Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein SPD vom 12.08.2015 Berufsschulen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen angemessen unterstützen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch sind die Defizite bei der personellen Ausstattung der Berufsschulen hinsichtlich des Bedarfs an Lehrkräften und der unbesetzten Stellen? b) Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um diese Defizite angesichts der akuten personellen Unterbesetzung der Berufsschulen auszugleichen? 2. a) Hat die Staatsregierung, nachdem bekannt geworden ist, dass die Prognosen hinsichtlich der Schülerzahlen an den Berufsschulen nicht in die angekündigte Richtung gehen (bis zu zweistellige prozentuale Zunahme der Auszubildenden statt vorausgesagte Abnahme), aktualisierte Prognosen erstellt, die auch den enormen Bedarf bei den jungen Asylbewerbern mit einbeziehen ? b) Wenn ja, welche Schülerzahlen sind an den Berufsschulen – vor dem Hintergrund falscher Berechnungen und erhöhter Zuwanderungszahlen – in Zukunft zu erwarten? (Ich bitte um Auflistung nach Fachrichtungen sowie Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.) c) Wie plant die Staatsregierung konkret, um auf diesen enormen Anstieg der Schülerzahlen an den Berufsschulen angemessen zu reagieren? 3. a) Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung, die jungen Flüchtlinge und Asylbewerber sinnvoll in das Berufsschulsystem einzugliedern? b) Nachdem in einer Anfrage an die Staatsregierung vom 09.01.2015 (Drucksache 17/5569) von 70 zusätzlichen Klassen für Flüchtlinge und Asylbewerber zum Halbjahr 2014/15 die Rede war, frage ich die Staatsregierung , wo sind diese Klassen entstanden bzw. sollen diese 70 Klassen in Zukunft entstehen? c) Nachdem in einer Anfrage an die Staatsregierung vom 09.01.2015 (Drucksache 17/5569) von 70 zusätzlichen Klassen für Flüchtlinge und Asylbewerber zum Halbjahr 2014/15 die Rede war, frage ich die Staatsregierung , wann sind diese Klassen entstanden bzw. sollen diese 70 Klassen entstehen? 4. a) Nachdem in der oben genannten Anfrage vom 09.01.2015 auch die Rede von einer Klassenstärke von maximal 20 Schülern (die auch bei 12 104 berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit 70 zusätzlichen zu den bestehenden 190 Klassen m. E. nicht erreicht wird) die Rede war, frage ich die Staatsregierung, welche weiteren Maßnahmen ergreift die Staatsregierung um dieses Ziel zu erreichen? b) Nachdem Lehrkräfte, die bisher die Eingangsklassen mit jungen Asylbewerbern betreuen, nur mit befristeten Verträgen angestellt werden, frage ich die Staatsregierung , welche Pläne mit welchem Umfang gibt es, die bisher eingesetzten Lehrkräfte zu entfristen? c) Welche Zusatzqualifikationen sieht die Staatsregierung für Lehrkräfte vor, die die Eingangsklassen auf das Berufsleben vorbereiten sollen? 5. a) Welche Möglichkeiten gibt es hier für fachfremde Lehrkäfte sowie Lehrkräfte anderer Schularten und auch Quereinsteiger, sich zu qualifizieren? b) Welche Maßnahmen zur Linderung des Personalengpasses an den Berufsschulen ergreift die Staatsregierung vor allem in Mangelfächern wie Mathematik/Physik oder im Elektro-/Metallbereich konkret? (Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Fachbereichen.) c) Welche Pläne gibt es, in Zukunft die Möglichkeiten für fachfremde Lehrkräfte sowie Lehrkräfte anderer Schularten und auch für Quereinsteiger auszuweiten, um den Bedarf (vor allem in dem Mangelfächern) vermehrt abdecken zu können? 