Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 19.10.2015 Familienpakt Bayern – Servicestelle für eine familienfreundliche Arbeitswelt Ich frage die Staatsregierung: 1. Bei welchem Unternehmen/Auftragnehmer wurde die Servicestelle des Familienpakts Bayern für eine familienfreundliche Arbeitswelt angesiedelt? 2. Welche personelle Kapazität steckt hinter dieser Servicestelle? 3. Wie werden die Paktpartner in die Umsetzung der Ziele und Angebote der Servicestelle eingebunden? 4. a) Welche inhaltliche und organisatorische Rolle spielen das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) und die Staatsregierung bei der Umsetzung der Servicestelle? b) Wie begleitet das StMAS den weiteren Prozess? 5. a) Welche Ziele verfolgt der Familienpakt mit der Einrichtung dieser Servicestelle? b) Welche konkreten Angebote, Projekte und Unterstützungsmaßnahmen werden durch die Servicestelle bereitgestellt werden? c) Steht die Servicestelle auch Arbeitnehmern zur Verfügung ? 6. Welche Werbemaßnahmen werden ergriffen, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen auf die Angebote der Servicestelle hinzuweisen? 7. Welche Rolle spielen Wohlfahrtsverbände und Unternehmen , die bislang keine Paktpartner sind, bei der Umsetzung der Ziele des Familienpakts und der Servicestelle? 8. Welche der entstehenden Kosten werden vom Freistaat Bayern getragen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 18.11.2015 1. Bei welchem Unternehmen/Auftragnehmer wurde die Servicestelle des Familienpakts Bayern für eine familienfreundliche Arbeitswelt angesiedelt? Die Errichtung und der Betrieb der Servicestelle des Familienpakts Bayern wird seit dem 01.09.2015 von der Pricewaterhouse Coopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 München wahrgenommen . Projektpartner von PwC ist das Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (FFP). Dieses bringt als Kompetenzzentrum für betriebliche Familienpolitik detaillierte Kenntnisse über wissenschaftlich entwickelte und in der Praxis erprobte Vorgehensweisen und Instrumente zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein und unterstützt in familienpolitischen Fachfragen. 2. Welche personelle Kapazität steckt hinter dieser Servicestelle? Zur Bearbeitung der im Vertrag skizzierten Leistungen arbeitet PwC mit ca. drei Vollzeitäquivalenten. 3. Wie werden die Paktpartner in die Umsetzung der Ziele und Angebote der Servicestelle eingebunden ? Gemäß dem Kooperationsvertrag zur Servicestelle des Familienpakts bilden die Paktpartner eine Steuergruppe, welche sich mindestens einmal jährlich trifft oder auf Anforderung eines Vertragspartners einberufen werden kann. Die Steuergruppe stimmt über Entscheidungen einvernehmlich ab und hat u. a. folgende Aufgaben: • Entscheidungsbefugnis zu grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung und Organisation des laufenden Betriebs der Servicestelle. • Beratung und Abstimmung über Berichte und Planungen gemäß den Berichtspflichten des externen Dienstleisters PwC (Jahresabschlussbericht und Jahres- und Finanzplan für das folgende Jahr). • Beratung und Abstimmung inhaltlicher Fragen im Zuge der Umsetzung des Kooperationsvertrages. Die Paktpartner waren ebenso bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch beim Auswahlverfahren beteiligt. 4. a) Welche inhaltliche und organisatorische Rolle spielen das Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration (StMAS) und die Staatsregierung bei der Umsetzung der Servicestelle ? Das StMAS ist Informations- und Kommunikations-Schnittstelle zwischen allen Beteiligten. Dazu gehören Einladung zu Meetings der Steuergruppe, gemeinsame Treffen der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9147 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9147 Paktpartner mit der Servicestelle, Prüfung der Berichte der Servicestelle und Koordination der Informationen. Zudem finanziert das StMAS den Aufbau des Online-Informationsportals . Die Ausschreibung ist gemeinsam mit der Ausschreibung zur Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle erfolgt. b) Wie begleitet das StMAS den weiteren Prozess? Das StMAS begleitet die Umsetzung des Familienpakts sowie die vertragsgerechte