Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.09.2015 Oberster Jagdbeirat In der Mitgliederzeitung „Jagd in Bayern“ des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) werden Interna aus dem Obersten Jagdbeirat berichtet, insbesondere über das Abstimmungsverhalten des Bayerischen Bauernverbandes (BBV). Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Warum sind neben dem BJV auch andere Verbände im Obersten Jagdbeirat vertreten? b) Wie ernst nimmt die Staatsregierung die Voten des Obersten Jagdbeirates? c) Wie beurteilt die Staatsregierung das jagdliche Fachwissen der Mitglieder im Obersten Jagdbeirat und deren Diskussionskultur bei der Verteilung der Mittel aus der Jagdabgabe? 2. a) Enthält das Jagdrecht Vorgaben zur Vertraulichkeit der Sitzungen des Obersten Jagdbeirates? b) Wenn ja, welche? c) Hat der BBV zugestimmt, dass sein Abstimmungsverhalten öffentlich gemacht wird? 3. a) Trifft es zu, dass es sich bei dem laut BJV-Präsident Vocke „hahnebüchenen“ Projekt zur Untersuchung der Rotwildlosung auf Stress um einen Projektantrag des BBV handelt? b) Trifft es zu, wie in der „Jagd in Bayern“ behauptet wird, dass das Projekt zur Untersuchung der Rotwildlosung auf Stress der TU München vor allem von Vertretern des Obersten Jagdbeirates, die „kein jagdliches Fachwissen “ haben, unterstützt wurde? c) Wie intensiv hat sich der Oberste Jagdbeirat mit dem oben genannten Antrag befasst und wurden dabei die Argumente des BJV ausreichend gewürdigt? 4. a) Trifft der in der „Jagd in Bayern“ geweckte Eindruck zu, dass wichtige Projekte des BJV vom Obersten Jagdbeirat einfach verworfen werden? b) Wie viele Anträge hat der BJV zur Jagdabgabe jeweils in den Jahren 2013/2014/2015 gestellt? Angaben bitte mit Benennung der einzelnen Projekte und den konkreten Beträgen? c) Wie vielen Anträgen des BJV hat der Oberste Jagdbeirat in dem oben genannten Zeitraum mehrheitlich zugestimmt? Angaben bitte auch zu der bewilligten Gesamtsumme an Fördergeldern? 5. a) Trifft es zu, dass wie in der „Jagd in Bayern“ behauptet, der Ökologische Jagdverband (ÖJV) besonders luxuriöse Gewehre für die Jagdausbildung über die Gelder der Jagdabgabe kaufen will? b) Um welche Gewehre handelt es sich dabei? c) Welche Ausstattungsgegenstände (z. B. Munition, Präparate , Pkws) hat der BJV für seine Landesjagdschule in den letzten fünf Jahren erhalten, und wie hoch war die dazu bewilligte Fördersumme? 6. a) Trifft es zu, dass die Bayerischen Staatsforsten umfänglich in Eigenregie jagen? b) Ist die Eigenbewirtschaftung nach jagdrechtlichen Vorgaben zulässig? c) Wie bewertet die Staatsregierung die in der „Jagd in Bayern“ geäußerte Behauptung, die Eigenbewirtschaftung sei ein Angriff auf unser „heimatverbundenes “ Revierjagdsystem? 7. a) Ist der in der „Jagd in Bayern“ geäußerte Vorwurf, beim Obersten Jagdbeirat handele sich um einen Selbstbedienungsladen , gerechtfertigt? b) Beabsichtigt die Staatsregierung, wie von BJV-Präsident Vocke in der „Jagd in Bayern“ gefordert, in Zukunft die Gelder der Jagdabgabe anders zu verteilen? c) Wenn ja, wie? 8. a) Trifft es zu, dass eine vom BJV vorgeschlagene Schulung zur effizienten Schwarzwildberatung im Obersten Jagdbeirat abgelehnt wurde? b) Wie hoch war die beantragte Fördersumme und welche Zielgruppe sollte das Projekt haben? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11.11.2015 1. a) Warum sind neben dem BJV auch andere Verbände im Obersten Jagdbeirat vertreten? Die Zusammensetzung des Obersten Jagdbeirats ergibt sich aus dem Gesetz, Art. 50 Abs. 4 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG). Es handelt sich hierbei um ein Gremium mit 14 Spitzenvertretern der für das Jagdwesen relevanten In- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.01.2016 17/9079 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9079 teressengruppen (Vertreter des Bayer. Jagdverbands, Bayer . Bauernverbands, Bayer. Waldbesitzerverbands, Bunds Bayerischer Berufsjäger, Landesfischereiverbands Bayern, Bunds Naturschutz, Deutschen Tierschutzbunds, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, staatlichen Forstwirtschaft). Ziel des Obersten Jagdbeirats ist es, auf einen gerechten Ausgleich der Interessen aller am Jagdwesen Beteiligten hinzuwirken. b) Wie ernst nimmt die Staatsregierung die Voten des Obersten Jagdbeirates? Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der OJB zu allen beantragten Projekten anzuhören, Art. 50 Abs. 1 BayJG sowie § 31 Abs. 2 Satz 2 und 3 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG). Damit wird zu einer ausgewogenen und alle Aspekte abdeckenden Entscheidungsgrundlage beigetragen. Erfahrungsgemäß werden die Anträge ausführlich und sachkundig beraten und zumeist eine konsensuale Lösung erreicht. c) Wie beurteilt die Staatsregierung das jagdliche Fachwissen der Mitglieder im Obersten Jagbeirat und deren Diskussionskultur bei der Verteilung der Mittel aus der Jagdabgabe? Wie bereits unter Frage 1 a ausgeführt, sind im Obersten Jagdbeirat Vertreter der für das Jagdwesen relevanten Interessengruppen berufen. Zum Teil handelt es sich auch um die Verbandsspitzen (z. B. des Bayer. Jagdverbands, der ARGE Jagdgenossenschaften und Eigenjagdrevierinhaber des BBV, des Waldbesitzerverbands, des Bunds Naturschutz , des Bunds Bayer. Berufsjäger). Die Vertreter sind versierte Fachleute aus allen Regionen Bayerns und z. T. schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten im Obersten Jagdbeirat engagiert. Dies zeigt, dass es sich hierbei um ein erfahrenes und hoch kompetentes Gremium handelt, dessen Diskussionskultur als offen und kritisch beschrieben werden kann, geprägt vom Willen, konstruktive Lösungen zu erarbeiten. 2. a) Enthält das Jagdrecht Vorgaben zur Vertraulichkeit der Sitzungen des Obersten Jagdbeirates? Ja. b) Wenn ja, welche? Die Sitzungen des Jagdbeirats sind nicht öffentlich, § 31 Abs. 3 Satz 2 AVBayJG. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Jagdbeirats und ihre Stellvertreter zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet , § 31 Abs. 1 Satz 3 AVBayJG. c) Hat der BBV zugestimmt, dass sein Abstimmungsverhalten öffentlich gemacht wird? Nach den uns vorliegenden Informationen wurde eine solche Zustimmung nicht erteilt. 3. a) Trifft es zu, dass es sich bei dem laut BJV-Präsident Vocke „hahnebüchenen“ Projekt zur Untersuchung der Rotwildlosung auf Stress um einen Projektantrag des BBV handelt? Das Projekt „Einfluss menschlicher Aktivitäten auf Stress sowie Parasitierung von Rotwildpopulationen“ wurde von der Technischen Universität München beantragt. b) Trifft es zu, wie in der „Jagd in Bayern“ behauptet wird, dass das Projekt zur Untersuchung der Rotwildlosung auf Stress der TU München vor allem von Vertretern des Obersten Jagdbeirates, die „kein jagdliches Fachwissen“ haben, unterstützt wurde? Wie unter Antwort zu Frage 1 c ausgeführt, handelt es sich beim Obersten Jagdbeirat um ein erfahrenes und hoch kompetentes Gremium. Diskussionen werden fachkundig geführt, Anträge ausführlich und sachkundig beraten. c) Wie intensiv hat sich der Oberste Jagdbeirat mit dem oben genannten Antrag befasst und wurden dabei die Argumente des BJV ausreichend gewürdigt ? Bereits bei der Sitzung des Obersten Jagdbeirats 2014 wurde vereinbart, den Projektleiter der TU zu der nächsten Sitzung einzuladen, um seinen Projektansatz fundiert diskutieren zu können. Dementsprechend hat der Projektleiter der TU in der Sitzung im Juni 2015 die Einzelheiten des Projekts mittels einer Präsentation vorgestellt, die im Anschluss daran mit allen Beteiligten ausführlich erläutert wurden. Auch die sachlichen Einwände des BJV, die dieser bereits im Vorfeld schriftlich vorgetragen hatte, wurden in der Sitzung ausführlich erörtert und umfänglich gewürdigt. Basierend auf dieser sehr eingehenden Debatte ist die mehrheitliche Zustimmung erfolgt. Gerade die Behandlung des Rotwild-Projekts in zwei Sitzungen zeigt, wie intensiv sich der Oberste Jagdbeirat mit Anträgen auseinandersetzt. 4. a) Trifft der in der „Jagd in Bayern“ geweckte Eindruck zu, dass wichtige Projekte des BJV vom Obersten Jagdbeirat einfach verworfen werden? Es entspricht nicht der Diskussionskultur des Obersten Jagdbeirats, Projekte „einfach zu verwerfen“. Vielmehr werden Projekte fundiert diskutiert und differenziert gewürdigt. Zum Teil wurde in der Vergangenheit allen Anträgen des BJV zugestimmt (z. B. in 2013 und 2014). Zum Teil wurden Differenzierungen vorgenommen (z. B. in 2015). b) Wie viele Anträge hat der BJV zur Jagdabgabe jeweils in den Jahren 2013/2014/2015 gestellt? Angaben bitte mit Benennung der einzelnen Projekte und den konkreten Beträgen? Bezüglich dieser Frage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen . c) Wie vielen Anträgen des BJV hat der Oberste Jagdbeirat in dem oben genannten Zeitraum mehrheitlich zugestimmt? Angaben bitte auch zu der bewilligten Gesamtsumme an Fördergeldern? Im Jahr 2013 hat der Oberste Jagdbeirat allen neun Anträgen des BJV zugestimmt. Die Gesamtsumme der bewilligten Anträge beträgt 518.623 €. Zusätzlich hierzu erhielt der BJV das Restaufkommen aus den Jagdabgabemitteln in Höhe von 250.982 €. Insgesamt ergibt sich für den BJV damit eine Gesamtfördersumme von 769.605 € (entspricht 71 % der zur Verfügung stehenden Mittel). Im Jahr 2014 hat der Oberste Jagdbeirat allen acht Anträgen des BJV zugestimmt. Die Gesamtsumme der bewilligten Anträge beträgt 504.367 €. Zusätzlich hierzu erhielt der BJV das Restaufkommen aus den Jagdabgabemitteln in Höhe von 454.924 €. Insgesamt ergibt sich für den BJV damit eine Gesamtfördersumme von 959.291 € (entspricht Drucksache 17/9079 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 80 % der zur Verfügung stehenden Mittel). Im Jahr 2015 hat der Oberste Jagdbeirat sieben von zehn Anträgen des BJV zugestimmt. Die Gesamtsumme der bewilligten Anträge beträgt 422.620 €. Das Restaufkommen für das Jahr 2015 steht noch nicht fest. Insofern können auch noch keine Angaben zur Gesamtfördersumme gemacht werden. 5. a) Trifft es zu, dass wie in der „Jagd in Bayern“ behauptet , der Ökologische Jagdverband (ÖJV) besonders luxuriöse Gewehre für die Jagdausbildung über die Gelder der Jagdabgabe kaufen will? Der ÖJV beantragte im Jahr 2015 Zuschüsse zum Erwerb von vier Repetierbüchsen Blaser R8 Standard (neben gebrauchten Waffen) für die Jagdausbildung. Es handelt sich hierbei um normale Jagdgebrauchswaffen in einer Standardausführung . Die Jagdrepetierer Blaser R93 und das Nachfolgemodell R8 gehören seit Jahren zu den meistverkauften Jagdlangwaffen in Bayern. Bei vielen Ausbildungskursen zur Jägerprüfung – so auch bei Ausbildungskursen des BJV – sind Blaser-Waffen im Einsatz. b) Um welche Gewehre handelt es sich dabei? Siehe Antwort zu Frage 5 a. c) Welche Ausstattungsgegenstände (z. B. Munition, Präparate, Pkws) hat der BJV für seine Landesjagdschule in den letzten fünf Jahren erhalten, und wie hoch war die dazu bewilligte Fördersumme? Der BJV hat für die Landesjagdschulen in den letzten Jahren folgende Beträge erhalten: 2010: 229.650 Euro 2011: 233.600 Euro 2012: 269.727 Euro 2013: 216.875 Euro 2014: 226.700 Euro 2015: 284.050 Euro Ein gewisser (geringer) Teilbetrag wurde auch für Ausstattungsgegenstände verwendet. Genaue Summen können allerdings ohne sehr aufwendige Prüfung der Verwendungsnachweise nicht genannt werden. (Die Verwendungsnachweisprüfung ist bei den vergangenen Abnahmezeiten schon erfolgt.) 