Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 16.10.2015 Aspekte des Naturschutzes beim Bau des Flutpolders Feldolling Der Bau des Flutpolders Feldolling wird als notwendig erachtet , um verloren gegangenen Retentionsraum auszugleichen . Durch Baumaßnahmen vergangener Jahre wie zum Beispiel von flussnahen Deichen, Begradigungen von Bächen , und durch den Wasserbau für energetische Zwecke wurde dieser stark reduziert. Da das Mangfalltal dicht und sehr flussnah besiedelt ist, ist für den Schutz der Bevölkerung bei Hochwasserereignissen technischer Hochwasserschutz mit hohen Standards unerlässlich. Das Planfeststellungsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Ob hierbei jedoch von der Staatsregierung die in ihrem Hochwasserkonzept angeführte Dritte Säule, der natürliche Rückhalt, in ausreichendem Maße berücksichtigt wurde, wird in der öffentlichen Diskussion zum Teil hinterfragt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Welche konkreten Maßnahmen trifft die Staatsregierung im Gebiet der Mangfall, um natürliche Rückhalteräume zu ermöglichen und zu verbessern, unter anderem ? b) In welchem Bereich der Mangfall sind Deichrückverlegungen geplant? c) Falls keine geplant sind, aus welchen Gründen? 2. a) Wie viel Auwald gab es vor 20 Jahren im Mangfalltal? b) Wie viel ist derzeit noch vorhanden? c) Wie viel Auwald wird durch den Bau des Polders zerstört ? d) Wie viel Auwald wird im Mangfalltal reaktiviert werden ? 3. Welche Renaturierungsmaßnahmen werden an den Zuflüssen zu Mangfall und Inn durchgeführt? 4. Durch welche konkreten Maßnahmen wird der Rückhalt in der Fläche im Einzugsgebiet des Flutpolders Feldolling verbessert? 5. a) Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren neue Baugebiete im Einzugsgebiet des Flutpolders Feldolling ausgewiesen? b) Wo liegen diese (bitte um Markierung auf einer Karte)? 6. a) Welche konkreten naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Zusammenhang mit dem Bau des Polders durchgeführt? b) Gibt es hierzu einen festgesetzten Zeitplan? 7. a) Welche Belastungen entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt während der Baumaßnahmen? b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um diese möglichst gering zu halten? c) Gibt es hierzu einen konkreten Ablaufplan? 8. Welche Vorschläge des BUNDs Naturschutz aus seiner Stellungnahme von November 2013 zum Planfeststellungsverfahren wurden von der Staatsregierung übernommen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.11.2015 1. a) Welche konkreten Maßnahmen trifft die Staatsregierung im Gebiet der Mangfall, um natürliche Rückhalteräume zu ermöglichen und zu verbessern , unter anderem? b) In welchem Bereich der Mangfall sind Deichrückverlegungen geplant? c) Falls keine geplant sind, aus welchen Gründen? Das Hochwasserschutzkonzept für das Untere Mangfalltal setzt sich aus dem Linienausbau zwischen Feldkirchen- Westerham und Rosenheim sowie dem Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Feldolling zusammen. Ein wichtiger Aspekt des auf das hundertjährliche Hochwasser bemessenen Linienausbaus ist der Erhalt von 17 Rückhaltungen im Unteren Mangfalltal (siehe Abb. 1). Dabei werden die sanierten Deiche so weit wie möglich zur bestehenden Bebauung rückverlegt, um damit Retentionsvolumen zu gewinnen bzw. möglichst wenig zu verlieren. Ein großer Teil der Rückhaltungen wie in der Vagener Au oder der Berghamer Leiten in Feldkirchen-Westerham bzw. Bruckmühl sind bereits umgesetzt und wirken. Die geplanten bzw. umgesetzten Rückhaltemaßnahmen im weiteren Einzugsgebiet der Mangfall sind unter Punkt 4 aufgeführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9082 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9082 2. a) Wie viel Auwald gab es vor 20 Jahren im