Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 05.10.2015 Amphibienschutz am Sudelfeld 2 Zu den Antworten vom 9. Dezember 2014 auf meine Schriftliche Anfrage „Amphibienschutz am Sudelfeld“ (Drs. 17/4759) ergeben sich weitere Fragen: 1. a) Welchen Inhalt hat das amphibienverträgliche Räumkonzept , das nach Nebenbestimmung 4.3.9 des Bescheids des Landratsamts Miesbach vom 08.04.2014 im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde zu entwickeln ist und vor der Inbetriebnahme vorzuliegen hat (bitte das Konzept vorlegen)? b) Wann lag dieses amphibienverträgliche Räumkonzept der unteren Naturschutzbehörde vor? c) Wann wurde dieses amphibienverträgliche Räumkonzept durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Miesbach freigegeben? 2. a) Wann erfolgte die endgültige Inbetriebnahme? b) Wann erfolgte die Endabnahme? 3. a) Woraus ergibt sich, dass ohne Vorliegen eines amphibienverträglichen Räumkonzepts eine Teilinbetriebnahme möglich ist? b) Welchen Inhalt hatte die Genehmigung für Teilinbetriebnahme (bitte vorlegen)? c) Was wurde durch die Teilinbetriebnahme in Betrieb genommen und was wurde nicht in Betrieb genommen? 4. a) Ist das Amphibienausgleichsbiotop bereits angelegt? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Baumaßnahmen waren im Februar 2015 noch nicht abgeschlossen (bitte vollständige Aufzählung)? 6. Ist das Baden im Speichersee erlaubt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.11.2015 1. a) Welchen Inhalt hat das amphibienverträgliche Räumkonzept, das nach Nebenbestimmung 4.3.9 des Bescheids des Landratsamts Miesbach vom 08.04.2014 im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde zu entwickeln ist und vor der Inbetriebnahme vorzuliegen hat (bitte das Konzept vorlegen)? Zum Inhalt siehe das als Anlage beigefügte Konzept vom 3. November 2015. Im Übrigen ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Regelfall erfolgt eine Absenkung des Stauspiegels mit anschließendem Füllen des Speichersees im Winter bzw. Frühjahr jedes Jahres (während der Schneeschmelze). Für Amphibien, welche die Flachwasserzone für die Überwinterung nutzen, ergeben sich hieraus keinerlei negative Beeinträchtigungen. Da das natürliche Einzugsgebiet des Speichersees nicht gedüngt wird und auch nur ein geringfügiger Weidebetrieb stattfindet, kommt es auch zu keinem erhöhten Nährstoffeintrag in den Speichersee. Damit sind Reinigungs- und Wartungsarbeiten innerhalb des Speicherbeckens maximal in Abständen von 10–15 Jahren erforderlich. b) Wann lag dieses amphibienverträgliche Räumkonzept der unteren Naturschutzbehörde vor? Das Konzept wurde dem Landratsamt (LRA) Miesbach am 4. November 2015 übermittelt. Die Entwicklung dieses Konzepts fand in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde statt. c) Wann wurde dieses amphibienverträgliche Räumkonzept durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Miesbach freigegeben? Mit endgültiger Abnahme/Inbetriebnahme des Speicherbeckens wird auch das amphibienverträgliche Räumkonzept freigegeben. 2. a) Wann erfolgte die endgültige Inbetriebnahme? Bislang erfolgte lediglich eine Teilinbetriebnahme des Speicherbeckens im Herbst 2014 mit dem Probestau gemäß den Bestimmungen der DIN 19700 und den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (Ziffer B.4.1.3.14). Eine endgültige Inbetriebnahme kann erst nach Freigabe durch den Prüfgeologen erfolgen. b) Wann erfolgte die Endabnahme? Sobald der offizielle Schlussbericht des Prüfgeologen vorliegt , kann auch die offizielle Endabnahme durchgeführt werden. Ein Termin hierfür ist der Staatsregierung noch nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2016 17/9215 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9215 3. a) Woraus ergibt sich, dass ohne Vorliegen eines amphibienverträglichen Räumkonzepts eine Teilinbetriebnahme möglich ist? Eine Räumung des Speicherbeckens ist frühestens in 10 Jahren das