6. a) Trifft es zu, dass die Bayerischen Staatsforsten umfänglich in Eigenregie jagen? Die Bayerischen Staatsforsten bejagen rund 87 % ihrer Jagdfläche in Eigenregie. Etwa 13 % der Jagdfläche sind verpachtet. b) Ist die Eigenbewirtschaftung nach jagdrechtlichen Vorgaben zulässig? Ja. Das Gesetz sieht als mögliche Bewirtschaftungsformen sowohl die Nutzung der Staatsjagdreviere in Eigenregie als auch die Verpachtung vor, Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Staatsforstengesetz und Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayJG. Gemäß 4.1.1 Rahmenrichtlinie für die Bewirtschaftung der Staatsjagdreviere durch die Bayerischen Staatsforsten ist eine Verpachtung von Staatsjagdrevieren dann vorzusehen, wenn sie mit den waldbaulichen und forstbetrieblichen Zielen vereinbar ist, der notwendige Abschuss auf diesem Wege sichergestellt werden kann und die Verpachtung unter diesen Voraussetzungen die wirtschaftlichste Nutzung darstellt. c) Wie bewertet die Staatsregierung die in der „Jagd in Bayern“ geäußerte Behauptung, die Eigenbewirtschaftung sei ein Angriff auf unser „heimatverbundenes “ Revierjagdsystem? Wie bereits unter Frage 6 b ausgeführt, handelt es sich bei der Nutzung der Staatsjagdreviere in Eigenregie um eine gesetzlich vorgegebene Bewirtschaftungsform. Darüber hinaus stellt auch die Eigenbewirtschaftung eine auf dem Reviersystem basierende Nutzung des Jagdrechts dar. Hinzuweisen ist überdies darauf, dass auch private Jäger als Jagdgäste oder durch Abgabe befristeter Jagderlaubnisscheine konsequent in die Jagdausübung eingebunden werden , Art. 4 Abs. 2 Satz 3 Staatsforstengesetz. Die Tatsache, dass in den letzten Jahren über 70 Prozent der Jagdstrecke durch Jagdgäste erlegt wurde, unterstreicht dies. 7. a) Ist der in der „Jagd in Bayern“ geäußerte Vorwurf, beim Obersten Jagdbeirat handele sich um einen Selbstbedienungsladen, gerechtfertigt? Förderanträge für Gelder aus der Jagdabgabe stellen i. d. R. Bayer. Jagdverband, Bayer. Bauernverband und andere Verbände, Dt. Jagd- und Fischereimuseum, Universitäten, Hochschulen sowie staatliche Einrichtungen (insbesondere Landesanstalten). Projekte aller Beteiligten werden fundiert diskutiert und differenziert gewürdigt. Die Vergabe erfolgt seit Langem bewährt und praxisgerecht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jährlich durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Nach Art. 26 BayJG sollen insbesondere gefördert werden: • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes • Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten • Erforschung der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft • das Berufsjägerwesen • die Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information und Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständige Organe. b) Beabsichtigt die Staatsregierung, wie von BJV- Präsident Vocke in der „Jagd in Bayern“ gefordert, in Zukunft die Gelder der Jagdabgabe anders zu verteilen? Wie bereits in Frage 7 a erwähnt, erfolgt die Vergabe seit Langem bewährt und praxisgerecht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Es besteht keine Absicht, das Jagdgesetz zu ändern. c) Wenn ja, wie? Entfällt. 