Mangfalltal? b) Wie viel ist derzeit noch vorhanden? Belastbare Informationen über den Auwaldanteil im Mangfalltal stehen, sowohl für die aktuelle Situation als auch für den Zustand vor 20 Jahren, nicht zur Verfügung. c) Wie viel Auwald wird durch den Bau des Polders zerstört? d) Wie viel Auwald wird im Mangfalltal reaktiviert werden ? Für die Errichtung des HRB Feldolling werden ca. 2,3 ha Auwald in Anspruch genommen. Diese Flächeninanspruchnahme wird durch die Neubegründung von Auwald und Aufwertungsmaßnahmen innerhalb bestehender Auwaldflächen auf einer anrechenbaren Fläche von insgesamt ca. 4,1 ha kompensiert. 3. Welche Renaturierungsmaßnahmen werden an den Zuflüssen zu Mangfall und Inn durchgeführt? Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden an den Zuflüssen zum Inn (wie Isen, Attel, Murn, etc.) und zur Mangfall (siehe Punkt 4) eine Vielzahl von Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden diese Aktivitäten auch in den kommenden Jahren mit Nachdruck weiterverfolgt, um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen bzw. zu erhalten. 4. Durch welche konkreten Maßnahmen wird der Rückhalt in der Fläche im Einzugsgebiet des Flutpolders Feldolling verbessert? Im Einzugsgebiet der Mangfall wurde ein Vielzahl von Maßnahmen zum Rückhalt in der Fläche bereits umgesetzt. Weitere dezentrale Maßnahmen sind im wasserrechtlichen Verfahren bzw. werden noch ausgeplant. Dezentrale Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt in der Fläche sind ein Bestandteil eines modernen integralen Hochwasserschutzkonzepts und aufgrund ihres ökologischen Nutzens besonders sinnvoll. Die Wirkungen dieser Maßnahmen beschränken sich jedoch auf kleinere Hochwässer und kleine Einzugsgebiete . Flutpolder sind durch sie keinesfalls ersetzbar. - 2 - Dabei werden die sanierten Deiche soweit wie möglich zur bestehenden Bebauung rückverlegt, um damit Retentionsvolumen zu gewinnen bzw. möglichst wenig zu verlieren . Ein großer Teil der Rückhaltungen wie in der Vagener Au oder der Berghamer Leiten in Feldkirchen-Westerham bzw. Bruckmühl sind bereits umgesetzt und wirken. Die geplanten bzw. umgesetzten Rückhaltemaßnahmen im weiteren Einzugsgebiet der Mangfall sind unter Punkt 4 aufgeführt. Abbildung 1: Hochwasserschutzkonzept Unteres Mangfalltal inkl. Rückhalt 2.a) Wie viel Auwald gab es vor 20 Jahren im Mangfalltal, 2.b) wie viel ist derzeit noch vorhanden, Belastbare Informationen über den Auwaldanteil im Mangfalltal stehen, sowohl für die aktuelle Situation, als auch für den Zustand vor 20 Jahren, nicht zur Verfügung. 2.c) wie viel Auwald wird durch den Bau des Polders zerstört und 2.d) wie viel Auwald wird im Mangfalltal reaktiviert werden? Für die Errichtung des HRB Feldolling werden ca. 2,3 ha Auwald in Anspruch genommen . Diese Flächeninanspruchnahme wird durch die Neubegründung von Auwald und Aufwertungsmaßnahmen innerhalb bestehender Auwaldflächen auf einer anrechenbaren Fläche von insgesamt ca. 4,1 ha kompensiert. Drucksache 17/9082 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt: – Bei der Renaturierung der Glonn (Gew. II) im Bereich Maxlrain (Gemeinde Tuntenhausen) wurden alte Flussschleifen wieder geöffnet und Ufer abgeflacht (Abb. 2, Nr. 1). – Im Zuge des Hochwasserschutzkonzepts am Feldkirchner Bach (Gew. III) im Gemeindebereich Feldkirchen -Westerham wurden mehrere Rückhaltebecken errichtet (Abb. 2, Nr. 2). – Durch Deichrückbau an der Weissach (Wildbach) wurde in der Gemeinde Kreuth natürlicher Retentionsraum zurückgewonnen (Abb. 2, Nr. 3). – Im Gemeindegebiet Gmund wurde ein Rückhaltebecken am Moosbach (Gew. III) errichtet. Das Becken wird so gesteuert, dass die direkt unterhalb befindliche Bebauung geschützt wird (Abb. 2, Nr. 4). – Im Gemeindebereich Hausham wurden an der Schlierach (Wildbach) die Ufer rückgebaut und das Gewässer aufgeweitet (Abb. 2, Nr. 6). – Im Gemeindebereich Weyarn/Irschenberg wurden an der Leitzach auf einer Länge von 20 km (Wildbach) im Zuge von mehreren Einzelmaßnahmen Ufer rückgebaut und das Gewässer aufgeweitet (Abb. 2, Nr. 12). – Am Kloo-Ascher-Bach (Wildbach) wurde im Gemeindegebiet Bayrischzell ein Speicherbecken für Geschiebe errichtet (Abb. 2, Nr. 13). – Im Rahmen der staatlichen Daueraufgabe Wildbachunterhaltung wurden vorhandene Rückhaltepotenziale genutzt: – Hochwasserrückhalt am Söllbach und am Schwarzenbach – Gewässeraufweitungen an der Weissach – Muren- und Geschieberückhaltung am Pletscherergraben Folgende Maßnahme befindet sich derzeit in der Planaufstellung : – Hochwasserausgleich Tegernsee (siehe Abb. 2, Nr. 17). Folgende Maßnahmen sollen künftig ausgeplant werden: – Leitzach (Wildbach): – Gemeindebereich Bayrischzell: Deichrückbau (ca. 500 m beidseitig) in Geitau (Abb. 2, Nr. 7) – Gemeindebereich Bayrischzell: Aufweitungen/Uferrückbau (ca. 1 km) in Osterhofen (Abb. 2, Nr. 8) – Gemeindebereich Fischbachau: Deichrückbau (ca. 800 m) in Stauden/Hammer (Abb. 2, Nr. 9) – Gewässer III. Ordnung: – Gemeindebereich Weyarn: temporärer Einstau des Wattersdorfer Moores (Abb. 2, Nr. 10) – Gemeindebereich Fischbachau: Drosselung der Aurach (Abb. 2, Nr. 11) – Gemeindebereich Irschenberg: Renaturierung/temporärer Einstau und Wiedervernässung Wendlinger Filze (Abb. 2, Nr. 14) – Gemeindebereich Miesbach: Rückhaltebecken am Augraben (Abb. 2, Nr. 15) – Gemeindebereich Hausham: Rückhaltebecken am Tiefenbach (Abb. 2, Nr. 16) 5. a) Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren neue Baugebiete im Einzugsgebiet des Flutpolders Feldolling ausgewiesen? b) Wo liegen diese (bitte um Markierung auf einer Karte)? Im Einzugsgebiet des Flutpolders Feldolling (d. h. vom Tegernsee entlang der Mangfall flussabwärts bis zum Flutpolder sowie entlang der dortigen Mangfallzuflüsse Schlierach - 3 - 3.) Welche Renaturierungsmaßnahmen werden an den Zuflüssen zu Mangfall und Inn durchgeführt? Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden an den Zuflüssen zum Inn (wie Isen, Attel, Murn, etc.) und zur Mangfall (siehe Punkt 4) eine Vielzahl von Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden diese Aktivitäten auch in den kommenden Jahren mit Nachdruck weiterverfolgt, um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen bzw. zu erhalten. 4.) Durch welche konkreten Maßnahmen wird der Rückhalt in der Fläche im Einzugsgebiet des Flutpolder Feldolling verbessert? Im Einzugsgebiet der Mangfall wurde ein Vielzahl von Maßnahmen zum Rückhalt in der Fläche bereits umgesetzt. Weitere dezentrale Maßnahmen sind im wasserrechtlichen Verfahren bzw. werden noch ausgeplant. Dezentrale Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt in der Fläche sind ein Bestandteil eines modernen integralen Hochwasserschutzkonzepts und aufgrund ihres ökologischen Nutzens besonders sinnvoll. Die Wirkungen dieser Maßnahmen beschränken sich jedoch auf kleinere Hochwässer und kleine Einzugsgebiete. Flutpolder sind durch sie keinesfalls ersetzbar. Abbildung 2: Maßnahmen zum Rückhalt in der Fläche im Einzugsgebiet der Mangfall Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9082 und Leitzach) wurden in den letzten zehn Jahren keine neuen Baugebiete ausgewiesen. Im oben beschriebenen Einzugsgebiet wurde 2012 in Fischbachau-Point das Baugebiet „Lehenpoint“ (Maierfeldstraße ) um einen ehemaligen Fußballplatz erweitert (siehe Anlage 1 – im Lageplan rot schraffierter Teil des gelben Bereichs ), dies allerdings in ca. 155 m Entfernung zur Leitzach und außerhalb der Überschwemmungsgebiete. In Feldkirchen-Westerham wurde 2006 im bereits damals hochwassersicheren Bereich nördlich der Mangfall ein bestehendes Baugebiet in Feldolling ergänzt sowie ebenfalls 2006 das bereits bestehende Industriegebiet Weidach-Ost überplant und ergänzt (siehe Anlage 2 – im Luftbild rot gekennzeichnete Bereiche). 