erste Mal erforderlich. Da sich während des laufenden Betriebs für Amphibien keine negativen Beeinträchtigungen ergeben (siehe oben 1 a), war ein Probestau, der in Ziffer B.4.1.3.14 des Planfeststellungsbescheids vorgesehen ist, auch ohne Vorliegen eines amphibienverträglichen Räumkonzeptes möglich. b) Welchen Inhalt hatte die Genehmigung für Teilinbetriebnahme (bitte vorlegen)? Gemäß Ziffer B.4.1.3.14 des Planfeststellungsbescheids musste der Probestau lediglich mindestens zwei Wochen vorher dem LRA Miesbach angezeigt werden; eine gesonderte Genehmigung war demnach nicht erforderlich. Auf die vorherige Anzeige hin sowie die Vorlage der im Planfeststellungsbeschluss geforderten Bauabnahme für das Dammbauwerk und die sonstigen Anlagenteile (Ziffer B.4.1.2.12 und B.4.1.2.13) verständigte man sich in Absprache mit den Prüfingenieuren auf eine Begrenzung der Füllmenge des Speicherbeckens für den Probestau auf 80.000 cbm. c) Was wurde durch die Teilinbetriebnahme in Betrieb genommen und was wurde nicht in Betrieb genommen? Sämtliche Anlagenteile für die Beschneiung (Speicherbecken , Pumpstation, Wasserfassung, Leitungen) wurden beim Probestau in Betrieb genommen. Lediglich die Befüllung des Speicherbeckens wurde auf 80.000 cbm begrenzt. 4. a) Ist das Amphibienausgleichsbiotop bereits angelegt ? Das Ausgleichsbiotop für Amphibien wurde von Mai bis Juli 2015 angelegt. Es handelt sich jedoch nicht nur um ein Ausgleichsbiotop für Amphibien, sondern es ist auch für eine Reihe weiterer Tierarten sowie für eine Reihe von Pflanzenarten nutzbar. Am Standort des Speicherbeckens war vor der Projektrealisierung kein Laichgewässer vorhanden: es kommt daher zu einer Neubesiedelung des Biotopbereichs. b) Wenn nein, warum nicht? Nicht einschlägig, siehe Antwort zu Frage 4 a. 5. Welche Baumaßnahmen waren im Februar 2015 noch nicht abgeschlossen (bitte vollständige Aufzählung )? Im Februar 2015 waren folgende Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen: – Verlängerung des Rohrdurchlasses DN 1000 beim Tiroler Stüberl (abgeschlossen im Mai 2015) – Anpassung Skiweg (unterhalb Pistenbau Kitzlahner) (abgeschlossen im Mai 2015) – Biotop und Skipiste im Bereich Speicherbecken (durchgeführt von Mai bis Juli 2015) – Umbau Wasserfassung (abgeschlossen Oktober 2015 im Beisein eines Vertreters des Fischereiberechtigten) – Teile der Beschneiungsanlage: Strang Wedellift, Strang Berghotel & Sudelfeldkopf (läuft derzeit noch) 6. Ist das Baden im Speichersee erlaubt? Baden ist im Speicherbecken verboten. Der Betreiber erließ das Verbot und regelt seine Durchsetzung. Drucksache 17/9215 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 1 von 4 Amphibienverträgliches Räumkonzept Datum: 03.11.2015 Auftraggeber: Bergbahnen Sudelfeld GmbH Bauvorhaben: Speichersee Walleralmsee Mit Schreiben vom 23.05.2014 wurde bereits eine Vorversion des amphibienverträglichen Räumkonzepts erstellt und an das Landratsamt Miesbach übermittelt. Die nunmehr aktualisierte Version vom 03.11.2015 nimmt Bezug auf die zwischenzeitlich erfolgte Herstellung von Ersatzlaichgewässern (Biotopen) im Nahebereich des Naturspeichersees Walleralmsee, welche für das vorliegende Räumkonzept eine wesentliche Rolle spielen. 1. Allgemeines: 1. Auf der bergseitigen Teichkrone wurde im Jahr 2015 ein amphibienfreundliches Feuchtbiotop, bestehend aus zwei Biotope, als Ausgleichsmaßnahme geschaffen (siehe Nebenbestimmung B.4.3.7.). Diese beiden Biotope werden durch Regenwässer, durch gefasste Oberflächenwässer sowie durch den Überlauf der ehemaligen Trinkwasserversorgung der Walleralm (Hinweis: die Walleralm und die Speckalm sind seit dem Vorjahr an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bayrischzell angeschlossen) gespeist. 2. Die beiden Feuchtbiotope sind in unterschiedlichen Höhenlagen situiert, wobei die eingeleiteten Wässer vorerst in das obere Biotop einmünden, der Überlauf des oberen Biotops in das untere Biotop und der Überlauf des unteren Biotops mündet letztlich in den Naturspeichersee. 