Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Horst Arnold SPD vom 20.10.2015 Förderung der privaten Lagerhaltung im Bereich der Milch Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch sind die Kosten der seit März 2015 geöffneten privaten Lagerhaltung für Milchprodukte in Bayern ? b) Hat die Staatsregierung Kenntnis hinsichtlich der Kosten in Deutschland? c) Hat die Staatsregierung Kenntnis hinsichtlich der Kosten in Europa? 2. Aus welchem Haushalt bzw. aus welcher Haushaltsstelle werden diese Ausgaben bestritten? 3. Wer sind die Zahlungsempfänger für die öffentlichen Mittel zur Förderung der privaten Lagerhaltung? 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Möglichkeit ein, die eingelagerten Produkte schnell wieder auf den Markt bringen zu können? 5. Welche Auswirkungen hat ein Inverkehrbringen der Produkte, die in der privaten Lagerhaltung eingelagert wurden, für den Milchmarkt in Europa? 6. Wie beurteilt die Staatsregierung das Instrument der privaten Lagerhaltung und insbesondere den Vorwurf mancher Gruppen, dass diese Maßnahme langfristig eine Erholung der Märkte verzögert? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 24.11.2015 Zu 1. a): Die Kosten der privaten Lagerhaltung werden nicht auf Länderebene erfasst, deshalb liegen hierzu keine Daten vor. Zu 1. b): Für den Zeitraum März 2015 bis November 2015 liegen für Deutschland keine Daten vor. Zu 1. c): Für den genannten Zeitraum liegen für die Europäische Union noch keine Zahlen vor. Zu 2.: Die Maßnahmen zur privaten Lagerhaltung werden zu 100 % aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) „Sonstige Maßnahmen“ finanziert. Zu 3.: Antragsberechtigt und damit auch Zahlungsempfänger sind die Eigentümer der Waren Butter, Magermilchpulver oder Käse. In der Regel sind dies Hersteller oder Händler. Zu 4.: Die Lagerdauer, für die Beihilfen gewährt werden, beträgt mindestens 90 und höchstens 210 Tage. Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Marktteilnehmer (Hersteller oder Händler) individuell und relativ kurzfristig entscheiden, wann er auslagert. Zu 5.: Im Gegensatz zur Intervention tragen die Marktteilnehmer das Preisrisiko bei der Auslagerung. Die Auslagerung von Ware aus der privaten Lagerhaltung erfolgt laufend. Weil die Marktteilnehmer individuell entscheiden können, wann die Auslagerung erfolgen soll, wird in der Regel bei niedrigen Preisen relativ wenig Ware ausgelagert, bei steigenden Preisen wird mehr eingelagerte Ware auf den Markt gebracht. Die Auslagerung bei steigenden Preisen kann – je nach Marktsituation – einen dämpfenden Effekt auf die Preisentwicklung zur Folge haben. Dieser Preisdämpfungseffekt ist für den Milchmarkt in Europa nicht zwingend negativ zu bewerten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein zu schneller und abrupter Preisanstieg sich negativ auf das Marktgeschehen auswirken kann, z. B. durch eine übermäßige Kaufzurückhaltung vor allem bei der weiterverarbeitenden Industrie. Zu 6.: Der Vorwurf, das Instrument der privaten Lagerhaltung verzögere langfristig die Erholung der Märkte, ist nicht zutreffend . Vielmehr kann dieses Instrument mithelfen, dämpfend auf Marktschwankungen zu wirken und übermäßige Preisausschläge zu verhindern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9201 Bayerischer Landtag