Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.08.2015 Situation der Berufsbildung in Bayern 1. Wie hoch ist die Unterversorgung (gemessen an 100 Prozent) der beruflichen Schulen, insgesamt und differenziert aufgeführt, zum kommenden Schuljahr 2015/16? 1.1 Wie stellt sich im Vergleich dazu die Unterversorgung der beruflichen Schulen in den vergangenen fünf Jahren dar? 1.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Unterrichtsversorgung der beruflichen Schulen? 2.1 Muss das Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an beruflichen Schulen im kommenden Schuljahr abgebaut werden? 2.2 Oder kann es (das Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an beruflichen Schulen im kommenden Schuljahr) weiter ausgeweitet werden? 3. Wird die Möglichkeit, unterhälftig Verträge mit Lehrkräften einzugehen, beschränkt? 4.1 Wie viele Stellen werden bisher und zusätzlich zum kommenden Schuljahr für schul- und berufsschulpflichtige Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge eingesetzt ? 4.2 Werden diese Stellen zur allgemeinen Unterrichtsversorgung dazugerechnet? 5.1 Wie viele schul- und berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge gibt es zum Schuljahresbeginn in Bayern? 5.2 Wie viele Kinder und Jugendliche davon gehen zur Schule? 5.3 Wie viele Kinder und Jugendliche davon gehen nicht zur Schule? 6. Wie viele Auszubildende durchlaufen derzeit das duale System oder eine vollzeit schulische Ausbildung (bitte nach Geschlecht differenziert)? 7. Welche Modelle gibt es im sogenannten Übergangssystem in Bayern für Jugendliche, die im Arbeitsmarkt keinen Fuß fassen konnten (bitte aufgeschlüsselt nach Zielgruppen)? 7.1 Wie viele Jugendliche haben im Schuljahr 2014/15 solche Modelle besucht (bitte aufgeschlüsselt nach Modell, Geschlecht, Alter und mit/ohne Migrationshintergrund )? 8.1 Wie viele Jugendliche sind im Jahr 2015 Arbeit suchend gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht , Alter und mit/ohne Migrationshintergrund)? 8.2 Wie viele Auszubildende gibt es derzeit im dualen System (bitte nach Geschlecht differenziert)? 8.3 Wie viele Auszubildende absolvieren derzeit eine vollzeit schulische Ausbildung (bitte nach Geschlecht differenziert)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16.11.2015 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch ist die Unterversorgung (gemessen an 100 Prozent) der beruflichen Schulen, insgesamt und differenziert aufgeführt, zum kommenden Schuljahr 2015/16? Eine detaillierte Aussage für das Schuljahr 2015/2016 ist erst mit den amtlichen Schuldaten 2015/2016 (Stichtag an den beruflichen Schulen 20. Oktober) möglich. Diese werden nach Erhebung einem aufwendigen Plausibilisierungsverfahren unterzogen und liegen voraussichtlich erst im Frühjahr 2016 vor. 1.1 Wie stellt sich im Vergleich dazu die Unterversorgung der beruflichen Schulen in den vergangenen fünf Jahren dar? Die Versorgung des Pflichtunterrichts an den beruflichen Schulen ist der Anlage 1.1 zu entnehmen. 1.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Unterrichtsversorgung der beruflichen Schulen? Die Anlage 1.1 zeigt, dass die beruflichen Schulen mit einer durchschnittlichen Unterrichtsversorgung im Pflichtunterricht von 98,5 % versorgt waren. Dies ist u. a. auch darauf zurückzuführen , dass seit einigen Jahren einen Bewerbermangel in den Fachrichtungen Metalltechnik sowie Elektro- und Informationstechnik und in bestimmten Unterrichtsfächern herrscht. Möglichkeiten des Quereinstiegs für Lehramtsabsolventen anderer Schularten und Sondermaßnahmen für Dipl. Ingenieure (Univ.) bzw. Masterabsolventen z. B. im Bereich Elektrotechnik und Maschinenbau sowie intensive Kontakte zu Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften stimmen jedoch optimistisch, dass dieser konkrete Bedarf künftig besser gedeckt werden kann. So bietet z. B. die HAW Landshut seit dem Wintersemester 2015 den BA-Studiengang Ingenieurpädagogik (Elektro- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9104 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9104 technik und Metalltechnik) an, der einen direkten Zugang zum Masterstudiengang für das Lehramt an beruflichen Schulen der TU München ermöglicht. Für das kommende Schuljahr 2015/16 wird von einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung der beruflichen Schulen ausgegangen, da in Summe die Schülerzahlen aller staatlichen beruflichen Schularten für das kommende Schuljahr annähernd gleich bleiben werden und für die Angebote der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. 2.1 Muss das Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an beruflichen Schulen im kommenden Schuljahr abgebaut werden? An beruflichen Schulen wird auch im Schuljahr 2015/16 das verpflichtende Arbeitszeitkonto nach der Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte vom 20. März 2001 (GVBl. S. 90), zuletzt geändert durch § 7 der Verordnung vom 1. April 2009 (GVBI. S. 79) abgebaut; vgl. § 11 Nr. 2 der VO. Daneben haben einzelne Lehrkräfte Anspruch aus freiwilligen Arbeitszeitkonten entsprechend dem KMS „Flexibilisierung der Arbeitszeit für Lehrkräfte an allen Schulen“ vom 13. April 2007. Hier wird die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit zwischen Schulleitung und Lehrkraft individuell verabredet, also auch, in welchem Jahr und in welchem Umfang ein Ausgleich etwaiger Arbeitszeitguthaben stattfindet. In Fällen, in denen Lehrkräfte hohe Ansprüche im freiwilligen Arbeitszeitkonto aufgebaut haben, hilft das Staatsministerium den Schulen aus Gründen der Personalfürsorge dabei, die Arbeitszeitkonten zurückzuführen. Aktuell stehen dafür 32 Stellenäquivalente zur Verfügung. 2.2 Oder kann es (das Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an beruflichen Schulen im kommenden Schuljahr) weiter ausgeweitet werden? Verpflichtende Arbeitszeitkonten werden im Schuljahr 2015/16 nicht mehr aufgebaut. Freiwillige Arbeitszeitkonten können unter den Bedingungen des o. g. KMS weiter begründet werden. 3. Wird die Möglichkeit, unterhälftig Verträge mit Lehrkräften einzugehen, beschränkt? Unterhälftige Verträge mit Lehrkräften können im Rahmen vorhandener Mittel geschlossen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erforderlich ist. 4.1 Wie viele Stellen werden bisher und zusätzlich zum kommenden Schuljahr für schul- und berufsschulpflichtige Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge eingesetzt? Für die Berufsintegrationsklassen an staatlichen Berufsschulen wurden im Schuljahr 2014/2015 insgesamt rund 108 Vollzeitkapazitäten zur Verfügung gestellt. Für den Schuljahresbeginn 2015/2016 sind insgesamt rund 256 Vollzeitkapazitäten eingeplant. 4.2 Werden diese Stellen zur allgemeinen Unterrichtsversorgung dazugerechnet? Diese Stellen werden ausschließlich für die Versorgung der Berufsintegrationsklassen eingesetzt. 5.1 Wie viele schul- und berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge gibt es zum Schuljahresbeginn in Bayern? Vom StMAS wurden zum Stichtag 31.08.2015 insgesamt 14.599 vollzeitschulpflichtige Kinder und Jugendliche (Alter 6–15 Jahre) und 24.972 junge Menschen im berufsschulpflichtigen Alter (16–21 Jahre) gemeldet. 5.2 Wie viele Kinder und Jugendliche davon gehen zur Schule? Alle vollzeitschulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gehen zur Schule. Für die jungen Menschen im berufsschulpflichtigen Alter stehen derzeit rund 440 Klassen mit 8.100 Plätzen in den Berufsintegrationsklassen zur Verfügung. 5.3 Wie viele Kinder und Jugendliche davon gehen nicht zur Schule? Dazu liegen dem Staatsministerium keine aussagekräftigen Informationen vor, da sich die in der Antwort zu Frage 5.1 genannten jungen Menschen im berufsschulpflichtigen Alter neben dem Besuch der Berufsintegrationsklassen der Berufsschulen auch in anderen schulischen Angeboten (z. B. allgemeinbildende Schulen, Besuch einer Fachklasse der Berufsschule) befinden können. In den amtlichen Schuldaten wird das Merkmal „Asyl- bzw. Fluchthintergrund“ jedoch nicht erhoben. Darüber hinaus hat ein Anteil dieser jungen Menschen die Schulpflicht bereits erfüllt. Ein weiterer Anteil besucht Sprachkurse der unterschiedlichen Anbieter. 