6. a) Nachdem die Staatsregierung in einer am 10.07.2014 gestellten Anfrage (Drucksache 17/4413) von verschiedenen Anreizen und Möglichkeiten für Lehramtsstudierende spricht, sich für die oben genannten Fachrichtungen zu entscheiden, frage ich die Staatsregierung , wie genau sehen diese Möglichkeiten aus? b) Welche konkreten Erfolge können durch solche Maßnahmen bisher verzeichnet werden? 7. a) Nachdem es das „freiwillige Arbeitszeitskonto“ in dieser Form nur an den Berufsschulen gibt, frage ich die Staatsregierung, welche Pläne verfolgt diese in Zukunft hinsichtlich der freiwilligen Arbeitszeitkonten? b) Gibt es Überlegungen, die Auflösung dieser Arbeitszeitkonten – aufgrund der prekären Personalsituation – zu verschieben? c) Wenn dies der Fall ist, auf welchen Zeitpunkt soll die Auflösung verschoben werden? 8. a) In welchem Umfang werden in den Berufsschulen Mobile Reserven zur Bekämpfung des Ausfalls des Pflichtunterrichts eingesetzt? b) Gibt es Pläne, die Kontingente in Zukunft zu erhöhen? c) Inwiefern werden in diesem Rahmen fachfremde sowie schulartfremde Lehrkräfte und auch Quereinsteiger herangezogen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.12.2015 17/9048 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9048 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 09.11.2015 1. a) Wie hoch sind die Defizite bei der personellen Ausstattung der Berufsschulen hinsichtlich des Bedarfs an Lehrkräften und der unbesetzten Stellen? b) Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um diese Defizite angesichts der akuten personellen Unterbesetzung der Berufsschulen auszugleichen ? Mit den zum Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten an den staatlichen Berufsschulen ist die Unterrichtsversorgung an den Schulen voll abgedeckt und sichergestellt. 2. a) Hat die Staatsregierung, nachdem bekannt geworden ist, dass die Prognosen hinsichtlich der Schülerzahlen an den Berufsschulen nicht in die angekündigte Richtung gehen (bis zu zweistellige prozentuale Zunahme der Auszubildenden statt vorausgesagte Abnahme), aktualisierte Prognosen erstellt, die auch den enormen Bedarf bei den jungen Asylbewerbern mit einbeziehen? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt jährlich eine Prognoserechnung zur Abschätzung der künftigen Schüler- und Absolventenzahlen durch. Wesen der Modellrechnung ist grundsätzlich eine Status-quo-Projektion, die aufzeigt, wohin die Entwicklung bei Fortdauer der derzeitigen Verhältnisse führen würde. Insbesondere die zuletzt deutlich verstärkte Zuwanderung von Asylbewerbern und Flüchtlingen macht es jedoch erforderlich , bereits erkennbare Entwicklungen durch entsprechende Setzungen in der Prognose zu berücksichtigen, um die realen Schülerzahlen an den einzelnen Schularten möglichst treffgenau abzuschätzen. Im Bereich der Berufsschulen bemisst sich dabei die Anzahl zusätzlicher Schüler am geplanten Ausbau der besonderen Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge. So werden in der aktuellen Vorausberechnung höhere Schülerzahlen an der Berufsschule prognostiziert als in den Prognosen der vergangenen Jahre, in denen dieser zusätzliche Bedarf an Sonderklassen noch nicht abzusehen war. Gemäß den Ergebnissen der „regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose 2015“ (im Internet abrufbar unter www.km.bayern. de/statistik) wird bis zum Jahr 2020 auf Landesebene ein Zuwachs der Schülerzahl an der Berufsschule um rund 4 % erwartet (bezogen auf das Schuljahr 2014/2015). Ohne Asylbewerber und Flüchtlinge hingegen ergäbe sich ein Rückgang um rund 9 % (zum Vergleich: 10 % Rückgang gemäß Vorjahresprognose). b) Wenn ja, welche Schülerzahlen sind an den Berufsschulen – vor dem Hintergrund falscher Berechnungen und erhöhter Zuwanderungszahlen – in Zukunft zu erwarten? (Ich bitte um Auflistung nach Fachrichtungen sowie Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.) Die Modellstruktur, die Basisdaten und die maßgebenden Indikatoren werden jährlich anhand der jüngsten Entwicklung überprüft und erforderlichenfalls angepasst. So kann für die Schülerprognose des Staatsministeriums konstatiert werden, dass einerseits in den letztjährigen Ausgaben keine fehlerhaften Berechnungen durchgeführt wurden, andererseits aber sich im aktuellen Jahr mit den stark angestiegenen Zuwanderungszahlen die Voraussetzungen für die Projektion bedeutsam verändert haben (vgl. die Antwort zu Frage 2 a). Die vom Staatsministerium veröffentlichte Schülerprognose weist die Schülerzahlentwicklung für die einzelnen Schularten sowohl auf Landesebene als auch für die einzelnen Regierungsbezirke aus. Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte können sich Sondersituationen ergeben, die nur bedingt vorhersehbar sind. Regionale strukturelle Veränderungen nehmen ebenso wie persönliche Entscheidungen von Schülern (bzw. deren Eltern) erheblichen Einfluss auf die Schülerzahlentwicklung an einzelnen Schulstandorten . Daneben stellt eben auch die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber zunehmend einen Unsicherheitsfaktor für Prognosen dar. Aus den genannten Gründen kann auf Kreisebene keine belastbare Aussage zur zukünftigen Entwicklung getroffen werden. Ebenso wenig liegt eine nach Fachrichtungen differenzierte Schülerprognose vor. In der Anlage 2 b sind die Prognosewerte der aktuellen Schülerprognose 2015 für die Berufsschule zusammengefasst . c) Wie plant die Staatsregierung konkret, um auf diesen enormen Anstieg der Schülerzahlen an den Berufsschulen angemessen zu reagieren? Wie in der Antwort zu Frage 2 a bereits beschrieben, sind die Aussagen, dass die Prognosen für die beruflichen Schulen nicht eingehalten werden können und viel mehr Schülerinnen und Schüler ankommen würden, unzutreffend. Denn die Schülerzahlen werden im „Regelberufsschulbereich “, also ohne Schülerinnen und Schüler in Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge, sogar zurückgehen. Nach der aktuellen Schülerprognose 2015 sinkt die Schülerzahl an allen staatlichen beruflichen Schulen mit Ausnahme der Beruflichen Oberschulen im Schuljahr 2015/16 um rund 4.300. Somit ist ein zusätzlicher Stellenbedarf aufgrund der Schülerzahlentwicklung im „Regelberufsschulbereich“ nicht gegeben und die Unterrichtsversorgung ist in diesem Bereich voll abgedeckt. Betrachtet man den Bereich der jungen Asylbewerber und Flüchtlinge, ist die Schüleranzahl im Schuljahr 2014/15 massiv angestiegen und wird auch im Schuljahr 2015/16 ansteigen . Bayern hat die Anzahl der auf zwei Jahre angelegten besonderen Klassen für junge Flüchtlinge und Asylbewerber von rd. 180 zu Beginn des Schuljahres 2014/15 (mit rund 3.200 Schülerinnen und Schülern) auf rund 440 im Schuljahr 2015/16 (mit rund 8.200 Schülerinnen und Schülern) angehoben . Die Berufsschulen erhalten dazu auch die entsprechenden Ressourcen im Umfang von 147 Stellen. Ein weiterer Ausbau ist über den Nachtragshaushalt 2016 geplant. Der Bereich der staatlichen Beruflichen Oberschulen wird laut aktueller Schülerprognose 2015 im Schuljahr 2015/16 um rund 1.500 Schülerinnen und Schüler zunehmen. Für diesen Zuwachs werden 64 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt, wodurch auch hier die Unterrichtsversorgung sichergestellt ist. Drucksache 17/9048 