Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 05.10.2015 Logistikzentrum Bayern Bezug nehmend auf den Untersuchungsauftrag bezüglich eines eigenen bayerischen Logistikzentrums zur Versorgung der Bayerischen Polizei mit Dienstkleidung durch Staatsminister Herrmann gibt es Unmut bei den niederbayerischen Polizeibeschäftigten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Warum wird für das „Logistikzentrum Bayern“ ein fränkischer Standort favorisiert? 2. a) Was spricht gegen einen Standort in Niederbayern? b) Welche Voraussetzungen müsste ein niederbayerischer Standort erfüllen, um ein „Logistikzentrum Bayern “ zu erhalten? 3. Wie weit ist die Untersuchung zum neuen Standort für „Logistikzentrum Bayern“ gediehen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.11.2015 Zu 1., 2. a) und b): Die Versorgung der Bayerischen Polizei mit Dienstkleidung ist über ein Verwaltungsabkommen mit dem Land Niedersachsen zunächst bis Ende 2021 gesichert. In einem zweiten Schritt soll über die Versorgung nach diesem Zeitpunkt entschieden werden. Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPP) ist deshalb beauftragt, im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Möglichkeit des Aufbaus eines eigenen Logistikzentrums insbesondere für die Versorgung der Bayerischen Polizei mit Dienst- und Sonderbekleidung zu prüfen. Erst nach Klärung der Frage, ob ein eigenes Logistikzentrum überhaupt infrage kommt, wäre die Frage eines möglichen Standorts relevant. Es ist jedoch zu beachten, dass die Rahmenbedingungen für die beauftragte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eine wirtschaftliche Durchführung ermöglichen müssen, weshalb eine sinnvolle Eingrenzung des Auftrags erforderlich war. Der Bereich Dienstkleidung/Sonderbekleidung ist aktuell als zentrales Beschaffungsfeld dem BPP in Bamberg (Bezirk Oberfranken) zugewiesen, wo auch das entsprechende Fachpersonal vorgehalten wird. Im Falle der Realisierung eines eigenen bayerischen Logistikzentrums würden die Aufgaben und möglicherweise auch das Personal des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Bereich Dienst- und Sonderbekleidung wohl auf das neue Logistikzentrum übergehen. Es ist deshalb zielführend, für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einen möglichen Standort in einem Raum mit besonderem strukturpolitischen Handlungsbedarf in demjenigen Bezirk zu berücksichtigen, in dem auch bisher der Standort der zuständigen Behörde liegt. Zu 3.: Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei wurde erst mit IMS vom 01.10.2015 mit der Untersuchung beauftragt . Ergebnisse können daher noch nicht vorliegen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.12.2015 17/9078 Bayerischer Landtag