Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 29.09.2015 Einsatzfähigkeit der Polizei im Landkreis Ebersberg Nach dem brutalen, rechtsradikal motivierten Überfall auf einen Döner-Imbiss am Ebersberger Bahnhof am 25. September 2015 frage ich die Staatsregierung: 1. Wie sind die einzelnen Polizeistandorte im Landkreis Ebersberg personell besetzt? 1.1 Wie ist die personelle Besetzung am Wochenende ausgestaltet? 2. Wie viele Stellen sind im Landkreis Ebersberg bei der Polizei derzeit nicht besetzt? 2.1 Wie beurteilt die Staatsregierung diese Situation im Hinblick auf die schnelle Einsatzbereitschaft im Notfall? 3. Welche maximale Reaktionszeit erwartet die Staatsregierung auf Notrufe? 3.1 Wie ist es um die durchschnittliche Reaktionszeit in den Polizeistandorten im Landkreis Ebersberg bestellt ? 3.2 Wie hat sich diese in den vergangenen beiden Jahren entwickelt? 4.1 Wann hat die Polizeistation in Ebersberg am 25. September den ersten Notruf aus dem Döner-Imbiss am Ebersberger Bahnhof erhalten? 4.2 Wann war die Polizei am Einsatzort? 4.3 Welche Gründe lagen dafür vor, dass der Imbissbesitzer nicht nur einen, sondern sogar zwei Notrufe absetzen musste, um Unterstützung und Hilfe durch eine Polizeieinheit zu erhalten? 5.1 Wie schätzt die Staatsregierung diese Umstände und die Zeitspanne zwischen den Anrufen und dem Eintreffen der Polizei ein? 5.2 Wie bewertet die Staatsregierung diese in Anbetracht der geografischen Entfernung zwischen Polizeistation und Einsatzort? 5.3 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus ? 6.1 Wie wird die Bayerische Polizei geschult, um rechtsextreme Straftaten als solche zu identifizieren? 6.2 Wie hat sich die Zahl der Angriffe auf Bürger aus dem rechtsextremen Spektrum im Landkreis Ebersberg entwickelt? 6.3 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus ? 7.1 Nach welchen Kriterien wird bei zeitgleichen Notrufen grundsätzlich entschieden, welcher prioritär zu behandeln ist? 7.2 Wie wurde dies in Ebersberg am 25. September gehandhabt ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.11.2015 1. Wie sind die einzelnen Polizeistandorte im Landkreis Ebersberg personell besetzt? Die personelle Besetzung (Soll/Ist) sowie die tatsächlich verfügbaren Personalstärken (VPS) der Polizeiinspektionen im Landkreis Ebersberg können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Soll Ist VPS PI Ebersberg 52 41 39,62 PI Poing 65 62 55,06 Stand: 01.09.2015 Grundsätzlich sind bei den Sollstellen auch die Stellen für Einsatzzüge und die Zivilen Einsatzgruppen in die Sollstärke mit eingerechnet, die im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums eingesetzt werden. Weiterhin sind auch mögliche Abordnungen und längerfristige Beurlaubungen grundsätzlich bei der Sollstärkenberechnung landesweit bei allen Dienststellen berücksichtigt. Bezüglich der verfügbaren Personalstärke (VPS) ist zu berücksichtigen, dass diese aus der Teilzeitbereinigten Iststärke abzüglich langfristiger Abwesenheiten (z. B. verfügter Abordnungen zu anderen Dienststellen/Organisationseinheiten oder zur Ausbildung 3. bzw. 4. QE, Mutterschutz mit Elternzeit oder Sonderurlaub) zuzüglich langfristig verfügter Zuordnungen berechnet wird. Als langfristig in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als 6 Monaten ; bei Dauererkrankungen mehr als 6 Wochen. Als Resultat hieraus unterliegt die VPS täglichen Schwankungen. 1.1 Wie ist die personelle Besetzung am Wochenende ausgestaltet? Die nachgenannten Mindestschichtstärken sind unter einsatztaktischen Gesichtspunkten von den jeweiligen Dienststellen für die Wochenendtage Freitag bis Sonntag wie folgt festgelegt: PI Ebersberg 07.00–19.00 Uhr 3 Beamte, 19.00–07.00 Uhr 4–5 Beamte PI Poing 07.00–19.00 Uhr 6 Beamte, 19.00–07.00 Uhr 5–6 Beamte. Darüber hinaus befinden sich insbesondere tagsüber Beamte der Ermittlungsgruppe bzw. Verfügungsgruppe im Dienst. Dies ist abhängig von der jeweiligen Einsatzlage auch am Wochenende der Fall. Unabhängig von den Mindestschichtstärken werden anlass- und lageabhängig Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.01.2016 17/9160 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9160 weitere Kräfte für Schwerpunktkontrollen wie beispielsweise Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Bekämpfung der Einbruchskriminalität usw. zusätzlich eingesetzt. 