Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 29.10.2015 Vermarktung von Gebrauchskälbern Gebrauchskälber werden in der Regel zur Weitermast nach wenigen Tagen verkauft und es wird erwartet, dass sie bereits enthornt sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist diese Forderung, dass die Enthornung bereits vor dem Verkauf erfolgen soll, in Ordnung? 2. Inwieweit spielt das Alter der Kälber bei der Enthornung eine Rolle? 3. Wie ist die Meinung der Staatsregierung zu diesem Themenkomplex ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.11.2015 Zu 1.: Nach dem Tierschutzgesetz ist das Enthornen bzw. das Verhindern des Hornwachstums von Kälbern nur dann zulässig, wenn der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist (§ 6 Absatz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes). Da der Wechsel in einen neuen Betrieb mit einer Belastung für die Tiere verbunden ist (Transport, ungewohnte Umgebung ), sollte der Eingriff im Sinne des Tierschutzes nicht unmittelbar nach dem Verkauf durchgeführt werden, um den Kälbern zusätzlichen Stress zu ersparen. Zu 2.: Grundsätzlich wird angestrebt, den Eingriff möglichst frühzeitig vorzunehmen, da die Komplikationsgefahr mit zunehmendem Alter steigt. Im Alter von zwei Wochen ist die Hornanlage in der Regel bereits zu fühlen, so dass sie ab diesem Zeitpunkt sicher entfernt werden kann. Das Alter der Tiere spielt insofern eine Rolle, als dass für die Zerstörung der Hornanlage bei unter sechs Wochen alten Kälbern keine Betäubung vorgeschrieben ist. Über sechs Wochen alte Rinder dürfen nur noch im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation und ausschließlich mit Betäubung durch einen Tierarzt enthornt werden. Zu 3.: Zur Vermeidung von Verletzungen der Tiere untereinander durch Hornstöße kann das Enthornen von Rindern für bestimmte Haltungsformen als unerlässlich angesehen werden . Vorbehaltlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der Eingriff rechtmäßig. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.12.2015 17/9088 Bayerischer Landtag