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung, die jungen Flüchtlinge und Asylbewerber sinnvoll in das Berufsschulsystem einzugliedern? An den Berufsschulen wurde bereits im Schuljahr 2010/2011 ein berufsvorbereitendes zweijähriges Unterrichtsmodell in Vollzeit eingeführt, das über die letzten Jahre weiterentwickelt und massiv ausgebaut wurde. Unter dem Titel Berufsintegrationsklassen wendet es sich hauptsächlich an Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter und erfährt viel Lob und Anerkennung unter anderem von der bayerischen Wirtschaft, aber auch von Flüchtlingsverbänden . b) Nachdem in einer Anfrage an die Staatsregierung vom 09.01.2015 (Drucksache 17/5569) von 70 zusätzlichen Klassen für Flüchtlinge und Asylbewerber zum Halbjahr 2014/15 die Rede war, frage ich sie, wo sind diese Klassen entstanden bzw. sollen diese 70 Klassen in Zukunft entstehen? Im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2014/2015 standen zusätzlich zu den dann bereits eingerichteten rund 190 Klassen 70 sogenannte Halbjahresklassen für staatliche Berufsschulen zur Verfügung. Zusätzlich haben auch kommunale Berufsschulen Halbjahresklassen gebildet. Die Halbjahresklassen wurden an den in der Anlage 3.b angegebenen Berufsschulen gebildet. Die Halbjahresklassen werden bedarfsorientiert eingerichtet. c) Nachdem in einer Anfrage an die Staatsregierung vom 09.01.2015 (Drucksache 17/5569) von 70 zusätzlichen Klassen für Flüchtlinge und Asylbewerber zum Halbjahr 2014/15 die Rede war, frage ich die Staatsregierung, wann sind diese Klassen entstanden bzw. sollen diese 70 Klassen entstehen? Die Halbjahresklassen wurden zwischen dem 23.02.2015 und dem 18.05.2015 gebildet. Die Mehrzahl der Klassen startete am 20.03.2015. 4. a) Nachdem in der oben genannten Anfrage vom 09.01.2015 auch die Rede von einer Klassenstärke von maximal 20 Schülern (die auch bei 12 104 berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit 70 zusätzlichen zu den bestehenden 190 Klassen m. E. nicht erreicht wird) die Rede war, frage ich die Staatsregierung , welche weiteren Maßnahmen ergreift diese um dieses Ziel zu erreichen? Die Berufsintegrationsklassen wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 weiter deutlich auf rund 440 Klassen ausgebaut . Weitere große Ausbauschritte sind in Vorbereitung. Die notwendigen Personalkapazitäten und Mittel sind im Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 enthalten bzw. Gegenstand des am 13.10.2015 im Ministerrat beschlossenen Finanzierungskonzepts für Ausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration, das ebenfalls in die parlamentarischen Beratungen zum Nachtragshaushalt 2016 eingebracht wird. b) Nachdem Lehrkräfte, die bisher die Eingangsklassen mit jungen Asylbewerbern betreuen, nur mit befristeten Verträgen angestellt werden, frage ich die Staatsregierung, welche Pläne mit welchem Umfang gibt es, die bisher eingesetzten Lehrkräfte zu entfristen? In den Klassen des Berufsintegrationsjahres werden keineswegs nur befristet beschäftigte Lehrkräfte eingesetzt. Richtig ist, dass Lehrpersonal mit speziellen Qualifikationen, etwa im Bereich Spracherwerb, befristet beschäftigt wird, solange keine ausreichende Zahl von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen mit diesen Qualifikationen zur Verfügung steht. Derzeit prüft das Staatsministerium eine Reihe von Modellen zur Weiterqualifikation von Lehrkräften und zum Qualifikationserwerb für Lehrpersonal ohne berufliches Lehramt. c) Welche Zusatzqualifikationen sieht die Staatsregierung für Lehrkräfte vor, die die Eingangsklassen auf das Berufsleben