsgesetz zum SGB XII sollen auch Vorschriften des SGB III und des BAFöG geändert werden, um für Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung zu erleichtern. Voraussichtlich zum 01.01.2016 erfolgt das Vorziehen der verkürzten Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten (ursprünglich für 01.08.2016 vorgesehen). Nach dem derzeitigen Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG oder des SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, gemäß § 7 Abs. 5 SGB keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Dieser Leistungsausschluss gilt auch für anerkannte Asylbewerber und aus humanitären Gründen aufgenommene Personen in Ausbildung. Grund der Regelung ist der Vorrang der Ausbildungsförderungsgesetze ; das SGB II soll kein Ersatz-Ausbildungsförderungssystem sein. Ist eine Förderung nach § 59 Abs. 1 und 2 SGB III nicht möglich, weil die erforderliche Voraufenthaltsdauer in Deutschland noch nicht erfüllt ist, kommt in besonderen Härtefällen eine darlehensweise Gewährung von Leistungen in Betracht (§ 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II). In der Vergangenheit wurde die Nichterfüllung der Wartefrist (derzeit 4 Jahre, ab 01.08.2016: 15 Monate) als Kriterium für das Vorliegen einer besonderen Härte anerkannt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft derzeit Änderungen im SGB II, wonach der Leistungsausschluss für Auszubildende aufgehoben wird. Wann ein entsprechender Entwurf vorliegt, ist nicht bekannt. Erhalten anerkannte Asylbewerber oder aus humanitären Gründen aufgenommene Personen in Ausbildung Leistungen nach dem BAföG oder nach den Vorschriften des SGB III, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erhalten. 7. Welche finanziellen Förderungen gibt es grundsätzlich für Ausbildungsbetriebe, die Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen? a) Welche finanziellen Förderungen gibt es für Ausbildungsbetriebe , für den zusätzlichen Aufwand, die intensivere Betreuung und die absehbar längere Ausbildungszeit der Asylbewerber und Flüchtlinge ? Das SGB III sieht keine finanzielle Förderung von Ausbildungsbetrieben vor. Ausbildungsbetriebe profitieren jedoch von den Leistungen „ausbildungsbegleitende Hilfen“ (abH, § 75 SGB III), „Assistierten Ausbildung“ (AsA, § 130 SGB III) und „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen“ (BaE, § 76 SGB III), die für Jugendliche bewilligt werden können. Für junge Flüchtlinge mit „Duldung“, die die sonstigen Voraussetzungen für die Teilnahme an abH oder AsA erfüllen , ist die Verkürzung des erforderlichen Voraufenthalts in Deutschland von 48 auf 15 Monate ab 01.01.2016 vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 6) Ein Betrieb, der einen Jugendlichen (auch Asylbewerber oder Flüchtling) in eine Ausbildung übernehmen möchte, kann zuvor eine Einstiegsqualifizierung (§ 54 a SGB III) mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 216 € (+ 107 € Sozialversicherungspauschale ) in Anspruch nehmen. Nach Maßgabe der Förderhinweise „Fit for Work – Chance Ausbildung“ können bayerische Unternehmen gefördert werden, wenn die Betriebe Jugendliche in Ausbildung übernehmen , deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt durch persönliche, bildungsmäßige oder soziale Umstände verringert sind. