Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Mütze, Dr. Sepp Dürr, Ulrich Leiner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.01.2014 Petition „Liberalere Drogenpolitik in Deutschland“ Mit einer Petition treten Strafrechtler aus ganz Deutschland für eine liberalere Drogenpolitik ein. Unter den Unterzeichnern sind auch 17 Jura-Professoren aus Bayern. Sie fordern die Einrichtung einer Enquete-Kommission des Bundestages zum Thema „Erwünschte und unbeabsichtigte Folgen des geltenden Drogenstrafrechts“. Dazu fragen wir die Staatsregierung: 1. Wie steht die Staatsregierung zur Einrichtung einer solchen Enquete-Kommission im Bundestag? 2. Ist die Staatsregierung bereit, ihre bisherige Haltung bezüglich des geltenden Drogenstrafrechts zu überdenken und mit den Befürwortern der Petition ins Gespräch zu treten? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 26.02.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet : Zu 1.: Über die Einrichtung einer solchen Enquete-Kommission haben allein die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu entscheiden. Die Staatsregierung ist an dieser Entscheidung nicht beteiligt , weshalb eine weitergehende Stellungnahme zu dieser Frage nicht angezeigt erscheint. Zu 2.: Sollte vonseiten des Deutschen Bundestages eine EnqueteKommission eingerichtet werden, werden die dort erzielten Ergebnisse durch die Staatsregierung geprüft und erörtert werden. Unabhängig von der Errichtung einer solchen EnqueteKommission ist die Staatsregierung aber zu einem konstruktiven Dialog mit den Unterzeichnern der Petition grundsätzlich bereit. Im Rahmen der nächsten Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe für Sucht- und Drogenfragen sollen entsprechende Möglichkeiten ausgelotet werden. Derzeit ist aber kein Grund ersichtlich, von der bisherigen Haltung der Staatsregierung abzuweichen, wie sie in den am 12.06.2007 beschlossenen Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen zum Ausdruck kommen. Oberstes Ziel ist die danach dauerhafte Abstinenz von Drogen und ein selbstbestimmter, verantwortungsvoller Umgang mit legalen Suchtmitteln. Zu diesem Zweck sind alle beteiligten privaten und staatlichen Stellen vielfach vernetzt und stimmen ihre Maßnahmen ab. Maßgeblich für die bayerische Suchtpolitik sind dabei die drei Säulen: – Prävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention), – Repression im Bereich der illegalen Suchtmittel und – soweit geboten – Einschränkung der Verfügbarkeit von legalen Suchtmitteln, – Hilfe, Beratung und Therapie sowie Nachsorge für Betroffene . Dieses Konzept hat sich bewährt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.04.2014 17/914 Bayerischer Landtag