8. a) Trifft es zu, dass eine vom BJV vorgeschlagene Schulung zur effizienten Schwarzwildberatung im Obersten Jagdbeirat abgelehnt wurde? Gemeint ist der Antrag „Schwarzwild in Bayern – Multiplikatorenschulung für Jagdberatung, Schwarzwildberater, Leiter der Unteren Jagdbehörden und weitere Sachbearbeiter in den Behörden und im Bayerischen Jagdverband“. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass Dienstbesprechungen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9079 und insbesondere auch die Schulung von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich ohne Beteiligung der Verbände durchgeführt werden. b) Wie hoch war die beantragte Fördersumme und welche Zielgruppe sollte das Projekt haben? Die beantragte Fördersumme betrug 19.800 €. Der Antrag des BJV zielte auf eine „Multiplikatorenschulung für Jagdberater , Schwarzwildberater, Leiter der Unteren Jagdbehörden und weiterer Sachbearbeiter in den Behörden und im Bayer. Jagdverband“ ab. Anlage Zu Frage 4 b: Wie viele Anträge hat der BJV zur Jagdabgabe jeweils in den Jahren 2013/2014/2015 gestellt? Angaben bitte mit Benennung der einzelnen Projekte und den konkreten Beträgen. Anträge des BJV zur Jagdabgabe Zahl der Anträge 2013 Beträge 1 Niederwildprojekt der Kreisgruppen / Jägervereine Erding, Nördlingen und Ochsenfurt 24.098 € 2 Unterstützungsmaßnahmen für Niederwild in akut hochwassergefährdeten Jagdrevieren – Kreisgruppe Deggendorf 8.766 € 3 Bau eines Schwarzwildgewöhnungsgatters 63.000 € 4 Betrieb der Landesjagdschulen Feldkirchen - Amerdingen - Wunsiedel 216.875 € 5 Schulkalender „Wald, Wild und Wasser 2014“ 25.515 € 6 Messestand bei der Messe „Interforst 2014“ 36.848 € 7 Interaktive Ausstellung „Hühnervögel unserer Heimat“ 34.272 € 8 Ausstattung der Kreisgruppen mit Verkehrsschildern 46.963 € 9 Beschaffung von 15 dezentralen Radiocäsiummessstationen incl. Kalibrierungskosten für das laufende Jahr 62.286 € Summe 9 Zahl der Anträge 2014 Benennung der einzelnen Projekte Beträge 1 Bau eines Schwarzwildgewöhnungsgatters 63.000 € 2 Betrieb der Landesjagdschulen Feldkirchen - Amerdingen - Wunsiedel 226.700 € 3 Dachsanierung und Erneuerung der Heizungsanlage an der Landesjagdschule Wunsiedel 108.929 € 4 Schulkalender „Wald, Wild und Wasser 2015“ 23.940 € 5 Symposium zur Situation der Rauhfußhühner Auerwild, Birkwild und Haselwild 16.200 € 6 Ausrichtung eines Gamswildsymposiums 18.000 € 7 Ausstattung der Kreisgruppen mit Verkehrsschildern 22.373€ 8 Beschaffung von 4 dezentralen Radiocäsiummessstationen incl. Kalibrierungskosten für das laufende Jahr 25.225 € Summe 8 Drucksache 17/9079 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Zahl der Anträge 2015 Benennung der einzelnen Projekte Beträge 1 Betrieb der Landesjagdschulen Feldkirchen - Amerdingen - Wunsiedel 284.050 € 2 Aufbau einer Fachbibliothek Jagd 27.000 € 3 Fachtagung „Luchs, Wolf, Bär und Elch“ - wilde Zuwanderer in Bayern“ 19.800 € 4 Anschaffung und Errichtung eines neuen Artenschutzmobils 20.430 € 5 Ausstattung der Kreisgruppen mit Verkehrsschildern 18.361 € 6 Beschaffung von 4 dezentralen Radiocäsiummessstationen incl. Kalibrierungskosten für das laufende Jahr 29.039 € 7 Schulkalender „Wald, Wild und Wasser 2016“ 23.940 € 8 „Schwarzwild in Bayern“ – Multiplikatorenschulung für Jagdberater, Schwarzwildberater, Leiter der Unteren Jagdbehörden und weitere Sachbearbeiter in den Behörden und im Bayerischen Jagdverband Ablehnung 9 Errichtung einer transportablen Ausstellung zum Thema „Lebensraum Wiese“ Ablehnung 10 Ausrichtung eines Grünlandsymposiums Ablehnung Summe 10