2. Wie viele Stellen sind im Landkreis Ebersberg bei der Polizei derzeit nicht besetzt? Siehe Antwort zu Frage 1. 2.1 Wie beurteilt die Staatsregierung diese Situation im Hinblick auf die schnelle Einsatzbereitschaft im Notfall? Grundsätzlich ist die personelle Ausstattung der Bayerischen Polizei so beschaffen, dass diese zur Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben ausreicht. Dies gilt, durch die Abdeckung durch Schichtdienstleistung, täglich 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Jedoch kann auch eine noch so gut personell ausgestattete Polizei nicht alle Straftaten verhindern bzw. für eine ständige flächendeckende Präsenz sorgen. Die Gefahr eines kurzzeitigen Kräftemangels in der Erstphase einer Einsatzbewältigung kann nicht ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird jedoch durch die flächendeckend eingeführten Einsatzzentralen und ein modernes Einsatzmanagement gewährleistet, dass weitere zur Verfügung stehende Einsatzkräfte und benachbarte Dienststellen schnell unterstützend tätig werden. Im Ergebnis soll eine schnellstmögliche Verfügbarkeit von Polizeikräften an Einsatz - und Tatorten sichergestellt werden. 3. Welche maximale Reaktionszeit erwartet die Staatsregierung auf Notrufe? Für die Bayerische Polizei ist keine „Einsatzreaktionszeit“ festgeschrieben. Es wird auch kein statistischer Mittelwert für den Freistaat Bayern bezüglich der durchschnittlichen Wartezeit zwischen der Benachrichtigung der Polizei und dem Ankommen am Einsatzort erhoben, da er nur sehr begrenzten Aussagewert hätte. Nicht jeder Notruf ist gleich dringlich. Es ist vielmehr Aufgabe der zuständigen polizeilichen Einsatzzentrale, den zugrunde liegenden Sachverhalt zu erheben, zu analysieren, die Dringlichkeit zu bewerten und den Einsatz der vorhandenen Kräfte zu priorisieren. Gerade in Bayern ist die Länge der Wartezeit von regionalen, saisonalen, belastungs- und einsatzspezifischen Faktoren abhängig. Kapitalverbrechen und Notfälle erfahren eine höhere Priorisierung und durch die Verwendung von Sonder- und Wegerechten auch eine „Verkürzung“ des Anfahrtsweges. Die Polizei trifft hier im Regelfall innerhalb weniger Minuten am Einsatzort ein. Dagegen kann die Wartezeit bei sonstigen Hilfs- und Serviceleistungen auch länger sein. 3.1 Wie ist es um die durchschnittliche Reaktionszeit in den Polizeistandorten im Landkreis Ebersberg bestellt? Siehe Ausführung zu Ziff. 3. 3.2 Wie hat sich diese in den vergangenen beiden Jahren entwickelt? Siehe Ausführung zu Ziff. 3. 4.1 Wann hat die Polizeistation in Ebersberg am 25. September den ersten Notruf aus dem Döner-Imbiss am Ebersberger Bahnhof erhalten? a) Fall 1: Pöbeleien am Vorplatz des Ebersberger S-Bahnhofs Am 25.09.2015 pöbelten zwei der später Beschuldigten ab 20.30 Uhr am S-Bahnhof Ebersberg ausländische Personen an und riefen ausländerfeindliche Parolen. Aus der Protokollierung des Einsatzleitsystems der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord ist ersichtlich , dass am 25.09.2015, 20.45 Uhr, ein Notruf durch einen Mitarbeiter des Döner-Imbiss abgesetzt wurde. Ein weiterer inhaltsgleicher Notruf wurde um 20.47 Uhr durch einen Passanten abgesetzt. b) Fall 2: Überfall auf den Dönerstand am Ebersberger S-Bahnhof Der Sachverhalt wurde am 25.09.2015, um 21.44 Uhr, zeitgleich durch eine Anwohnerin und einen afghanischen Staatsbürger (Mitteiler und Geschädigter zum Fall 1) per Notruf der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord mitgeteilt. 