Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 12.10.2015 Unterrichtsversorgung an staatlich anerkannten Ersatzschulen und Auslandsschuldienst Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen hatten und haben seit dem Schuljahr 2011/2012 Schwierigkeiten, in einzelnen Fächern voll ausgebildete Lehrkräfte anzustellen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schuljahren, b) den Mangelfächern und Schularten und c) den jeweiligen Trägern? 2. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen (kommunale, kirchliche bzw. sonstige Träger) mit Mitteln des Beamten- oder Arbeitsvertragsrechts versuchen, entsprechendes Personal zu akquirieren, aufgeschlüsselt nach entsprechenden Modellen bzw. Maßnahmen einzelner Schulträger? 3. Wie viele Quereinsteiger sind bei den Trägern staatlich anerkannter Ersatzschulen in Bayern seit dem Schuljahr 2011/2012 in den Mangelfächern angestellt, aufgeschlüsselt nach: a) der Ausgangsqualifikation dieser Quereinsteiger und b) deren arbeitsvertragsrechtliche Einordnung (Eingruppierung , Unterrichtsgenehmigung, Qualifikationsmaßnahmen )? 4. In welchem Umfang können Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen an staatlichen Seminarschulen bei Referendaren für eine Anstellung im Privatschuldienst werben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schularten und b) dem Umfang derartiger Veranstaltungen/Werbemaßnahmen seit 2011/2012? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Lehrkräfte mit der Fächerkombination Mathe und Beifach (z. B. Physik) in den Jahren seit 2011/2012 in den Auslandsschuldienst versetzt wurden bzw. dort tätig waren, ob nun staatliche Lehrkräfte oder Lehrkräfte an staatlich anerkannten Ersatzschulen? 6. In wie vielen Fällen wurde Lehrkräften von Mangelfächern an staatlichen Schulen aus dienstlichen Gründen verweigert, ein Freistellungsjahr (Sabbat-Jahr) zu nehmen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren seit 2011/2012, b) den einzelnen Schularten und c) den einzelnen Unterrichtsfächern? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.11.2015 1. Welche Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen hatten und haben seit dem Schuljahr 2011/2012 Schwierigkeiten, in einzelnen Fächern voll ausgebildete Lehrkräfte anzustellen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schuljahren, b) den Mangelfächern und Schularten und c) den jeweiligen Trägern? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen (kommunale , kirchliche bzw. sonstige Träger) mit Mitteln des Beamten- oder Arbeitsvertragsrechts versuchen , entsprechendes Personal zu akquirieren, aufgeschlüsselt nach entsprechenden Modellen bzw. Maßnahmen einzelner Schulträger? Dem Freistaat Bayern obliegt die Personalverantwortung für die staatlichen Schulen. Für die staatlich anerkannten Ersatzschulen liegen dem Staatsministerium keine Erkenntnisse vor. Im Bereich der Realschulen ist in mittlerweile allen Fächern ein zum Teil deutlicher Überhang an Bewerbern zu verzeichnen. Dies gilt entsprechend auch für den Bereich der Gymnasien in den meisten Fächern. Hinsichtlich des Kriteriums „voll ausgebildete Lehrkräfte“ (1. und 2. Lehramtsprüfung) wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Ausbildung der Lehrkräfte an einer Ersatzschule nach Art. 94 BayEUG erfüllt sind, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen, d. h. dem Niveau der Ersten Lehramtsprüfung entsprechen. Der Nachweis der pädagogischen Eignung kann im Rahmen der Tätigkeit an der Privatschule innerhalb einer von der Schulaufsichtsbehörde zu bestimmenden Frist erbracht werden (Art. 94 Abs.3 BayEUG). Eine Differenzierung hinsichtlich „voll ausgebildeter“ und nicht voll ausgebildeter Lehrkräfte ist daher nicht gegeben. 3. Wie viele Quereinsteiger sind bei den Trägern staatlich anerkannter Ersatzschulen in Bayern seit Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9206 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9206 dem Schuljahr 2011/2012 in den Mangelfächern angestellt , aufgeschlüsselt nach: a) der Ausgangsqualifikation dieser Quereinsteiger und b) deren arbeitsvertragsrechtliche Einordnung (Eingruppierung , Unterrichtsgenehmigung, Qualifikationsmaßnahmen )? Hierzu liegen dem Staatsministerium keine Informationen vor. 4. In welchem Umfang können Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen an staatlichen Seminarschulen bei Referendaren für eine Anstellung im Privatschuldienst werben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schularten und b) dem Umfang derartiger Veranstaltungen/Werbemaßnahmen seit 2011/2012? Jedem Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen steht der Kontakt zu den staatlichen Seminarschulen grundsätzlich frei. Die Referendare im Bereich der Gymnasien werden sowohl über ihre Seminarschule als auch über die Internetseiten des Staatsministeriums über Einstellungsmöglichkeiten im nichtstaatlichen Schuldienst informiert. Im Bereich der Realschulen wird jährlich allen Absolventen des laufenden Prüfungsjahrgangs zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ein „Merkblatt“ übermittelt, in dem u. a. auch darauf hingewiesen wird, auf welchen Internetseiten nähere Informationen über Anstellungsmöglichkeiten an nichtstaatlichen bayerischen Schulen eingeholt werden können. Auch die Schulträger staatlich anerkannter Ersatzschulen kennen diese Internetseiten und können hier eigene Stelleninserate aufgeben. Dies gilt auch für den Bereich der Gymnasien. Im beruflichen Bereich werden Studienreferendare über grundsätzliche Einstellungsmöglichkeiten bei anderen Trägern informiert und auf die entsprechende Internetseite des Staatsministeriums verwiesen, um sich ggf. als suchende Bewerber einzutragen. Private Schulträger können hier ebenfalls Stellen inserieren. Darüber hinaus werden auch auf der Homepage des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen ggf. Stellenausschreibungen veröffentlicht oder vom Studienseminar über die Gruppensprecher an die Studienreferendare weitergeleitet. Sofern nach Abschluss des Einstellungsverfahrens noch freie und verfügbare Bewerber bekannt sind (und diese der Weitergabe ihrer Daten auf dem Bewerbungsformular zugestimmt haben), werden bei entsprechender Nachfrage auch Bewerbernamen an private Träger weitervermittelt oder Bewerbern auf Nachfrage noch Stellenangebote sonstiger Schulträger genannt. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen können sich Lehramtsanwärter über die Internetseite der jeweiligen Regierungen über Beschäftigungsmöglichkeiten im nichtstaatlichen Bereich informieren. Einen Hinweis auf die privaten Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten sie auch im Merkblatt über Einstellungsmöglichkeiten gegen Ende des Vorbereitungsdienstes . Im Bereich der Förderschulen ist bereits eine große Zahl der Studienreferendare an privaten Schulen tätig, zusätzliche Werbemaßnahmen sind insofern nicht erforderlich. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Lehrkräfte mit der Fächerkombination Mathe und Beifach (z. B. Physik) in den Jahren seit 2011/2012 in den Auslandsschuldienst versetzt wurden bzw. dort tätig waren, ob nun staatliche Lehrkräfte oder Lehrkräfte an staatlich anerkannten Ersatzschulen? Eine Aussage hinsichtlich nichtstaatlicher Lehrkräfte kann mangels dem Staatsministerium vorliegender Erkenntnisse nicht getroffen werden. Für staatliche Lehrkräfte ist eine Auswertung der im Personalverwaltungssystem VIVA gespeicherten Daten erst ab dem Stichtag 01.10.2012 möglich (Datenmigration im Jahre 2012). Danach ergeben sich folgende Zahlen: Anzahl der staatlichen Lehrkräfte im Auslandsschuldienst mit der Fächerkombination Mathematik und Beifach Stichtag Realschule Gymnasium Berufliche Schulen 01.10.2012 2 13 1 01.10.2013 3 17 1 01.10.2014 5 17 1 Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundund Mittelschulen bzw. Hauptschulen sind überwiegend als Klassenlehrer eingesetzt und unterrichten grundsätzlich in allen Fächern. Die fächerspezifische Zuordnung „Mathe und Beifach“ ist für diesen Personenkreis daher nicht relevant. Dies gilt ebenfalls für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Sonderpädagogik. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge von geeigneten staatlichen Lehrkräften auf Beurlaubung für einen Auslandsschuldienst lediglich an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in Köln weitergeleitet werden. Dort wird dann die weitere Auswahl koordiniert. 6. In wie vielen Fällen wurde Lehrkräften von Mangelfächern an staatlichen Schulen aus dienstlichen Gründen verweigert, ein Freistellungsjahr (Sabbat- Jahr) zu nehmen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren seit 2011/2012, b) den einzelnen Schularten und c) den einzelnen Unterrichtsfächern? Im Abfragezeitraum wurden keine Anträge von staatlichen Gymnasiallehrkräften und Realschullehrkräften auf ein Teilzeitmodell gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG (sog. „Sabbatmodell “) abgelehnt. Dies gilt auch für das Lehramt an beruflichen Schulen. Lediglich im Bereich der Fachlehrer an Grund- und Mittelschulen wurden die Regierungen in den Jahren 2011 bis 2014 angewiesen, keine Teilzeitmodelle gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG in folgenden Fächerverbindungen zu genehmigen: Fachlehrer musisch/technisch Fachlehrer Musik/Kommunikationstechnik Fachlehrer Sport/Kommunikationstechnik Fachlehrer Englisch/Kommunikationstechnik Fachlehrer Englisch/Sport Die Fachlehrer waren entsprechend informiert. Wie viele Anträge dennoch gestellt und ggf. abgelehnt wurden, ist statistisch nicht erfasst. Für den Bereich der Grund-, Mittel- und Hauptschullehrer und für das Lehramt der Sonderpädagogik gab es seitens des Ministeriums keine Anweisung, Teilzeitmodelle nach Art. 88 Abs. 4 BayBG abzulehnen. Statistiken über ggf. im Einzelfall aus dienstlichen Gründen abgelehnte Anträge wurden nicht geführt.