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ausgereicht. Hierbei ist eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt als Zielsetzung erforderlich . Diese Voraussetzung ist bei Deutschen, bei EU-Bürgern und bei anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen gegeben. Geplant ist ein Zuschuss zu den Kosten der Ausbildungsvergütung in Höhe von 4.400 Euro für die Dauer von 22 Monaten . Für die weiteren Fördervoraussetzungen und Eckpunkte siehe http://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/ fitforwork/2015.php. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9047 Anlage 1a – Genehmigte Berufsintegrationsklassen im Schuljahr 2015/2016 Stand: 13.10.2015 Schule Klassen Oberbayern Staatl. Berufsschule Altötting 4 Staatl. Berufsschule Bad Aibling 4 Staatl. Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen 4 Staatl. Berufsschule Berchtesgadener Land Freilassing 3 Staatl. Berufsschule Dachau 6 Staatl. Berufsschule Eichstätt 7 Dr. Herb.-Weinberger-Schule; Staatl. Berufsschule Erding 6 Staatl. Berufsschule Freising 3 Staatl. Berufsschule Fürstenfeldbruck 3 Staatl. Berufsschule Garmisch-Partenkirchen 4 Staatl. Berufsschule I Ingolstadt 5 Leo-von-Klenze-Schule; Staatl. Berufsschule II Ingolstadt 4 Staatl. Berufsschule Landsberg a. Lech 5 Staatl. Berufsschule Miesbach 4 Staatl. Berufsschule I Mühldorf a. Inn 6 Staatl. Berufsschule München-Land 2 Städt. Berufsschule für das Bau- und Kunsthandwerk München 1 Städt. Berufsschule für Gartenbau , Floristik und Vermessungstechnik München 1 Städt. Berufsschule für das Bäcker- und Konditorenhandwerk München 1 Städt. Berufsschule f. das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe München 1 Städt. Berufsschule für Farbe und Gestaltung München 1 Städt. Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung München 1 Städt. Berufsschule für den Einzelhandel München 2 Städt. Berufsschule München für Großhandels- und Automobilkaufleute München 5 Städt. Berufsschule f. Spedition und Touristik München 1 Städt. Berufsschule zur Berufsvorbereitung am Bogenhauser Kirchplatz München 34 Anlage 1a – Genehmigte Berufsintegrationsklassen im Schuljahr 2015/2016 Stand: 13.10.2015 Schule Klassen Oberbayern Staatl. Berufsschule Neuburg a. d. Donau 7 Staatl. Berufsschule Pfaffenhofen a. d. Ilm 5 Staatl. Berufsschule I Rosenheim 3 Staatl. Berufsschule II Rosenheim 1 Staatl. Berufsschule Schongau 1 Staatl. Berufsschule Starnberg 3 Staatl. Berufsschule I Traunstein 3 Staatl. Berufsschule III Traunstein 1 Staatl. Berufsschule Wasserburg a. Inn 12 Staatl. Berufsschule Weilheim i. OB 4 Summe: 158 Niederbayern Staatl. Berufsschule I Deggendorf 4 Hans-Glas-Schule; Staatl. Berufsschule Dingolfing 3 Staatl. Berufsschule Kelheim 4 Staatl. Berufsschule I Landshut 3 Staatl. Berufsschule II Landshut 1 Staatl. Berufsschule IV Landshut 2 Karl-Peter-Obermaier-Schule; Staatl. Berufsschule I Passau 3 Staatl. Berufsschule II Passau 2 Staatl. Berufsschule Pfarrkirchen 3 Staatl. Berufsschule Regen 5 Staatl. Fraunhofer-Berufsschule I Straubing 3 Marianne-Rosenbaum-Schule ; Staatl. Berufsschule III Straubing 3 Staatl. Berufsschule Vilshofen a. d. Donau 5 Staatl. Berufsschule Waldkirchen 3 Summe: 44 Drucksache 17/8xxx Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1a – Genehmigte Berufsintegrationsklassen im Schuljahr 2015/2016 Stand: 13.10.2015 Schule Klassen Oberpfalz Staatl. Berufsschule Amberg 3 Werner-von-Siemens-Schule; Staatl. Berufsschule Cham 