vorbereiten sollen? Für diese Lehrkräfte wurde ein mehrschichtiges Fortbildungs - und Unterstützungskonzept, das durch Angebote auf allen Ebenen der staatlichen Lehrerfortbildung (schulintern, lokal, regional, zentral) den verschiedenen Bedürfnissen gerecht wird: • schnelle Hilfe durch Informationsangebote • Unterstützung bei der Einrichtung eines Unterrichtsangebotes • Angebote zur Vertiefung und Spezialisierung • Grund- und Zusatzqualifikationen Über diese Angebote können die Lehrkräfte die notwendigen Kompetenzen v. a. in den Bereichen Sprachförderung, Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache, rechtliche und organisatorische Fragestellungen, Umgang mit traumatisierten jungen Menschen und interkulturelles Lernen und Wertevermittlung erwerben. 5. a) Welche Möglichkeiten gibt es hier für fachfremde Lehrkäfte sowie Lehrkräfte anderer Schularten und auch Quereinsteiger, sich zu qualifizieren? Besondere Bedeutung in den Eingangsklassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge nimmt die Vermittlung von Deutschkenntnissen ein. Fachfremde Lehrkräfte können sich hierfür über ein Erweiterungsstudium bzw. eine Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache nach LPO I qualifizieren. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung werden entsprechende Lehrgänge angeboten, um diese Lehrkräfte hierbei zu unterstützen . Um Lehrkräfte anderer Schularten für die Erteilung von Deutschunterricht an beruflichen Schulen allgemein und für die Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen im Besonderen zu qualifizieren, werden zum Schuljahr 2015/2016 folgende Sondermaßnahmen angeboten : • Zulassung von Gymnasiallehrkräften mit erstem Staatsexamen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen (begrenzt auf Absolventen mit den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Informatik in Verbindung mit weiteren Unterrichtsfächern) • einjährige Nachqualifizierung von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Deutsch und Englisch in Verbindung mit einem weiteren für die Berufsschule relevanten Fach, die sich bereits im unterrichtlichen Einsatz an staatlichen Berufsschulen bewährt haben b) Welche Maßnahmen zur Linderung des Personalengpasses an den Berufsschulen ergreift die Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9048 Staatsregierung vor allem in Mangelfächern wie Mathematik/Physik oder im Elektro-/Metallbereich konkret? (Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Fachbereichen.) Zur Gewinnung geeigneten Personals werden mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 folgende Sondermaßnahmen zur Nachqualifizierung von Lehrkräften anderer Schularten und Quereinsteigern durchgeführt: • Zulassung von Diplomingenieuren (Universität) oder Masterabsolventen (Universität oder Hochschule) der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen • Zulassung von Gymnasiallehrkräften mit erstem Staatsexamen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen (begrenzt auf Absolventen mit den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Informatik in Verbindung mit weiteren Unterrichtsfächern) • einjährige Nachqualifizierung von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Deutsch und Englisch in Verbindung mit einem weiteren für die Berufsschule relevanten Fach, die sich bereits im unterrichtlichen Einsatz an staatlichen Berufsschulen bewährt haben • Zulassung von Diplom-Ingenieuren (Univ.) und Masterabsolventen (Universität, Hochschule) zum Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen im Bereich Druckund Medientechnik sowie