6. Wie viele Auszubildende durchlaufen derzeit das duale System oder eine vollzeit schulische Ausbildung (bitte nach Geschlecht differenziert)? Zum 31.12.2014 gab es in Bayern nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik insgesamt 242.076 Auszubildende im dualen System. Davon waren 147.508 männliche Auszubildende und 94.568 weibliche Auszubildende. Entsprechende Daten sind veröffentlicht unter https://www. statistik.bayern.de/statistik/berufsbildung/. Im Schuljahr 2014/2015 wurden an den Berufsfachschulen 20 784 Schüler unterrichtet, darunter waren 15.289 weiblich. An den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens waren es im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 29.564 Schüler, darunter 23.484 weiblich. 7. Welche Modelle gibt es im sogenannten Übergangssystem in Bayern für Jugendliche, die im Arbeitsmarkt keinen Fuß fassen konnten (bitte aufgeschlüsselt nach Zielgruppen)? Die Förderübersicht im Internet unter http://www.stmas. bayern.de/arbeit/initiative/zukunft.php beinhaltet die relevanten Maßnahmen des Übergangssystems in Bayern mit Angaben zu den Zielgruppen. Projektförderung aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) Mit dem AMF steht der Staatsregierung ein Instrument zur Verfügung, das einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit und zur Sicherung der Fachkräftebedarfe der bayerischen Unternehmen leistet. So werden aus dem AMF auch Maßnahmen gefördert, die Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss dabei unterstützen, einen Ausbildungsplatz zu erlangen bzw. die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Gefördert werden Projekte zur Unterstützung von Ausbildungsaktivitäten sowie zur Überwindung von Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule (Abgangsklassen) in die Berufsausbildung sowie zur Integration junger Erwachsener in das Berufsbildungssystem , soweit keine anderweitige, insbesondere gesetzliche Förderung erfolgt. Drucksache 17/9104 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zielgruppe sind Jugendliche, die aufgrund ihrer Lebenssituation und/oder der Lage auf dem regionalen Ausbildungsstellenmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes haben. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) und Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Mehr Chancengerechtigkeit für sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen am Übergang von der Schule in das Arbeitsleben wird in Bayern durch zwei bundesweit beachtete Förderprogramme geschaffen: Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS seit 2003; sowie Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) seit 1983. JaS ist gewissermaßen die Filiale des Jugendamts an der Schule. Die Zielgruppe wird vonseiten der Jugendhilfe direkt am Ort der Schule durch sozialpädagogische Fachkräfte unterstützt . Sie kümmern sich gezielt um einzelne benachteiligte junge Menschen und können besondere Problemlagen, etwa Konflikte im familiären oder schulischen Umfeld, frühzeitig erkennen. So können z. B. durch intensive Einzelgespräche mit den jungen Menschen und auch mit ihren Eltern Chancen eröffnet und riskante Entwicklungen verhindert werden. JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Aktuell werden in Bayern rd. 736 Stellen an 1.009 Schulen, davon 67 Stellen an 76 Berufsschulen , gefördert. Die AJS nimmt jene jungen Menschen in den Fokus, denen nach vollendeter Vollzeitschulpflicht der Übergang in Ausbildung und Arbeit nicht gelingt. Durch beide Programme werden optimale Rahmenbedingungen seitens des Freistaats für Kommunen geschaffen, um ihrer Verantwortung (Jugendsozialarbeit = kommunale Pflichtaufgabe) in diesem sekundärpräventiven Bereich nachzukommen und entsprechende Angebote vorzuhalten. Die AJS verfolgt das Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen beruflich und sozial einzugliedern. In Bayern gibt es hierfür ein hochwertiges Angebot an erfolgreichen ganzheitlichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekten in einem realistischen betrieblichen Rahmen, insbesondere in Jugendwerkstätten. Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, die zum sog. Übergangssystem zählen, sind im engeren Sinne die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), im weiteren Sinn werden auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) dazugezählt. Maßnahmen des StMBW Für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sind insbesondere kooperative und vollzeitschulische Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (in Vollzeit) an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung eingerichtet. An berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge richten sich die Berufsintegrationsklassen (zweijähriges Modell in Vollzeit). Daneben wird im Schulversuch „Berufsorientierungsklasse“ ein Kooperationsmodell zwischen Klassen von freiwilligen Wiederholern der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule (die sogenannten Berufsorientierungsklassen ) und berufsvorbereitenden Klassen der Berufsschule (z. B. BVJ/k) erprobt. Schülerinnen und Schüler in Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (Einzeltagesbeschulung oder Blockunterricht) erhalten zusätzlich im Rahmen der Aktion „Chance Berufsausbildung “, die gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird, ein Beratungs- und Informationsangebot. 7.1 Wie viele Jugendliche haben im Schuljahr 2014/15 solche Modelle besucht (bitte aufgeschlüsselt nach Modell, Geschlecht, Alter und mit/ohne Migrationshintergrund )? Projektförderung aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) Im Rahmen des AMF wurden im Jahr 2014 insgesamt 29 Teilnehmer-Projekte und 2 Nicht-Teilnehmer-Projekte für Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss gefördert. In den laufenden Projekten wurden lt. Jahresbericht 2014 des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie (INIFES) insgesamt 2.215 junge Menschen mit häufig vielschichtigen Vermittlungshemmnissen betreut. Zu beachten ist, dass es sich bei den Teilnehmern um Jugendliche und junge Erwachsene handelt. Darunter befinden sich u. a. auch Schülerinnen und Schüler. Das Durchschnittsalter der Projektteilnehmenden betrug 20 Jahre. Strukturmerkmale der Teilnehmenden (2.215 Teilnehmende; Angaben in Prozent): - 9 - Strukturmerkmale der Teilnehmenden (2.215 Teilnehmende; Angaben in Prozent): Vor Maßnahmenbeginn war mit 69 % der größte Anteil der Teilnehmenden in laufenden Projekten arbeitslos - ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den bereits beendeten Projekten (42 %). Demgegenüber ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler bei Projektbeginn von 48 auf 14 % erheblich gesunken. Dies lässt sich mit einem Rückgang von Projekten mit einer entsprechenden Ausrichtung auf diese Zielgruppe erklären. In Ausbildung befanden sich bei den 2014 laufenden Projekten vor Maßnahmeneintritt knapp ein Sechstel der Teilnehmenden. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) und Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Diese Frage kann hinsichtlich der AJS-Angebote nicht in der gewünschten Differenziertheit beantwortet werden: 1. Die Maßnahmen der AJS orientieren sich nicht sämtlich am Schuljahr. Vor Maßnahmenbeginn war mit 69 % der größte Anteil der Teilnehmenden in laufenden Projekten arbeitslos – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den bereits beendeten Projekten (42 %). Demgegenüber ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler bei Projektbeginn von 48 auf 14 % erheblich gesunken . Dies lässt sich mit einem Rückgang von Projekten mit einer entsprechenden Ausrichtung auf diese Zielgruppe erklären. In Ausbildung befanden sich bei den 2014 laufenden Projekten vor Maßnahmeneintritt knapp ein Sechstel der Teilnehmenden. - 9 - Strukturmerkmale der Teilnehmenden (2.215 Teilnehmende; Angaben in Prozent): Vor Maßnahmenbeginn war mit 69 % der größte Anteil der Teilnehmenden in laufenden Projekten arbeitslos - ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den bereits beendeten Projekten (42 %). Demgegenüber ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler bei Projektbeginn von 48 auf 14 % erheblich gesunken. Dies lässt sich mit einem Rückgang von Projekten mit einer entsprechenden Ausrichtung auf diese Zielgruppe erklären. In Ausbildung befanden sich bei den 2014 laufenden Projekten vor Maßnahmeneintritt knapp ein Sechstel der Teilnehmenden. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) und Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Diese Frage kann hinsichtlich der AJS-Angebote nicht in der gewünschten Differenziertheit beantwortet werden: 1. Die Maßnahmen der AJS orientieren sich nicht sämtlich am Schuljahr. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) und Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Diese Frage kann hinsichtlich der AJS-Angebote nicht in der gewünschten Differenziertheit beantwortet werden: 1. Die Maßnahmen der AJS orientieren sich nicht sämtlich am Schuljahr. 2. Die Datenerhebung stellt nicht auf das Schuljahr, sondern auf die Maßnahmen ab. 3. Für den neu angelaufenen ESF-Förderzeitraum stehen in der neuen Datenbank noch keine entsprechenden Reports zu den Teilnehmenden zur Verfügung. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9104 4. Für den abgelaufenen Förderzeitraum wurde hinsichtlich der Altersstruktur nur eine Unterteilung in 2 Kategorien vorgenommen: 15–24 Jahre und unter 15 und 25 Jahre. Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2007–2013 wurden zur Erleichterung des Übergangs noch bis zum Frühjahr 2015 fortgeführt, Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2014–2020 konnten frühestens zum 01.04.2015 starten. Die Auswertung für das Kalenderjahr 2014 und bis zum Ablauf der letzten Projekte des alten Förderzeitraums ergibt: - 10 - 2. Die Datenerhebung stellt nicht auf das Schuljahr, sondern auf die Maßnahmen ab. 3. Für den neu angelaufenen ESF-Förderzeitraum stehen in der neuen Datenbank noch keine entsprechenden Reports zu den Teilnehmenden zur Verfügung. 4. Für den abgelaufenen Förderzeitraum wurde hinsichtlich der Altersstruktur nur eine Unterteilung in 2 Kategorien vorgenommen: 15 - 24 Jahre und unter 15 und 25 Jahre. Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2007 - 2013 wurden zur Erleichterung des Übergangs noch bis zum Frühjahr 2015 fortgeführt, Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2014 - 2020 konnten frühestens zum 01.04.2015 starten. Die Auswertung für das Kalenderjahr 2014 und bis zum Ablauf der letzten Projekte des alten Förderzeitraums ergibt: AJS-Maßnahmen werden auch aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert. Im Durchschnitt stehen jährlich rd. 0,8 Mio. € für die Aufnahme neuer Projekte zur Verfügung. Für 2015 liegt noch kein Durchführungsbericht vor, für das Kalenderjahr 2014 kann gemeldet werden: AJS-Maßnahmen werden auch aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert. Im Durchschnitt stehen jährlich rd. 0,8 Mio. € für die Aufnahme neuer Projekte zur Verfügung. Für 2015 liegt noch kein Durchführungsbericht vor, für das Kalenderjahr 2014 kann gemeldet werden: - 10 - 2. Die Datenerhebung stellt nicht auf das Schuljahr, sondern auf die Maßnahmen ab. 3. Für den neu angelaufenen ESF-Förderzeitraum stehen in der neuen Datenbank noch keine entsprechenden Reports zu den Teilnehmenden zur Verfügung. 4. Für den abgelaufenen Förderzeitraum wurde hinsichtlich der Altersstruktur nur eine Unterteilung in 2 Kategorien vorgenommen: 15 - 24 Jahre und unter 15 und 25 Jahre. Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2007 - 2013 wurden zur Erleichterung des Übergangs noch bis zum Frühjahr 2015 fortgeführt, Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2014 - 2020 konnten frühestens zum 01.04.2015 starten. Die Auswertung für das Kalenderjahr 2014 und bis zum Ablauf der letzten Projekte des alten Förderzeitraums ergibt: AJS-Maßnahmen werden auch aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert. Im Durchschnitt stehen jährlich rd. 0,8 Mio. € für die Aufnahme neuer Projekte zur Verfügung. Für 2015 liegt noch kein Durchführungsbericht vor, für das Kalenderjahr 2014 kann gemeldet werden: - 10 - 2. Die Datenerhebung stellt nicht auf das Schuljahr, sondern auf die Maßnahmen ab. 3. Für den neu angelaufenen ESF-Förderzeitraum stehen in der neuen Datenbank noch keine entsprechenden Reports zu den Teilnehmenden zur Verfügung. 4. Für den abgelaufenen Förderzeitraum wurde hinsichtlich der Altersstruktur nur eine Unterteilung in 2 Kategorien vorgenommen: 15 - 24 Jahre und unter 15 und 25 Jahre. Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2007 - 2013 wurden zur Erleichterung des Übergangs noch bis zum Frühjahr 2015 fortgeführt, Maßnahmen des ESF-Förderzeitraums 2014 - 2020 konnten frühestens zum 01.04.2015 starten. Die Auswertung für das Kalenderjahr 2014 und bis zum Ablauf der letzten Projekte des alten Förderzeitraums ergibt: AJS-Maßnahmen werden auch aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert. Im Durchschnitt stehen jährlich rd. 0,8 Mio. € für die Aufnahme neuer Projekte zur Verfügung. Für 2015 liegt noch kein Durchführungsbericht vor, für das Kalenderjahr 2014 kann gemeldet werden: Die Evaluationen zu JaS erfolgen für das Haushaltsjahr, nicht für Schuljahre. Für 2014 liegen noch keine Evaluationsergebnisse vor. Die Auswertung 2013 kommt zu folgenden Ergebnissen: Der Übergang in den Beruf ist von jungen Menschen zwischen 14 und 18 sowie von jungen Erwachsenen zu bewältigen . In 2013 wurden in Bayern 51.236 junge Menschen zwischen 14 und 18 sowie 8.151 junge Erwachsene von Maßnahmen der JaS erreicht. Aus einer Erhebung geht hervor , dass in Maßnahmen der Einzelfallarbeit junge Männer stärker vertreten waren als junge Frauen. 42 % der von JaS in der Einzelfallarbeit erreichten jungen Menschen haben mindestens einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. In rd. 24 % wird im Haushalt eine andere Sprache als Deutsch gesprochen. Problemlagen am Übergang Schule und Beruf wurden 2013 von 6,4 % der jungen Menschen bearbeitet. Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit Angaben zum Betrachtungszeitraum September 2014 bis August 2015 (Schuljahr 2014/2015) sind nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich, da die aktuellsten Werte der Förderstatistik nur bis Mai 2015 ausgewiesen werden können. Dargestellt wird in der Anlage 7.1 a deshalb der aktuellst mögliche 12-Monats-Zeitraum Juni 2014 bis Mai 2015. Bei dieser Anlage sind die Hinweise zur Interpretation des Merkmals „Migrationshintergrund“ und die entsprechenden methodischen Hinweise zu beachten. Maßnahmen des StMBW Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen bzw. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in Bayern ohne Ausbildungsvertrag im Schuljahr 2014/2015 in Aufgliederung nach besuchter Maßnahme und Geschlecht kann der Tabelle 1 der beigefügten Anlage 7.1 b entnommen werden. Eine Aufgliederung dieser Schülerinnen und Schüler nach dem Alter ist in Tabelle 2 dieser Anlage ausgewiesen . Die in der Schulstatistik länderübergreifend einheitlich vereinbarte Definition für den Migrationshintergrund von Schülern stützt sich auf die drei Merkmale „Staatsangehörigkeit “, „Verkehrssprache in der Familie“ und „Geburtsland“. Ein Migrationshintergrund liegt bei einem Schüler (aus schulstatistischer Sicht) dann vor, wenn mindestens eines der drei Merkmale in nichtdeutscher Ausprägung vorliegt, wenn also in dessen Familie eine nichtdeutsche Verkehrssprache gesprochen wird, er im Ausland geboren wurde und/oder eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit hat. Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten (ASD) werden bei der Erhebung der Daten zu den Schülern an den beruflichen Schulen die oben genannten Schülermerkmale nicht vollständig erfasst, sodass für den beruflichen Schulbereich die Bestimmung der Schüler mit Migrationshintergrund nicht möglich ist. 8.1 Wie viele Jugendliche sind im Jahr 2015 Arbeitsuchend gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter und mit/ohne Migrationshintergrund )? Ein Gesamtwert für das Jahr 2015 liegt frühestens mit Veröffentlichung der Monatswerte für Dezember 2015 vor. Zum Stand August 2015 sind in Bayern 54.398 Jugendliche im Alter bis unter 25 Jahre Arbeitsuchend gemeldet. Davon sind 29.576 männlich und 24.822 weiblich. Details siehe Anlage 8.1. Es handelt sich hierbei um eine Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit („Arbeitsmarkt in Zahlen , Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach ausgewählten Merkmalen, Nürnberg, September 2015“). Arbeitsuchende sind nach der zugrunde liegenden Definition Personen, die • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung als Arbeitnehmer/ -in suchen, • sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben, • die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben (§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch – SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird bei Arbeitsuchenden nicht ausgewiesen. 8.2 Wie viele Auszubildende gibt es derzeit im dualen System (bitte nach Geschlecht differenziert)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8.3 Wie viele Auszubildende absolvieren derzeit eine vollzeit schulische Ausbildung (bitte nach Geschlecht differenziert)? Eine detaillierte Aussage für das Schuljahr 2015/2016 ist erst mit den amtlichen Schuldaten 2015/2016 (Stichtag an den beruflichen Schulen 20. Oktober) möglich (vgl. o. die Antwort zu Frage 1). 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Berufsschule 1,7% 1,6% 1,9% 1,9% 2,3% Berufsfachschule 0,3% 0,4% 0,3% 0,5% 0,3% Berufsfachschule des Gesundheitswesens 0,8% 0,0% 0,0% 0,7% 0,4% Wirtschaftsschule 0,2% 0,2% 0,3% 0,3% 0,8% Fachschule 0,1% 0,1% 0,2% 0,0% 0,2% Fachakademie 0,0% 0,0% 0,0% 0,3% 0,0% Fachoberschule 2,2% 1,2% 1,5% 1,7% 2,2% Berufsoberschule 2,1% 1,5% 1,1% 1,6% 1,3% Gesamt 1,5% 1,3% 1,4% 1,5% 1,8% Schulart Anlage 1.1.: Unterversogung an staatl. beruflichen Schulen in Prozent nach Schuljahren Schuljahr Quelle: Amtliche Schuldaten, Stand: jeweils 20.10. Bundesa entur für Arbeit Statistik Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: 211906 Arbeitsmarkt in Zahlen Zugang von Teilnehmern in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach diversen Personenmerkmalen Regionaldirektion Bayern Summe von Juni 2014 bis Mai 2015, Datenstand: August 2015 03.09.2015 Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg E-Mail: Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-8001 Fax: 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Zugang von Teilnehmern in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach diversen Personenmerkmalen, Nürnberg, September 2015 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. 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Bundesagentur für Arbeit Statistik Förderstatistik Zugang von Teilnehmern in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach diversen Personenmerkmalen Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand August 2015) Summe von Juni 2014 bis Mai 2015, Datenstand: August 2015 Maßnahmeart Insgesamt darunter Geschlecht Alter bei Eintritt Staatsangehörigkeit Männer Frauen unter 20 Jahre unter 25 Jahre 25 Jahre und älter Deutschland Ausland 2 3 4 5 6 7 BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen BAE Außerbetriebliche Berufsausbildung EQ Einstiegsqualifizierung - . II I 1 •••••. ....• ,.... ••. •••.• •• ••• ,.. • ....• • . ... 9.400 2.031 1.694 5.638 1.328 1.064 3.762 703 630 8.155 1.193 1.341 9.323 1.944 1.647 77 87 47 7.567 1.827 1.603 428 1.315 378 .uu1 b, a - ervice u os , u ragsnummer 0 Statistik der Bundesagentur für Arbeit rj Bundesagentur für Arbeit Statistik Förderstatistik Zugang von Teilnehmern in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand August 2015) Summe von Juni 2014 bis Mai 2015, Datenstand: August 2015 Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur diejenigen Personen, die bei der Befragung Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl (Spalte 1) findet nicht statt. Aufgrund der erhebungstechnischen Besonderheiten des Merkmals Migrationshintergrund können sich Einschränkungen hinsichtlich der Qualität der erhobenen Daten ergeben. Überblickstabellen zu den Veröffentlichungskriterien über alle Kreise und kreisfreien Städte finden Sie unter http://statistik.arbeitsagentur. de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/AST-MethHinweise/Generische-Publikationen/Migrationshintergrund-Kriterien.zip Bitte beachten Sie auch die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zum Migrationshintergrund. Merkmal Maßnahme- Teilnehmer insgesamt darunter: Befragte mit Angabe zum Migrationshintergrund (an Spalte 1) davon (an Spalte 2) Ohne migrationshintergrund Mit Migrationshintergrund Insgesamt Mit eigener Migrationserfahrung Ohne eigene Migrationserfahrung Migrationshintergrund ohne nähere Angabe Insgesamt t darunter Insgesamt Mit darunter Ausländer Deutsche dar.: (Spät-) Aussiedler Ausländer Deutsche (mit mind. einem zugewanderten Elternteil) 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Zu. ang ins esamt Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Außerbetriebliche Berufsausbildung Einstiegsqualifizierung 9.400 2.031 1.694 6.782 4.141 2.641 1.049 668 379 158 1.526 738 779 66 1.566 912 654 283 168 114 54 357 186 171 (14) 1.234 745 489 201 136 65 28 271 157 113 (17) Anteile (in Prozent) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Außerbetriebliche Berufsausbildung Einstiegsqualifizierung 100,0 100,0 100,0 ,....,...„,, 72,1 61,1 38,9 15,5 9,8 5,6 2,3 22,5 10,9 11,5 1,0 77,1 58,2 41,8 18,1 10,7 7,3 3,4 22,8 11,9 10,9 (0,9) 72,8 60,4 39,6 16,3 11,0 5,3 2,3 22,0 12,7 9,2 (1,4) CD Statistik der Bundesagentur für Arbeit ( ) Erhöhte Unsicherheit der Ergebnisse aufgrund geringer Fallzahlen (Kriterium 3). Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zum Migrationshintergrund. Of4rj Bundesagentur für Arbeit Statistik Stand: Mai 2015 Methodische Hinweise - Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III In § 281 Abs. 2 SGB III hat der Gesetzgeber das Interesse an einem zusätzlichen Nachweis über den Migrationshintergrund in den Arbeitsmarktstatistiken der BA zum Ausdruck gebracht. Um den Informationsbedarf zu decken, werden regelmäßig Befragungsergebnisse für die Arbeitslosenstatistik, die Grundsicherungsstatistik, die Statistik über Leistungen nach dem SGB III, die Statistik über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt publiziert. Die regionalen Auswertungsmöglichkeiten erstrecken sich bis auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Der Begriff „Migrationshintergrund" fasst unterschiedliche Aspekte der Zuwanderung und der Staatsangehörigkeit zusammen. Zur Vermeidung verkürzter und missverständlicher Darstellungen wird der "Migrationshintergrund" oder Migrationsstatus in der Statistik der BA immer in seinem vollen Merkmalsspektrum und mit Hinweisen auf die Repräsentativität publiziert und nicht als dichotomes ja/nein-Merkmal. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich auch unter den dargestellten Kategorien des Migrationsstatus zahlreiche Facetten der Zuwanderung und Staatsangehörigkeit verbergen. Definition des Merkmals Migrationshintergrund Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in § 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt: Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn 1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder 2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder 3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach § 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Migrationsstatus Aus den Angaben der Befragten lässt sich jeder Person ein Migrationsstatus zuordnen. In der statistischen Darstellung werden folgende Gruppen unterschieden: 1. Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung, 2. Ausländer mit eigener Migrationserfahrung, 3. Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, darunter: Aussiedler / Spätaussiedler, 4. Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung mit Migrationshintergrund, der sich aus der Zuwanderung der Eltern ableitet und 5. Deutsche ohne Migrationshintergrund. Weiterführende Informationen zur Definition und Abgrenzung des Merkmals Migrationshintergrund finden sich im Methodenbericht der Statistik der BA. „Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Grundlagen der Erhebung" (Juni 2012) Erhebungstechnische Besonderheiten und Risiken für die Qualität der Ergebnisse Das Merkmal Migrationshintergrund fällt nicht im operativen Handeln der Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung an, sondern muss durch gesonderte Befragung ermittelt werden. Die Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) nennt als Gesamtheit der zu befragenden Personen alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Da keine Auskunftspflicht für die Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Aufgrund der erhebungstechnischen Besonderheiten des Merkmals Migrationshintergrund, das über mehrere Teilfragen ermittelt wird, können sich Einschränkungen hinsichtlich der Qualität der erhobenen Daten ergeben. Gründe hierfür sind: Fehlende Vollständigkeit der Erhebung: Ein Großteil der zu befragenden Personen wurde inzwischen befragt, der Anteil der Befragten fällt regional jedoch unterschiedlich aus. Freiwilligkeit der Erhebung — keine Teilnahme an der Befragung (Non-Response): Die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung kann sich auf die Ergebnisse auswirken, wenn die Zustimmung oder Ablehnung der Teilnahme mit Ausprägungen des Merkmals Migrationshintergrund korreliert. Freiwilligkeit der Beantwortung einzelner Fragen (Item-Non-Response): Werden einzelne Fragen des Fragebogens nicht beantwortet, kann dies zu verzerrten Ergebnissen führen, wenn die Gründe hierfür mit Ausprägungen des Migrationshintergrundes zusammenhängen. Einmaligkeit der Befragung: Die Befragten sollen nur einmalig befragt werden. Veränderungen des Migrationsstatus einer Person können wegen der Einmaligkeit der Befragung statistisch meist nicht nachvollzogen werden. Fehlen von Nachweisen: Da keine Kontrolle der Richtigkeit der Angaben stattfindet, können bewusst oder unbewusst falsche Angaben von den Befragten gemacht werden. Fehlender operativer und fachlicher Bezug zur Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung: Die Erhebung erfolgt zu rein statistischen Zwecken. Aus den Angaben der Befragten ergeben sich keine rechtlichen Konsequenzen oder Leistungen für die Befragten und die erhebenden Stellen dürfen die erhobenen Daten nicht nutzen. Weiterführende Informationen finden sich im Methodenbericht der Statistik der BA „Arbeitslose mit Migrationshintergrund". Veröffentlichungskriterien des Migrationshintergrundes Die oben genannten Einschränkungen können Einfluss auf die Repräsentativität der Ergebnisse haben. Aus diesem Grund werden nicht alle Ergebnisse veröffentlicht. Darüber hinaus unterliegen manche Ergebnisse einer höheren Unsicherheit und werden deshalb nur geklammert dargestellt. Dabei werden verschiedene Kriterien angewendet. Die Beurteilung der Kriterien findet getrennt für jedes Themengebiet und für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt statt. Sind Kriterien nicht erfüllt, wird das Ergebnis des betroffenen Kreises oder kreisfreien Stadt entsprechend gekennzeichnet oder nicht veröffentlicht. Die Kriterien kommen auch für regionale Aggregate (Deutschland, Ost- und Westdeutschland und alle Bundesländer) zur Anwendung. Kriterium 1: Vollständigkeit der Befragung Das Kriterium der Vollständigkeit gibt an, wie groß der Anteil der Personen ist, zu dem bereits Befragungsdaten zum Migrationshintergrund gemeldet wurden. Je höher der Vollständigkeitsgrad ist, desto gesicherter ist das Ergebnis. Je niedriger der Vollständigkeitsgrad ist, desto größer ist das Risiko, dass zufällige Effekte das Ergebnis verzerren. Auch das Risiko systematischer Effekte steigt, da der Befragungsprozess nicht als Zufallsstichprobe realisiert ist. Für folgende Gruppen wird erwartet, dass grundsätzlich für alle Personen Befragungsversuche stattfinden müssen: - Arbeitslose - Leistungsberechtigte SGB II - Leistungsberechtigte SGB III - Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen - Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen Aufgrund von Fluktuationen und unterschiedlicher Erreichbarkeit einzelner Gruppen der Befragten wird eine Vollständigkeit von 100% nur selten erreicht. Wurden weniger als 80% einer Personengruppe befragt, wird das Ergebnis nicht veröffentlicht. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 81 ff SGB III umfasst auch die Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Aelterer in Unternehmen (Programm WeGebAU). Das Programm WeGebAU richtet sich an geringqualifizierte Beschäftigte (§ 81 Abs. 2) und Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen (§§ 82, § 131a). Dieser Personenkreis fällt grundsätzlich nicht unter die nach § 2 MighEV zu befragenden Personen, was im Vergleich mit allen geförderten Teilnehmenden an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu einer deutlich unterdurchschnittlichen Vollständigkeit der Befragung von Personen mit WeGebAU-Förderung führt. Um die Auswertbarkeit der FbW-Ergebnisse, insbesondere für Agenturen für Arbeit mit einem relativ hohen Anteil von WeGebAU-Förderungen an allen FbW-Förderungen, trotzdem herstellen zu können, wurden die nach dem Sonderprogramm WeGebAU geförderten Teilnahmen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nicht in die vorliegende Auswertung einbezogen. Kriterium 2: Fehlerhafte Daten In (wenigen) Einzelfällen wurden von Agenturen oder Jobcentern fehlerhafte Daten zum Migrationshintergrund an die Statistik der BA gemeldet oder es fand eine selektive Befragung einzelner Personengruppen statt. In diesen Fällen wird das Ergebnis nicht veröffentlicht und die Daten fließen nicht in Ergebnisse des Bundes und der Bundesländer ein. Kriterium 3: Besetzungszahlen Bei geringen Besetzungszahlen einer Merkmalskategorie steigt das Risiko von zufälligen Fehlern, wenn nicht alle Personen der Merkmalskategorie verwertbare Angaben zum Migrationshintergrund gemacht haben. Besetzungszahlen unter 25 in einer Zelle der Publikationstabellen werden aufgrund der erhöhten Unsicherheit der Ergebnisse deshalb gekennzeichnet. Kriterium 4: Teilnahme an der Befragung Das Kriterium der Teilnahme gibt an, wie groß der Anteil der Befragten ist, bei denen der Migrationsstatus ermittelt werden kann, im Verhältnis zu allen Befragten. Bei einer geringen Teilnahme an der Befragung erhöht sich die Unsicherheit der Ergebnisse, da das Risiko von verzerrenden Effekten steigt. Die Teilnahme an der Befragung fällt bei den erhebenden Einheiten unterschiedlich aus. Organisation und Durchführung der Erhebung spielen dabei eine wichtige Rolle. Machen weniger als 50% der Befragten verwertbare Angaben zum Migrationshintergrund, werden die Ergebnisse gekennzeichnet. Kriterium 5: Ausschöpfungsquoten bei Deutschen und Ausländern Die Ausschöpfungsquote gibt den Anteil der Personen an, bei denen der Migrationsstatus ermittelt werden kann, im Verhältnis zur Gesamtheit der zu befragenden Personen. Die Ausschöpfungsquoten sollten bei unterschiedlichen Personengruppen möglichst gleich groß sein. Unterscheiden sich die Ausschöpfungsquoten bei unterschiedlichen Personengruppen stark voneinander, könnten die Ergebnisse verzerrt sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Personengruppen hinsichtlich des Migrationsstatus stark voneinander unterscheiden. Das Merkmal Staatsangehörigkeit (Deutsche / Ausländer), das im operativen Prozess ohnehin erhoben wird, hängt eng mit dem Migrationsstatus zusammen. Je stärker sich die Ausschöpfungsquote der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Ausschöpfungsquote der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterscheidet, desto größer ist das Risiko, dass die Ergebnisse systematisch verzerrt sind. Bei einer Differenz von mehr als 15 Prozentpunkten wird das Ergebnis gekennzeichnet. Überblickstabellen zu den Veröffentlichungskriterien für die Kreise und kreisfreien Städte finden Sie im Internet unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische -Hinweise/AST-MethHinweise/Generische-Publikationen/Migrationshintergrund- Kriterien.zip Darstellung des Migrationshintergrundes In der Publikation wird neben den Gesamtwerten der dargestellten Gruppen die Anzahl der Personen nach der differenzierten Merkmalsdimension des Migrationshintergrundes ausgewiesen. Die Zahlen zum Migrationshintergrund enthalten dabei nur diejenigen Personen, die bei der Befragung verwertbare Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der jeweils in Spalte 1 dargestellten Gruppe findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Die folgende Darstellung soll dies verdeutlichen. Grundgesamtheit Befragte Personen Befragte Personen mit verwertbarer Angabe zum Migrationshintergrund '‘el Bundesagentur für Arbeit Förderstatistik Statistik Stand: 25.03. 