Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 19.10.2015 Frauenanteil in den bayerischen Feuerwehren Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele weibliche Kommandanten gibt es bei den Feuerwehren in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen bzw. Gemeinden) und wie hoch ist ihr Anteil im Vergleich zu den männlichen Kommandanten? 2. Was unternimmt die Staatsregierung, um den Anteil der weiblichen Kommandanten zu erhöhen? 3. Wie viele Jugend- und Kinderfeuerwehren gibt es in Bayern (bitte nach Landkreisen bzw. Gemeinden aufschlüsseln )? 4. Welche finanziellen Mittel bzw. für welchen Verwendungszweck wurden in Jahren 2013, 2014 und 2015 (bis 30.09.) für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern aufgewendet ? 5. Welche Ehrungen für Feuerwehrleute sind derzeit vorgesehen ? 6. Was tut der Freistaat weiterhin, um die ehrenamtlichen Leistungen der Feuerwehrleute zu würdigen (Ergänzung zu Frage 5)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.11.2015 1. Wie viele weibliche Kommandanten gibt es bei den Feuerwehren in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen bzw. Gemeinden) und wie hoch ist ihr Anteil im Vergleich zu den männlichen Kommandanten? Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen keine Daten zur Anzahl weiblicher Feuerwehrkommandanten oder ihrem Anteil im Verhältnis zu ihren männlichen Kollegen vor. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erhebt Zahlen zur personellen und sachlichen Ausstattung der bayerischen Feuerwehren nur im Rahmen des Berichtswesens für die jährliche Stärkemeldung und Einsatzstatistik, die im Jahresbericht „Feuerwehren in Bayern“ veröffentlicht werden. Dort werden Anzahl und personelle Stärke der Freiwilligen Feuerwehren, Berufs-, Werk- und Betriebsfeuerwehren in Bayern ausgewiesen sowie die Zahl der gemeldeten Einsätze und deren Ursachen (z. B. Technische Hilfe, Brand, Falschalarmierung). Bis auf Landkreis-/Gemeindeebene aufgeschlüsselte Zahlen liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Landkreisen/Gemeinden würde eine aufwendige Abfrage bei den einzelnen Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden erfordern und ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Was unternimmt die Staatsregierung, um den Anteil der weiblichen Kommandanten zu erhöhen? Die Staatsregierung stellt für die Kampagnen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern (LFV) zur Nachwuchsgewinnung bei den Freiwilligen Feuerwehren 2015 und 2016 – wie bereits seit 2011 – jährlich 275.000 Euro an staatlicher Förderung zur Verfügung. Über die Schwerpunktsetzung bei den Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung mit diesen Zuschüssen entscheidet der LFV eigenständig. Für 2015 hat der LFV die Gewinnung von Frauen für die Feuerwehr in den Fokus genommen. Die Kampagne soll die weibliche Bevölkerung Bayerns für das Thema Feuerwehr sensibilisieren und gewinnen. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat zudem bereits im Jahr 2012 einen Ideenwettbewerb zur Nachwuchsgewinnung für das sicherheitsrelevante Ehrenamt durchgeführt. In naher Zukunft werden als Hilfestellung für die Verantwortlichen vor Ort besonders gelungene Beispiele der Mitgliedergewinnung in einem Ideenpool im Internet zusammengestellt. Dort wird es auch eine eigene Rubrik „Frauen“ geben. Die beiden genannten Maßnahmen beziehen sich zwar nicht unmittelbar auf die Gewinnung weiblicher Kommandanten , dürften aber mittelfristig durch Erhöhung des Anteils der weiblichen Feuerwehrdienstleistenden auch eine Erhöhung des Anteils der weiblichen Kommandanten nach sich ziehen. Daneben werden in nächster Zeit an den Feuerwehrschulen Geretsried und Würzburg spezielle Familienzimmer geschaffen . Dies ist wichtig, damit vermehrt auch Frauen an den für Führungsfunktionen, wie z. B. Kommandanten, vorgeschriebenen Lehrgängen teilnehmen können (Vereinbarkeit Familie und Feuerwehr). 3. Wie viele Jugend- und Kinderfeuerwehren gibt es in Bayern (bitte nach Landkreisen bzw. Gemeinden aufschlüsseln )? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9202 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9202 In der angefragten Detailschärfe liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr keine Daten zur Anzahl von Jugend- und Kinderfeuerwehren in Bayern vor. Nur die Anzahl der Jugendgruppen wird – aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken – gesondert abgefragt. Demnach gibt es in Bayern insgesamt 5.250 Jugendgruppen (Stand 2014), davon: – 992 in Oberbayern – 825 in Niederbayern – 880 in der Oberpfalz – 759 in Oberfranken – 468 in Mittelfranken – 726 in Unterfranken – 600 in Schwaben Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche finanziellen Mittel bzw. für welchen Verwendungszweck wurden in Jahren 2013, 2014 und 2015 (bis 30.09.) für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern aufgewendet? Bei der Erfassung der Ausgaben für das Feuerwehrwesen wird grundsätzlich nicht trennscharf zwischen finanziellen Mitteln für Freiwillige Feuerwehren und für Berufsfeuerwehren unterschieden. Die folgenden Angaben beziehen sich folglich auf das Feuerwehrwesen in seiner Gesamtheit: a) Gedeckt durch das Haushalts-Kapitel 03 23 wurden im abgefragten Zeitraum für den Brandschutz in Bayern folgende Mittel aufgewendet: – 31.101.593,10 € (2013), – 39.545.979,88 € (2014) und – 21.468.401,11 € (2015 bis 30.09.) Hiervon ist der größte Ausgabenposten die finanzielle Förderung der Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie dem Bau von Feuerwehrgerätehäusern . In den Jahren 2013, 2014 und 2015 (bis 30.09.2015) wurden in den Förderbereichen Fahrzeug- und Gerätebeschaffung sowie Bau von Feuerwehrgerätehäusern Mittel in folgender Höhe an die Kommunen ausbezahlt: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten Bau von Feuerwehr gerätehäusern und Feuerwachen Feuerwehrförderung gesamt 2013 19.420.230,87 € 9.511.250,00 € 28.931.480,87 € 2014 26.151.759,71 € 11.220.210,00 € 37.371.969,71 € 2015 (bis 30.09.) 15.442.700,53 € 4.165.161,00 € 19.607.861.53 € Zu den Ausgaben des Brandschutzes zählen im Übrigen zahlreiche weitere Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur angemessenen Würdigung ehrenamtlichen Engagements und zu Ausbildungszwecken. Beispielhaft seien genannt : – Herausgabe der Zeitschrift „brandwacht“, die mit Fachbeiträgen über aktuelle Themen des Brand- und Katastrophenschutzes informiert. – Förderung der Kampagnen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern zur Nachwuchsgewinnung. – Finanzierung von Freiplätzen im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain für Feuerwehrdienstleistende, die ab dem 01.01.2014 das Ehrenzeichen für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr erhalten . – Kostenlose Standortschulungen in einem Brandübungscontainer . – Unterstützungsleistungen bei Schäden. b) Darüber hinaus unterhält der Freistaat Bayern zum Zweck der Ausbildung der Feuerwehren in Bayern drei staatliche Feuerwehrschulen an den Standorten Geretsried, Lappersdorf (bei Regensburg) und Würzburg. Gedeckt durch Kap. 03 26 des Landeshaushalts wurden für die Staatlichen Feuerwehrschulen im abgefragten Zeitraum – 23.112.243,24 € (2013), – 28.912.538,39 € (2014) und – 22.967.620,70 € (2015 bis 30.09.) aufgewendet. Hiervon wurden in den Ausbau adäquater Infrastruktur an den drei Feuerwehrschulen vom Freistaat Bayern im abgefragten Zeitraum investiert: 2013 2014 2015 (bis 30.09.) Staatliche Feuerwehrschule Geretsried 1.250.135,40 € 1.116.735,79 € 1.886.498,10 € Staatliche Feuerwehrschule Regensburg 171.949,25 € 792.063,94 € 1.042.288,30 € Staatliche Feuerwehrschule Würzburg 4.886.385,05 € 8.307.144,35 € 7.488.762,90 € Investitionen gesamt 6.308.469,70 € 10.215.944,08 € 10.417.549,30 € 5. Welche Ehrungen für Feuerwehrleute sind derzeit vorgesehen? Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung geehrt werden. Hierzu stehen derzeit folgende Ehrungen zur Verfügung: – Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40-jährige Dienstzeit : Verliehen werden Auszeichnungen vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als Ehrenzeichen am Band für 25-jährige (Klasse 2 in Silber) und 40-jährige (Klasse 1 in Gold) aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr. – Steckkreuz für besondere Verdienste: Verliehen wird es vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden oder sonstigen Notständen . 6. Was tut der Freistaat weiterhin, um die ehrenamtlichen Leistungen der Feuerwehrleute zu würdigen (Ergänzung zu Frage 5)? Für alle Feuerwehrdienstleistenden, die ab dem 01.01.2014 das Ehrenzeichen für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr ausgehändigt erhalten haben oder erhalten werden, finanziert der Freistaat Bayern als Anerkennung ihrer Vorbildfunktion und ihres langjährigen ehrenamtlichen Engagements einen einwöchigen kostenfreien Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain.