Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.10.2015 Verlagerung von Finanzbeamten aus Nürnberg I und II Im Rahmen der Heimatstrategie „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerung 2015“ sollen 50 Stellen vom Finanzamt Nürnberg-Süd nach Bad Neustadt an der Saale, 30 Stellen vom Finanzamt Nürnberg-Nord nach Obernburg und etwa 15 Stellen in den Landkreis Main-Spessart verlagert werden. In der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird betont, dass das Gesamtkonzept auf „Vorschlägen der Ressorts“ beruht und eigenverantwortlich umgesetzt werden soll. Verlagerung von Finanzbeamten aus Nürnberg I Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welches Ressort hat vorgeschlagen, dass 50 Arbeitsplätze vom Finanzamt Nürnberg-Süd nach Bad Neustadt an der Saale, 30 Arbeitsplätze vom Finanzamt Nürnberg-Nord nach Obernburg (Miltenberg) und etwa 15 Arbeitsplätze vom Finanzamt Nürnberg-Zentral in den Landkreis Main-Spessart verlagert werden? b) In welcher Weise waren Personalvertretungen bei der Entscheidungsfindung und Abgabe der Vorschläge in dem zuständigen Ressort eingebunden? c) Welche Gründe und Überlegungen liegen diesem Vorschlag zugrunde? 2. a) An welchen Parametern und Kennzahlen wird gemessen , ob als Folge der o. g. Arbeitsplatzverlagerungen die Verwaltungseffizienz gewährleistet oder erhöht wurde? b) Wie wird die eigenverantwortliche Umsetzung erfolgen ? c) Welcher konkrete Zeitplan liegt vor? 3. a) Wie ist die konkrete räumliche Unterbringung der verlagerten Arbeitsplätze in Bad Neustadt und in Obernburg vorgesehen? b) Welche Kosten sind für die räumliche Unterbringung an den Standorten Bad Neustadt an der Saale und des Finanzamtes Obernburg kalkuliert? c) Wie viele Büros in den beiden Nürnberger Finanzämtern mit wie viel Arbeitsplätzen werden aufgrund der geplanten Verlagerungen leer stehen? 4. Gibt es ein Konzept für die Nachnutzung der frei werdenden Büros in den Finanzämtern Nord und Süd und wie sieht dies konkret aus? 5. a) Welche Aufgaben werden konkret verlagert? b) Wie wird mit der „Heimatstrategie“ gewährleistet, dass weiterhin eine genügende Mindestanzahl von Rotationspunkten durch Arbeitsgebiets- und Arbeitsbereichswechsel vorhanden ist, das Voraussetzung für eine berufliche Beförderung ist? c) Ist geplant, das Rotationsverfahren abzuschaffen? 6. a) Sind Telearbeitsplätze von den Arbeitsplatzverlagerungen betroffen? b) Wenn ja, wo soll der Präsenztag einmal in der Woche oder alle 14 Tage stattfinden? c) Sollte der Präsenztag in Unterfranken stattfinden, wer kommt für die zusätzlichen Kosten für die längere Fahrtzeit zum Arbeitsort auf und wie hoch werden diese in Zukunft anfallenden Kosten beziffert? Verlagerung von Finanzbeamten aus Nürnberg II 1. a) Wie wird gewährleistet, dass Beschäftigte im Arbeitnehmerbereich um die 55 Jahre weiterhin in ihrem angestammten Arbeitsbereich tätig sein können und sich nicht in völlig neue Arbeitsbereiche wegen des Wegfalls der Arbeitsplätze in Nürnberg zwangsweise einarbeiten müssen? b) Wo sollen zukünftig die Anwärter/-innen in der 2. QE ausgebildet werden? 2. a) Wie stellt sich aktuell die Bewerber/-innen-Situation in Unterfranken dar? b) Wie viele Versetzungsanträge von Nürnberg nach Neustadt a. d. Saale, Obernburg und Amorbach und in den Landkreis Main-Spessart liegen beim Landesamt für Steuern vor und welche davon kommen aus Stellen , die verlagert werden sollen? c) Ist es geplant, eine Sonderregelung für unterfränkische Bewerber/-innen zu schaffen? 3. a) Haben sich bereits Freiwillige aus Nürnberg gemeldet, die nach Unterfranken versetzt werden wollen? b) Wenn ja, wie viele? c) Wie sollen die verlagerten Stellen besetzt werden, wenn sich nicht genügend Freiwillige in den Finanzämtern Nürnberg-Nord und -Süd finden, die sich nach Bad Neustadt an der Saale und in Obernburg versetzen lassen? 4. Teilt die Staatsregierung die Befürchtung der örtlichen Personalvertretungen, dass Nürnberg als Ausbildungsstandort an Attraktivität verlieren würde, sollte es zu den geplanten Arbeitsplatzverlagerungen kommen ? 