Labor- und Prozesstechnik • einjährige Nachqualifizierung von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen Mathematik/ Physik zur Sicherung des Lehrernachwuchses an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen Darüber hinaus werden derzeit auch alternative Konzepte für die 1. Phase der Lehrerausbildung erarbeitet, um insbesondere in den Bereichen Metalltechnik/Elektrotechnik mittel - und langfristig die Attraktivität des Studiums zu erhöhen. Hierzu zählen z. B.: • die Einrichtung des Bachelorstudiengangs „Ingenieurpädagogik “ für die beruflichen Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik an der Hochschule Landshut zum Wintersemester 2015/2016. Durch eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der TU München wird für Absolventen dieses Studiengangs eine Anschlussfähigkeit an den entsprechenden Masterstudiengang für das Lehramt an beruflichen Schulen an der TUM geschaffen. • die auf 6 Semester angelegten „integrativen Masterstudiengänge “ der TUM in den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Metalltechnik , die eine konzeptionelle Verzahnung von universitärer Ausbildung und dem Vorbereitungsdienst vorsehen. Der Studiengang soll zum Wintersemester 2016/2017 eingerichtet werden. Eine bewährte Plattform für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Diskussion von Anreizsystemen für Lehramtsstudierende ist bspw. der „Gesprächskreis berufliche Bildung“, an dem Vertreter der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung für berufliche Schulen, der Lehrerfortbildung, des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, der Wirtschaft sowie des Staatsministeriums beteiligt sind. c) Welche Pläne gibt es, in Zukunft die Möglichkeiten für fachfremde Lehrkräfte sowie Lehrkräfte anderer Schularten und auch für Quereinsteiger auszu weiten, um den Bedarf (vor allem in dem Mangelfächern ) vermehrt abdecken zu können? Die Durchführung von Sondermaßnahmen erfolgt ausschließlich bedarfsorientiert. Die Entscheidung, ob und ggf. welche Sondermaßnahmen in Zukunft angeboten werden, wird daher dann gefällt, wenn sich ein konkreter Bedarf darstellt . Mit den in den Antworten zu den Fragen 4 b und 5 b genannten Maßnahmen wurden bereits tragfähige Konzepte entwickelt, welche bei Bedarf so, oder ggf. entsprechend der dann aktuellen Bedürfnislage angepasst, flexibel erneut umgesetzt werden können. 6. a) Nachdem die Staatsregierung in einer am 10.07.2014 gestellten Anfrage (Drucksache 17/4413) von verschiedenen Anreizen und Möglichkeiten für Lehramtsstudierende spricht, sich für die oben genannten Fachrichtungen zu entscheiden , frage ich die Staatsregierung, wie genau sehen diese Möglichkeiten aus? Vgl. hierzu die in der Antwort zu Frage 5 b genannten Konzepte für die 1. Phase der Lehrerausbildung in Metall- und Elektrotechnik. b) Welche konkreten Erfolge können durch solche Maßnahmen bisher verzeichnet werden? Mit der in der Antwort zu Frage 5 b genannten Sondermaßnahme im Bereich Metall-/ Elektrotechnik für Quereinsteiger konnten bis zu 40 Lehrkräfte pro Maßnahme gewonnen werden . Am Vorbereitungsdienst für berufliche Schulen in den Fächern Deutsch/Englisch nahmen bis zu 30 Gymnasiallehrkräfte je Schuljahr teil. An der einjährigen Sondermaßnahme für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien, die zum Schuljahr 2015/2016 erstmalig durchgeführt wird, nehmen 17 Lehrkräfte teil. Die auf sechs Semester angelegten „integrativen Masterstudiengänge “ der TUM in den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Metalltechnik starten erst zum Wintersemester 2016/2017, der Bachelorstudiengang „Ingenieurpädagogik“ für die beruflichen Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik an der Hochschule Landshut zum Wintersemester 2015/2016. Aussagen zu den konkreten Erfolgen dieser Maßnahmen können daher derzeit noch nicht gemacht werden. 