4.2 Wann war die Polizei am Einsatzort? a) Fall 1: Pöbeleien am Vorplatz des Ebersberger S-Bahnhofs Von der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wurden drei Streifenbesatzungen zum Einsatzort beordert , die erste Streife der PI Ebersberg traf 7 Minuten nach Eingang des Notrufs ein. b) Fall 2: Überfall auf den Dönerstand am Ebersberger S- Bahnhof Von den zum Einsatzort beorderten 5 Streifen traf als erste Besatzung eine Streife der PI Ebersberg laut Dokumentation im Einsatzleitsystem nach 9 Minuten um 21.53 Uhr am Einsatzort ein. 4.3 Welche Gründe lagen dafür vor, dass der Imbissbesitzer nicht nur einen, sondern sogar zwei Notrufe absetzen musste, um Unterstützung und Hilfe durch eine Polizeieinheit zu erhalten? Laut Dokumentation im Einsatzleitsystem hat der Imbissbesitzer selbst keinen Notruf abgesetzt. Der Sachverhalt zum Fall 1 wurde um 20.45 Uhr durch einen Mitarbeiter des Dönerstandes und 2 Minuten später durch einen Passanten, der sich vor Ort befand, mitgeteilt. Es ist durchaus üblich, dass polizeilich relevante Sachverhalte, die sich im öffentlichen Raum ereignen, von mehreren Personen per Notruf gemeldet werden. 5.1 Wie schätzt die Staatsregierung diese Umstände und die Zeitspanne zwischen den Anrufen und dem Eintreffen der Polizei ein? a) Fall 1: Pöbeleien am Vorplatz des Ebersberger S-Bahnhofs Zum Zeitpunkt der Mitteilung des Sachverhaltes waren beide Streifenbesatzungen der PI Ebersberg bei einem Einsatz (Körperverletzung) in Grafing. Eine der Streifen wurde um 20.46 Uhr aus dem laufenden Einsatz in Grafing abgezogen und traf um 20.52 Uhr, also 7 Minuten nach Eingang des Notrufes, am Einsatzort in Ebersberg ein. Die Anfahrtstrecke beträgt rund 5 Kilometer. b) Fall 2: Überfall auf den Dönerstand am Ebersberger S-Bahnhof Zum Zeitpunkt der Mitteilung des Sachverhaltes waren beide Streifenbesatzungen der PI Ebersberg bei Einsätzen in Grafing (Verkehrsunfall mit Verletzten) und in Kirchseeon (Alarmüberprüfung). Deshalb wurden durch die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord zusätzlich Un- Drucksache 17/9160 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 terstützungskräfte des OED Erding und der PI Poing zum Einsatzort beordert. Die Streife der PI Ebersberg, die bei der Alarmüberprüfung in Kirchseeon war, traf als erste Streife um 21.53 Uhr, also 9 Minuten nach Eingang des Notrufes, am Einsatzort ein. 5.2 Wie bewertet die Staatsregierung diese in Anbetracht der geografischen Entfernung zwischen Polizeistation und Einsatzort? Die Anfahrts- und Einsatzzeiten der Streifen sind in Anbetracht der vorliegenden Einsatzlage nicht zu beanstanden. 5.3 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus? Siehe Ausführungen zu Ziff. 2.1. 6.1 Wie wird die Bayerische Polizei geschult, um rechtsextreme Straftaten als solche zu identifizieren ? Der Themenkomplex „Rechtsextremismus/Fremden feindlichkeit “ mit den entsprechenden Präventionsansätzen wird in der Aus- und Fortbildung der Bayer. Polizei umfassend und fächerübergreifend behandelt. Die Beamten werden nicht nur rechtlich geschult und mit entsprechendem Hintergrundwissen ausgestattet, sondern durch sog. persönlichkeitsbildende Unterrichtsfächer wie „Politische Bil- dung/ Zeitgeschehen“ und „Berufsethik“ auch sensibilisiert. In den Fächern „Soziologie“ und „Psychologie“ wird auf die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens und auf die Entstehung von Vorurteilen eingegangen. Spezifische Fortbildungsangebote vertiefen das vorhandene Wissen. Für die mit Ermittlungen in solchen Fällen betrauten Beamten der Kriminalpolizei werden am Fortbildungsinstitut der Bayer. Polizei (BPFI Ainring) spezifische Seminare angeboten , die den Beamten die nötigen Fähigkeiten für die erfolgreiche Aufklärung schwerwiegender Straftaten geben. Beispielhaft sind hier das „Kriminal-Basis-Seminar“ und das Seminar „Vernehmungspraxis“ sowie die einschlägigen Fortbildungen zur Spurensicherung zu benennen. Von den Beamten der Staatsschutzdienststellen der