4 Staatliche Berufsschule Neumarkt i. d. Opf. 3 Staatl. Berufsschule Neustadt a .d. Waldnaab 2 Hermann-Höcherl-Schule; Staatl. Berufsschule Regensburg 5 Städt. Berufsschule II Regensburg 6 Staatl. Berufsschule Schwandorf 7 Staatl. Berufsschule Sulzbach-Rosenberg 2 Staatl. Berufsschule Weiden i. d. Opf. 5 Staatl. Berufsschule Wiesau 2 Summe: 39 Oberfranken Staatl. Berufsschule I Bamberg 2 Staatl. Berufsschule II Bamberg 3 Staatl. Berufsschule I Bayreuth 3 Staatl. Berufsschule II Bayreuth 1 Staatl. Berufsschule III Bayreuth 1 Freiherr-von-Rast-Schule; Staatl. Berufsschule I Coburg 3 Staatl. Berufsschule Forchheim 3 Johann-Vießmann-Schule; Staatl. Berufsschule Hof – Stadt und Land 2 Lorenz-Kaim-Schule; Staatl. Berufsschule Kronach 2 Hans-Wilsdorf-Schule; Staatl. Berufsschule Kulmbach 2 Staatl. Berufsschule Lichtenfels 1 Staatl. Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel 1 Staatl. Berufsschule Pegnitz 1 Staatl. Berufsschule für Textilberufe Münchberg 1 Summe: 26 Anlage 1a – Genehmigte Berufsintegrationsklassen im Schuljahr 2015/2016 Stand: 13.10.2015 Schule Klassen Mittelfranken Staatl. Berufsschule II Ansbach 9 Staatl. Berufsschule Erlangen 3 Staatl. Berufsschule I Fürth 7 Staatl. Berufsschule Gunzenhausen 1 Staatl. Berufsschule Herzogenaurach -Höchst. a. d. Aisch 3 Staatl. Berufsschule Nürnberger Land, Lauf a. d. Pegnitz 6 Staatl. Berufsschule Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 4 Städt. Berufsschule 1 Nürnberg 1 Städt. Berufsschule 2 Nürnberg 1 Städt. Berufsschule 3 Nürnberg 2 Städt. Berufsschule 5 Nürnberg 27 Städt. Berufsschule 6 Nürnberg 1 Städt. Berufsschule 7 Nürnberg 2 Städt. Berufsschule 11 Nürnberg 4 Städt. Berufsschule 14 Nürnberg 1 Staatl. Berufsschule Roth 4 Staatl. Berufsschule Rothenburg o. d. Tauber-Dinkelsbühl 2 Staatl. Berufsschule Schwabach 2 Staatl. Berufsschule Weißenburg i. Bay. 2 Summe: 82 Unterfranken Staatl. Berufsschule I Aschaffenburg 8 Staatl. Berufsschule Bad Kissingen 4 Jakob-Preh-Schule Staatl. Berufsschule Bad Neustadt a. d. Saale 1 Heinrich-Thein-Schule; Staatl. Berufsschule Haßfurt 5 Staatl. Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt 4 Staatl. Berufsschule Main-Spessart in Karlstadt 1 Staatl. Berufsschule Miltenberg-Obernburg 1 Staatl. Berufsschule III Schweinfurt 6 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9047 Anlage 1a – Genehmigte Berufsintegrationsklassen im Schuljahr 2015/2016 Stand: 13.10.2015 Schule Klassen Unterfranken Franz-Oberthür-Schule; Städt. Berufsschule I Würzburg 6 Don-Bosco-Schule, Berufsschule z. sonderpäd. F. Würzburg 1 Summe: 37 Schwaben Berufl. Schulen Wittelsbacher Land; Staatl. Berufsschule Aichach-Friedberg 6 Städt. Berufsschule II Augsburg 5 Städt. Berufsschule VI Augsburg 8 Ludwig-Bölkow-Schule; Staatliche Berufsschule Donauwörth 2 Staatl. Berufsschule Günzburg 3 Staatl. Berufsschule Höchstädt a. d. Donau 7 Staatl. Berufsschule Illertissen 1 Staatl. Berufsschule Immenstadt i. Allgäu 5 Staatl. Berufsschule Kaufbeuren 2 Staatl. Berufsschule III Kempten (Allgäu) 4 Staatl. Berufsschule Lindau (Bodensee) 2 Staatl. Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf 3 Johann-Bierwirth-Schule; Staatl. Berufsschule I Memmingen 1 Staatl. Berufsschule II Memmingen 1 Staatl. Berufsschule Mindelheim 6 Staatl. Berufsschule Neusäß 2 Staatl. Berufsschule Neu-Ulm 2 Staatl. Berufsschule Nördlingen 1 Summe: 61 Gesamt: 447