Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer vom 12.10.2015 Bewegungsbäder Bewegungsbäder stellen eine wichtige Behandlungsform für viele unterschiedliche Krankheitsbilder dar und bieten Hilfe insbesondere für Menschen mit Behinderung. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Schwerpunktkrankenhäuser und/oder Krankenhäuser in Bayern unterhalten aktuell ein Bewegungsbad? 2. Wie viele Bewegungsbäder wurden in den letzten zehn Jahren geschlossen und aus welchen Gründen? 3. Plant die Staatsregierung,Bewegungsbäder finanziell zu unterstützen, wenn nein, was sind die Gründe für diese ablehnende Haltung? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.11.2015 Zu 1.: Anzahl und Standorte von Bewegungsbädern in bayerischen Krankenhäusern werden statistisch nicht erfasst. Es handelt sich um Daten, die für die gesetzlichen Aufgaben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) im Bereich der Krankenhausplanung und -förderung nicht benötigt werden und daher dem StMGP auch nicht zur Verfügung stehen. Zu 2.: Krankenhäuser sind eigenständige Unternehmen, die für ihre innerbetrieblichen Angelegenheiten, wie beispielsweise auch den Betrieb von Bewegungsbädern, selbst zuständig und verantwortlich sind. Die Zahl der in den letzten zehn Jahren geschlossenen Bewegungsbäder ist dem StMGP nicht bekannt. Auch über die Gründe der Krankenhausträger für Schließungen gibt es keine Erkenntnisse. Die Daten werden für die gesetzlichen Aufgaben des StMGP im Bereich der Krankenhausplanung und -förderung nicht benötigt und stehen daher dem StMGP nicht zur Verfügung. Der Freistaat Bayern hat keine Aufsicht über die Krankenhäuser, sodass diese gegenüber dem Staat auch nicht auskunftspflichtig sind und keine Betriebsinterna offenlegen müssen. Zu 3.: Mit der zunehmenden Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer der akutstationären Patienten in den Krankenhäusern hat sich auch die Zeitspanne zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen während des stationären Aufenthalts deutlich vermindert. Dadurch ist insbesondere auch der Bedarf an krankengymnastischen Therapien im Bewegungsbad spürbar gesunken. Aus diesem Grund geben immer mehr Krankenhausträger den Betrieb ihres Bewegungsbades von sich aus auf, zumal die Vorhaltung eines solchen Beckens mit hohen laufenden Kosten verbunden ist. In Einzelfällen kommen ersatzweise Schmetterlingswannen zum Einsatz. Bei Fördermaßnahmen, die den Bereich der Physikalischen Therapie betreffen, verzichten die Träger dementsprechend in aller Regel selbst auf die Einplanung eines Bewegungsbades. Die Förderung von Bewegungsbädern ist nicht generell ausgeschlossen. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung waren in den letzten Jahren allerdings von einer Förderung in aller Regel Errichtungsmaßnahmen an Krankenhäusern betroffen, die wegen ihrer Aufgabenstellung einen besonderen Bedarf aufweisen (z. B. große Orthopädische Kliniken, Zentrum für Querschnittsgelähmte am Krankenhaus Hohe Warte Bayreuth). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.01.2016 17/9077 Bayerischer Landtag