Bayer . Polizei werden sowohl am BPFI Ainring als auch am Bundeskriminalamt einschlägige Staatsschutzseminare „Rechtsextremismus“ besucht, die das phänomenbezogene Wissen vertiefend vermitteln. Im Jahresfortbildungsprogramm des Bayer. Landeskriminalamts ist der Themenschwerpunkt durch die „Arbeitstagung Staatsschutzdienststellen“ abgebildet. Im Rahmen dieser Arbeitstagung werden neueste Erkenntnisse aus dem Bereich des Rechtsextremismus sowie Bekämpfungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Tagung ist somit ein wichtiger Teil der Fortbildung der Spezialisten und dient gleichzeitig dem unmittelbaren Erfahrungsaustausch innerhalb der Bayer . Polizei. Sowohl in der Ausbildung wie auch in der Fortbildung wird bei der Bayer. Polizei großer Wert auf Aktualität gelegt. Dies gilt im Besonderen auch für die Verbrechen des NSU und deren Aufarbeitung. Durch Einbindung von Fachstellen, insbesondere der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), fließen die aktuellsten Erkenntnisse zum Bereich des Rechtsextremismus in die Aus- und Fortbildung bei der Bayer . Polizei ein. Zudem steht in den polizeiinternen Medien ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Rechtsextremismus allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit, um sie für die Thematik weiter zu sensibilisieren. 6.2 Wie hat sich die Zahl der Angriffe auf Bürger aus dem rechtsextremen Spektrum im Landkreis Ebersberg entwickelt? Im Schutzbereich der Kriminalpolizeiinspektion Erding mit Zuständigkeit für die Landkreise Freising, Erding und Ebersberg wurde im Jahr 2015 ein Angriff auf Bürger aus dem rechtsmotivierten Spektrum (gegenständlicher Fall) registriert . Im Jahr 2014 wurde der Polizei kein rechtsmotivierter Übergriff bekannt. 6.3 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus? Die in den vergangenen Jahren initiierten Maßnahmen zur Intensivierung der Bekämpfung des Rechtsextremismus dienen insbesondere der Identifizierung von rechtsextremistischen Personen respektive dem Erkennen entsprechender Strukturen. Ziel hierbei ist die frühzeitige Einleitung von Strukturermittlungen bzw. strafprozessualen Ermittlungsverfahren und die zeitnahe Weitergabe von relevanten Lageerkenntnissen. In diesem Zusammenhang besteht ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Fachdienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Gerade im Bereich Rechtsextremismus wurde dieser in den vergangenen zwei Jahren erheblich intensiviert, sodass im Hinblick auf neue Entwicklungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) – Rechts eine enge Zusammenarbeit gewährleistet ist. 7.1 Nach welchen Kriterien wird bei zeitgleichen Notrufen grundsätzlich entschieden, welcher prioritär zu behandeln ist? Der Polizeibeamte in der Einsatzzentrale des Präsidiums Oberbayern Nord entscheidet aufgrund einer Bewertung der Gefahrenlage die Priorisierung. Zur Priorisierung siehe Ausführungen zu Ziff. 3. 7.2 Wie wurde dies in Ebersberg am 25. September gehandhabt ? a) Fall 1: Pöbeleien am Vorplatz des Ebersberger S-Bahnhofs Beide Streifen der PI Ebersberg waren bei Bekanntwerden des gegenständlichen Sachverhaltes bei einem Einsatz in Grafing. Als Reaktion auf den Notruf und die darin enthaltene Mitteilung über das Ereignis am Ebersberger Bahnhof hat die Einsatzzentrale eine Streife der PI Ebersberg in Grafing abgezogen und zusammen mit weiteren Unterstützungskräften nach Ebersberg beordert. Aufgrund der festgestellten Lageerkenntnisse wurden die Unterstützungskräfte bereits auf der Anfahrt aus dem Einsatz wieder entlassen. b) Fall 2: Überfall auf den Dönerstand am Ebersberger S-Bahnhof Bei Bekanntwerden des Überfalls auf den Dönerstand am Ebersberger S-Bahnhof waren beide Streifen der PI Ebersberg bei Einsätzen in Grafing und Kirchseeon. Aufgrund des Notrufes hat die Einsatzzentrale die beiden Streifen der PI Ebersberg, 2 Streifen der OED Erding und 1 Streife der PI Poing nach Ebersberg beordert.