2015 Methodische Hinweise zur Förderstatistik Erhebungsgegenstand und begriffliche Abgrenzung Die Förderstatistik weist den Umfang von Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) des Bundes nach. Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt. Eine Förderung, die im Rahmen der Förderstatistik nachgewiesen wird, liegt in der Regel vor, wenn für eine Person bzw. im Rahmen der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung eine Zahlung geleistet wird. Regionale Zuordnung Die Zuordnung zu regionalen Gliederungen bei Auswertungen erfolgt standardmässig adressscharf nach dem Wohnort (darüber hinaus können die Teilnehmerdaten auch nach den zuständigen Kostenträgern abgebildet werden). Art der Datengewinnung Die notwendigen Daten werden als Sekundärstatistik aus Prozessdaten in Form einer Vollerhebung gewonnen. Basis sind die Daten zu Förderungen der bei den regionalen Arbeitsagenturen und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende registrierten Personen. Grundlage für die Erstellung der Förderstatistiken ist einerseits die computergestützte Sachbearbeitung (COSACH), in der alle förderungsrelevanten Informationen über Teilnahmen, Maßnahmen und Träger im Rahmen der Geschäftsprozesse laufend aktualisiert werden. Dieses Verfahren wird in allen Arbeitsagenturen und in den in Form einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II organisierten Jobcentern eingesetzt. Zugelassene kommunale Träger nach § 6b SGB II (zkT) übermitteln einzelfallbezogene Daten aus ihren Geschäftsverfahren nach § 51b SGB II an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Datenübermittlung erfolgt über ein XML-Verfahren nach dem Datenaustauschstandard XSozial-BA-SGB II. Die darin enthaltenen Förderinformationen (Modul 13) werden seit Anfang 2006 von der Förderstatistik der BA aufbereitet. Weitere Grundlage sind Personendaten, Informationen zum Arbeitslosigkeitsstatus, Beschäftigungsstatus und Leistungsbezug, die durch integrierte Auswertungen mit Daten aus anderen Verfahren der BA-Statistik an die Förderdaten angefügt werden. Die Daten werden in Verantwortung der Statistik der BA in den zentralen statistischen IT-Verfahren aufbereitet. Als Basis für statistische Auswertungen entstehen Statistik-Informationen je Teilnahme. Zum Zweck der Vergleichbarkeit und gemeinsamen Darstellung von Förderdaten aus den Quellen XSozial und BA-Fachverfahren erfolgt die Kennzahlermittlung nach einheitlichen Vorgaben und es werden in den Auswertungssystemen der Förderstatistik einheitliche Systematiken verwendet. Letzteres gilt auch für die einheitliche Abbildung der Förderarten, was über eine Zuordnung sowohl der XSozial-Maßnahmeartschlüssel als auch der COSACH-Kennzeichnungen zur Förderart in die in der Förderstatistik eingesetzten Systematik der arbeitsmarktPolitischen Instrumente erfolgt. Zuordnungstabelle Wartezeit und Hochrechnung Als Vollerhebung auf der Basis von Verfahrensdaten ist die Vollständigkeit der Datensätze in der Regel gewährleistet. Die Erfassung der Daten in die operativen IT-Fachverfahren erfolgt nicht immer zeitnah, sondern mit teilweise erheblichen Verzögerungen, so dass von einer unvollzähligen Erhebungsgesamtheit am aktuellen Rand auszugehen ist. Die Förderstatistik der BA ist so konzipiert, dass endgültige Ergebnisse für einen Berichtszeitraum bzw. Stichtag erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgeschrieben werden. Nacherfassungen innerhalb dieser Wartezeit fließen in das Ergebnis für den jeweiligen Berichtsmonat ein. Die Ergebnisse für den aktuellen Berichtsmonat und die beiden Vormonate sind vorläufig und aufgrund der noch ausstehenden Nacherfassungen im Vergleich mit dem endgültigen Ergebnis untererfasst. Aufgrund der systematischen Untererfassung von Förderdaten am aktuellen Rand, der daraus resultierenden unvollzähligen Erhebungsgesamtheit und der Wartezeitregelung ist die zeitliche Vergleichbarkeit der vorläufigen statistischen Ergebnisse für die jeweils drei aktuellsten Berichtsmonate mit Ergebnissen früherer Berichtsmonate (Vormonats-Norjahresvergleich) grundsätzlich nicht gegeben. Um trotzdem am aktuellen Rand Eckwerte der Förderstatistik darstellen und Vergleichbarkeit mit endgültigen Vormonatsergebnissen erreichen zu können, wurde ein Algorithmus entwickelt, mit dessen Hilfe aus den vorläufigen Ergebnissen am aktuellen Rand hochgerechnete vergleichbare Werte bereitgestellt werden. Das Hochrechnungsverfahren basiert auf Erfahrungswerten über den Umfang der Nacherfassungen je Region und Maßnahmeart und kann nur für die Maßnahmearten Anwendung finden, für die ausreichend Erfahrungswerte vorliegen. Dem Algorithmus liegt das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert in der Vergangenheit zu Grunde. Er setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus einem Trendfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Durchschnitt der letzten 3 Monate enthält und einem Saisonfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Mittel des Vorjahres- und Vorvorjahresmonats enthält. Nach gleichem Prinzip werden für die beiden Monate vor dem aktuellen Berichtsmonat Hochrechnungsergebnisse aus dem Verhältnis endgültiges Ergebnis zu vorläufigem mit einem Monat Wartezeit bzw. zwei Monaten Wartezeit ermittelt. In Veröffentlichungen sind hochgerechnete Ergebnisse mit dem Hinweis "vorläufige hochgerechnete Ergebnisse" gekennzeichnet. Plausibilität XSozial Bei Trägern, die über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II melden, ist es möglich, dass die Daten als nicht plausibel eingestuft werden. Die Daten werden in der Berichterstattung ausgewiesen, aber gekennzeichnet. Die folgende Tabelle enthält historisierte Informationen, welche Träger in welchem Berichtsmonat unplausibel geliefert haben. Plausibilität XSozial Weitere Informationen können den folgenden Publikationen entnommen werden: Qualitätsbericht Förderstatistik Glossar Förderstatistik Methodenbericht Handbuch XSozial-SGB II Förderstatistik Bundesa entur für Anmit Statistik Arbeitsmarktstatistik Statistik-Infoseite Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter htt ://statistik.arbeitsa entur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": htt ://statistik.arbeitsa entur.de/Navi ation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose Unterbeschäfti un und Arbeitsstellen Arbeitsmarkt olitische Maßnahmen Ausbdc . _ Jur_ --narkt Beschäftigung Grundsicherun für Arbeitsuchende SGB II Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszwei en Zeitreihen sbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: htt ://statistik.arbeitsa • enturde/Navi • ation/Statistik/Grundla en/Glossare/Glossare-Nav.html Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildun sstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Ein liederun sbilanzen Grundsicherun für Arbeitsuchende SGB II Leistungen SGB III Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach § 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": htt• ://statistik.arbeitsa entur.de/Navi ation/Statistik/Grundla en/Grundla en-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. Berufsgrundschuljahr /s (BGJ/s) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)1 Lehrgängen der Arbeitsverwaltung (BVB) Sonstige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Einstiegsqualifizier - ungsjahr (EQJ) Berufsschule 16 726 3 628 5 124 1 362 6 260 352 davon männlich 11 747 3 160 3 793 825 3 749 220 weiblich 4 979 468 1 331 537 2 511 132 Berufsschule zur sonderpäd. Förderung 4 867 98 2 270 1 723 761 15 davon männlich 2 941 91 1 305 1 080 460 5 weiblich 1 926 7 965 643 301 10 Tabelle 1. Schüler ohne Ausbildungsvertrag an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung im Schuljahr 2014/2015 in Bayern nach besuchter Maßnahme und Geschlecht Schulart Schüler ohne Ausbildungsvertrag an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung in Bayern insgesamt davon in/im 1 Einschl. Berufsintegrationsjahr (BIJ). Seite 1 von 2 Tabelle 2. Schüler ohne Ausbildungsvertrag an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung im Schuljahr 2014/2015 in Bayern nach Alter 15 Jahren 16 Jahren 17 Jahren 18 Jahren 19 Jahren 20 Jahren 21 Jahren 22 Jahren 23 Jahren 24 Jahren 25 Jahren 26 Jahren 27 Jahren 28 Jahren 29 Jahren über 29 Jahren Berufsschule 16 726 29 2 161 4 569 4 820 2 177 975 630 405 263 218 209 117 59 31 13 50 Berufsschule zur sonderpäd. Förderung 4 867 3 660 1 602 1 432 648 222 102 59 31 36 30 14 6 4 7 11 Schulart Schüler ohne Ausbildungsvertrag an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung in Bayern insgesamt davon im Alter1 von 1 Alter am Stichtag 1. Oktober 2014. Seite 2 von 2 4-4,74, ?4 Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik 7, x Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach ausgewählten Merkmalen Bayern (Gebietsstand August 2015) Zeitreihe 2015 Staatsangehörigkeit Geschlecht Alter Arbeitsuchende Arbeitslose Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 1 Juli 2015 August 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 1 15 16 Insgesamt 47.681 49.006 48.027 45.577 45.386 46.864 50.498 54.398 27.358 28.514 27.646 23.891 21.669 20.470 25.075 32.392 15 Jahre 143 144 158 160 162 164 158 213 46 40 37 45 37 36 29 88 16 Jahre 439 449 490 505 492 527 522 645 218 207 229 212 202 228 229 378 17 Jahre 1.135 1.174 1.220 1.196 1.217 1.244 1.309 1.526 632 626 663 609 579 595 680 1.009 18 Jahre 2.813 2.885 2.924 2.839 2.894 3.095 3.439 3.957 1.566 1.680 1.685 1.486 1.399 1.324 1.744 2.578 Insgesamt 19 Jahre 4.699 4.973 4.916 4.716 4.910 5.232 6.043 6.507 2.591 2.902 2.991 2.447 2.144 2.057 3.088 4.123 20 Jahre 6.359 6.628 6.463 6.050 6.056 6.387 7.053 7.542 3.528 3.929 3.905 3.158 2.753 2.569 3.482 4.6931 21 Jahre 7.207 7.380 7.092 6.666 6.592 6.841 7.590 8.225 4.138 4.370 4.159 3.521 3.143 2.944 3.833 4.956 22 Jahre 7.737 7.814 7.629 7.290 7.119 7.300 7.735 8.300 4.598 4.593 4.426 3.865 3.512 3.261 3.835 4.896 23 Jahre 8.194 8.443 8.247 7.781 7.736 7.843 8.140 8.600 4.776 4.920 4.612 4.142 3.789 3.583 4.037 4.856 24 Jahre 8.955 9.116 8.888 8.374 8.208 8.231 8.509 8.883 5.265 5.247 4.939 4.406 4.111 3.873 4.118 4.815 Insgesamt 27.929 28.777 27.703 25.255 24.698 25.066 26.996 29.576 16.980 17.730 17.193 13.954 12.366 11.573 13.840 18.041 15 Jahre 76 66 77 80 85 76 71 104 28 22 20 22 17 13 11 44 16 Jahre 242 246 269 293 278 292 290 358 123 116 122 121 115 123 122 214 17 Jahre 612 624 646 631 644 638 663 801 348 339 371 332 315 315 345 525 18 Jahre 1.565 1.590 1.629 1.538 1.519 1.568 1.717 2.030 891 951 991 840 771 732 900 1.331 Insgesamt Männlich 19 Jahre 2.752 2.960 2.940 2.656 2.678 2.762 3.126 3.420 1.595 1.778 1.935 1.487 1.256 1.189 1.619 2.190 20 Jahre 3.922 4.079 3.883 3.483 3.421 3.554 3.831 4.150 2.299 2.492 2.522 1.924 1.632 1.516 1.945 2.607 21 Jahre 4.362 4.487 4.284 3.773 3.649 3.767 4.213 4.649 2.630 2.769 2.691 2.115 1.824 1.754 2.224 2.885 22 Jahre 4.630 4.667 4.437 4.074 3.870 3.874 4.162 4.561 2.900 2.960 2.798 2.296 2.006 1.824 2.158 2.765 23 Jahre 4.619 4.788 4.578 4.237 4.178 4.203 4.398 4.687 2.941 3.034 2.777 2.363 2.123 1.977 2.240 2.759 24 Jahre 5.149 5.270 4.960 4.490 4.376 4.332 4.525 4.816 3.225 3.269 2.966 2.454 2.307 2.130 2.276 2.721 Insgesamt 19.752 20.229 20.324 20.319 20.688 21.798 23.502 24.822 10.378 10.784 10.453 9.935 9.303 8.897 11.235 14.351 15 Jahre 67 78 81 80 77 88 87 109 18 18 17 23 20 23 18 44 16 Jahre 197 203 221 212 214 235 232 287 95 91 107 91 87 105 107 164 17 Jahre 523 550 574 564 573 606 646 725 284 287 292 276 264 280 335 484 18 Jahre 1.248 1.295 1.295 1.301 1.375 1.527 1.722 1.927 675 729 694 646 628 592 844 1.247 Weiblich 19 Jahre 1.947 2.013 1.976 2.060 2.232 2.470 2.917 3.087 996 1.124 1.056 960 888 868 1.469 1.933 20 Jahre 2.437 2.549 2.580 2.567 2.635 2.833 3.222 3.392 1.229 1.437 1.383 1.234 1.121 1.053 1.537 2.086 21 Jahre 2.845 2.893 2.808 2.892 2.943 3.074 3.377 3.576 1.508 1.601 1.468 1.406 1.319 1.190 1.609 2.071 22 Jahre 3.107 3.147 3.192 3.216 3.249 3.426 3.573 3.739 1.698 1.633 1.628 1.569 1.506 1.437 1.677 2.131 23 Jahre 3.575 3.655 3.669 3.544 3.558 3.640 3.742 3.913 1.835 1.886 1.835 1.779 1.666 1.606 1.797 2.097 24 Jahre 3.806 3.846 3.928 3.883 3.832 3.899 3.984 4.067 2.040 1.978 1.973 1.951 1.804 1.743 1,842 2.094 0, Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach ausgewählten Merkmalen Bayern (Gebietsstand August 2015) Staatsangehörigkeit Geschlecht Arbeitsuchende Arbeitslose Alter Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 12 1 13 14 1 15 Insgesamt 37.575 38.445 37.209 34.964 34.956 36.361 39.635 43.028 21.986 22.972 21.966 18.578 16.731 15.733 17 19.866 9 26.345 48 15 Jahre 83 86 103 98 104 101 99 133 27 19 19 19 17 147 144 239 16 Jahre 269 264 305 300 299 316 313 390 128 129 153 139 132 412 466 689 17 Jahre 792 803 817 799 817 840 869 1.021 463 451 463 425 404 991 1.353 2.046 18 Jahre 2202. 2.249 2.210 2.145 2.192 2.362 2.656 3.080 1.254 1.346 1.319 1.139 1.063 1,561 2.470 3.440 Insgesamt 19 Jahre 3.779 3.994 3.855 3.652 3.829 4.141 4.833 5.278 2.097 2.381 2.397 1,902 1.640 2.827 3.902 20 Jahre 5.136 5.376 5.133 4.776 4.776 5.093 5.710 6.115 2.895 3.259 3.197 2.504 2.162 1.989 2.278 3.089 4.108 21 Jahre 5.745 5.846 5.568 5.180 5.154 5.386 6.069 6.630 3.359 3.571 3.361 2.765 2.430 2.576 3.095 4.047 22 Jahre 6.177 6.204 6.014 5.668 5.557 5.745 6.152 6.664 3.759 3.730 3.561 3.044 2.771 2.778 3.196 3.984 23 Jahre 6.443 6.594 6.364 5.987 5.981 6.110 6.411 6.881 3.826 3.943 3.628 3.225 2.954 2.984 3.217 3.842 6.949 7.029 6.840 6.359 6.247 6.267 6.523 6.836 4.178 4.143 3.868 3.416 3.158 24 Jahre Insgesamt 21.790 22.332 21.099 18.803 18.394 18.711 20.388 22.668 13.680 14.281 13.637 10.707 9.377 8.731 7 10.744 5 14.448 24 15 Jahre 41 37 46 49 55 48 43 65 15 10 9 10 9 80 74 130 16 Jahre 143 141 163 162 162 173 174 212 66 67 76 73 71 213 233 351 17 Jahre 413 414 416 400 415 406 422 524 250 242 255 227 217 542 695 1.042 18 Jahre 1.212 1.221 1.216 1.134 1.117 1.160 1.280 1.525 708 754 779 634 570 884 1.238 1.774 dar. Deutsche Männlich 19 Jahre 2.190 2.344 2.266 1.977 1.995 2.090 2.373 2.657 1.291 1.443 1.548 1.126 933 1.148 1.539 2.138 20 Jahre 3.177 3.325 3.075 2.686 2.633 2.745 2.986 3.269 1.907 2.080 2.084 1.521 1.270 1.340 1.747 2.356 21 Jahre 3.461 3.545 3.326 2.846 2.752 2.859 3.250 3.656 2.146 2.275 2.176 1.639 1.389 1,410 1.714 2.262 22 Jahre 3.651 3.648 3.424 3.080 2.924 2.928 3.186 3.550 2.362 2.391 2.235 1.782 1.567 1.514 1.750 2.228 23 Jahre 3.581 3.689 3.472 3.169 3.122 3.148 3.345 3.631 2.374 2.446 2.181 1.830 1.627 1.593 1.749 2.143 3.921 3.968 3.695 3.300 3.219 3.154 3.329 3.579 2.561 2.573 2.294 1.865 1.724 24 Jahre Insgesamt 15.785 16.113 16.110 16.160 16.562 17.650 19.247 20.360 8.306 8.691 8.329 7.870 7.354 7.002 10 9.122 4 11.897 24 15 Jahre 42 49 57 49 49 53 56 68 12 9 10 9 8 67 70 109 16 Jahre 126 123 142 138 137 143 139 178 62 62 77 66 61 199 233 338 17 Jahre 379 389 401 398 402 434 447 497 213 209 208 197 187 449 658 1.004 18 Jahre 990 1.028 994 1.011 1.075 1.202 1.376 1.555 546 592 540 505 493 1.232 1.666 Weiblich 19 Jahre 1.589 1.650 1.589 1.675 1.834 2.051 2.460 2.621 806 938 849 776 707 677 1.288 1.764 20 Jahre 1959. 