Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 13.10.2015 Zuständigkeitsstreit bei Förderung Nach einem Bericht in der Zeitung „Der Neue Tag“ vom 07.09.2015 (http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/4717117- 127-hilfe-nach-geplatzter-foerderung,1,0.html) erhielt die Gemeinde Georgenberg trotz einer Förderwürdigkeit in Höhe von 50 % für den Zugang zu der Burgruine Schellenberg keine Förderung, da sich die beiden Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt - und Verbraucherschutz nicht einigen konnten, wer die Förderung gewährt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Sachverhalt der Kompetenzstreitigkeit zutreffend? 2. Warum wurde, wenn zutreffend, eine Förderung versagt? 3. Wie sollen zukünftig solche Zuständigkeitsstreitereien unterbunden werden? 4. Welche Förderung könnte die Gemeinde jetzt noch für dieses Projekt erhalten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.11.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es gab keine Kompetenzstreitigkeit der beiden Ressorts. Dem Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald konnte für die geplante Sanierung der Zugangsbrücke der Burgruine Schellenberg zunächst keine Zuwendung im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) in Aussicht gestellt werden. Der bestehende Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Georgenberg und den Bayerischen Staatsforsten für den Bereich der Burgruine, der der geplanten Förderung nach LNPR zugrunde lag, enthielt Formulierungen, die aus förderrechtlicher Sicht des Umweltministeriums weiteren Klärungsbedarf aufwiesen. Zu 2.: Auf die Aussagen zu Frage Nr. 1 wird verwiesen. Zu 3.: Wie in der Antwort zu Frage Nr. 1 erwähnt, handelte es sich nicht um einen Zuständigkeitsstreit, vielmehr wurden im Rahmen der Prüfung des Förderantrags nach LNPR einschlägige Fördervoraussetzungen abgeprüft. Dabei wurden auch die vorliegenden Gestattungsverträge der erforderlichen Prüfung unterzogen. In diesem Zusammenhang fand zwischen den beiden Ressorts eine Abstimmung bezüglich der (Neu-)Ausgestaltung der Gestattungsverträge zwischen den Naturparken bzw. deren Mitgliedern und den Bayerischen Staatsforsten statt. Die erarbeiteten neuen Vertragsmuster werden dazu beitragen, ähnliche Fälle zukünftig zeitnah zu lösen. Damit stehen den Naturparken bei Vorliegen der einschlägigen Fördervoraussetzungen auch weiterhin Fördermöglichkeiten im Rahmen der LNPR zur Verfügung. Zu 4.: Die Sanierung der Zugangsbrücke der Burgruine Schellenberg wurde zwischenzeitlich von der Gemeinde Georgenberg und den Bayerischen Staatsforsten umgesetzt. Hierfür konnte vor Ort unter den Beteiligten eine pragmatische Lösung gefunden werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9148 Bayerischer Landtag