Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 22.01.2014 Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung 3. QE Als Folge bundesverwaltungsgerichtlicher Urteile und der Novellierung des LlbG wurde das Rangzahlverfahren für Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung abgeschafft. Trotzdem führt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Zulassungsverfahren für die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der 3. QE auch 2014 über das Rangzahlverfahren fort. Ich frage die Staatsregierung: 1. Weshalb wird das Zulassungsverfahren über das Rangzahlenverfahren weiter fortgeführt? 2. Wie gedenkt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Zukunft zu verfahren? 3. Welche Alternative wurde erarbeitet und weshalb findet sie keine Anwendung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.02.2014 Zu 1.: Das Auswahlverfahren 2014 für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im Polizeivollzugsdienst wird letztmalig auf Grundlage der periodischen Beurteilung aus dem Jahr 2011 durchgeführt. Der potenzielle Bewerberkreis, der einen entsprechenden Qualifizierungsvermerk vorzuweisen hat, ändert sich während einer Beurteilungsperiode nicht und verringert sich lediglich um diejenigen, die im Vorjahr aufgrund besserer Rangzahlen bereits zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen wurden. Daraus folgt, dass die aussichtsreichen Kandidatinnen und Kandidaten die Chancen auf Zulassung anhand ihrer Rangzahlen und der weitgehend konstanten Zulassungszahlen sehr gut abschätzen können. Sie vertrauen in hohem Maße darauf, dass während der Beurteilungsperiode keine wesentlichen Änderungen am Reihungssystem vorgenommen werden, zumal die Beurteiler die weiteren Komponenten der seit Jahren praktizierten Rangzahlberechnung beim Beurteilungsmaßstab erfahrungsgemäß nicht außer Acht ließen. Eine Arbeitsgruppe, in der alle für die Beschäftigten der Bayer. Polizei relevanten Gewerkschaften und der Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr vertreten waren, hat sich daher Anfang des Jahres 2013 ausdrücklich dafür ausgesprochen, innerhalb der aktuellen Beurteilungsperiode keine Änderungen am Auswahlsystem vorzunehmen und erst mit der neuen Beurteilung evtl. notwendige Anpassungen unter Berücksichtigung von Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu prüfen. Um diese Entscheidung nicht zu gefährden, haben sich Berufsvertretungen Mitte des letzten Jahres sogar gegen eine angedachte zeitliche Vorverlagerung der periodischen Beurteilung 2014 ausgesprochen. Als im September 2013 das aktuelle Auswahlverfahren wie einvernehmlich vereinbart ausgeschrieben wurde, kam von Vertretern des Hauptpersonalrates beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, die das Schreiben in Kopie erhielten, kein Widerspruch. Die Entscheidung, das Auswahlverfahren 2014 entsprechend dem seit Jahren praktizierten Verfahren durchzuführen , wurde also nach breiter sachlicher Diskussion und in größtmöglichem Konsens mit Personal- und Berufsvertretungen getroffen. Zu 2.: Wir werden in Kürze dem Hauptpersonalrat und den Gewerkschaften einen Vorschlag für eine zukünftige Auswahlentscheidung unterbreiten, der aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung berücksichtigt. Ohne einer anschließenden Diskussion vorweggreifen zu wollen, steht bei Beachtung der Art. 16 und 17 des Leistungslaufbahngesetzes – geändert mit Gesetz vom 24.07.2013 – aber fest, dass der aktuellen Beurteilung und deren doppelt gewichteten Einzelmerkmalen ein entscheidendes Gewicht zukommen wird. Hierauf werden wir in der Beurteilungsanordnung für die Beurteilung zum Stichtag 31.05.2014 explizit hinweisen. Alle weiteren Auswahlkriterien sind nur mehr nachrangig heranzuziehen und stehen einer Diskussion im vorgenannten Sinne offen. Zu 3.: Hierzu darf auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 verwiesen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.04.2014 17/911 Bayerischer Landtag