2.051 2.058 2.090 2.143 2.348 2.724 2.846 988 1.179 1.113 983 892 841 938 1.342 1.752 21 Jahre 2.284 2.301 2.242 2.334 2.402 2.527 2.819 2.974 1.213 1.296 1.185 1.126 1.041 1.166 1.381 1.785 22 Jahre 2.526 2.556 2.590 2.588 2.633 2.817 2.966 3.114 1.397 1.339 1.326 1.262 1.204 1.264 1.446 1.756 23 Jahre 2.862 2.905 2.892 2.818 2.859 2.962 3.066 3.250 1.452 1.497 1.447 1.395 1.327 1.391 1.468 1.699 24 Jahre 3.028 3.061 3.145 3.059 3.028 3.113 3.194 3.257 1.617 1.570 1.574 1.551 1.434 Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarktstatistik Statistik Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach ausgewählten Merkmalen Bayern (Gebietsstand August 2015) Zeitreihe 2015 Staatsangehörigkeit Geschlecht Alter Arbeitsuchende Arbeitslose Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 1 2 3 4 5 6 1 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Insgesamt 10.048 10.506 10.765 10.550 10.370 10.445 10.795 11.294 5.347 5.524 5.659 5.287 4.916 4.716 5.179 6.007 15 Jahre 58 56 53 61 57 62 59 80 19 21 18 26 20 19 20 40 16 Jahre 168 183 182 202 190 208 207 251 89 77 74 72 69 81 85 137 17 Jahre 337 368 401 394 396 400 434 501 166 175 199 183 174 181 211 318 18 Jahre 603 629 704 684 695 729 777 872 309 330 363 344 333 331 389 528 Insgesamt 19 Jahre 912 973 1.057 1.061 1.074 1.082 1.199 1.218 490 519 592 544 503 494 615 678 20 Jahre 1.218 1.246 1.325 1.263 1.272 1.288 1.334 1.412 629 668 705 649 587 578 651 784 21 Jahre 1.454 1.526 1.517 1.479 1.431 1.449 1.512 1.586 774 793 795 753 710 664 738 843 22 Jahre 1.555 1.602 1.611 1.616 1.559 1.550 1.579 1.629 838 862 864 818 740 681 737 845 23 Jahre 1.746 1.844 1.875 1.785 1.748 1.726 1.720 1.707 949 977 981 913 833 804 837 866 24 Jahre 1.997 2.079 2.040 2.005 1.948 1.951 1.974 2.038 1.084 1.102 1.068 985 947 883 896 968 Insgesamt 6.110 6.418 6.575 6.415 6.267 6.317 6.564 6.852 3.288 3.442 3.545 3.233 2.976 2.827 3.077 3.560 15 Jahre 34 28 30 31 30 28 28 39 13 12 11 12 8 6 6 20 16 Jahre 97 103 103 128 113 116 114 142 56 48 44 47 43 43 48 82 17 Jahre 197 209 229 229 226 229 237 274 98 97 115 104 97 100 110 172 18 Jahre 350 368 409 399 398 404 433 501 182 197 212 206 200 188 203 286 Ausländer Männlich 19 Jahre 558 612 671 677 678 665 744 754 302 334 386 361 322 303 378 411 20 Jahre 742 749 804 789 782 804 837 868 390 410 436 399 359 366 403 463 21 Jahre 898 940 955 925 895 907 961 990 481 492 514 475 434 413 475 526 22 Jahre 977 1.015 1.013 992 945 943 974 1.007 538 569 563 513 439 411 442 500 23 Jahre 1.036 1.098 1.102 1.062 1.053 1.052 1.048 1.047 566 588 594 529 495 463 488 526 24 Jahre 1.221 1.296 1.259 1.183 1.147 1.169 1.188 1.230 662 695 670 587 579 534 524 574 Insgesamt 3.938 4.088 4.190 4.134 4.103 4.128 4.231 4.442 2.059 2.082 2.114 2.053 1.940 1.889 2.102 2.447 15 Jahre 24 28 23 30 27 34 31 41 6 9 7 14 12 13 14 20 16 Jahre 71 80 79 74 77 92 93 109 33 29 30 25 26 38 37 55 17 Jahre 140 159 172 165 170 171 197 227 68 78 84 79 77 81 101 146 18 Jahre 253 261 295 285 297 325 344 371 127 133 151 138 133 143 186 242 Weiblich 19 Jahre 354 361 386 384 396 417 455 464 188 185 206 183 181 191 237 267 20 Jahre 476 497 521 474 490 484 497 544 239 258 269 250 228 212 248 321 21 Jahre 556 586 562 554 536 542 551 596 293 301 281 278 276 251 263 317 22 Jahre 578 587 598 624 614 607 605 622 300 293 301 305 301 270 295 345 23 Jahre 710 746 773 723 695 674 672 660 383 389 387 384 338 341 349 340 24 Jahre 776 783 781 821 801 782 786 808 422 407 398 397 368 349 372 394 Erstellungsdatum: 07.09.2015, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 211908 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagenturde/Navigation/Statis tik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen- 0 Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarktstatistik Statistik Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach ausgewählten Merkmalen Bayern (Gebietsstand August 2015) Zeitreihe 2015 Arbeitsuchende Arbeitslose Staatsangehörigkeit Geschlecht Alter Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 15 16 Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach ausgewählten Merkmalen, Nürnberg, September 2015 Nutzungsbedingungen: © Statistik Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Statistik Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definition Arbeitsuchende sind Personen, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung als Arbeitnehmer/in suchen, sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung. Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten. Somit zählen als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die kurzzeitig (<6 Wochen) arbeitsunfähig sind, sich nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, mehr als geringfügig beschäftigt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, nach § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des § 16 SGB III für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen, beispielsweise weil sie bereits eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben. Weitere Definitionen finden Sie im Glossar der Arbeitsmarktstatistik unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-ContentiGrundlagen/Giossare/Generische-Publikationen/AST-Giossaudf Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: Januar 1986- Inkrafttreten des § 105c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998: § 428 SGB III): Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Alg) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). Januar 2004- Inkrafttreten des § 16 Abs. 2 SGB III: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt. Januar 2005 - Einführung des SGB II: Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen für Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt, die für die Betreuung von Arbeitsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen. Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden diese Daten integriert verarbeitet (vorher additiv). Nähere Informationen zur „integrierten Arbeitslosenstatistik" finden Sie im Methodenbericht unter: httplistatistik.arbeitsagenturdeiStatischer-ContentiGrundlnpniMethodenberichte/Arbeitsmarkt- ArbeitsmarktpolitikiGenerische-PublikationeniMethodenbericht-Integrierte-Arbeitslosenstatistik.pdf Erleichterter Arbeitslosengeld II - Bezug (Alg II) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). Januar 2009 - Einführung des § 53a SGB II: Erwerbsfähige Leistungsbezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten als nicht arbeitslos. Januar 2009- Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (§ 16 Absatz 2 SGB III): Die Teilnahme an allen Maßnahmen nach § 45 SGB III (vor Inkrafttreten der Instrumentenreform 2012 vom 1. April 2012 § 46 SGB III) ist stets als Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 SGB III anzusehen und unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten und der wöchentlichen Dauer der Inanspruchnahme des Teilnehmers ist die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden. Nähere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie im Qualitätsbericht (Kapitel 6: "Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit", siehe unten stehenden Link). Darüber hinaus führen Änderungen der operativen Systeme, in den Datenverarbeitungsverfahren, Aktualisierung der Berufsund Wirtschaftsklassensystematik zu zeitlichen und räumlichen Einschränkungen bei einzelnen Merkmalen. Nähere Informationen können Sie den Fußnoten der jeweiligen Statistik oder dem Qualitätsbericht Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden entnehmen: httplistatistik.arbeitsagentur.deicaeiservieticontentbbb/43181publicationne/854/Qualitaetsbericht-Statistik-Arbeitslose- Arbeitsuchende.pdf Bundesagentur für Statistik eit Arbeitsmarktstatistik Statistik-lnfoseite Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagenturde/Navigation/Statistik/Grundlagen/Glossare/Glossare-Nav.html Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach § 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagenturde/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. 9104_Anlagen_gesamt.pdf Gehring-852 K_Anlage_1.1. Gehring-852 K_Anlage_7.1.a Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Gehring-852 K_Anlage_7.1.b Gehring-852 K_Anlage_8.1 Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6