Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.10.2015 Störche im südlichen Landkreis Augsburg Am 13. August 2015 berichtete der freie Mitarbeiter Hieronymus Schneider in einem Artikel der Schwabmünchner Allgemeinen von einem verletzten und dann eingeschläferten Storch, der nahe der Bahnlinie Augsburg – Buchloe gefunden wurde. Später wurde am Langerringer Baggersee ein toter Storch gefunden. Im fett gedruckten Vorspann hieß es nun in dem Artikel: „Flogen die Störche in eines der beiden nahe stehenden Windräder?“ In Bezugnahme auf diesen Artikel frage ich die Staatsregierung : 1. Kann die Staatsregierung diesen Vorfall bestätigen? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, ob entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die hierzu befugte Stelle des Landratsamts Augsburg eingeschaltet wurde? 3. Was wurde mit den Kadavern der Störche am Ende der Untersuchung gemacht? 4. Haben staatliche Stellen mittlerweile Erkenntnisse über die Todesursache der zwei Störche? 5. Hat nach Ansicht der Aufsichtsbehörden hier der Bürgermeister Dobler rechtlich richtig gehandelt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.11.2015 Zu 1.: Die Funde eines verletzten und eines bereits toten Weißstorchs im südlichen Landkreis Augsburg am 11. August 2015 sind bekannt. Beide Störche wurden sichergestellt, der noch lebende Storch musste aufgrund der Schwere der Verletzung eingeschläfert werden. Zu 2.: Gemäß § 45 Abs. 4 BNatSchG sind tot aufgefundene, besonders geschützte Tiere an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Die beiden aufgefundenen, besonders und streng geschützten Weißstörche befinden sich beim Landesamt für Umwelt (Staatliche Vogelschutzwarte), das als Anlaufstelle für Totfunde fungiert. Zu 3.: Die Kadaver wurden vom Landesamt für Umwelt (Vogelschutzwarte ) in Obhut genommen. Derzeit ist seitens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) angedacht, noch eine Untersuchung auf Giftrückstände durchzuführen. Zu 4.: Der Totfund dürfte nach Auskunft der höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Unfall an einer Mittelspannungsleitung zurückzuführen sein. Bei dem flügelverletzten Storch an der Bahnstrecke dürfte ein Zusammenstoß mit einem Zug oder mit einem Auto auf der angrenzenden Straße die wahrscheinlichste Verletzungsursache sein. Da sich im weiteren Umfeld auch ein Windrad befindet (in ca. 900 m Entfernung), kann ein Vogelschlag am Windrad zwar nicht ganz ausgeschlossen werden , aufgrund der Schwere der Verletzung ist aber eher von einem Unfall in näherer Umgebung zum Auffindeort auszugehen . Aus der Art der Verletzung lassen sich keine klaren Rückschlüsse auf die Verletzungsursache ziehen. Da durch Vergiftungen geschwächte Störche bisweilen sekundär durch Leitungsanflüge, Unfälle auf Straßen etc. verunglücken, möchte das LfU für beide Tiere eine Untersuchung auf Giftrückstände in Auftrag geben. Zu 5.: Über das Handeln von Herrn Bürgermeister Dobler liegt lediglich ein Pressebericht vor. Auf dieser Grundlage ist eine umfassende Würdigung nicht möglich. Aus Sicht des Artenschutzrechts stellt sich das Vorgehen wie folgt dar: Der tot aufgefundene, besonders und streng geschützte Weißstorch befindet sich nunmehr beim LfU (vgl. Antwort zu Frage 2). In Bezug auf den verletzt aufgefundenen Storch gilt, dass verletzte Tiere der besonders geschützten Arten nach den artenschutzrechtlichen Vorschriften aufgenommen werden können, um sie gesund zu pflegen (§ 45 Abs. 5 BNatSchG). Dies war hier offensichtlich nicht mehr möglich. Insofern entspricht die Behandlung in einer Tierklinik und anschließende Abgabe der toten Störche an das LfU den artenschutzrechtlichen Vorgaben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9149 Bayerischer Landtag