7. a) Nachdem es das „freiwillige Arbeitszeitskonto“ in dieser Form nur an den Berufsschulen gibt, frage ich die Staatsregierung, welche Pläne verfolgt diese in Zukunft hinsichtlich der freiwilligen Arbeitszeitkonten ? b) Gibt es Überlegungen, die Auflösung dieser Arbeitszeitkonten – aufgrund der prekären Personalsituation – zu verschieben? c) Wenn dies der Fall ist, auf welchen Zeitpunkt soll die Auflösung verschoben werden? Die Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit durch sogenannte freiwillige Arbeitszeitkonten entsprechend dem KMS „Flexibilisierung der Arbeitszeit für Lehrkräfte an allen Schulen“ vom 13. April 2007 besteht für Lehrkräfte an allen Schularten. Im Rahmen der möglichen Flexibilisierung wird die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit zwischen Schullei- Drucksache 17/9048 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 tung und Lehrkraft individuell verabredet, also auch, in welchem Jahr und in welchem Umfang ein Ausgleich etwaiger Arbeitszeitguthaben stattfindet. Die Abwicklung soll in einem Zeitraum von zehn Jahren stattfinden (vgl. auch Art. 87 Abs. 3 BayBG). Da mit diesen Regelungen auch dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 18.05.2006, Drs. 15/5591, entsprochen wurde, ist vonseiten des Staatsministeriums nicht an eine generelle Änderung der Rahmenbedingungen gedacht. 8. a) In welchem Umfang werden in den Berufsschulen Mobile Reserven zur Bekämpfung des Ausfalls des Pflichtunterrichts eingesetzt? b) Gibt es Pläne, die Kontingente in Zukunft zu erhöhen ? c) Inwiefern werden in diesem Rahmen fachfremde sowie schulartfremde Lehrkräfte und auch Quereinsteiger herangezogen? Mobile Reserven existieren an Berufsschulen nicht. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9048 Drucksache 17/9048 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 An la ge  2 .b Ta be lle  2 .b . S ch ül er za hl en tw ic kl un g  an  d er  B er uf ss ch ul e  ge m äß  S ch ül er pr og no se  2 01 5 O be rb ay er n N ie de rb ay er n O be rp fa lz O be rf ra nk en M itt el fr an ke n U nt er fr an ke n Sc hw ab en 20 15 /1 6 83  5 60 25  4 40 23  2 30 21  8 20 35  9 50 24  8 50 38  9 20 25 3  75 0 20 16 /1 7 87  2 30 26  1 30 23  8 30 21  9 20 37  1 90 25  1 40 40  1 30 26 1  57 0 20 17 /1 8 89  6 80 26  4 90 24  0 70 22  0 80 38  1 40 25  1 40 40  5 70 26 6  17 0 20 18 /1 9 91  8 90 26  4 70 23  8 90 21  8 90 38  9 90 25  0 70 40  7 40 26 8  94 0 20 19 /2 0 92  6 70 26  2 00 23  3 50 21  5 00 39  2 60 24  8 30 40  5 50 26 8  35 0 20 20 /2 1 92  2 90 25  4 90 22  6 80 20  7 70 38  9 80 24  3 40 39  8 10 26 4  35 0 20 21 /2 2 91  4 70 24  9 10 22  1 30 20  1 60 38  6 50 23  8 20 38  9 30 26 0  07 0 20 22 /2 3 90  9 50 24  3 80 21  7 70 19  6 70 38  4 20 23  3 10 38  1 90 25 6  69 0 20 23 /2 4 90  9 20 24  0 30 21  5 50 19  4 30 38  4 40 23  0 00 37  8 30 25 5  19 0 20 24 /2 5 90  7 50 23  6 90 21  3 80 19  2 30 38  3 40 22  7 50 37  4 60 25 3  60 0 20 25 /2 6 90  4 70 23  3 10 21  2 40 18  9 90 38  1 40 22  4 40 36  9 20 25 1  51 0 20 26 /2 7 90  0 30 22  9 00 21  0 20 18  7 00 37  8 00 22  0 50 36  2 40 24 8  74 0 20 27 /2 8 89  8 30 22  5 20 20  7 80 18  4 00 37  4 80 21  6 20 35  6 20 24 6  25 0 20 28 /2 9 89  8 80 22  2 20 20  5 60 18  1 30 37  2 80 21  1 80 35  1 80 24 4  42 0 20 29 /3 0 90  0 20 21  9 70 20  3 70 17  8 70 37  1 30 20  7 70 34  8 80 24 3  00 0 20 30 /3 1 90  0 90 21  7 20 20  2 00 17  6 30 36  9 40 20  3 70 34  6 20 24 1  56 0 1   Zu r E rm itt lu ng  d er  L an de se rg eb ni ss e  w er de n  zu nä ch st  d ie  u ng er un de te n  Be zir ks se rg eb ni ss e  ad di er t u nd  e rs t a ns ch lie ße nd  g er un de t.  