6. a) Welche konkreten naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Zusammenhang mit dem Bau des Polders durchgeführt? Die Belange des Naturschutzes wurden bzw. werden bei der Planung sehr ernst genommen und berücksichtigt. Die Planungen laufen unter der Vorgabe, dass Eingriffe möglichst vermieden und ggf. ausgeglichen werden. Insgesamt darf sich die Situation vor Ort nicht verschlechtern. Ausgleichsmaßnahmen müssen teilweise schon vor den baulichen Eingriffen umgesetzt werden (siehe Kohärenzmaßnahme: Deichrückverlegung mit Absenkung des Geländes). Für eine sorgfältige und gewissenhafte Planung wurden umfangreiche und teure Untersuchungen durchgeführt, die den gesamten Umgriff der Maßnahme umfassen (siehe auch Antwort zu Frage 7 a). Letztendlich wurde im Planfeststellungsbescheid festgelegt , dass die im landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltenen Schutz-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen vom Vorhabensträger umzusetzen sind. Zudem wurden im Planfeststellungsbeschluss abweichende bzw. ergänzende Vorgaben festgelegt, die vom Vorhabensträger ebenfalls einzuhalten sind bzw. eingehalten werden. Folgende Kompensationsmaßnahmen dienen der naturschutzrechtlichen Folgebewältigung für die Errichtung und den Betrieb des Flutpolders Feldolling: – Neubegründung von Weichholzauwald – Neubegründung von Auwald, Feuchtwald und standortgemäßem Laubwald – Waldumbau durch Erhöhung des Auengehölzanteils – Pflanzung von Hecken und Feldgehölzen – Entwicklung von Extensivgrünland bzw. von Magerrasen – Schaffung von Lebensraumstrukturen, insbesondere – Laichgewässer, Feuchtflächen, auentypische Rinnenstrukturen – Totholz, Nistkästen, Sicherung von Altholz und Höhlenbaumpotenzial b) Gibt es hierzu einen festgesetzten Zeitplan? Im o. g. Planfeststellungsbeschluss sind zur Vermeidung und Verminderung nachhaltiger Beeinträchtigungen auch zeitliche Vorgaben für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, insbesondere hinsichtlich bereits vor und mit Baubeginn durchzuführender Ausgleichsmaßnahmen . Da bei diesem Vorhaben derzeit nur ein vorläufiger, von einer Vielzahl von derzeit nicht absehbarer Sachzwänge (z. B. Klageverfahren, Zugriff Bauflächen, Umsetzungsbeginn der technischen Maßnahmen) abhängiger Bauablauf möglich ist, können die landschaftspflegerischen Maßnahmen für einzelne Bauabschnitte derzeit zeitlich noch nicht im Detail eingeordnet werden. Ein grober vorläufiger Zeitplan wurde jedoch inzwischen mit der höheren und unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, der die o. g. Vorgaben des Bescheids erfüllt. Der Ablaufplan wird unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Auflagen künftig entsprechend aktualisiert. 7. a) Welche Belastungen entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt während der Baumaßnahmen? Während der auf vier Jahre angesetzten Bauzeit ist mit baubedingten Auswirkungen zu rechnen, die sich aus dem laufenden Baubetrieb und der Errichtung und Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen sowie Lagerflächen ergeben. Durch die Baumaßnahmen kann es temporär, je nach Örtlichkeit und jahreszeitlicher Durchführung der Bautätigkeiten , zu folgenden Beeinträchtigungen kommen: – akustischen Störungen von Tierarten (z. B. Baulärm durch den Bauverkehr auf den Zubringerwegen während der Bauphase, Baulärm durch die Bauarbeiten zur Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens), – optischen Störungen von Tierarten (durch z. B. Bewegung von Menschen oder Fahrzeugen auf der Baustelle), – Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenarten über Staub- und Abgasimmissionen durch den Baustellenbetrieb und Bauverkehr. Störungen der Tier- und Pflanzenwelt werden dabei insbesondere von den damit verbundenen Lärm-, Staub-, Abgasemissionen und Erschütterungen wie auch temporären Gewässerverunreinigungen ausgehen. Die Belastungen für die Tier- und Pflanzenwelt sind vonseiten der Genehmigungsbehörden vertretbar (siehe Punkt 6 a), sofern die im o. g. Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung eingehalten werden. Im Zuge der Aufstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans wurden im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Rosenheim und in Abstimmung mit dem amtlichen Naturschutz Untersuchungen durchgeführt, welche das Ausmaß der Belastungen für die vom Vorhaben betroffene Tierund Pflanzenwelt ermittelten. Auf Basis dieser nachfolgend aufgeführten Gutachten wurden die o. g. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen entwickelt: – Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – Sonderuntersuchung zur saP zu den Tiergruppen Fledermäuse , Vögel, Reptilien, Amphibien und Tagfalter sowie eine Höhlenbaumkartierung – Erhebung der Biotoptypen und geschützten Biotope/ Landschaftsbestandteile nach dem aktuellen Bayerischen Naturschutzgesetz – Ergänzende Vegetationskartierung der Gehölze im hohen Einstaubereich – FFH-Verträglichkeitsstudie und Unterlagen zur FFH-Abweichungsprüfung für das FFH-Gebiet „Leitzachtal“ b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um diese möglichst gering zu halten? Die Belastungen für die Tier- und Pflanzenwelt werden durch die im o. g. Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung (siehe Antworten zu den Fragen 6 a und b) möglichst gering gehalten, hier sind z. B. folgende Maßgaben zu nennen: Drucksache 17/9082 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 – Ausweisung von Bautabuflächen; damit wird sichergestellt , dass eine baubedingte Flächeninanspruchnahme auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen (gesetzlich geschützte Biotope, Habitate geschützter Arten) unterbunden wird. – Räumliche wie jahreszeitliche Beschränkung von Bautätigkeiten , insbesondere zur Vermeidung baubedingter Beeinträchtigungen von Säugetier-, Brutvogel- und Fledermausarten sowie von Fischen. – Tageszeitliche Beschränkung von Bauaktivitäten. Als Garant für die Einhaltung sämtlicher planfestgestellter Vermeidungsmaßnahmen ist gemäß Planfeststellungsbeschluss eine fachlich qualifizierte Umweltbaubegleitung zu beauftragen. c) Gibt es hierzu einen konkreten Ablaufplan? Der vorläufige Ablaufplan, u. a. für die vorgezogenen Maßnahmen , wurde mit der höheren und unteren Naturschutzbehörde abgestimmt (siehe dazu auch Antwort zu Frage 6 b). 8. Welche Vorschläge des BUNDs Naturschutz aus seiner Stellungnahme von November 2013 zum Planfeststellungsverfahren wurden von der Staatsregierung übernommen? Folgende Vorschläge der Stellungnahme des BUNDs vom 08.11.2013 zu einzelnen Baumaßnahmen wurden von der Planfeststellungsbehörde berücksichtigt: – Abschnitt 1: Hochwasserschutzdeich (HWS-Deich): Vorlandbewuchs durch geeignete Maßnahmen während der Bauzeit zu schützen und den Arbeitsraum so schmal wie möglich zu halten. – Abschnitt 8: Absperrdamm Übergang Unterwasserbecken (UW-Becken): Schutz der Gehölze während der Bauarbeiten. – Abschnitt 11: Absperrdamm, frei stehend: bestehende Baumreihe erhalten, Baustraße abrücken. – Deich- und Dammbauwerke: Herstellung vor Kopf. – Einlassbauwerk, Auslassbauwerk Hauptbecken, Auslassbauwerk im UW-Becken 2: bauzeitliche Regelungen zum Schutz der Fischpopulation. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9082 Anlage 1 Drucksache 17/9082 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 2