Organisation und Arbeit der Servicestelle. Es stellt die organisatorische und inhaltliche Schnittstelle zwischen den Paktpartnern und der Servicestelle dar. In dieser Funktion trägt das StMAS zur Weiterentwicklung eines aktiven Netzwerkes mit den Wirtschaftsverbänden bei, setzt selbst thematische Schwerpunkte, startet Initiativen bzw. gibt Impulse. Ebenso obliegt dem StMAS die Organisation der interministeriellen Arbeitsgruppe. Zweimal jährlich treffen sich alle Vertreter des Familienpakts aus den einzelnen Ressorts und berichten über den jeweiligen Umsetzungsstand der eigenen Projekte. Das StMAS prüft die Projekte gemeinsam mit den Ressorts auf mögliche Übertragbarkeit und macht diese transparent (im Fokus stehen dabei Präsenz- und Kernzeiten , Heim- und Telearbeit und Führungspositionen in Teilzeit ). 5. a) Welche Ziele verfolgt der Familienpakt mit der Einrichtung dieser Servicestelle? Ziel ist es, den Familienpakt Bayern mit seinen unterschiedlichen Maßnahmepaketen als grundlegendes familienpolitisches Programm der Staatsregierung zu verankern – nicht nur für die Träger und Mitglieder, sondern als sichtbare Marke für die breite Öffentlichkeit. Damit der Familienpakt zum Erfolg wird, muss er eine Sogwirkung entwickeln und möglichst viele bayerische Unternehmen als aktive Gestalter und Botschafter gewinnen. Damit dies gelingt, ist es erforderlich , die entsprechenden Aktivitäten systematisch zu bündeln, fachlich kompetent zu koordinieren und gezielt zu kommunizieren. Der Servicestelle für den Familienpakt Bayern kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Sie ist Drehscheibe für Informationen , Initiativen und Kontakte rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Bayern und damit der zentrale Anlaufpunkt für bayerische Unternehmen und weitere Akteure bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik . Ebenso begleitet die Servicestelle die Paktpartner organisatorisch bei der Umsetzung des Familienpakts Bayern (siehe Antwort zu Frage 5 b). b) Welche konkreten Angebote, Projekte und Unterstützungsmaßnahmen werden durch die Servicestelle bereitgestellt werden? Zu den Angeboten, Projekten und Unterstützungsmaßnahmen der Servicestelle gehören: Online-Informationsportal: Die Servicestelle errichtet und betreibt ein zentrales Online-Informationsportal zum Familienpakt Bayern. Hier werden u. a. die zahlreichen existierenden Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusammengefasst, konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen dargestellt sowie vorbildhafte Unternehmen und Mitglieder des Familienpakts vorgestellt. Die Freischaltung ist für Dezember 2015 geplant. Erstberatung: Die Servicestelle dient als zentrale Ansprechpartnerin für Unternehmen bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie übernimmt die Erstberatung sowie eine Lotsenfunktion im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mitgliedschaften: Die Servicestelle übernimmt die Verwaltung der Mitgliedschaften im Familienpakt Bayern (z. B. Entgegennahme und Bearbeitung von Mitgliedsanträgen, Einpflegen von „best practice“-Beispielen in das Online-Informationsportal ). Öffentlichkeitsarbeit: Die Servicestelle koordiniert und unterstützt die Vertragspartner bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Familienpakt Bayern. Sie erstellt in diesem Zusammenhang gemeinsam mit allen Vertragspartnern Informationsmaterialien , bereitet inhaltlich ein Schwerpunkt-Jahresthema auf, führt Veranstaltungen gemeinsam mit den Vertragspartnern durch und unterstützt die Vertragspartner mit ihrem Knowhow . Vernetzung: Die Servicestelle übernimmt die Vernetzungsarbeit zwischen den Unternehmen und Akteuren wie Wirtschafts- und Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen , Kommunen, Familienbündnissen etc. Abgrenzung zu den Aufgaben der Vertragspartner: Die gemeinsame Servicestelle übernimmt ausdrücklich keine Aufgaben, die von den Vertragspartnern in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Nicht zu den Aufgaben der gemeinsamen Servicestelle gehören daher insbesondere die Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu Fragestellungen der Tarifvertragsparteien sowie die Vermittlung von konkreten Betreuungs- und Pflegeangeboten. c) Steht die Servicestelle auch Arbeitnehmern zur Verfügung? Die Servicestelle steht der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung, ist aber in erster Linie als Ansprechpartnerin für Unternehmen gedacht. 