5. a) Wie wird künftig Bürgernähe gewährleistet? b) Wie soll den Nürnberger Steuerpflichtigen „vermittelt“ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9105 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9105 werden, dass sie künftig nicht mehr mit „ihrem“ Bearbeiter in Nürnberg sprechen können, sondern in Unterfranken anrufen müssen? 6. a) Wie viele Arbeitsplätze von Mitarbeiter/-innen der Grunderwerbsteuerstelle sollen vom Zentralfinanzamt Nürnberg in den Landkreis Main-Spessart verlagert werden? b) Wie soll bei einer Verlagerung der Grunderwerbsteuerstelle in den Landkreis Main-Spessart die häufig hilfreiche, nötige und enge Zusammenarbeit mit der Bewertungsstelle in Nürnberg erfolgen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.11.2015 Verlagerung von Finanzbeamten aus Nürnberg I 1. a) Welches Ressort hat vorgeschlagen, dass 50 Arbeitsplätze vom Finanzamt Nürnberg-Süd nach Bad Neustadt an der Saale, 30 Arbeitsplätze vom Finanzamt Nürnberg-Nord nach Obernburg (Miltenberg ) und etwa 15 Arbeitsplätze vom Finanzamt Nürnberg-Zentral in den Landkreis Main-Spessart verlagert werden? Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. b) In welcher Weise waren Personalvertretungen bei der Entscheidungsfindung und Abgabe der Vorschläge in dem zuständigen Ressort eingebunden ? Mit Beschluss des Ministerrats vom 4. März 2015 wurde das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beauftragt, die förmlichen Beteiligungsverfahren für das Personalrahmenkonzept mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände durchzuführen und die ressortübergreifende Beteiligung der Personal- und Schwerbehindertenvertretung für das Konzept Behördenverlagerungen 2015 und den Entwurf des Personalrahmenkonzepts zu veranlassen. Die Beteiligungsverfahren wurden unverzüglich durchgeführt. Alle Beteiligten hatten die Möglichkeit, im Dialog beide Konzepte zu diskutieren und eine Stellungnahme gegenüber dem Fachressort abzugeben. Das daraufhin modifizierte Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ wird dem Ministerrat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. c) Welche Gründe und Überlegungen liegen diesem Vorschlag zugrunde? Allgemeine Kriterien für die Auswahl von Behörden bzw. Behördenteilen zur Verlagerung waren insbesondere die Lage in den bayerischen Verdichtungsräumen sowie eine überwiegend ortsungebundene Tätigkeit. 2. a) An welchen Parametern und Kennzahlen wird gemessen , ob als Folge der o. g. Arbeitsplatzverlagerungen die Verwaltungseffizienz gewährleistet oder erhöht wurde? Strukturpolitisches Ziel des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung: Behördenverlagerungen 2015“ ist der Verfassungsauftrag der Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern. Die Standorte Bad Neustadt a. d. Saale, Obernburg und Lohr a. Main liegen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und sind daher besonders förderwürdig. b) Wie wird die eigenverantwortliche Umsetzung erfolgen ? Die organisatorischen, personellen und technischen Details der Verlagerung werden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und festgelegt. In ihr sind die betroffenen Dienststellen mit den Amtsleitungen, den Personalratsgremien sowie Organisations - und IT-Experten des Bayerischen Landesamts für Steuern vertreten. Damit ist die Einbindung aller Betroffenen und die Berücksichtigung aller Interessen sichergestellt. Beim Bayerischen Landesamt für Steuern ist eine Stabsstelle „Heimatstrategie“ eingerichtet, die die gesamten Verlagerungsmaßnahmen der Steuerverwaltung koordiniert. c) Welcher konkrete Zeitplan liegt vor? Die Verlagerung der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Nürnberg-Zentral an das Finanzamt Lohr a. Main ist für Ende 2016 geplant. Die zeitliche Umsetzung der übrigen Verlagerungsmaßnahmen hängt im Wesentlichen davon ab, wann geeignete Unterbringungsmöglichkeiten an den neuen Standorten zur Verfügung stehen. Die Prüfung von Unterbringungsalternativen durch die Immobilien Freistaat Bayern läuft. 