3. Es ist daher keine Kommunikation der einzelnen Wasserspiegel vorhanden. 4. Der Naturspeichersee Walleralmsee wird vorwiegend über Schmelzwässer im Frühjahr, teilweise durch Pumpbetrieb aus dem Auerbach und teilweise durch Direktniederschläge auf die Seeoberfläche befüllt. Die Schmelzwässer sind nur geringfügig mit Schwebstoffen durchsetzt. Die gepumpten Wässer aus dem Auerbach durchlaufen eine Entsanderkammer mit mehreren Entsanderkammer sowie einen vollautomatischen Rückspülfilter, weshalb nur gereinigte Wässer in den Speichersee gelangen. Die Niederschlagswässer (Direktniederschlag) sind frei von Schwebstoffen und Geschiebe. Damit gelangen keine Geschiebeanteile und nur geringfügig Schwebstoffe (bei der Schneeschmelze) in den Speichersee, weshalb erfahrungsgemäß (Erfahrung beruht auf bisher über 100 Speicherteichen in den vergangenen 25 Jahren) frühestens in 10-15 Jahren mit Räumungen des Beckenbodens zu rechnen ist. Klenkhart & Partner Consulting ZT Gesellschaft m.b.H. Salzbergstraße 15 6067 Absam TEL. +43 502 26-0 FAX +43 502 26-20 SCHUTZ VOR WILDBÄCHEN; LAWINEN UND EROSION Ö K O G E R E C H T E R L A N D S C H A F T S B A U UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIEN e-mail: office@klenkhart.at www.klenkhart.at Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9215 Seite 2 von 4 5. Im Regelfall erfolgt eine Absenkung des Stauspiegels mit anschließendem Füllen des Speichersees bzw. im Winter bzw. Frühjahr jeden Jahres (während der Schneeschmelze). Für Amphibien, welche die Feuchtbiotope für die Überwinterung nutzen, ergeben sich hieraus keinerlei negative Beeinträchtigungen. Da das natürliche Einzugsgebiet des Speichersees nicht gedüngt wird und auch nur ein geringfügiger Weidebetrieb stattfindet, kommt es auch zu keinem erhöhten Nährstoffeintrag in den Speichersee. 2. Amphibienverträgliches Räumkonzept: 1. Das amphibienverträgliche Räumkonzept sieht vor, die erforderlichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten außerhalb der Laichzeit der Amphibien durchzuführen. 2. Vor Beginn der Reinigungs- und Wartungsarbeiten wird jeweils die ökologische Bauaufsicht für die Ausgleichsmaßnahmen beigezogen und wird seitens der ökologischen Bauaufsicht jener Zeitpunkt für den Beginn und die Ausführung dieser Maßnahmen festgesetzt, welcher aus artenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist. 3. Zudem erfolgt eine Benachrichtigung der unteren Naturschutzbehörde des LRA Miesbach vor Beginn der Räumung. 4. Sollten aus fachlichen Gründen Reinigungs- und Wartungsarbeiten während der Laichzeit der Amphibien stattfinden müssen, so wird vorerst - unter Anleitung und Aufsicht der ökol. Bauaufsicht – der Laich innerhalb des Speichersees vorsichtig geborgen (mit Kübeln) und in die benachbarten Biotope gebracht. In diesem Fall werden die Zuleitungen zu den Biotopen sowie der Ablauf in den Speichersee unterbrochen, um eine Amphibienwanderung während der Reinigungs- und Wartungsarbeiten zu unterbinden. 5. Zudem werden während der Reinigungs- und Wartungsarbeiten Amphibienzäune rund um die beiden Biotope aufgestellt, um Abwanderungen von Amphibien während dieser Phase sicher zu vermeiden. 6. Nach Beendigung der Reinigungs- und Wartungsarbeiten und ab Erreichen des Sommerstauziels werden dann die Amphibienzäune entfernt und die Zu- und Abflüsse der Biotope wieder in Funktion gesetzt. Damit wird wiederum eine Amphibienwanderung ermöglicht. Drucksache 17/9215 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 3 von 4 3. Fotodokumentation Biotope: Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9215 Seite 4 von 4 Verfasser: Datum: DI Christian Weiler e.h. 03.11.2015 Verteiler (o.T) LRA Miesbach, zH Barbara Kehrer (per e-mail) Bergbahnen Sudelfeld GmbH, zH Egid Stadler (per e-mail) Irmgard Silberberger, ökol. Bauaufsicht (per e-mail)