Ve re in ze lt  kö nn en  d ad ur ch   Ab w ei ch un ge n  de r P ro gn os ew er te  fü r d en  F re ist aa t B ay er n  vo m  S um m en w er t d er  g er un de te n  Er ge bn iss e  de r s ie be n  Be zir ks pr og no se n  au ft re te n. in  B ay er n1 im  R eg ie ru ng sb ez irk Sc hü le rz ah l a n  de r B er uf ss ch ul e  ge m äß  S ch ül er pr og no se  2 01 5 Sc hu lja hr Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9048 Oberbayern Staatl. Berufsschule Altötting Staatl. Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen Staatl. Berufsschule Berchtesgadener Land Freilassing Staatl. Berufsschule Dachau Staatl. Berufsschule Eichstätt Dr.-Herbert-Weinberger-Schule - Staatl. Berufsschule Erding Staatl. Berufsschule Freising Staatl. Berufsschule Fürstenfeldbruck Staatl. Berufsschule Garmisch-Partenkirchen Staatl. Berufsschule I Ingolstadt Leo-von-Klenze-Schule - Staatl. Berufsschule II Ingolstadt Staatl. Berufsschule Landsberg a.Lech Staatl. Berufsschule Miesbach Staatl. Berufsschule I Mühldorf a.Inn Staatl. Berufsschule München-Land Staatl. Berufsschule Pfaffenhofen a.d.Ilm Staatl. Berufsschule I Rosenheim Staatl. Berufsschule II Rosenheim Staatl. Berufsschule I Traunstein Staatl. Berufsschule Wasserburg a.Inn Niederbayern Hans-Glas-Schule - Staatl. Berufsschule Dingolfing Staatl. Berufsschule Kelheim Staatl. Berufsschule IV Landshut Karl-Peter-Obermaier-Schule - Staatl. Berufsschule I Passau Staatl. Berufsschule Pfarrkirchen Staatl. Berufsschule Regen Staatl. Berufsschule Vilshofen a.d.Donau Oberpfalz Staatl. Berufsschule Amberg Staatliche Berufsschule Neumarkt i.d.Opf. Staatl. Berufsschule Neustadt a.d.Waldnaab Hermann-Höcherl-Schule - Staatl. Berufsschule Regensburg Städt. Berufsschule II Regensburg Staatl. Berufsschule Schwandorf Staatl. Berufsschule Sulzbach-Rosenberg Staatl. Berufsschule Weiden i.d.Opf. Staatl. Berufsschule Wiesau Oberfranken Staatl. Berufsschule II Bamberg Staatl. Berufsschule III Bayreuth Staatl. Berufsschule Forchheim Lorenz-Kaim-Schule - Staatl. Berufsschule Kronach Anlage 3.b - Berufsschulen mit Halbjahresklassen im Schuljahr 2014/2015 Seite 1 Drucksache 17/9048 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 3.b - Berufsschulen mit Halbjahresklassen im Schuljahr 2014/2015 Mittelfranken Staatl. Berufsschule II Ansbach Staatl. Berufsschule Erlangen Staatl. Berufsschule Herzogenaurach-Höchst. a.d. Aisch Staatl. Berufsschule Nürnberger Land, Lauf a.d.Pegnitz Staatl. Berufsschule Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Städt. Berufsschule 5 Nürnberg Staatl. Berufsschule Roth Staatl. Berufsschule Rothenburg o.d.Tauber - Dinkelsbühl Staatl. Berufsschule Schwabach Staatl. Berufsschule Weißenburg i.Bay. Unterfranken Staatl. Berufsschule I Aschaffenburg Staatl. Berufsschule Bad Kissingen Heinrich-Thein-Schule Haßfurt - Staatl. Berufsschule Staatl. Berufsschule III Schweinfurt Franz-Oberthür-Schule - Städt. Berufsschule I Würzburg Schwaben Ludwig-Bölkow-Schule - Staatliche Berufsschule Donauwörth Staatl. Berufsschule III Kempten (Allgäu) Staatl. Berufsschule Lindau (Bodensee) Staatl. Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf Johann-Bierwirth-Schule - Staatl. Berufsschule I Memmingen Staatl. Berufsschule Neu-Ulm Seite 2