3. a) Wie ist die konkrete räumliche Unterbringung der verlagerten Arbeitsplätze in Bad Neustadt und in Obernburg vorgesehen? Die Immobilien Freistaat Bayern prüft aktuell an beiden Standorten verschiede Unterbringungsmöglichkeiten. b) Welche Kosten sind für die räumliche Unterbringung an den Standorten Bad Neustadt an der Saale und des Finanzamtes Obernburg kalkuliert? Die Kosten sind abhängig von der räumlichen Unterbringung , die – vgl. Antwort zu Frage 3 a – noch nicht feststeht. c) Wie viele Büros in den beiden Nürnberger Finanzämtern mit wie viel Arbeitsplätzen werden aufgrund der geplanten Verlagerungen leer stehen? Die Daten können erst ermittelt werden, wenn die Details der Verlagerung feststehen. 4. Gibt es ein Konzept für die Nachnutzung der frei werdenden Büros in den Finanzämtern Nord und Süd und wie sieht dies konkret aus? Siehe Antwort zu Frage 3 c. 5. a) Welche Aufgaben werden konkret verlagert? Es werden folgende Aufgaben verlagert: Finanzämter Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd: die Arbeitnehmerveranlagung einschließlich der Bearbeitung der dazugehörigen Rechtsbehelfe Finanzamt Nürnberg-Zentral: die Bearbeitung aller Erwerbe, die unter das Grunderwerb- Drucksache 17/9105 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 steuergesetz fallen, für die Landkreise Nürnberg, Erlangen und Hersbruck. b) Wie wird mit der „Heimatstrategie“ gewährleistet, dass weiterhin eine genügende Mindestanzahl von Rotationspunkten durch Arbeitsgebiets- und Arbeitsbereichswechsel vorhanden ist, das Voraussetzung für eine berufliche Beförderung ist? Für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 / A 12 werden mindestens 10 Rotationspunkte gefordert. Für eine Beförderung nach A 9 + Zulage / A13 müssen insgesamt 12 Punkte erreicht werden. Durch einen Wechsel des Arbeitsbereichs werden 5 Punkte erzielt. Der Wechsel des Arbeitsgebiets innerhalb eines Arbeitsbereichs ist mit 3 Punkten bewertet. Wird innerhalb eines Arbeitsgebiets der Dienstposten gewechselt, so erhält der/die Beamte/Beamtin 1 Punkt. Der Dienststellenwechsel wird mit 2 Rotationspunkten bewertet, diese werden bei den oben genannten Wechseln addiert. Dazu gehört auch der Wechsel zwischen Stammamt und Außenstelle. Bereits der Wechsel vom Ausbildungs- an ein anderes Ersteinsatzamt zählt als Dienststellenwechsel. Eine familienpolitische Beurlaubung wird für jedes volle Jahr mit 1 Punkt berücksichtigt (max. 3 Punkte). Mehrere familienpolitische Unterbrechungszeiten unter einem Jahr können zusammengerechnet werden. An den abgebenden Finanzämtern in Nürnberg ergeben sich genügend Möglichkeiten zur Erzielung der Rotationspunkte . Auch nach der Behördenverlagerung sind zahlreiche Dienstposten in unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Arbeitsgebieten vorhanden. Für die künftige Entwicklung in Bad Neustadt a. d. Saale , Obernburg und Lohr a. Main können die erforderlichen Rotationspunkte auch durch Wechsel zwischen der ausgelagerten Bearbeitungsstelle und dem Finanzamt erreicht werden. Diese Wechselmöglichkeit wird die Chancen, Rotationspunkte zu erlangen, bei vergleichsweise geringerer Mobilität verbessern. c) Ist geplant, das Rotationsverfahren abzuschaffen? Nein. 6. a) Sind Telearbeitsplätze von den Arbeitsplatzverlagerungen betroffen? Bei den Nürnberger Finanzämtern sind aktuell (Stand: 30.10.2015) 14 Telearbeitsplätze eingerichtet, die von der Verlagerung betroffen sein könnten. b) Wenn ja, wo soll der Präsenztag einmal in der Woche oder alle 14 Tage stattfinden? Es wird eine Ausweitung der Telearbeit auf weitere Arbeitsgebiete geprüft, um den möglicherweise betroffenen Beschäftigten die Telearbeit und damit auch den Präsenztag in Nürnberg zu ermöglichen. c) Sollte der Präsenztag in Unterfranken stattfinden, wer kommt für die zusätzlichen Kosten für die längere Fahrtzeit zum Arbeitsort auf und wie hoch werden diese in Zukunft anfallenden Kosten beziffert ? Siehe Antwort zu Frage 6 b. Verlagerung von Finanzbeamten aus Nürnberg II 1. a) Wie wird gewährleistet, dass Beschäftigte im Arbeitnehmerbereich um die 55 Jahre weiterhin in ihrem angestammten Arbeitsbereich tätig sein können und sich nicht in völlig neue Arbeitsbereiche wegen des Wegfalls der Arbeitsplätze in Nürnberg zwangsweise einarbeiten müssen? Eine Weiterbeschäftigung im gleichen Arbeitsgebiet kann nach der Verlagerung der Aufgabe grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Der Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich ist i. d. R. mit einer vorherigen Schulung und einer Einarbeitungszeit verbunden. b) Wo sollen zukünftig die Anwärter/-innen in der 2. QE ausgebildet werden? Eine Arbeitsgruppe am Bayerischen Landesamt für Steuern entwickelt derzeit unter Beteiligung der Personalratsvertretung ein Ausbildungskonzept. Ziel ist die Sicherung und Fortentwicklung der Ausbildung im Großraum Nürnberg. Die Lösungen sollen sowohl für die Anwärter/-innen als auch für die betroffenen Finanzämter zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen sowie die Attraktivität der Ausbildung im Großraum Nürnberg erhalten. 2. a) Wie stellt sich aktuell die Bewerber/-innen-Situation in Unterfranken dar? Im Einstellungsjahr 2015 haben am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene 548 und in der dritten Qualifikationsebene 535 Bewerber/-innen erfolgreich teilgenommen, die ihr Interesse für die Steuerverwaltung im Regierungsbezirk Unterfranken bekundet haben. b) Wie viele Versetzungsanträge von Nürnberg nach Neustadt a. d. Saale, Obernburg und Amorbach und in den Landkreis Main-Spessart liegen beim Landesamt für Steuern vor und welche davon kommen aus Stellen, die verlagert werden sollen? Es liegen aktuell zwei Versetzungsanträge von Nürnberg nach Neustadt an der Saale vor. Die Beschäftigten sind nicht in Bereichen tätig, die verlagert werden. c) Ist es geplant, eine Sonderregelung für unterfränkische Bewerber/-innen zu schaffen? Sonderregelungen für unterfränkische Bewerber gibt es hinsichtlich des voraussichtlichen Einsatzortes nach Abschluss der Ausbildung in Obernburg und in Aschaffenburg. 3. a) Haben sich bereits Freiwillige aus Nürnberg gemeldet , die nach Unterfranken versetzt werden wollen? Ja. b) Wenn ja, wie viele? Es liegen aktuell insgesamt sechs Anträge von Beschäftigten vor, die von Nürnberg an unterfränkische Finanzämter wollen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9105 c) Wie sollen die verlagerten Stellen besetzt werden, wenn sich nicht genügend Freiwillige in den Finanzämtern Nürnberg-Nord und -Süd finden, die sich nach Bad Neustadt an der Saale und in Obernburg versetzen lassen? Noch fehlende Beschäftigte werden aus den jeweiligen Prüfungsjahrgängen gewonnen. Neben den unter Textziffer 2 c genannten Sonderregelungen, die die Attraktivität der unterfränkischen Ausbildungsstandorte stärken, wird der erhöhte Personalbedarf in Unterfranken bei den künftigen regionalen Verteilungen der Nachwuchskräfte berücksichtigt. 4. Teilt die Staatsregierung die Befürchtung der örtlichen Personalvertretungen, dass Nürnberg als Ausbildungsstandort an Attraktivität verlieren würde, sollte es zu den geplanten Arbeitsplatzverlagerungen kommen? Nein. 5. a) Wie wird künftig Bürgernähe gewährleistet? Die Servicezentren in Nürnberg bleiben bestehen. Dadurch ist auch künftig ein kompetenter Service für die Steuerpflichtigen vor Ort sichergestellt. b) Wie soll den Nürnberger Steuerpflichtigen „vermittelt “ werden, dass sie künftig nicht mehr mit „ihrem“ Bearbeiter in Nürnberg sprechen können, sondern in Unterfranken anrufen müssen? Die betroffenen Nürnberger Steuerpflichtigen werden zu gegebener Zeit über die Verlagerung und deren Hintergründe in geeigneter Form informiert werden. Die Erfahrungen aus der Verlagerung der Arbeitnehmerstellen des Finanzamts München in den 1990er-Jahren haben gezeigt, dass die Bürger die Verlagerung akzeptieren und dafür Verständnis haben. 6. a) Wie viele Arbeitsplätze von Mitarbeiter/-innen der Grunderwerbsteuerstelle sollen vom Zentralfinanzamt Nürnberg in den Landkreis Main-Spessart verlagert werden? 15. b) Wie soll bei einer Verlagerung der Grunderwerbsteuerstelle in den Landkreis Main-Spessart die häufig hilfreiche, nötige und enge Zusammenarbeit mit der Bewertungsstelle in Nürnberg erfolgen ? Die Zusammenarbeit zwischen Grunderwerbsteuer- und Bewertungsstelle wird künftig in der Regel in digitaler, schriftlicher oder telefonischer Form erfolgen. Da die Grunderwerbsteuerstellen – anders als die Bewertungsstellen – in Bayern seit vielen Jahren bei 18 Finanzämtern zentralisiert sind, ist diese Art der Zusammenarbeit Standard.