6. Welche Werbemaßnahmen werden ergriffen, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen auf die Angebote der Servicestelle hinzuweisen? Die Werbemaßnahmen zielen grundsätzlich auf Arbeitgeber in Bayern ab. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, um auf die Angebote der Servicestelle hinzuweisen, gliedern sich in die Bereiche direkte Ansprache, indirekte Ansprache, Veranstaltungen , PR- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Multiplikatoren . Im Rahmen der direkten Kommunikation wird die Servicestelle in Zusammenarbeit mit den Trägern des Familienpakts Bayern möglichst alle bereits bekannten Ansprechpartner/ Interessierten mit direkter Kommunikation ansprechen. Dies erfolgt durch direkte Anschreiben an z. B. Unternehmen, die bereits beim Unternehmenswettbewerb SIEgER teilgenommen haben, oder Ansprache über die Mail-Verteiler (u. a. der Träger) an Mitglieds-Verbände und -Unternehmen, die am Thema Vereinbarkeit Beruf und Familie interessiert sind. Zusammenfassend sind über alle Träger direkte Anspracheaktionen zu unterschiedlichen Zeiten geplant, um während der Projektlaufzeit auf unterschiedliche Inhalte hinzuweisen. Die indirekte Ansprache erfolgt grundsätzlich in derselben Systematik (Veröffentlichungen oder Editorials in Verbandszeitschriften oder anderen Formaten). Neben den Trägern werden derzeit daran angeschlossene Verbände (wie z. B. die einzelnen Fachverbände des Bayerischen Handwerkstags ) angesprochen, um die Möglichkeit der Platzierung umzusetzen. Drucksache 17/9147 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zur direkten Vermittlung von fachlicher Information zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Bekanntmachung der Servicestelle und ihren Angeboten werden im Jahresverlauf rund zehn Eigenveranstaltungen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten durchgeführt. Darüber hinaus wird die Servicestelle mit einem Messestand an relevanten Fachveranstaltungen präsent sein, um auf die Servicestellenangebote hinzuweisen. Der PR- und Öffentlichkeitsarbeit kommt auch im Rahmen der Durchführung des in 2016 geplanten Wettbewerbs besonders familienfreundlicher Unternehmen eine tragende Rolle zu. Zuletzt involviert die Servicestelle des Familienpakts Bayern Multiplikatoren, die aus unterschiedlichen Bereichen stammen können. Bspw. hat die Servicestelle ihre Angebote bereits der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit vorgestellt, um diese Angebote von den Unternehmensbetreuern der BA/Jobcenter weitergeben zu lassen. Weitere Beispiele von Multiplikatoren sind die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschaftsförderer der Landkreise, die in direktem Kontakt mit Arbeitgebenden stehen, oder auch weitere Initiativen (z. B. lokale Bündnisse) in den Regionen Bayerns. 7. Welche Rolle spielen Wohlfahrtsverbände und Unternehmen , die bislang keine Paktpartner sind, bei der Umsetzung der Ziele des Familienpakts und der Servicestelle? Paktpartner sind die Vertragspartner des Familienpakts Bayern. Diese sind die Staatsregierung, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), der Bayerische Industrieund Handelskammertag e.V. (BIHK) sowie der Bayerische Handwerkstag e.V. (BHT). Unternehmen können Mitglied im Familienpakt werden und so vom Angebot der Servicestelle (Informationen, Veranstaltungen , Netzwerkarbeit, Workshops etc.) profitieren. Nichtmitglieder werden vom Angebot jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Verbände, Initiativen, Interessenvertretungen etc. sind eingeladen, sich als Netzwerkpartner im Familienpakt Bayern einzubringen und diesen mit ihrer Expertise zu unterstützen und weiterzuentwickeln. 8. Welche der entstehenden Kosten werden vom Freistaat Bayern getragen? Der Freistaat Bayern und die Paktpartner tragen die Kosten für die Servicestelle zu je 50 %. Das Online-Informationsportal wird ausschließlich durch den Freistaat Bayern finanziert.